Abschlussarbeit
zur Erlangung des
Magister Artium
im Fachbereich
Gesellschaftswissenschaften
der
Johann Wolfgang
von Goethe Universität
Frankfurt am
Main
Institut für
Gesellschafts- und Politikanalyse
Thema:
Konzeptionelle Ansätze für
allgemeine Grundsicherung
1. Gutachter: Prof. Dr. Joachim Hirsch
2. Gutachterin: Prof. Dr. Tilla Siegel
Vorgelegt von
Philipp Jacks
aus Kronberg im Taunus
Einreichungsdatum: 30. August 2005
Inhalt
Seite
1.3. Methode und Aufbau der Arbeit
2. Was ist „allgemeine Grundsicherung”?
2.1. Geschichte der staatlichen Grundsicherung
2.2. Theoretischer Hintergrund
2.3. Psychologischer Hintergrund
3. Chancen und Risiken allgemeiner
Grundsicherung
5. Konzeptionelle Unterschiede
6. Die verschiedenen Modelle im Einzelnen
6.1. Arbeitslosengeld II (nach SGB II)
6.2. Liberales Bürgergeld (FDP)
6.3. Existenzsichernde Grundsicherung (Feministische Partei DIE FRAUEN)
6.4. Bedingungsloses Grundeinkommen (BAG-SHI)
6.5. Soziale Infrastruktur (AG links-netz)
6.6. Grund-Nahrungseinkommen (FIAN)
9. Tagesaktuelle Zeitungen und Zeitschriften
10.1. Tabellarischer
Lebenslauf
„Es
gibt genug in der Welt für die Bedürfnisse aller,
aber es kann nicht genug
für die Habgier aller geben”
Mahatma
Gandhi
Die Frage nach den Möglichkeiten und Zielen
allgemeiner Grundsicherung wird länger diskutiert als es den bürgerlichen Staat
und industrielle Produktionsverhältnisse gibt. Die Ziele einer solchen Grundsicherung
werden dabei unterschiedlich definiert: Für die einen ist es lediglich der
Schutz der „nicht verwertbaren” Arbeits- bzw. Erwerbslosen vor dem Hungertod,
für die anderen ist sie ein Instrument zur Schaffung von individueller
materieller Unabhängigkeit und damit die Grundvoraussetzung für tatsächliche
Freiheit. So spricht bspw. einer der Protagonisten eines bedingungslosen Grundeinkommens,
der belgische Autor Philippe van Parijs davon, dass die Sicherung formaler
Grundrechte eine notwendige, jedoch
keine hinreichende Bedingung für wirkliche Freiheit darstelle, sondern eine
reale, materielle Sphäre unabdingbar einbezogen werden muss. (van Parijs 1997,
23, nach Reitter 2004)
Spätestens seit dem Fall der „Berliner
Mauer” und dem damit einhergehenden Ende der Systemkonkurrenz wird auch in
Deutschland der seit den 1970ern im globalen Maßstab vorangetriebene neoliberale
Vorstoß deutlich. Das Projekt der „nachholenden Entwicklung”, das den sozialen
Ausgleich zwischen „Nord” und „Süd” erreichen sollte, scheint heute unwiderruflich
gescheitert – die Schere zwischen Arm und Reich bewegt sich auch weltweit immer
weiter auseinander. Im „Süden” hat die mit dem Anschluss an den Weltmarkt
erfolgte Zerstörung traditioneller Subsistenz eine „Verelendungsdynamik
katastrophischen Ausmaßes” (Seibert 2004) bewirkt.
Die durch die Deregulierung der Kapital-
und Finanzströme und die Internationalisierung der Arbeitsteilung hervorgerufene
Entwicklung von Sozialstaaten zu nationalen Wettbewerbsstaaten hat auch in den
Industrieländern zu einer strukturellen Massenerwerbslosigkeit geführt, mit der
die materielle Grundlage bisheriger Sozialstaatlichkeit (v.a. annähernde
„Vollbeschäftigung”) nicht mehr gegeben ist. Die Folgen, vor denen die
EuropäerInnen bisher Dank der Erfolge der Klassenkämpfe der vergangenen Jahrhunderte
geschützt waren, sind unsichere Beschäftigungsverhältnisse, Existenzangst,
Stress, Erwerbslosigkeit, Armut. Dass der Kapitalismus durch Reichtum Armut
erzeugt, wird selbst in seinen Zentren immer deutlicher. (Vgl. z.B. Seibert
2004)
Aus diesem Grund wird über Alternativen zur
Lohnarbeit als dem zentralen Zugang zu den Ressourcen des gesellschaftlichen
Lebens und den Systemen seiner solidarischen Sicherung nachgedacht.
Gemeinsam ist allen in dieser Arbeit untersuchten Konzepten, dass sie
eine Reaktion auf die Veränderungen innerhalb der kapitalistischen Arbeitswelt
sind: v.a. die Auflösung des Normalarbeitsverhältnisses, der Ausbau von
prekären Arbeitsfeldern, das Ende der „Vollbeschäftigung” (im Sinne der
Vollzeitarbeit) und systematischer Sozialabbau. (Rein 2005)
Anstatt einem vordergründigen Realismus zu folgen, der die bestehenden
kapitalistischen Verhältnisse für unveränderlich erklärt, soll über neue Formen
von Arbeit und Vergesellschaftung nachgedacht werden, um die Alternative zwischen
„perspektivloser Reformhandwerkelei und abstrakter Revolutionsmetaphysik” (Hirsch
2004) zu überwinden.
Auch Karl Marx spricht von der
Notwendigkeit einer grundsätzlichen Gesellschaftsveränderung: Er meint, dass
das Kapital sich nicht mehr verwerten kann, wenn die notwendige Arbeit infolge
des technischen Fortschritts auf ein Minimum reduziert wird. Dies käme nach
Marx einer Selbstaufhebung des Kapitalismus und der Möglichkeit zur Schaffung
einer kommunistischen Gesellschaft gleich. Diesem Zustand sind wir in technischer
Hinsicht recht nahe gekommen, und tatsächlich kann sich die bestehende Produktionsweise
nur noch durch planmäßig hergestellten Verschleiß, Verarmung und verschiedenste
Arten von Arbeitszwang aufrechterhalten werden. Vor diesem Hintergrund kann
mensch verstehen, warum das kapitalistische System in vielfacher Hinsicht immer
offener gewaltförmig wird. „Die von Marx erhoffte ‚wirkliche Bewegung’, die
diesen Zustand aufheben könnte, ist freilich nicht in Sicht. Der herrschende
Vergesellschaftungsmechanismus scheint dies umso mehr zu verhindern, je
deutlicher seine Irrationalität zu Tage tritt.” (Hirsch 2003)
Als eine Antwort auf die oben kurz
umrissenen problematischen Entwicklungen wird eine allgemeine Grundsicherung,
ein „Bürgergeld” oder auch ein „Grundeinkommen” diskutiert. BefürworterInnen einer
solchen allgemeinen Grundsicherung finden sich allerdings ebenfalls in fast
allen politischen Strömungen. Wo also liegen die Unterschiede der von Rechtsextremisten,
(Neo-) Liberalen, Sozialdemokraten und Linksradikalen propagierten Konzepte?
Diese Arbeit soll herausfinden, ob
bestimmte Faktoren eine „allgemeine Grundsicherung” zu einer emanzipatorischen Reform
in unserer entwickelten und technisierten Gesellschaft machen können und welche
Faktoren sie dagegen zu einem repressiven[1]
Instrument einer Zwei-Klassen-Gesellschaft machen. Des Weiteren soll untersucht
werden, ob weitere verknüpfte Maßnahmen notwendig sind, um eine allgemeine
Grundsicherung als Instrument zur Erreichung einer fortschrittlichen
Gesellschaft zu nutzen. Wie wirkten sich die verschienenden Konzepte auf die
fortschreitende Spaltung der Gesellschaft aus? Würde dies automatisch die
Geschlechterverhältnisse emanzipatorisch beeinflussen oder womöglich Frauen aus
der Erwerbsarbeit verdrängen? Würden sie vielleicht sogar den Kapitalismus abschaffen?
Was ist das qualitativ Neue an diesen Forderungen? Ist der Unterschied zwischen
dem Liberalen Bürgergeld und dem Bedingungslosen Grundeinkommen tatsächlich nur
das Prinzip der Negativ-Steuer[2]
oder spielen die Höhe der Auszahlungen und andere Faktoren eine viel
entscheidendere Rolle? Und ist das „Arbeitslosengeld II (ALG II)”, das zum 1.
Januar 2005 im Rahmen der Hartz-Gesetze eingeführt wurde, schon eine Form des
Grundeinkommens?
Grundlegende Aufgabe dieser Arbeit soll es
sein, zu analysieren, worin sich die verschiedenen Entwürfe unterscheiden, von
welchen Zielen und Weltanschauungen sie geprägt sind und welche Wirkungen auf
Gesellschaft, Arbeitsmarkt und Löhne zu erwarten sind.
Die wissenschaftliche Theorie beschäftigt
sich schon seit Jahrhunderten mit dem Thema „allgemeine Grundsicherung”. Die
frühesten Quellen stammen vom Anfang des 16. Jahrhunderts, die Thematik zieht
sich seitdem phasenweise durch die Geschichte. Von Beginn an unterschieden sich
die Ziele der einzelnen Ansätze (siehe Kapitel 2.1: „Geschichte der staatlichen
Grundsicherung”). In den 1960ern wurden in den USA verschiedene Konzepte
verstärkt diskutiert und haben sogar den Sprung in die etablierte Politik
gemacht – dieser Vorstoß wurde aber mit Beginn der Reagan-ära abrupt beendet.
In jüngster Zeit, d.h. seit den 1970er bzw. 1980er Jahren wird allgemeine
Grundsicherung zumeist aufgrund der Einsicht diskutiert, dass Vollbeschäftigung
im Sinne von Vollzeitarbeit für alle auch langfristig nicht mehr realisierbar
ist und dass die durch die Automation eingesparte Arbeit gerecht auf alle
verteilt werden soll. Im (neo-) liberalen Kontext spielen spätestens seit den
Vorstößen Milton Friedmanns in den 1960ern die Einsparung von Verwaltungskosten
und die kostengünstige Verwaltung der Armut die Hauptrolle.
Es gibt eine unüberschaubare Vielfalt von
Literatur – allein zum Thema „Grundeinkommen” finden sich zahllose Publikationen
in deutscher Sprache. SozialpolitikerInnen, WirtschaftswissenschaftlerInnen, PhilosophInnen
und AktivistInnen sind deren Autoren.
Um die verschiedenen Konzeptionen zu verstehen
und einschätzen zu können, werden zuerst theoretische sowie praktische
Hintergründe der Grundsicherung dargestellt. Hierbei wird auch ein überblick
über verschiedene theoretische Ansätze dargestellt.
Anschließend werden einige beispielhafte Konzepte
herausgegriffen und im Detail verglichen. Vor allem Ziele, konkrete
Ausgestaltungen und potentielle Folgen sollen verglichen werden. Die Grundsicherung
für Arbeitsuchende („Arbeitslosengeld II”) wird den Alternativ-Konzepten
gegenüber gestellt.
Die Definitionen und Konzepte der
allgemeinen Grundsicherung sind vielfältig (siehe auch Kapitel 2: „Was ist ‚allgemeine
Grundsicherung?’”). In den Vergleich dieser Arbeit einbezogen werden ausschließlich
Grundsicherungsmodelle, die für die Allgemeinheit konzipiert sind. Nicht
berücksichtigt werden Konzepte wie die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung sowie Reformmodelle, die ebenso lediglich auf eine bestimmte Personengruppe
zielen, wie Kindergrundsicherung, Grundrente, Erziehungsgehalt etc.
In dieser Arbeit wird sich die Definition
der „allgemeinen Grundsicherung” an Blaschkes Definition des „Grundtyps II”
orientieren, unter dem er (bedarfsorientierte) „Grundsicherung” und
(bedingungsloses) „Grundeinkommen” zusammenfasst. (siehe Blaschke 2005, 13f)
Diese Definition schließt sowohl Leistungen aus, die als Lohnsubvention bzw.
Kombi-Lohn gezahlt werden, als auch solche Entwürfe sozialer Sicherungssysteme,
die auf dem Versicherungsprinzip beruhen, also von vorheriger Beitragszahlung
(z.B. in Sozial-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung, z.B. bei „ALG I”) oder
Leistungen (z.B. Berufstätigkeit) abhängig gemacht werden. Andererseits beinhaltet
diese Definition bspw. die ‚Sozialhilfe’ bzw. das „Arbeitslosengeld II” (ALG
II), welche unabhängig von vorherigem Status, Alter, Geschlecht und Einkommen
gezahlt werden.
In der Literatur werden dem Begriff „Grundsicherung” unterschiedlichste
Bedeutungen zugemessen. Richard Hauser versteht „die Begriffe ‚Soziale
Grundsicherung’ oder ‚Mindestsicherung’ als Oberbegriff für verschiedene, der
Armutsvermeidung dienende Systeme”. (Hauser 1996, 13) Dies ist wohl die am
weitest greifende Definition. Für Ronald Blaschke hingegen ist die „Grundsicherung”
etwas sehr Spezielles: Er benutzt für steuerfinanzierte, also nicht beitragsfinanzierte,
Modelle den Oberbegriff „Garantiertes Mindesteinkommen”, welches er wiederum in
zwei „Grundtypen” unterteilt: „Grundtyp I” zeichnet sich durch direkte
ArbeitnehmerInnen-Subvention aus (Kombi-Lohn, Lohnsubvention), „Grundtyp II” hingegen
beinhaltet keine direkte Subventionierung der (Erwerbs-) Arbeit. Diesen von ihm
so genannten „Grundtyp II” unterteilt er wiederum in „Grundsicherung” und „Grundeinkommen”
(siehe Abbildung 1). „Grundsicherung” ist hier eine bedarfsabhängige staatliche
Unterstützung, „Grundeinkommen” definiert er dadurch, dass es unabhängig von
vorherigen Leistungen an jedeN ausgezahlt wird. (Blaschke 2005, 14)
Abbildung
1:
Quelle: Blaschke 2005, 14
Es treten weitere Unschärfen auf: Die derzeit gängigen Begriffe sind „Mindestsicherung”,
„Grundsicherung”, „Bürgergeld”, „Existenzgeld”, „Negative Einkommensteuer”, „Kombilohn”,
„Sozialdividende”, „Soziallohn”, „Mindesteinkommen” (nicht zu verwechseln mit „Mindestlohn”),
„Grundeinkommen” und viele mehr. Diese
Begriffsvielfalt existiert nicht nur in Deutschland – international werden Grundeinkommen
als „Basic Income”, „State Bonus”, „Demogrant”, „Citizen’s Wage”, „Universal
Benefit”, „Territorial” oder „National Dividend”, „Allocation Universelle”,
„Renda Basica”, „Reddito di Cittadinanza”, „Basisinkomen”, „Borgerlon” u.v.m.
diskutiert.
Auch unter dem Begriff „Grundeinkommen” wird von unterschiedlichen
Gruppierungen mit unterschiedlichen Menschen- und Weltbildern,
unterschiedlichen Politikansätzen und unterschiedlichen Vorstellungen von
Gerechtigkeit auch Unterschiedliches verstanden. Bei dem Begriff
„Grundsicherung” ist die Bedeutungsvielfalt noch viel ausgeprägter, da darunter,
wie Hauser darlegt, auch sämtliche sozialen Sicherungssysteme verstanden werden
können.
Die im Titel dieser Arbeit benannte „allgemeine Grundsicherung” muss
also zuerst begrifflich gefasst werden – dazu soll der Zusatz „allgemein” im
doppelten Sinne verstanden werden:
·
Im
Unterschied zu der im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen „Grundsicherung für
Arbeitsuchende” (SGB II) und der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung”
(SBG XII, Viertes Kapitel), soll eine „allgemeine Grundsicherung” für alle
sein, also nicht auf einen speziellen Personenkreis begrenzt.
·
Zweitens
soll eine „allgemeine Grundsicherung” das Sozialsystem vereinfachen und (bis
auf wenige Sonderfälle z.B. für „besondere Lebenslagen”) die Leistungen
zusammenfassen. Diese Grundsicherung ist also auch in der Höhe nicht mehr
speziell auf ein Individuum oder eine Familie o.ä. zugeschnitten, ist weder
sach- noch zweckgebunden, sondern pauschaliert – „verallgemeinert”. So soll sie
sowohl den Verwaltungsaufwand und die Missbrauchsmöglichkeiten minimieren als
auch den EmpfängerInnen entwürdigende Bedürftigkeitsprüfungen ersparen und
ihnen die Freiheit geben, über die Verwendung der Transferleistungen nach ihren
eigenen Vorstellungen selbständig bestimmen zu können.
Dieser Definition einer „allgemeinen Grundsicherung” entspricht sowohl
das Konzept des „Bedingungslosen Grundeinkommens” der Bundesarbeitsgruppe
Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) als auch das neoliberale Konzept der
„Negativen Einkommensteuer”, das in Deutschland meist als „Bürgergeld”
diskutiert wird (siehe Mitschke 2000, Bündnis90/Die Grünen 2005, FDP 2005). Worin
die Unterschiede der Konzepte liegen, soll in dieser Arbeit untersucht werden.
Die Chancen eines bedingungslosen Grundeinkommens haben Giarini und
Liedke in ihrem Bericht an den „Club of Rome” (1997) sehr treffend beschrieben,
obwohl sie sich in ihrem Buch „Wie wir arbeiten werden” für ein so extrem
niedriges Grundeinkommensniveau aussprechen, dass viele der genannten Vorteile wegfallen
würden: Sie umreißen ein allgemeines, uneingeschränktes Grundeinkommen, das vom
Staat an jede Bürgerin und jeden Bürger ausgezahlt wird. Ein Grundeinkommen
würde allen eine Form der materiellen Unabhängigkeit sichern, die „niemand je
zuvor in der Industriellen Revolution genossen hätte – mit Ausnahme von
Großgrundbesitzern." (Giarini/Liedke 1997) Frauen wären nach Giarini und
Liedke in ihrer Existenz nicht länger von Männern abhängig, ebenso wenig
ArbeitnehmerInnen wegen ihrer Löhne von ArbeitgeberInnen oder die Arbeitslosen
wegen der Arbeitslosengelder von einer Regierungsbehörde. Der Schock, der
heutzutage auf jede radikale Veränderung der Familiensituation, wie den Tod des
Ernährers oder die Entlassung, folge, würde gelindert.
Sie schreiben weiter, dass ein allgemeines Grundeinkommen die
gegenwärtig überaus komplexen Steuer- und Sozialversicherungssysteme
zusammenfassen und vereinfachen würde. Zurzeit verteile der Staat mehr Geld in
Form von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten als in Form von
Sozialleistungen, aber nur wenige Menschen verstünden diese Tatsache.
Der Hauptvorteil eines allgemeinen Grundeinkommens ist für Giarini und
Liedke, dass es die individuelle Risikobereitschaft und die Innovationsfreudigkeit
erhöhe. Die Arbeitsmotivation würde dann tendenziell das finanzielle Interesse
als Hauptkriterium für die Auswahl einer Arbeitsstelle ablösen. Technologische Veränderungen
wären leichter durchzusetzen, weil die ArbeitnehmerInnen weniger Gründe hätten,
für den Erhalt der Stellen zu kämpfen, da ihr Grundeinkommen und ihre
persönliche Würde mit Hilfe des Systems eines Grundeinkommens garantiert wären.
Auch nach Giarini und Liedke konzentrieren sich die Argumente gegen ein
solches System im Wesentlichen auf die Kosten und die Arbeitsanreize. Einige
Experten haben anhand von aktuellen Zahlen kostenneutrale Schemata ausgearbeitet,
indem sie die Grundeinkommen in der Nähe des gegenwärtigen Niveaus der
Sozialhilfe ansiedeln und Steuerfreibeträge und –abschreibungen berücksichtigen.
(Giarini/Liedke 1985, 192 ff)
Ob diese vorgeschlagene Höhe allerdings all die genannten positiven
Effekte überhaupt mit sich bringt, wird später behandelt.
Es kann davon ausgegangen werden, dass es soziale (Grund-)Sicherung
gibt, seitdem es Menschen gibt. Arme, Schwache und Kranke wurden seit jeher von
der Gemeinschaft, d.h. z.B. der Großfamilie, vor dem Verhungern bewahrt, eine
Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wurde gewährleistet. (Siehe
z.B. Brangsch, 2000) In weiten Teilen der nicht-industrialisierten Welt ist
dies nach wie vor der Normalfall.
Als im Europa des 17. Jahrhunderts die industrielle Revolution begann
und sich infolge dessen der bürgerliche bzw. kapitalistische Staat entwickelte,
lösten sich traditionelle Familien- und somit auch Sozialstrukturen auf; die
Großfamilie wurde von der für die industriellen Produktionsverhältnisse
effektiveren Klein- bzw. Kernfamilie abgelöst (vgl. z.B. Toffler, 1980). Dadurch
entstanden Unmut über unsoziale Verhältnisse und auch Widerstand; kommunistische
Bestrebungen bzw. überzeugungen verbreiteten sich bis weit in die
Arbeiterschicht hinein. Um dem entgegen zu wirken wurden in Deutschland repressive Maßnahmen wie das
„Sozialistengesetz”, was eigentlich ein Anti-SozialdemokratInnen-Gesetz war, aber
auch eine erste staatliche Sozialversicherung durch Reichskanzler Fürst Otto
von Bismarck in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts eingeführt.[3]
Das originäre Ziel von staatlicher sozialer Grundsicherung ist es demnach,
Kapitalismus und Demokratie zu versöhnen, bzw. Kommunismus und die damit einhergehende
Enteignung von Kapitalisten und Großgrundbesitzern zu verhindern. Sozialpolitik
war also von Anfang an ambivalent: Für die einen kam sie den ArbeiterInnen und
Armen zu sehr entgegen, indem sie Existenzchancen neben dem kapitalistischen (Arbeits-)
Markt sicherte; die anderen sahen in ihr nur ein Instrument der Herrschenden,
das vom eigentlichen Ziel einer sozialistischen oder kommunistischen Revolution
ablenkt. (vgl. z.B. Opielka 2004a; Rätz 2005)
Wesentliche Vordenker der Idee der allgemeinen Grundsicherung waren beispielsweise
Juan Luis Vives (1526), Thomas More („Utopia”, 1517), Thomaso Campanella („Sonnenstaat”,
1623) oder auch Francis Bacon („Neu-Atlantis”, 1638). Sie forderten zum einen
umfassende Versorgung von Bedürftigen, zum anderen aber ein Grundeinkommen für
alle, weil jedeR (als Mitglied der Gesellschaft) das Recht auf Befriedigung der
grundlegenden Lebensbedürfnisse hat. (vgl. Blaschke 2004, 9)
Ende des 18. bzw. Anfang des 19. Jahrhunderts beschäftigten sich Thomas
Paine (1796), der zuerst ein bedingungsloses
Grundeinkommen forderte, aber auch Charles Fourier (1863) und sein Schüler
Victor Considerant (1845) mit spezifischen Formen des Grundeinkommens – jeweils
ausgelegt für verschiedene Personengruppen, mit und ohne Gegenleistungs-Verpflichtung,
als minimale Existenzsicherung oder Armutsbeihilfe oder auch als Startkapital
für wirtschaftliche Aktivitäten. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass
Charles Fourier nicht nur den sozialen Aspekt der Verhinderung von Armut im
Sinne hatte, sondern seinen Ansatz so begründete: Die Armen seien für den
Verlust des direkten Zugangs zu den natürlichen Ressourcen zu entschädigen – durch eine Beteiligung an den Gewinnen der
jeweiligen Genossenschaft („Phalanstčres”) und zwar ohne dafür eine
Gegenleistung bringen zu müssen. (vgl. Füllsack 2003, 103ff.)
In England, wo auch die Industrielle Revolution früher begann, fanden schon
früh Versuche mit sozialem Grundeinkommen statt. Bereits 1795 wurde dort die „Konvention
von Speenhamland” umgesetzt, (Polanyi 1978 nach Büchele/Wohlgenannt 1985) die
als Vorbote eines bedarfsorientierten Grundeinkommens verstanden werden kann.
Demnach wurde jedem Arbeiter Geld für einen Vier-Kilo-Laib Brot pro Woche plus Geld
für einen halben Laib pro weiteres Familienmitglied ausgezahlt – wenn er dies
nicht selbst finanzieren konnte. Arbeiter mussten also zuerst ihren eventuell
vorhandenen (Land-) Besitz verwerten, womit sie in die völlige Lohnabhängigkeit
abrutschen und so die ausbeuterische kapitalistische Produktionsweise überhaupt
erst ermöglichen. Dieses Grundeinkommen wurde nach knapp 40 Jahren, also im
Jahre 1834, wieder abgeschafft, da die Arbeitgeber es mit Hilfe der Gesetzgeber
auch in anderer Hinsicht zweckentfremdet hatten: Es gab weder einen
gesetzlichen Mindestlohn noch eine gesetzliche Arbeitszeitbegrenzung. Es gab aber
die 1799/1800 beschlossenen Antikoalitionsgesetze, die es den ArbeiterInnen
verboten, sich zu Interessensgemeinschaften zusammenzuschließen. Aufgrund
dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen drückten die Arbeitgeber mit dem Verweis
auf die Grundsicherung die Löhne ins Bodenlose, wodurch die ArbeiterInnen keine
Veranlassung mehr hatten, gut oder überhaupt zu arbeiten: Sie bekamen so oder
so gleich wenig. Als das Grundeinkommen 1834 abgeschafft wurde, folgte die Zeit
des größten Massenelends in der Geschichte Englands. (Büchele/Wohlgenannt ,
1985)
Einen anderen Ansatz verfolgte die in den 1920er-Jahren von Major Clifford
H. Douglas vertretene Konzeption einer „Sozialdividende”: Die gesamte gesellschaftliche
Produktion habe ihren Ursprung in einem gemeinsamen kulturellen Erbe früherer
Erfindungen, aktuelle gegenwärtige Bemühungen spielten dagegen nur eine
sekundäre Rolle. (Füllsack 2002, 108) Da die aktuellen Früchte des technologischen
Fortschritts aber in erster Linie den finanziellen Interessen und den
Kapitaleignern zugute kommen würden, sollten die Zinsen, die der Staat aus
Anleihen und Krediten an Unternehmen erhält, als direkte Dividende an seine
BürgerInnen ausgezahlt werden. (Füllsack 2002, 109)
Die mit Douglas’ Unterstützung in Kanada gegründete „Social Credits
Party” wollte allen EinwohnerInnen des Bundesstaates Alberta eine monatliche
Sozialdividende von 25 Dollar bezahlen: damit gewann die Partei 1935 die
lokalen Wahlen. Das Konzept wurde allerdings noch vor seiner Ausführung von der
Föderationsregierung gestoppt. (Füllsack 2002, 109)
Inspiriert von Douglas und dem ökonom Dennis Milner (Füllsack 2002, 110)
stellte Juliet Rhys-Williams 1943 eine Broschüre vor („Something to Look Forward To”, London 1943), die sie 1953 in erweiterter
Fassung als Buch veröffentlichte („Taxation
and Incentives”, London 1953). Das darin vorgeschlagene Konzept kommt in seinem
Anspruch der heutigen Forderung nach Bedingungslosem Grundeinkommen sehr nahe.
(Tintelnot/Emmler 2004, 10; Mitschke 2000, 15) Alle BürgerInnen eines Landes
sollten an dem durch die Gesamtgesellschaft erwirtschafteten Sozialprodukt
beteiligt werden. (Rhys-Williams 1943 nach Mitschke 2002, 15) Diese Vorstellung
der „Sozialdividende” wurzelt auf einem Gesellschaftsvertrag Rousseauscher
Prägung, die allerdings nicht nur Teilhabe am wirtschaftlichen Wohlstand,
sondern auch die Teilhabe an den anderen gesellschaftlichen Qualitäten und
Einrichtungen einschließt. (Rousseau 1966 nach Mitschke 2000, 15) Diese heute
als „Soziale Integration” (oder auch „Soziale Infrastruktur”, siehe Kapitel 6.5:
„Soziale Infrastruktur (AG links-netz)”) bezeichneten Bestrebungen gehen auch
auf das Aristotelische Staatsverständnis zurück, das den Staat als Kollektiv
und Solidargemeinschaft sieht und sich auch explizit im bundesdeutschen Grundgesetz
wieder findet. (Mitschke 2000, 15)
Technisch kann das Modell von Rhys-Williams als ein erster Entwurf der Negativen
(Einkommens)Steuer gesehen werden: Sie
wollte den Transfer bzw. die Steuern nach dem jeweiligen Einkommen berechnen.
Freibeträge und steuerliche Pauschalen sollten entfallen, so dass die
Besteuerung bereits ab der ersten Einkommenseinheit begänne. (Pelzer/Fischer
2004, 3; Tintelnot/Emmler 2004) Aufgrund diverser Kritik von anderen
WissenschaftlerInnen, die die Höhe der Sozialdividende für unbezahlbar hielten und
außerdem negative Arbeitsanreize befürchtet wurden, schwächte Rhys-Williams ihren
Entwurf stark ab, so dass sie in ihrem Buch von 1953 eine wesentlich niedrigere
Sozialdividende vorschlug. (Tintelnot/Emmler 2004, 10)
Der „Hauptvertreter des garantierten Einkommens in den Vereinigten
Staaten” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 119) war Robert Theobald. Er
veröffentlichte 1963 das Buch „Free men and free markets” und 1966 eine Aufsatzsammlung
mit dem Titel „The Guaranteed Income”. Ihm ging es um mehr als darum, das
Armutsproblem in den Griff zu bekommen, die damit verbundene soziale
Sprengkraft zu kanalisieren und die Behinderung wirtschaftlichen Wachstums zu
beseitigen. Er sah ein neues Zeitalter heraufkommen: Das Computerzeitalter der
automatisierten Fabriken und der überproduktion, die Zeit der nutzlosen
Arbeitskräfte, eine ära grundlegender Transformation der westlichen
Gesellschaften. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 119)
Statt nun als oberstes Ziel (nicht benötigtes) Wirtschaftswachstum zur
Schaffung von Arbeitsplätzen zu setzen, erschien es Theobald sinnvoller, die
überkapazitäten aus der Wirtschaft den EmpfängerInnen direkt als Einkommen
zukommen zu lassen. Da er mit stetig wachsender Arbeitslosigkeit durch
Rationalisierung, Technisierung und Kybernetik rechnete, plädierte er für eine
schrittweise Einführung des Grundeinkommens. Sie sollte bei den
WohlfahrtsempfängerInnen beginnen, im Einklang mit dem Produktivitätszuwachs sollte
das Basiseinkommen erhöht werden und immer weitere Kreise ziehen. Seine
langfristige Strategie zielte auf die vollständige Abkopplung der Einkommen von
der Arbeit. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 120f) Theobald schlug außerdem vor, das
Grundeinkommen durch eine Reduktion der Militärausgaben und durch umverteilende
Körperschaftssteuern zu finanzieren. (Füllsack 2002, 112f)
Er argumentierte bereits mit dem, was ab den 1980ern „autonomer Sektor”
(siehe auch Kapitel 2.2.7: „Die Vision einer solidarischen Gesellschaft”)
genannt wird. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 120)
Theobald stellte sich ein Basiseinkommen in Höhe einer amtlichen
Armutsgrenze vor, das jährlich wachsen könnte. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 120) Trotz
seiner anfänglichen Idee einer Komplett-Anrechnung zusätzlicher Einkommen schloss
er sich im Laufe der Diskussion der Vorstellung abgestufter Transfers im Sinne
der von Friedmann und Tobin vertretenen „Negativen Einkommensteuer” an.
(Büchele/Wohlgenannt 1985, 120)
Milton Friedmann schlug sein erstes Konzept der „Negativen
Einkommensteuer” in seinem Buch „Captalism and Freedom” von 1962 vor (also 20
Jahre nach dem ersten Entwurf von Lady Juliet Rhys-Wiliams). Als wesentliches Ziel
seines Konzepts nennt er zwar auch die Verhinderung von Armut, die
Ernsthaftigkeit dieses Ziels wird aber in Anbetracht der konzeptuellen
Ausformung (v.a. Höhe) des Modells angezweifelt. (vgl. bspw. Blickhäuser/Molter
1986, 109) Hauptinteresse war eher eine Rationalisierung des unübersichtlich
gewordenen und kostenaufwändigen Wohlfahrtssystems. (Büchele/Wohlgenannt 1985,
134) "keinesfalls eine einkommensunabhängige und von Arbeit abgekoppelte
Leistung. Denn sie wird ja gezielt kompensativ zum vorhandenen Einkommen
zugeteilt. Eine ideologische wie praktische Abkopplung von Arbeiten und Essen
ist folglich weder notwendig noch wird sie dadurch geleistet" (Opielka
1984, S. 113.).
Um Arbeitsanreize zu schaffen, sollte SozialhilfeempfängerInnen
zusätzlicher Zuverdienst nicht mehr wie bisher zu 100% angerechnet werden,
sondern nur noch zu 50%, da seinerzeit fast sämtliche von
TransferempfängerInnen selbst verdienten Einkünfte angerechnet wurden und somit
der Nettolohn und damit der Arbeitsanreiz minimal waren. Die Armut sollte durch
die Schaffung von mehr Niedriglohnjobs beseitigt werden. Friedmann siedelte die
Transferleistungen bzw. die Einkommensgrenze auf sehr niedrigem Niveau an, damit
die Menschen schlecht bezahlte Jobs annehmen – damit also der „Arbeitsanreiz”
gegeben ist. (Siehe bspw. Büchele/Wohlgenannt 1985, 116) Dementsprechend sah Friedmann
die Aufhebung der Mindestlöhne vor, da nach seiner Meinung die hohe
Arbeitslosenrate, „z.B. unter farbigen Jugendlichen, auf die zu hohen gesetzlichen
Löhne zurückzuführen sei”. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 117) Weiteres Hauptziel
neben der Schaffung von hohem „Arbeitsanreiz” für TransferempfängerInnen war
die Einsparung von Verwaltungskosten. (Vgl. z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985, 116)
Auch der spätere Nobelpreisträger James Tobin (derzeit durch die
„Tobin-Tax” bekannt, die ursprünglich mit der Idee der Negativen
Einkommensteuer verknüpft war – siehe Füllsack 2002, 115) entwarf ein Konzept
für die Einführung einer Negativen Einkommensteuer. Er wollte einer
vierköpfigen Familie ein garantiertes Einkommen von 2500 US-Dollar jährlich
zugestehen – gegenüber 1500 US-Dollar bei Friedmann –, was aber immer noch ein
Sechstel unter dem staatlich definierten Existenzminimum lag. (Büchele/Wohlgenannt
1985, 118) Wie Friedmann betont auch Tobin die Notwendigkeit, den WohlfahrtsempfängerInnen
Freiheit, Selbstbestimmung und Würde wieder zu geben und es erschien ihm – im
Gegensatz zu Friedmann – falsch, völlige Besitzlosigkeit zur Voraussetzung
einer Unterstützung zu machen. Lediglich Einkünfte aus Besitz, nicht der Besitz
selbst, sollten nach Tobin zur Berechnung herangezogen werden, da sonst jeder
Anreiz, zu sparen oder in ein eigenes Heim zu investieren, verloren gehe. (Büchele/Wohlgenannt
1985, 118)
In Folge der breiten Diskussion in den USA, die auch aufgrund der Angst
vor „Urban Riots” und ziviler Unordnung[4]
auf relativ breite öffentliche Zustimmung traf, wurden in den USA und in Kanada
einige Experimente mit der Negativen Einkommensteuer durchgeführt. (Füllsack
2002, 114; Reitter 2004) Zuerst wurde ein kleineres Experiment mit einigen
hundert Haushalten in New Jersey durchgeführt, dessen Ergebnisse jedoch nicht
auf zu erwartende Folgen einer breiten Einführung rückschließen ließen. Die
Gründe hierfür lagen nicht nur in der geringen Teilnehmerzahl, sondern auch in
den einer Betreuung gleich kommenden intensiven begleitenden Sozialforschungen
und auch im Wissen der TeilnehmerInnen um die zeitliche Begrenzung.
(Büchele/Wohlgenannt 1985, 124)
Das später durchgeführte „Seattle and Denver Income Maintainance
Experiment” war weitaus breiter angelegt – nicht nur in der Anzahl der
TransferempfängerInnen, sondern auch in der Verschiedenheit der Familienformen.
Untersucht wurde die Veränderung der Arbeitsbemühungen von allein stehenden
Frauen mit Kindern, von Hausfrauen und von Familienvätern. (Büchele/Wohlgenannt
1985, 124) Im Schlussbericht wird resümiert, dass sämtliche o.g. Gruppen ihre
Arbeitsleistung je nach Anreiz einschränkten oder ausweiteten. Ein hohes
Grundeinkommen einerseits, aber auch hohe Abzüge bei zusätzlichem Verdienst,
die also das Grundeinkommen im Falle eigener zusätzlicher Arbeitsbemühungen nur
wenig – unter Umständen überhaupt nicht – ansteigen ließen, seien wenig
motivierend. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 124) Anreiz zu zusätzlicher Arbeit
müsse dann entweder aus entsprechend hohen Verdienstmöglichkeiten oder aber aus
nichtmaterieller Motivation entstehen. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 124)
Die beste Quelle zu diesen und weiteren Experimenten stellt nach Karl Reitter
(2004) eine Arbeit von Karl Widerquist dar[5],
deren allgemeiner Tenor war, dass keine wirklich weitreichenden Schlüsse gezogen
werden konnten. (Reitter 2004) Einige Momente ließen sich allerdings
herausarbeiten: Die Schulleistungen der Kinder verbesserten sich, die
Scheidungsrate stieg an und die Menschen verweilten länger in Arbeitslosigkeit,
wenn sie ihren Job verloren. (Reitter 2004)
In die Realität umgesetzt wurden allerdings keines der genannten
Konzepte: Der Berater Präsident Kennedys, Daniel B. Moynihan, der später unter
Präsident Nixon den „Family Assistence Plan” erarbeitete, dessen Kern ein
garantiertes Einkommen bildete, scheiterte mit seinen Vorschlägen ebenso wie
ein unter Präsident Johnson vorgelegtes Papier. (Gorz 1983; Büchele/Wohlgenannt
1985, 122) Auch Präsidentschaftskandidat McGovern, der in seiner Wahlkampagne
1972 ein jährliches Grundeinkommen von 1000 US-Dollar versprach, verlor die
Wahl. Die unter Präsident Carter angestrebte Wohlfahrtsreform fand in der
vorgeschlagenen umfassenden Form nicht statt: Das Misstrauen der
US-amerikanischen WählerInnen und VolksvertreterInnen gegenüber Sozialleistungen,
die an keinerlei Arbeitsverpflichtung gebunden sind, war zu tief verwurzelt.
(Büchele/Wohlgenannt 1985, 122) Außerdem gefährdete der Plan aus Sicht der Konservativen den Familienzusammenhalt, die
Liberalen fanden, dass der Süden der USA überproportional begünstigt würde und
die Vertretungsinstanzen der Wohlhabenden hatten verschiedenste Vorbehalte,
während die Armen einfach zu schlecht organisiert waren. (vgl. Chancer 1998,
87f, nach Füllsack 2002, 115) Mit der Wahl Ronald Reagans und seiner Politik
der Steuererleichterung für Reiche bei drastischer Kürzung der sozialen Sicherungen
fand die Diskussion ihr Ende. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 125)
Im US-Bundesstaat Alaska konnte sich eine Grundeinkommensidee aufgrund
der reichhaltigen Bodenschätze und der niedrigen Gesamtbevölkerungszahl schon
1977 durchsetzen. Ein Teil der Gewinne aus bestimmten staatlichen ölquellen
wird dort unter allen ständigen EinwohnerInnen aufgeteilt. (Füllsack 2002, 116)
Die jährlich ausbezahlten Summen betrugen anfangs 1000 US-Dollar, fielen zunächst
ein wenig und stiegen dann permanent an, auf 1800 US-Dollar im Jahre 1999.
(Füllsack 2002, 117) Moralisch wurde das Grundeinkommen damit begründet, dass
die Erdölvorkommen als Gemeinschaftseigentum anzusehen seien und die
EinwohnerInnen zu TeilhaberInnen gemacht werden sollten. (Füllsack 2002, 117)
Hauptgrund war das ökonomische Ziel der Stabilisierung der
Konjunkturzyklen: Die öleinnahmen der vorhergehenden Jahre waren von der
Regierung innerhalb kurzer Zeit verbraucht worden und hatten so kurze,
unkontrollierbare „Boom-Zyklen” herbeigeführt, die die Wirtschaft Alaskas immer
wieder aus dem Ruder geworfen hatten. (Füllsack 2002, 117) Es wird davon
ausgegangen, dass die persönlichen Einkommen der BewohnerInnen Alaskas um zwei
bis drei Prozent gestiegen sind, somit die Kaufkraft angehoben wurde und in der
Folge dessen die Sozialdividende für zirka zwei bis drei Prozent der Arbeitsplätze
in Alaska verantwortlich ist. (Füllsack 2002, 117)
In Brasilien hat Präsident Luiz Inácio Lula da Silva („Lula”) am 8.
Januar 2004 ein Grundeinkommensgesetz unterzeichnet, das allen, die länger als
fünf Jahre in Brasilien leben, ein bedingungsloses, Armut bzw. Hunger verhinderndes
Grundeinkommen garantiert. Die finanzielle Unterstützung, die monatlich und
ohne Unterschiede von arm und reich, alt oder jung, Mann oder Frau
gleichermaßen ausgezahlt werden soll, hat die Aufgabe, die Grundbedürfnisse wie
Lebensmittel, Erziehung und Gesundheit zu befriedigen. (Zimmermann 2004)
Außerdem soll es gegen Kinderarbeit wirken. (Otto 2005, 42)
Die Einführung des Grundeinkommens („Renda Básica de Cidadania”) soll
allerdings schrittweise erfolgen, beginnend bei den besonders Betroffenen.
(Zimmermann 2004) Da diese Formulierung viel Spielraum und Definitionsfreiheit
lässt und die Einführung auch von der Haushaltslage des Landes abhängig gemacht
wurde, bleibt abzuwarten, wie und wann das Projekt realisiert wird.
Ein weiteres aktuelles Beispiel zur praktischen Einführung eines
Grundeinkommens findet man in Namibia. Im Jahre 2002 forderte das namibische
Parlament die nationale Steuervereinigung Nam-Tax auf, das bestehende
Steuersystem zu überprüfen. Diese schlug daraufhin vor, eine allgemeine Grundsicherung
(„Basic Income Grant”, BIG) in Höhe von monatlich 100 Namibia-Dollar (81 Euro) einzuführen.
(Beisiegel 2005) Ziel sollte eine realisierbare Umverteilung der Einkommen über
Steuern sein[6], die
auch die größten Probleme des Landes, Armut und AIDS, wirksam bekämpft: In
Namibia sind 23,5 % der Bevölkerung HIV-infiziert und die Erwerbslosigkeit
beträgt 35%. (Beisiegel 2005)
Das BIG soll bis zum 60. Lebensjahr gezahlt werden, da ab diesem die
allgemeine Mindestrente in Höhe von 500 N$ (405 Euro) die Grundsicherung
garantieren soll. (Beisiegel 2005; The Namibian vom 29. April 2005)
Die aktuelle Debatte um BIG sei im Land sehr kontrovers. Neben den
engagierten Kirchen sind es linksliberale Parteien, Gewerkschaften und
Nichtregierungsorganisationen, die dieses Projekt unterstützen. Die
Konservativen sind gegen das Grundeinkommen, weil dadurch "die Trägheit
gefördert" würde. (nach Beisiegel 2005)
In den letzten Jahren haben sich weltweit Netzwerke für die Einführung
von Grundeinkommen gegründet, von denen an dieser Stelle das deutsche Netzwerk
Grundeinkommen und das weltweite BIEN-Netzwerk vorgestellt werden.
Das Netzwerk Grundeinkommen wurde im Juli 2004 von WissenschaftlerInnen,
Studierenden, Mitgliedern der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen,
kirchlicher Verbände und verschiedener Parteien sowie weiteren BürgerInnen
gegründet. Auf dem 10. Kongress des „Basic Income Earth Network” (BIEN) im
September 2004 wurde es offiziell als deutsches Grundeinkommensnetzwerk anerkannt.
Das „Netzwerk Grundeinkommen” befürwortet ein „bedingungsloses,
garantiertes Grundeinkommen als grundlegende Alternative zur gegenwärtigen
Politik einer forcierten Druckausübung auf Arbeitslose trotz des Mangels an Arbeitsplätzen”.
(www.netzwerk-grundeinkommen.de)
Auf dem Gründungstreffen wurden vier Bedingungen formuliert, die das
bedingungslose, garantierte Grundeinkommen erfüllen soll. Es soll
·
existenzsichernd
sein im Sinne der Sicherung einer basalen gesellschaftlichen Teilhabe,
·
einen
individuellen Rechtsanspruch darstellen,
·
ohne
Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden und
·
keinen
Zwang zur Arbeit bedeuten.
Das Netzwerk hat sich über diese Eckpunkte hinaus bewusst nicht die Erarbeitung
eines konkreten Modells des Grundeinkommens zum Ziel gesetzt, sondern lediglich
die Vernetzung von Interessierten.
Das „Basic Income Europe Network” wurde 1986 gegründet und soll
Individuen und Gruppen verbinden, die sich der Idee eines Grundeinkommens verpflichtet
sehen oder an ihr interessiert sind und sie international diskutieren wollen. Das
Grundeinkommen soll bedingungslos garantiert sein, auf einer individuellen
Basis funktionieren und nicht mit Bedürftigkeitsprüfungen oder Arbeitsverpflichtung
verbunden sein.
Mitglieder sind WissenschaftlerInnen, Studierende, in der Sozialpolitik
Tätige und in politischen, sozialen oder religiösen Gruppen engagierte Menschen.
Sie teilen die überzeugung, dass es eine Art von ökonomischem Recht („economic
right”) aufgrund des Bürgerstatus gibt – anstatt aufgrund der Beziehung zum
Produktionsprozess oder dem Status der Familie. Das Grundeinkommen wird allerdings
nur als ein Teil der Lösung der sozialen Probleme fortschrittlicher Gesellschaften
gesehen. „Grundeinkommen, begriffen als universeller und bedingungsloser, obgleich
bescheidener, durchgehender und lebenslanger Einkommensfluss, der allen
Mitglieder einer politischen Gemeinschaft zugestanden wird”, sei das einfachste
und durchschlagendste Element einer Reihe von sozialpolitischen Forderungen.
(www.basicincome.org ŕ About BIEN)
Auf der BIEN-Homepage finden sich Grundeinkommensnetzwerke aus aller
Welt, unter anderem aus Belgien, Irland, den Niederlanden, Spanien, der Schweiz,
Großbritannien, aber auch aus Australien, Brasilien, Kanada, Neuseeland und den
USA.
Das BIEN-Netzwerk organisiert zweijährlich Kongresse, auf denen Menschen
aus zuletzt 20 Staaten Informationen austauschen und das Grundeinkommen und ihm
verwandte Themen diskutieren. Der 10. Kongress fand im September 2004 in
Barcelona statt, wo auf Vorschlag eines anwesenden brasilianischen Senators der
Name des Netzwerks den gegebenen Realitäten entsprechend in „Basic Income Earth
Network” geändert wurde. Dabei wurde zu bedenken gegeben, dass damit der
Charakter des BIEN als Ansprechpartner für Grundeinkommensfragen auf EU-Ebene
verwässert worden wäre. (Jahn 2004, 9f) Schließlich sei es ein Unterschied, ob
ein Grundeinkommen als Alternative zur Zerschlagung bestehender Sozialstaaten
gefordert würde, wie z.B. in Europa, oder ob ein Grundeinkommen in die Diskussion
gebracht würde, um überhaupt erstmalig Strukturen in Ländern wie denen der
Dritten Welt und Schwellenländern zu schaffen, die verhindern, dass BürgerInnen
verhungern. (Jahn 2004, 10)
Nachdem gezeigt wurde, wie sich die allgemeine Grundsicherung in
Politik bzw. Gesellschaft historisch und politisch entwickelt hat, soll nun dargestellt
werden, vor welchem theoretischen Hintergrund die verschiedenen aktuellen Konzepte
entwickelt wurden und weshalb sie befürwortet oder kritisiert werden.
Zwischen 1998 und 2003 hat sich die Schere zwischen Arm und Reich in
Deutschland weiter auseinander bewegt. Während das gesamte Nettovermögen[10]
in Deutschland zwischen 1998 und 2003 um knapp 20% von 4,2 Billionen Euro auf
rund fünf Billionen Euro gestiegen ist, ist der Anteil, den die Mehrheit daran
hat, gesunken: 1998 besaßen die reichsten 10% der Haushalte 45% des gesamten
Nettovermögens – 2003 ist diese Zahl um weitere 2% auf 47% gestiegen, während
die ärmsten 10% der Haushalte Schulden in Höhe von 0,6% (1993: 0,2%) des
gesamten Nettovermögens haben. Die Verschuldung der ärmsten 10% hat sich also
innerhalb von zehn Jahren verdreifacht.
Insgesamt ist die Gesellschaft in Bezug auf das Nettogesamtvermögen
höchst gespalten. Die reichsten 50% besaßen mit knapp 96,0% im Jahr 1993
bereits fast alles, die unteren 50% mit 4,1% fast nichts. Zehn Jahre später
sieht es noch drastischer aus: Die obere, reiche Hälfte der Haushalte hat ihren
Anteil noch einmal erhöhen können auf 96,3%, während die untere, ärmere Hälfte
auf einen Anteil von nur noch 3,8% des Vermögens gesunken ist (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Mittelwerte und Anteile von Zehnteln der
Haushalte am gesamten Nettovermögen
Quelle: EVS, ZEW-Berechnungen. Nach „Lebenslagen in
Deutschland” – 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2005, Seite
31
In Deutschland leben im Jahre 2003 rund 13,5% der Bevölkerung in Armut
(West: 12%, Ost: 19%): also fast jedeR Achte – in den neuen Bundesländern sogar
jedeR Fünfte. Bei der Kinderarmut sehen die Daten besonders bedrohlich aus: Jedes
fünfte Kind wächst (in Gesamtdeutschland) in Armut auf. Gegenüber 1998 ist das
ein Anstieg von fast einem Drittel. In Familien von Alleinerziehenden liegt der
Anteil der Armen sogar bei über einem Drittel. Die verbreitete Armut in
Ein-Eltern-Haushalten ist auch ein wesentlicher Grund für die höhere Armut von
Frauen, da über 90% der Alleinerziehenden Frauen sind.
Am drastischsten ist der Anstieg der Armut allerdings bei Arbeitslosen:
Während 1998 bereits über ein Drittel in Armut lebten, sind es 2003 sogar 41%.
Es gilt zu bedenken, dass die heutige Welt ohne die reproduktive Arbeit
der (Allein-) Erziehenden nicht mehr denkbar wäre. Des Weiteren gibt es ca.
300.000-500.000 freie Stellen (siehe z.B. Netzeitung vom 5. Februar 2005) für 5
Millionen Arbeitslose (wobei hier eigentlich noch diejenigen in ABM-Maßnahmen,
Weiterbildungen etc. dazugerechnet werden müssten, so dass eher von einer Zahl
von 8 Millionen auszugehen ist – vgl. z.B. Netzeitung vom 5. Februar 2005).
Nach dem Prinzip „fordern” aus dem Grundsatz „fördern und fordern” wird also
durch Leistungsreduzierungen bei Nicht-Arbeit, wie beim ALG II oder dem
Liberalen Bürgergeld, der Versuch unternommen, Erwerbslose in Beschäftigungsverhältnisse
zu drängen, die gar nicht vorhanden sind.
Bei den Einkommen liegen die vergleichbaren Prozentzahlen natürlich niedriger
als bei den Vermögen: Der Anteil der Wohlhabenden (gemessen an einer Schwelle
von 200% des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens[11])
ist unter der deutschen Bevölkerung von knapp 5% Mitte der 1980er Jahre auf bis
zu 6% in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre gestiegen. Unter der „ausländischen”
Bevölkerung schwankt der Anteil der in Reichtum Lebenden lediglich um 1%.
Das reichste Prozent bei der Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen
verfügte 1992 und 1995 über 8,4% aller Einkommen und hat diesen Anteil bis 1998
auf „rund 10%” erhöht.
Auf der Grundlage des Bruttoeinkommens gemessen gab es 1995 in
Deutschland 27.230 Einkommensmillionäre, davon waren 76% selbstständig und 24%
abhängig beschäftigt. Das mittlere Jahreseinkommen der Millionäre lag bei 2,7
Mio. DM. Es gab damit nicht viele Einkommensmillionäre: Von allen Steuerpflichtigen
sind es nur 0,09%, ihr Anteil an allen Einkommen war hingegen mit 3,8% überproportional.
Wurde das Doppelte des durchschnittlichen Bruttoeinkommens als Abgrenzung
gewählt (133.646 DM), stieg die Anzahl der Bezieher höherer Einkommen
sprunghaft an: Etwa 2 Mio. Steuerpflichtige zählten dazu, wobei nun die
abhängig Beschäftigten mit 74% die dominierende Gruppe waren. Ein Viertel des
Gesamteinkommens (24,8%) wurde von den Beziehern höherer Einkommen erzielt;
Selbstständige: 9,9%, abhängig Beschäftigte: 14,9%.
Des Weiteren ging die Zahl der ArbeiterInnen von 1991 bis 2000 in der
Industrie in Westdeutschland von 4,9 auf 3,6 Millionen zurück. (vgl. Rein 2005)
Die Produktivität von IndustriearbeiterInnen stieg in Deutschland in diesem Zeitraum
um über 70%. (Statistisches Jahrbuch 2002) In den USA wurde die im Jahre 1958
innerhalb einer Stunde produzierte Automenge im Jahre 2000 in weniger als 18 Minuten
hergestellt. (US Bureau of Labor Statistics) Die Forderung nach vermehrtem
Wachstum bedeute in ihrer Konsequenz den systematischen Abbau von
existenzsichernden Erwerbsarbeitsplätzen, und nicht das Gegenteil. (Rein 2005)
Vor dem Hintergrund dieser aussagekräftigen Zahlen und Fakten ist es
das Anliegen vieler BefürworterInnen eines Grundeinkommens, dass dieses eben
nicht „kostenneutral” eingerichtet wird, sondern die umverteilende Folgewirkung
einer Einführung eines ausreichenden Grundeinkommens bewusst in Kauf genommen
bzw. forciert wird. D.h., dass eine politische – und keine ökonomische –
Entscheidung für ein Recht auf materielle Absicherung getroffen, und die
Grundsicherung dementsprechend hoch angesetzt wird. Allerdings soll die
Umverteilung nur der zweite Schritt sein: Nachdem in einem politischen
Verfahren die Höhe der Grundsicherung festgelegt wurde, kann die Finanzierung
(und damit das Ausmaß der Umverteilung) festgelegt werden. Dieses Verfahren ist
notwendig um eine adäquate Höhe erreichen zu können.
Wenn die Sozialleistungen nicht ausreichen, um „den Leistungsberechtigten
die Führung eines Lebens zu ermöglichen”, „das der Würde des Menschen
entspricht” (§1 (1) des neuen SGB XII), ist das Leben in einer (Konsum-)Gesellschaft
voller Zwänge. Mensch ist dazu gezwungen, die eigene Arbeitkraft auf dem Markt
anzubieten, und muss auch unterbezahlte Jobs annehmen, um überleben zu können.
(Opielka 2004, 1083f) Die häufigsten Vorschläge zu dieser Problematik bestehen
darin, die Höhe der Grundsicherung „armutsfest”[12]
oder „existenzsichernd”[13]
zu setzen, wobei diese Begriffe nicht eindeutig und allgemein definiert sind.
Ein wichtiges Argument für die Verteilung des gesellschaftlichen
Reichtums über ein Grundeinkommen ist, dass der Wert, den die verschiedenen
Tätigkeiten für die Gesellschaft haben, d.h. der Anteil der Arbeitsleistung der
einzelnen Beschäftigten am Gesamtwert der gesellschaftlichen Produktion, schlecht
zu ermitteln und zu errechnen ist. Dies wäre viel zu kompliziert und
kostspielig, wenn nicht überhaupt unmöglich. (Füllsack 2002, 99; Hardt/Negri
2003, 409; Hirsch 2004) Die bestehenden Arbeitsverhältnisse verlangen daher
zumindest eine relative Entkopplung von (Lohn-)Arbeit und Einkommen. (Hirsch
2004)
Obwohl für viele DiskutantInnen die Art der Finanzierung der entscheidende
Faktor in der Debatte um eine allgemeine Grundsicherung ist, soll der Punkt in
dieser Arbeit aus verschiedenen Gründen bewusst vernachlässigt werden:
Erstens haben diverse Studien belegt, dass ein Grundeinkommen bzw. eine
Negative Einkommensteuer auf heutigem Sozialhilfeniveau ohne größere
Umstellungen des Steuersystems finanzierbar wäre (vgl. bspw. Pelzer/Fischer 2004,
DIW 1996, Füllsack 2002, 165ff.) Zweitens führt die Priorisierung der
Finanzierbarkeit zur Sachzwang-Logik, das heißt, dass bei politischen
Entscheidungen nicht der politische Wille maßgeblich ist, sondern die möglichst
kostenneutrale Realisierbarkeit. Wie im vorangegangenen Kapitel dargelegt wurde,
ist ausreichend Geld vorhanden, jedoch ist es falsch verteilt. Eine allgemeine
Grundsicherung, die allen das Menschenrecht auf Teilhabe am gesellschaftlichen
Reichtum gewährt, muss also in erster Linie nicht „kostenneutral” finanzierbar
sein, sondern politisch gewollt.
Dass auch eine hohe allgemeine Grundsicherung finanzierbar ist, zeigt
die BAG-SHI (Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialhilfeinitiativen) in ihren
Berechnungen (vgl. Otto 2005). Aber auch etliche andere Finanzierungskonzepte
sind denkbar. (vgl. bspw. Hirsch 2004)
Es gibt mindestens so viele Finanzierungsmodelle wie
Grundsicherungs-Konzeptionen, jedoch kann es nicht Aufgabe dieser
gesellschaftswissenschaftlichen Arbeit sein, diese auf Realisierbarkeit zu prüfen.
Einige Vorschläge für die Finanzierung einer allgemeinen Grundsicherung
sind: Automationssteuer, Wertschöpfungsabgabe/Maschinensteuer[14],
Kürzung der Militärausgaben, Solidarische Einfachsteuer[15],
neuartige Besteuerung von Gewinneinkommen (für Haushalte und Betriebe),
drastische Erhöhung der Mehrwertsteuer oder auch die „Take-Half”-Abgabe (siehe
Kapitel 6.4: „Bedingungsloses Grundeinkommen (BAG-SHI)”).
Die Finanzierungskonzepte der verschiedenen
Grundsicherungs-Konzeptionen werden in Kapitel 6: „Die verschiedenen Modelle im
Einzelnen” und im Anhang dargelegt.
Im Jahr 1981 lebten 60% der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland
ohne eigene Existenzgrundlage, d.h. entweder in Armut oder in Abhängigkeit von
einem anderen Menschen (meistens einem Mann). (Blickhäuser / Wohlgenannt, 1986)
Dabei leisten Frauen zwei Drittel der weltweit verrichteten Arbeit: Als
Hausfrauen, Mütter, Erwerbstätige, als Pflegerinnen für Alte und Kranke usw. Sie
erhalten aber nur ein Zehntel aller Einkommen und besitzen nur ein Hundertstel
aller Produktionsmittel. (UNO 1980, nach Blickhäuser/Wohlgenannt 1986)
Bei den international unterschiedlich gestalteten Sozialsystemen fällt
eine Gemeinsamkeit auf, die darin besteht, dass die Wohlfahrtssysteme nicht nur
auf geschlechtshierarchischen Verhältnissen beruhen, sondern diese auch
reproduzieren. (Pimminger 2000) Die besondere Armutsgefährdung für Frauen und
ihre Bedrohung durch höhere und vielschichtigere Armutsrisiken im Vergleich zu
denen von Männern lassen sich auf geschlechtsspezifische Benachteiligungen im
Erwerbs- und Sozialsystem zurückführen. (Böckmann-Schewe 1998) über das
Aufzeigen faktischer Schlechterstellung „weiblicher Lebenswege” wurde deutlich,
dass der Ausgestaltung von Wohlfahrtssystemen normative Vorstellungen zugrunde
liegen, die das hierarchische Verhältnis zwischen den Geschlechtern
festschreiben und davon abweichende Lebensformen diskriminieren. Zwar werden
neuerdings sozialstaatliche Regelungen geschlechtsneutral formuliert, aber das
macht sie nur formal, nicht faktisch geschlechtsneutral: Traditionell ist
soziale Sicherung an den Arbeitsmarkt bzw. das beitragsrelevante Lohneinkommen gekoppelt.
Frauen leisten derzeit jedoch den größten Teil der informellen Arbeit bzw.
„private”, „autonome” oder Familienarbeit, also diejenige Arbeit, die weder
bezahlt noch vertraglich geregelt oder sozialversicherungstechnisch relevant
ist: Hausarbeit, Erziehungsarbeit, Pflege, Beziehungsarbeit usw. Die häufig für
die Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse verwendete Bezeichnung
„Hausfrauisierung der Arbeit” bedeutet dementsprechend, dass die typischen
Merkmale der Hausarbeit immer häufiger auch in anderen Arbeitsverhältnissen
anzutreffen sind: Durchgängiges Zur-Verfügung-Stehen, fehlender Arbeitsvertrag,
kein (gesicherter) Lohn, Isolation, keine gewerkschaftliche Organisierung,
keine gesellschaftliche Anerkennung usw. (Blickhäuser / Wohlgenannt 1986)
Der „männliche Familienernährer” wird im Normalfall (noch) über die
durch Erwerbsarbeit erlangten Ansprüche eigenständig sozial abgesichert,
während die Betreuungs- und Versorgungsarbeit leistende Hausfrau über die
eheliche Unterhaltspflicht sowie ehelich abgeleitete sozialstaatliche Ansprüche
als versorgt gilt. Dies bedeutet nicht nur die direkte Abhängigkeit von den
Ehemännern (Männer trifft die Anrechnung von Partnereinkommen selten – vgl.
Opielka 2004, 1090), sondern führt auch zu weiteren Diskriminierungen von
Frauen, da viele Frauen keine solchen Absicherungen haben oder diese verloren
haben und keine (ausreichende) durch Erwerbsarbeit erlangen konnten. (Pimminger
2000) Ihnen bleibt nur das schlechtere untere soziale Netz eines zweigeteilten
Sozialstaates, der zwischen einer Politik der Absicherung für Erwerbstätige –
und ihre Familien – (Arbeitslosengeld/ALG I) und einer Armutspolitik für
Bedürftige (Sozialhilfe/ALG II) unterscheidet. (Gerhard 1995) Während die aus
Erwerbstätigkeit sozialversicherungsrechtlich erworbenen Ansprüche
eigenständige Rechtsansprüche darstellen, unterliegt Sozialhilfe/ALG II einer
Bedürftigkeitsprüfung und dem Subsidiaritätsprinzip[16]:
Sie ist mit Kontrolle und Stigmatisierung verbunden, welche bei einem voraussetzungslosen
Grundeinkommen entfielen.
Zu bedenken gilt auch, dass die „männliche Normalbiographie” ohne den
„weiblichen Lebenszusammenhang” nicht möglich wäre und die sozialstaatlichen
Standards (Versorgung, Betreuung und Pflege von Kindern, Alten und Kranken)
kaum aufrecht zu erhalten wäre. Die angebliche individuelle Unabhängigkeit des
erwerbstätigen Mannes beruht also auf der von Frauen erbrachten Reproduktionsarbeit;
die sozialpolitische Orientierung am „Normalarbeitsverhältnis” setzt die
Versorgung von Männern (und ihren Angehörigen) durch Frauen voraus. (Neyer
1998)
Das gegenwärtige System sozialer Sicherung diskriminiert nach Pimminger
(2000) dreifach durch
·
die
unterschiedliche Qualität der sozialen Sicherung von Erwerbsarbeit und Familienarbeit,
·
die am
männlichen Normalarbeitsverhältnis orientierte Erwerbsarbeitszentriertheit der
sozialen Sicherung und
·
die
Rekurrierung auf normative Geschlechtsleitbilder und Normalitätsannahmen.
Die Krise des Wohlfahrtsstaates liegt also nicht nur im Strukturwandel
der Arbeitswelt begründet, sondern ist auch auf die zunehmende Auflösung der
traditionellen Lebensform zurückzuführen. Allerdings ist nicht die entstehende
Pluralisierung der Lebensformen als Ursache des Problems zu sehen, sondern die
immer weniger realitätsgerechte, normative und faktische diskriminierende
Gestaltung des Sozialsystems. (Pimminger 2000)
Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen in existenzsichernder/armutsfester
Höhe würden familienarbeitende Frauen den erwerbsarbeitenden Männern
hinsichtlich der Existenzsicherung gleichgestellt und von diesen unabhängig.
Schlechterstellung von Frauen am Arbeitsmarkt (aufgrund der Zuschreibung
und/oder übernahme von familiären Verpflichtungen) wird zwar dadurch nicht
aufgehoben, sie würde aber nicht mehr in der sozialen Sicherung fortgeschrieben.
Gegenwärtige soziale Lücken bzw. Benachteiligungen (nicht nur) für Frauen würde
ein Grundeinkommen aufheben. „In pragmatischer Perspektive ist ein Reformmodell
Grundeinkommen zur Existenzsicherung von Frauen deshalb uneingeschränkt positiv
zu bewerten.” (Pimminger 2000)
Sicherlich würde auch ein existenzsicherndes Grundeinkommen nicht von
sich aus das kulturelle Verständnis von Geschlechterrollen und das
Geschlechterverhältnis verändern. Es würde zwar die Verteilung des gesellschaftlichen
Reichtums gerechter organisieren, aber nicht automatisch die Produktion von
zentralen gesellschaftlichen Ressourcen (Geld, Macht, Solidarität). Eine
emanzipatorische Gleichstellungspolitik muss also auch gesellschaftliche
Integration und öffentliche Teilhabe im Blickpunkt haben. Sie muss nicht nur
geschlechts-unspezifische Wahlmöglichkeiten zwischen Erwerbs- und Familienarbeit
im Blick haben, sondern die Möglichkeit ihrer gleichzeitigen übernahme für
Männer und Frauen. (Pimminger 2000)
KritikerInnen warnen vor einer Unterschätzung der Verfestigung von
geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung (Beer 1987) und der Verwendung des
Grundeinkommens als deren Alimentierung (Schreyer 1987). Dabei könnte die
konzeptuelle Ausblendung von faktischen Geschlechtsunterschieden diese nicht
aufheben, sondern im Gegenteil wird deren Verfestigung befürchtet, da ein
Grundeinkommen einen finanziellen Anreiz für den verstärkten Rückzug aus dem
Arbeitsmarkt biete.
Nach Pimminger (2000) lassen sich aus feministischer Perspektive
folgende Anforderungen an eine gleichstellungsorientierte Sozialpolitik
formulieren:
·
Die
Erweiterung des Konzepts der Dekommodifizierung (nach Pimminger: Entflechtung
von sozialer Sicherung und Arbeitsmarktpartizipation) um persönliche Autonomie,
im Besonderen durch die Auflösung von familiären Abhängigkeiten.
·
Die
Auflösung von Geschlechtsleitbildern und die Entkopplung sozialer Sicherung von
der Erfüllung normativer Sozial- und Sexualrollen.
·
Die
Umverteilung von Erwerbsarbeit und Familienarbeit und ihre Neuorganisation in
einer Weise, die die gleichzeitige übernahme beider Verantwortungsbereiche durch
beide Geschlechter ermöglicht.
Frauen hätten allerdings, wenn auch unter Sicherung des Existenzminimums,
nach wie vor die Nachteile reduzierten beruflichen Engagements (Aufgabe,
Unterbrechung, zeitliche Reduktion) zu tragen: Den Verlust von Einkommens- und
Karrierechancen sowie von nicht-monetären Vorteilen der Berufsarbeit
(Anerkennung, Macht etc.). (Pimminger 2000)
Die Argumentationslinie von Grundeinkommen-BefürworterInnen, die mit
diesem Modell vor allem die finanzielle Honorierung von gemeinschaftlicher bzw.
Familienarbeit verbinden, rückt das Grundeinkommen in die Nähe eines Hausfrauenlohns
– ein Aspekt, der feministische KritikerInnen besonders skeptisch macht.
(Pimminger 2000) Dieser Blickwinkel engt einerseits die Universalität des Grundeinkommens
ein, das eben voraussetzungslos ist, andererseits stellt es eben nur ein
Existenzminimum zur Verfügung und
kann deshalb nicht als „Lohn” für soziale Dienste verstanden werden. (Pimminger
2000)
Auch die häufig aus feministischer Sicht befürchtete Entwicklung, dass
Frauen durch ein garantiertes Grundeinkommen dazu veranlasst würden, sich aus
der Erwerbsarbeit zurückzuziehen, wäre angesichts der sich verschärfenden
Arbeitsmarktsituation für Frauen und ihrer häufigen Doppelbelastung tatsächlich
verständlich: (Opielka/Stalb 1986, 77) Frauen werden vielfach aus ökonomischer
Not auf einen diskriminierenden Arbeitsmarkt gezwungen. (Opielka/Stalb 1986,
77)
Diese Argumente lassen sich wie folgt zusammenfassen: Zwar verändert
die allgemeine Grundsicherung nicht von selbst die traditionellen
Geschlechterrollen, aber sie ist als geschlechtsneutrale Sozialleistung eine geeignete
Grundlage, um Möglichkeiten für die Pluralisierung der geschlechtlichen
Rollenverständnisse zu schaffen. (Pimminger, 2000)
Um den Unterschied zwischen „Rechts” und „Links” in Bezug auf das Grundeinkommen
zu verstehen, muss auf die 1970er Jahre zurückgeblickt werden. Seit Beginn des
Jahrzehnts hat das Großunternehmertum auf die Rentabilitätskrise reagiert,
indem es den Arbeitsmarkt unterteilte: Auf der einen Seite ein stabiler Kern
von qualifizierten, gewerkschaftlich organisierten ArbeiterInnen und Angestellten,
die durch Tarifverträge abgesichert sind, auf der anderen Seite eine
fluktuierende Belegschaft von so genannten „ZeitarbeiterInnen” auf unsicheren
Stellen, die nur für eine begrenzte Dauer beschäftigt werden und deshalb von den
Vorrechten der Tarifverträge, der Urlaubsregelungen, der Entlassungsprämien
usw. ausgeschlossen sind. (Gorz 1986, 54) Manche erklären diesen Paradigmenwechsel
von festen zu flexiblen Arbeitsplätzen als Wechsel vom Fordismus[18]
zum Postfordismus[19]
Je nachdem, ob diese Spaltung der Arbeitenden auf die eine oder andere
Weise akzeptiert oder sie sogar gefestigt wird, oder aber, ob nach Mitteln und
Wegen gesucht wird, sie zu überwinden, betreibt mensch rechte oder linke
Politik. (Gorz 1986, 54) Dabei finden sich rechts nicht nur ArbeitgeberInnen-
und TechnokratInnenschichten[20],
denen an einer Institutionalisierung der gesellschaftlichen Spaltung gelegen
ist (vgl. Gorz 1986, 54), sondern auch jene Gewerkschaftsorganisationen, denen
es lediglich darum geht, die Interessen der ArbeitnehmerInnen mit Dauer- und
Vollzeitbeschäftigung zu sichern – zum Nachteil von Arbeitslosen und anderen
nicht abgesicherten Gesellschaftsmitgliedern. (Gorz 1986, 54) Wenn folglich die
Gewerkschaften die Interessenvertretung der relativ kleinen, privilegierten Gruppe
der BesitzerInnen eines stabilen Arbeitsplatzes zu ihrer einzigen Aufgabe
machen, riskieren sie – wie in einigen lateinamerikanischen Ländern –, zu einer
neo-korporativen und konservativen Kraft zu werden. (Gorz 1998, 318) Sie
verhalten sich ebenfalls wie Rechte, wenn sie die Fiktion aufrechterhalten,
dass immer noch eine „Arbeitsgesellschaft”, einer „Lohngesellschaft” existiert,
während Teile der Bevölkerung aus dem Arbeitsmarkt ausgestoßen werden in
Bereiche ohne soziale Sicherheit. (Gorz 1986, 54f) Vor diesem Hintergrund schlägt
Gorz ein Bürgerrecht auf Grundversorgung vor. (Gorz 1986, 55)
Nach Meinung der Grundsicherungs-Befürworter von „rechts” (z.B. Milton
Friedmann als einem der ersten rechten Vordenker, aber auch bei dem FDP-Konzept
des „Liberalen Bürgergeldes” und in den Hartz-IV-Gesetzen) soll die Spaltung
zwischen Arbeitenden und Arbeitslosen abgelöst werden von einer Spaltung
zwischen Gut-Verdienenden und Niedriglohn-ArbeiterInnen. Die Grundversorgung soll
diese Spaltung der Gesellschaft in zwei Sektoren sozial verträglich und
quasi-institutionell machen: Auf der einen Seite ein sehr leistungsfähiger
Sektor, der dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist und qualifizierte,
motivierte, stabile und gutbezahlte Arbeitskräfte beschäftigt; auf der anderen
Seite ein Niedriglohnsektor, der im wesentlichen Dienstleistungen und handwerkliche
Tätigkeiten umfasst. (Gorz 1986, 55) Hierbei handelt es sich vorwiegend um
unsichere, sehr schlecht bezahlte Arbeiten, die keine Qualifikation verlangen
und keine Aussicht auf berufliches Fortkommen bieten: Arbeitsstellen bei Wach-
und Reinigungsdiensten, in Schnellrestaurants und anderen Gaststättengewerben,
als KassiererIn, Hilfspersonal in der Krankenpflege oder VerkäuferInnen. (Gorz
1986, 55)
Erklärtes Ziel der Rechten ist die „Stärkung des Niedriglohnsektors”, das
heißt aber, mehr Menschen in niedrig bezahlte und perspektivlose Jobs zu
bewegen. (Gorz 1998, 316) Wie dereinst in den Kolonien und wie noch heute in
vielen Ländern der dritten Welt sieht sich heute in den industrialisierten
Ländern eine wachsende Anzahl von Menschen dazu gezwungen, sich untereinander
um das „Privileg” zu streiten, ihre persönlichen Dienstleistungen denjenigen
verkaufen zu dürfen, die über ein behagliches Einkommen verfügen. (Gorz 1998,
317) Der Interessengegensatz zwischen Arbeit und Kapital wird also zunehmend
von einem Interessenwiderspruch zwischen StammarbeiterInnen einerseits und
„RandarbeiterInnen” bzw. Arbeitslosen andererseits überlagert. (Lecher 1986
nach Gorz 1986)
Nach Auffassung der (Neo-)Liberalen wird die Zahl dieser Niedriglohn-Job-Angebote
seitens der Unternehmen umso höher sein, je niedriger die Bezahlung ist (siehe
z.B. FDP 2005, Mitschke 2000). Würden die Unternehmen des Dienstleistungssektors
und die kleinen Fertigungsbetriebe ihre ArbeitnehmerInnen nach den üblichen
Tarifen bezahlen, wären sie entweder nicht mehr rentabel oder ihr Kundenkreis
wäre auf extrem Wohlhabende begrenzt. Die Idee ist, dass die vom
Leistungssektor Ausgeschlossenen Arbeiten annehmen, die zu schlecht bezahlt
werden, als dass mensch davon leben könnte, und dass diese Arbeitsplätze von
der staatlichen Grundsicherung indirekt subventioniert werden. (Gorz 1986, 55;
FDP 2005) Die Grundversorgung würde so zu einem Mittel, durch das die duale
Schichtung der Gesellschaft gefestigt wird. (Gorz 1986, 56)
Diese Darlegungen helfen zu erkennen, wie die linke Alternative
aussehen kann: „Die Grundversorgung muss
einen normalen Lebensstandard ermöglichen, und das Recht auf Grundeinkommen
muss unauflöslich mit dem Recht auf Arbeit verbunden werden.” (Gorz 1986,
56) Letzteres deshalb, da ein Grundeinkommen nicht als Entgelt für Arbeitslosigkeit
oder gesellschaftliche Ausgrenzung gesehen werden darf: Dies würde ebenfalls zu
einer Spaltung der Gesellschaft führen. (Gorz 1986, 56) Die langfristige Alternative
der Linken zu einer gespaltenen, „dualen” Gesellschaft ist eine Gesellschaft,
in der jedeR arbeiten kann und nur wenig arbeiten muss.[21]
(Gorz 1986, 56) Diese Position pro Arbeitspflicht hat Gorz allerdings
revidiert, da wohltätige Arbeit entwertet würde. (Gorz 2000, 179)
Weitere Argumente für die Einführung eines
neuen Sozialsystems sind neben dem Zerfall der fordistischen Arbeitsgesellschaft
einerseits die Einsicht, dass die traditionellen sozialen Sicherungssysteme mit
ihren disziplinierenden, kontrollierenden und ausgrenzenden Wirkungen nicht
mehr verteidigungswürdig erscheinen, und andererseits, dass eine defensive
Verteidigungshaltung weder eine starke Verhandlungsposition verspricht, noch
dafür geeignet ist, die neoliberale ideologische Hegemonie infrage zu stellen.
(Hirsch 2004)
Bürgerliche Volkswirtschaft begreift jegliche ökonomie als Verwaltung
des Mangels, obwohl der heute produzierte materielle Reichtum durchaus allen
Menschen ein gutes Leben ermöglichen könnte. (Siehe z.B. Rätz 2005, 1) Allerdings
erfolgt im Kapitalismus die Verteilung nicht willkürlich, sondern nach den
Möglichkeiten und Notwendigkeiten der kapitalistischen Produktionsordnung, also
jenen der Kapitalverwertung. Das Problem sind also die Produktionsverhältnisse,
die Art und Weise, wie Gesellschaft hergestellt wird und den Zugang zum
allgemeinen Reichtum regelt, und nicht nur die (politische) Verteilung des
Reichtums. (Rätz 2005, 1)
Dass ein emanzipatorisches, ausreichendes Grundeinkommen (wie jede
andere Errungenschaft der sozialen Bewegungen) gegen die Interessen der
Profiteure einer gespaltenen Gesellschaft durchgesetzt werden muss, scheint
offensichtlich. Welche Rolle kann die Forderung im sozialen Kampf spielen?
Wer darauf besteht, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und
am allgemeinen Reichtum ein Menschenrecht ist, das man nicht verdienen muss,
das nicht von Arbeit oder Wohlverhalten und Anpassung abhängig sein darf, zielt
mitten in den Kern des theoretischen und praktischen Selbstverständnisses der
neoliberalen bzw. kapitalistischen Gesellschaft. (Rätz 2005, 1) Die Forderung
nach einem existenzsichernden, bedingungslosen Grundeinkommen setzt dem Diskurs
des Mangels (und den daraus folgenden Sachzwängen) einen Diskurs der Fülle
entgegen (und der daraus folgenden gesellschaftlich vermittelten freien
Entscheidung der Einzelnen). (Rätz 2005, 2) Sie stellt die Produktionsverhältnisse
und die Verteilungslogik des Kapitalismus in Frage, ohne das ausdrücklich zu
sagen oder zu wollen. (Rätz 2005, 2)
Zwar wurde im vorhergehenden Abschnitt bereits gezeigt, dass es auch
Grundeinkommensmodelle gibt, die systemimmanent sind, die Marktdynamik erhöhen
und die Individuen zwingen, ihr überleben durch Erwerbsarbeit zu sichern. (Rätz
2005, 2) Sein emanzipatorisches Potential kann ein Grundeinkommen jedoch erst
dann entfalten, wenn es selbst schon soziokulturell existenzsichernd ist. (Rätz
2005, 2)
Die Forderung nach dem garantierten Einkommen sei aber auch deshalb von
grundsätzlicher Bedeutung, weil es eine Bresche in die angeblich so
unbestrittenen gesellschaftlichen Ziele wie Vollzeit-Vollbeschäftigung oder „Karriere”
schlägt: Es setzt dem „Totschlag-Argument” des Machbaren und der Sachzwänge ein
politisches Wollen entgegen, das sich nicht nur in den Methoden, sondern vor allem
auch in den Zielen vom verordneten neoliberalen Konsens unterscheidet. (Reitter
2004) Die verbreitete Ideologie, es sei besser irgendeine Arbeit zu haben als
gar keine Arbeit, entspricht einer „Gehirnwäsche”, die mittels „materieller
Not, Druck und psychologischem Gewäsch” Menschen dazu bringt, „jeden Scheißjob
anzunehmen” (Reitter 2004): Die Menschen sollen sich nach den Bedürfnissen des
Kapitals richten. Der Sozialstaatsapparat setzt also nicht ganz allgemein
Lohnarbeitswilligkeit durch, denn diese ist ja bei den meisten vorhanden,
sondern eine bedingungslose Akzeptanz
von Erwerbsarbeit. (Reitter 2004)
Ein hohes Grundeinkommen könnte auch als soziale Befriedungsstrategie
genutzt werden, wie die von Bismarck eingeführten ersten Sicherungssysteme in
Deutschland. Dies wäre allerdings nur dann denkbar, wenn die Regelung räumlich
und auf Personengruppen eng umgrenzt wäre. (Rätz 2005, 3) Eine solche Regelung wäre
jedoch moralisch kaum zu begründen. Da die Forderung aber, wie dargelegt, auch
politisch-strategische Qualität hat, wäre ihre Etablierung in dem Sinne, dass
wirklich alle Menschen auf dem Globus gemeint sind, für die Gegenseite
praktisch kaum integrierbar und moralisch unangreifbar. (Rätz 2005, 3) Die
Forderung nach weltweit zeitgleicher
Einführung ist allerdings kaum realisierbar bzw. käme einem revolutionären
Bruch gleich – und würde außerdem in der Marginalität scheitern. (Dittmar 2000,
82)
Die internationalistische Perspektive einer Grundeinkommensforderung sei
aber nicht nur in moralischer und strategischer Hinsicht notwendig, sondern auch
in ökonomischer: Es könne, angesichts des real existierenden Weltmarktes, keine
nationalen Lösungen grundsätzlicher sozialer Probleme mehr geben. (Rätz 2005,
3) Die nationalen Spielräume seien zwar keineswegs gleich null, wie es Regierungen
häufig behaupten, aber im Rahmen weltweiter Konkurrenz sei eine irgendwie
geartete Deregulierung der Arbeitsmärkte tatsächlich unvermeidlich. (Rätz 2005,
3)
Das Grundeinkommen thematisiert in umfassender Weise das Verhältnis von
Individuum und Gesellschaft und stellt klare Orientierungspunkte für die
gesellschaftliche Auseinandersetzung dar. (Reitter 2004) Im Vergleich zu Konzepten,
die den (fordistischen) Sozialstaat lediglich bewahren oder ausbauen wollen,
wie bspw. das der „bedarfsgerechten Grundsicherung”, bei der die Prüfung des
Bedarfs bzw. der Bedürftigkeit und damit auch die Bereitschaft zur wie auch
immer gearteten Lohnarbeit akzeptiert wird, oder zu Forderungen nach
Konjunkturprogrammen, die Arbeitsplätze entstehen lassen sollen, hat die
Forderung nach einem bedingungslosen existenzsichernden Grundeinkommen einen entscheidenden
Vorteil: Sie stellt die kapitalistische Ausrichtung auf die Lohnarbeit in
Frage. (Reitter 2004) Die neuen Arbeitsformen wie Scheinselbständigkeit, freie
DienstleisterInnen, Werkverträge, Leiharbeit usw. bedeuten durchweg eine finanzielle,
rechtliche und versicherungstechnische Verschlechterung im Vergleich zum
fordistischen Normalarbeitsverhältnis. (Reitter 2004) Durch das Unterlaufen der
arbeitsrechtlichen Errungenschaften durch die postfordistischen Arbeitsverhältnisse
mehrt zugleich die Attacken des Kapitals auf die „gesicherten” Arbeitsplätze im
fordistischen Sektor (Stichworte: Lohnkürzungen, Verlängerung der Tages-,
Wochen-, Lebensarbeitszeit, Flexibilität, etc). (Reitter 2004)
Während im Fordismus die Grenzen zwischen Erwerbsarbeit und Freizeit
(bzw. reproduktiver Arbeit) klar gezogen waren, verschwimmt und verschwindet
diese Trennung nun immer mehr. (Reitter 2004) Antonio Negri und Michael Hardt
sprechen vom Proletariat, das „in seiner Gesamtheit überall den ganzen Tag
lang” produziert. (Hardt/Negri 2003, 409) Dass die Unterscheidung zwischen
Arbeitszeit und Freizeit immer weniger möglich wird, sich ein einzelner
Arbeitsvorgang nicht mehr exakt dem einen oder anderen Bereich zuordnen lässt
und sich dies auch in den Alltagserfahrungen der Menschen bemerkbar macht, sind
gute Voraussetzungen für die Realisierung eines Grundeinkommens: All jene, die
praktisch erfahren haben, dass befriedigende Tätigkeit bzw. Arbeit nicht mit
Erwerbsarbeit gleichgesetzt werden muss, können das Subjekt bzw. die Bewegung
darstellen, das/die ein Grundeinkommen verwirklicht. (Reitter 2004)
Eine linke Minderheit erhebt den Einwand gegen das Grundeinkommen, dass
es Staat und Geld als wesentliche Momente der Vergesellschaftung voraussetze
und damit akzeptiere.[22]
(Reitter 2004) Doch obwohl das Grundeinkommen nach der Vorstellung fast aller seiner
BefürworterInnen aus den Steuereinnahmen des Staates finanziert werden soll,
wird die diesbezügliche Aufgabe des Staates auf eine rein „administrative Maschine”
reduziert. (Reitter 2004) Die staatlichen Interventionsmöglichkeiten sind z.B. im
Vergleich zu bedarfsorientierten Grundsicherungen minimal.
An dieser Stelle muss auch der neoliberalen Mär vom „Rückzug des
Staates” oder dem „schlanken Staat” entgegengehalten werden, dass der
staatliche Zugriff weder unter den neoliberalen WegbereiterInnen Reagan und
Thatcher noch unter deren Nachfolgern wie Schröder, Blair, Schüssel oder Berlusconi
gesunken ist – im Gegenteil: Der Staat tritt als machtvolle, intervenierende
Instanz auf, nur „die Sozialprogramme sind durch Kriegsprogramme [bzw.
innenpolitisch durch „Sicherheitspakete”, Anm. P.J.] ersetzt worden.” (Reitter
2004)
An der existierenden Kritik zur Geldform des Grundeinkommens ist
bemerkenswert, dass sie gerade an dieser Stelle erhoben wird. Würde dieser
Einwand konsequent durchgesetzt, bedeute dies, keine Lohnerhöhungen, eigentlich
auch keinen Lohn zu fordern, ebenso keine Transferleistungen, Unterstützungen,
Subventionen oder Stipendien. (Reitter 2004) Konsequent gedacht muss der
Verzicht auf Forderungen in Geldform den vollkommenen Rückzug aus dem Feld des
ökonomischen bedeuten – eine Haltung, die nicht nur absurd wäre, sondern auch
außerhalb radikal geldloser Kommunenprojekte nicht lebbar. (Reitter 2004)
Außerdem stellt das Grundeinkommen den Status des für den Kapitalismus
bezeichnenden Merkmals in Frage: Die Arbeitskraft als Ware. Denn würde es das
Grundeinkommen geben, besäße das Proletariat[23]
eben mehr als nur seine Arbeitskraft, nämlich auch das gesellschaftlich
durchgesetzt Recht auf Grundeinkommen.
Während höhere Löhne und Arbeit für alle nicht einmal an der Oberfläche
des Zwangs zur Arbeit kratzen, beseitigt das Grundeinkommen zwar auch die
Lohnarbeit nicht, es relativiert sie aber – und zwar je höher das Grundeinkommen
ist, desto stärker. (Reitter 2004)
Auch Karl Marx sagte, dass in einer sozialistischen Gesellschaft, also
der Vorstufe zur kommunistischen Gesellschaft, das Maß der Verteilung
keineswegs ausschließlich durch politische Entscheidungen, sondern auch anhand
geleisteter Arbeit mittels Stundenzetteln bestimmt wird. (MEW 19; 20 nach
Reitter 2005) Diese würden von einer zentralen Bank verwaltet, die „entweder
despotische Regierung der Produktion und Verwalterin der Distribution [wäre],
oder sie wäre in der Tat nichts als ein Board, was für die gemeinsam arbeitende
Gesellschaft Buch und Rechnung führte.” (MEW 42; 89 nach Reitter 2005)
Gegen das Konzept der Stundenzettel diverse Gründe, von denen hier nur
die Frage der Messbarkeit hervorgehoben werden soll: So müsste nicht nur die
individuell geleistete Arbeit errechnet, sondern auch die zur Produktion eines
jeden Gutes geleistete Arbeitszeit bestimmt werden, und diese beiden müssen
gesamtgesellschaftlich gleiche Größen ergeben. (Reitter 2005) Da aber die
unterschiedlichen Arbeiten unterschiedlich produktiv sind, müssten die
Stundenzettel in unterschiedlicher Höhe ausgestellt werden, was die
Sachlichkeit der Messungen in Frage stellt. (Reiter 2005) Auch bestünde das Risiko,
dass die Stundenzettel zu Tauschobjekten werden und damit zu Geldersatz. (Reitter
2005) Marx hatte offenbar selbst gewisse Zweifel, ob das überhaupt realisierbar
sei. (MEW 42; 87 nach Reitter 2005)
Das Prinzip der Stundenzettel könnte durch ein Grundeinkommen in
maximal möglicher Höhe ersetzt werden: Während die Stundenzettel auf scheinbarer
Objektivität beruhen, ist klar, dass ein Grundeinkommen, sowohl überhaupt als
auch in seiner Höhe, einer gesellschaftlichen Willensentscheidung bedarf und
außerdem in Rechtsform verwirklicht werden kann. (Reitter 2005)
Viele BefürworterInnen einer allgemeinen Grundsicherung verbinden damit
die Vision einer neuen Gesellschaftsform, in der die Menschen nicht aus
Geldmangel bzw. –gier arbeiten, sondern die Sicherheit der Grundsicherung
nutzen, um soziale, politische, künstlerische oder sonstige der Gemeinschaft
zuträgliche Tätigkeiten auch freiwillig und unentgeltlich zu verrichten. Die
verschiedenen Modelle sprechen von „Tätigkeitsgesellschaft” (Gorz 2000),
„ProsumentInnen” (eine Mischung aus ProduzentInnen und KonsumentInnen – Toffler
1980), der „kommunikativen Gesellschaft” (Büchele/Wohlgenannt 1985), Einheiten
von Solidarität/Solidargemeinschaften (Haushalt, Betriebe – AG links-netz 2003,
6) oder auch der „Bürgerarbeit” (Beck 1997). Diese Konzepte unterscheiden sich
selbstverständlich mehr oder weniger voneinander, vor allem in der Frage, ob
solche sozialen Tätigkeiten verpflichtend oder freiwillig sein sollen.
Büchele und Wohlgenannt kritisieren die von Konkurrenz zwischen den
Individuen geprägten bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse. Um zu
verhindern, dass mensch von andere durch schnelleres Anhäufen von Mitteln aus
dem Wettbewerb verdrängen, muss mensch selber schneller die Mittel anhäufen.
(Büchele/Wohlgenannt 1985, 74)
Der Ausweg aus „der negativen Eigengesetzlichkeit der Mittel und dem
Beziehungssystem gegnerisch bis feindlich konkurrierender Menschen, Gruppen und
Staaten” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 81) wird in der Ersetzung der
Macht-Konkurrenz-Beziehungen durch ein Gefüge von Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen gesehen. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 81) Darunter verstehen sie drei Hauptelemente:
1. Ausbau
der primären Sozialsysteme (Haushalt, Nachbarschaft und kleine soziale Netze) – Diese „autonomen” Lebensbereiche, in
denen nicht unter fremdem Befehl und nicht gegen Lohn gearbeitet wird, sondern
in Selbst- und Mitbestimmung, sollen ausgebaut bzw. gefördert werden. Vor allem
hier ließen sich „Eigenarbeit und Selbstversorgung, solidarisches Handeln,
gemeinschaftlich dezentrales Arbeiten” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 82), sowie
soziale und sachliche Kompetenz durch neue Weisen des alltäglichen Lernens (Büchele/Wohlgenannt
1985, 83) lernen und einüben.
Durch diese Maßnahmen könnte die bestehende „Fremdarbeit und Fremdversorgung”
(Büchele/Wohlgenannt 1985, 82) durch Eigenarbeit und Selbstversorgung ergänzt
und teilweise sogar abgeschafft werden.
Solidarischen Gemeinschaften gäben die Möglichkeit, eine Vielfalt an
mehr oder weniger begegnungsintensiven sozialen Netzen, Lebensgemeinschaften
und Lebensstilen zu entwickeln, die überschaubar und begrenzt, d.h. von den
beteiligten Menschen gemeinsam gestaltbar und kontrollierbar seien, und
zwischen denen Menschen auch wechseln könnten. „Erst eine solche Formenvielfalt
ermöglicht, dass öffentliches und Privates, Geschäft und Gemeinschaft,
Arbeitswelt und Lebenswelt gleichermaßen zu ihrem Recht kommen.” (Büchele/Wohlgenannt
1985, 85)
2. Wandel
der sekundären Sozialsysteme (Markt, Großindustrie, Verbände, Staat) – in diesem „formellen” Sektor laufen die
Beziehungen zwischen Menschen vor allem in formalisierter, indirekter Weise ab,
Rollen und Funktionen werden rechenbar, d.h. in Leistungen, in monetären Größen
definiert und gemessen, das Kosten-Nutzen-Kalkül ist alles entscheidend. (Büchele/Wohlgenannt
1985, 86) Dieser Sektor bedürfe der
Hierarchisierung und Disziplinierung und könne deshalb nicht in ein solidarisch-autonomes
Handeln überführt werden – demokratisch-kommunikative Prozesse seien in ihm notwendig
begrenzt. Trotzdem schlagen Büchele und Wohlgenannt eine Demokratisierung aller
Lebensbereiche vor (Gemeinde, Land, Staat, sowie „Wirtschaftsdemokratie”,
„Konsumentengewerkschaften”, „Technologiekommission”), welche sie als „Chance
größerer Freiheit für alle” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 88) werten.
3. Positive
Verzahnung der primären und sekundären Sozialsysteme – Positiver Verzahnung findet nach Büchele/Wohlgenannt
dann statt, wenn die primären Sozialsysteme „den Wandel und die neuen
Strukturen der sekundären Sozialsysteme tragen, und die gewandelten sekundären
Sozialsysteme den primären Sozialsystemen nicht nur ausreichenden Freiraum
gewähren, sondern auch günstige Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung und
ihren Ausbau schaffen.” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 88) Gelingt diese positive Integration
der beiden Grundsysteme nicht, „so wird die Bevölkerung – wie sich heute schon
zunehmend abzeichnet – in einen Reichtumssektor (der Erwerbsarbeit) und einen
Armutssektor (der autonomen Tätigkeiten) gespalten.” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 88) Zusätzlich bestehe die Gefahr, dass
der formelle Sektor die primären Sozialsysteme verdrängt bzw. absorbiert, und
zwar durch Monetarisierung der autonomen Tätigkeiten. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 89)
„Verzahnung und Mischung der beiden Sozialsysteme wird in dem Maße
positiv verlaufen, wie es gelingt, dass sich beide Sektoren gegenseitig
entlasten und ihren Freiraum erweitern und stärken.” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 90) Es geht also nicht um die Isolierung
der einzelnen Bereiche, sondern um eine konstruktive Zusammenarbeit der verschiedenen
Sektoren – mit flexiblen Grenzen und Kombinationsmöglichkeiten zwischen
Erwerbsarbeit und kommunikativer Eigentätigkeit, um so eine Spaltung in
SelbstversorgerInnen und Fremdversorgte zu verhindern. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 92)
Um diese Freiräume zu öffnen, schlagen Büchele und Wohlgenannt ein
Grundeinkommen vor: Es schaffe materielle „Unabhängigkeit (wenn auch auf
niedrigem Niveau)” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 94), baue Angst vor sozialer Armut und
gesellschaftlicher Stigmatisierung ab, entschärfe den Druck auf den
Arbeitsmarkt und den „Zwang, sich irgendwelchen Instanzen der Herrschaft
unterwerfen zu müssen; es vergrößert den Mut zu neuen Lebensentwürfen und setzt
so Energien für den Ausbau des autonomen und des Wandels des formellen Sektors
frei.” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 94)
Die Sicherung durch ein Grundeinkommen wäre insofern gerade nicht die Stabilisierung
des Bestehenden, sondern sie hätte eine befreiende, eine emanzipatorische
Funktion, u.a. da „der Akt der ökonomischen Selbstbestimmung […] notwendig
angemessene Selbst- und Mitbestimmungsräume” bedürfe. (Büchele/Wohlgenannt
1985, 97) Da die Menschen von entmündigender Abhängigkeit befreit würden und
ein „Selbstschutz” gegen Risikofaktoren materieller Art gewährleistet wäre,
würden Experimente der Einzelnen mit neuen Formen der sozialen Ebene ermöglicht
werden. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 95) Dieser gesellschaftliche Freiraum sei
die Voraussetzung für „relevante sozial-innovatorische Impulse”, die sich am
ehesten im autonomen Sektor herausbilden. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 96)
Dieses Kapitel basiert auf dem Text „Psychologische Aspekte eines
garantierten Einkommens für alle” von Erich Fromm, der zuerst 1966 in New York
veröffentlicht wurde. Er beschäftigt sich mit dem „Wert” eines Grundeinkommens,
seinen Risiken und den menschlichen Problemen, die mit einem solchen Einkommen
entstehen können.
Auch Fromm ist überzeugt, dass ein garantiertes Einkommen für alle vor
allem die Freiheit der Einzelnen entschieden erweitern kann. In der Geschichte
der Menschheit waren die Menschen nicht nur durch die Anwendung von – häufig
tödlicher – Gewalt durch die Herrschenden in ihrer Handlungsfreiheit
beschränkt. Schwerwiegender war, dass bei Verstoß gegen die auferlegten
Bedingungen in Bezug auf Arbeit und soziale Existenz der Hungertod drohte.
Diese Drohung zwang den Menschen nicht nur zum angepassten Handeln, sondern
auch zum angepassten Denken und Fühlen, so dass er nicht mal in die Versuchung kam,
sich anders zu verhalten.
Die Ursache dafür, dass die Geschichte auf der Angst vorm Verhungern
beruht, sieht Fromm letzten Endes darin, dass der Mensch – von bestimmten
primitiven Gesellschaften abgesehen – auf einem wirtschaftlich wie
psychologisch niedrigen Existenzniveau lebte. Es waren niemals genügend
materielle Güter vorhanden, mit denen die Bedürfnisse aller hätten befriedigt
werden können. Gewöhnlich war es so, dass eine kleine Führungsschicht alles,
was ihr Herz begehrte, an sich nahm, und dies mit Gottes Willen oder dem Gesetz
der Natur rechtfertigte. Für Fromm ist hierbei allerdings nicht die Habgier der
„Regierenden” ausschlaggebend, sondern das niedrige Niveau der materiellen
Produktivität, anders gesagt: die Unterversorgung.
Ein garantiertes Einkommen, das im Zeitalter des wirtschaftlichen
überflusses möglich wird, könne zum ersten Mal den Menschen von der Drohung des
Hungertodes befreien und ihn auf diese Weise „von wirtschaftlicher Bedrohung
wahrhaft frei und unabhängig” machen. (Fromm, 1966) Er müsse sich nicht mehr
auf jegliche Arbeitsbedingungen einlassen. Berufe könnten problemlos gewechselt
werden, wenn man merkt, dass der Beruf einem nicht gefällt. Frauen könnten
ihren Ehemann verlassen und Jugendliche ihre Familie. In der Einheit mit
Meinungsfreiheit und freiem Handeln würde das garantierte Einkommen nicht nur
aus dem Schlagwort „Freiheit” eine Realität machen, es würde auch der
religiösen und humanistischen Tradition und Ansprüchen des Westens gerecht
werden, dass der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben –
unabhängig davon, ob er für die Gesellschaft „von Nutzen ist”.
Der übergang von einer Psychologie des Mangels zu einer Psychologie des
überflusses ist nach Fromm einer der wichtigsten Schritte in der menschlichen
Entwicklung. Eine Psychologie des Mangels erzeugt Angst, (Sozial-) Neid und Egoismus
(was man in der ganzen Welt am intensivsten in Bauernkulturen beobachten könne).
Eine Psychologie des überflusses hingegen erzeuge „Initiative, Glauben an das Leben
und Solidarität”. Aber die meisten Menschen wären psychologisch immer noch in
den ökonomischen Bedingungen des Mangels befangen und wären dadurch zu dem
psychologischen übergang nicht imstande. Sie könnten neue Ideen wie die eines
garantierten Grundeinkommens nicht begreifen, denn traditionelle Ideen würden
gewöhnlich von Gefühlen bestimmt, die ihren Ursprung in früheren Gesellschaftsformen
haben.
Allerdings würde der oder die Gierige immer Mangel leiden, da sie nie
genug bekommen, ganz gleich, wie viel sie haben. Außerdem möchten sie alles,
was die anderen haben, auch besitzen und sehen in ihnen ihre Konkurrenten.
„Daher ist er im Grunde isoliert und voller Angst. Er kann Kunst und andere
kulturelle Anregungen nie wirklich genießen, weil er immer mehr haben möchte.”
(Fromm 1966)
Das bedeute aber, dass diejenigen, welche auf dem Niveau des
garantierten Einkommens leben würden, sich frustriert und minderwertig fühlten,
und dass die welche mehr verdienen, Gefangene der Umstände bleiben würden, weil
sie Angst hätten, die Möglichkeit zu einem maximalen Konsum einzubüßen. Aus
diesen Gründen nimmt Fromm an, dass das garantierte Einkommen nur gewisse (wirtschaftliche
und soziale) Probleme lösen würde, dass es aber nicht die erwünschte radikale
Wirkung hätte, wenn wir nicht gleichzeitig das Prinzip des maximalen Konsums
aufgäben.
Dies bringt uns auf eine weitere positive Auswirkung eines garantierten
Einkommens: In Verbindung mit einer wesentlich kürzeren Arbeitszeit für alle
wäre nach Fromm die Folge, dass die geistigen, religiösen und philosophischen
Probleme des menschlichen Daseins „real und bestimmend” (Fromm, 1966) würden.
Bisher war der Mensch mit seiner Arbeit zu sehr beschäftigt (oder er war nach
der Arbeit zu müde), um sich ernsthaft mit tiefsinnigen Problemen abzugeben:
„Was ist der Sinn des Lebens?”, „Woran glaube ich?”, „Welche Werte vertrete
ich?”, „Wer bin ich?” etc. Wenn er nicht mehr ausschließlich von seiner Arbeit
in Anspruch genommen wäre, würde es ihm entweder freistehen, sich ernsthaft mit
diesen Problemen auseinanderzusetzen, oder, so Fromm, er würde „aus unmittelbarer
oder kompensierter Langeweile halb verrückt werden”. (Fromm, 1966) „Prinzipiell kann also der wirtschaftliche überfluss
die Befreiung von der Angst vor dem Hungertod den übergang von einer vormenschlichen
zu einer wahrhaft menschlichen Gesellschaft kennzeichnen.” (Fromm 1966)
Eine häufig auftauchende Frage, wenn es um das Thema garantiertes
Grundeinkommen geht, ist, ob ein solches nicht die Arbeitsmotivation
beeinträchtigen würde. Fromm sagt dazu, dass der materielle Anreiz keineswegs
das einzige Motiv ist, um zu arbeiten und sich anzustrengen: Als erstes
Argument führt er an, dass es auch noch andere Motive wie z.B. Stolz, soziale
Anerkennung, Freude an der Arbeit selbst usw. gebe. In welchem Ausmaß das
Interesse am Arbeitsprozess und die Mitbestimmung über die Arbeitsabläufe
selbst ein Antrieb zur Arbeit sein können, habe zuerst Professor Mayo in seiner
Untersuchung in den Chicagoer Hawthorne-Werken der „Western Electric Company”
nachgewiesen (Mayo 1933 nach Fromm 1966). Die Tatsache, dass man ungelernte
Arbeiterinnen bei dem Experiment, das ihre Arbeitsproduktivität betraf, selbst
heranzog und sie durch ihre Beteiligung zu interessierten, aktiven und
gestaltenden Teilnehmerinnen wurden, führte zu einer höheren Produktivität und
sogar zu einem besseren Gesundheitszustand.
Weitere Beispiele dafür, dass der Lohn nicht der einzige Leistungsanreiz
ist, fände mensch in der Tüchtigkeit und Unbestechlichkeit der traditionellen
preußischen Beamten – und das, obwohl sie sehr schlecht bezahlt wurden; in
diesem Fall seien Begriffe wie Ehre, Treue und Pflichterfüllung die
entscheidenden Antriebe zu guten Arbeitsleistungen gewesen. (Vgl. Fromm 1966)
Betrachtet mensch vorindustrielle Gesellschaften (wie zum Beispiel die
mittelalterliche europäische Gesellschaft oder die halbfeudalen Gesellschaften
zu Anfang des 20. Jahrhunderts in Lateinamerika), so taucht noch ein anderer Faktor
auf. In diesen Gesellschaften wollte beispielsweise ein Zimmermann nur so viel
verdienen, dass er sich das leisten konnte, was zu seinem traditionellen Lebensstandard
gehörte. Er hätte sich geweigert, mehr zu arbeiten und zu verdienen, als er zum
leben brauchte. (Vgl. Fromm 1966)
Ein zweites Argument dafür, dass der Mensch nicht nur aus materiellem Anreiz
arbeiten und sich anstrengen will, ergibt sich aus der Tatsache, dass der
Mensch unter den Folgen von Untätigkeit leidet und eben gerade nicht von Natur
aus träge ist. Fromm sieht es als selbstverständlich an, dass viele Leute gerne
für ein oder zwei Monate nicht arbeiten würden, die allermeisten würden aber (danach)
dringend darum bitten, arbeiten zu dürfen, selbst wenn sie nichts dafür bezahlt
bekämen. Erkenntnisse über die kindliche Entwicklung und über
Geisteskrankheiten lieferten eine Fülle Daten hierfür, so Fromm.
Wenn nun Geld nicht der Hauptanreiz ist, müsste die Arbeit in ihren
technischen oder gesellschaftlichen Aspekten so attraktiv und interessant sein,
dass sie eher in Kauf genommen wird als Untätigkeit. Der moderne, entfremdete
Mensch sei (meist unbewusst) apathisch und sehne sich daher mehr nach Nichtstun
als nach Betätigung. (vgl. Fromm 1966) Diese Sehnsucht ist jedoch ein Symptom
der „Pathologie der Normalität”. (Fromm 1966) Vermutlich würde der Missbrauch
des garantierten Einkommens, also die komplette Niederlegung der Arbeit, nach
kurzer Zeit wieder verschwinden, „genauso wie auch die Leute, wenn sie für
Süßigkeiten nichts zu bezahlen brauchten, sich nach ein paar Wochen nicht mehr
daran überfressen würden”. (vgl. Fromm 1966)
Eine andere Erklärung (nach BAG-SHI 2000, 61) sieht das befürchtete
„Blaumachen” als Reaktion auf den Mangel an selbstbestimmter Zeit. Erst wenn
der aus dem vielen fremdbestimmten Arbeiten resultierende Stress abgebaut ist,
könne mensch sich wieder positiv für die Arbeit entscheiden.
Als Beispiel dafür, dass schon heute freiwillige Arbeit jenseits der
Erwerbsarbeit durchaus produktiv und existent ist, kann bspw. das
Computer-Betriebssystem „Linux”[24]
angeführt werden, das in einer weltweiten Zusammenarbeit von freiwilligen
EntwicklerInnen geschaffen wurde und kostenlos verbreitet wird (lediglich für
den Support und die Materialkosten werden bei einigen AnbieterInnen Zahlungen
fällig). Ein weiteres Beispiel ist das Online-Lexikon „Wikipedia”[25],
eine freie Enzyklopädie, an der alle mitarbeiten können und die ständig
erneuert und erweitert wird.
Falls sich diese Prognosen trotz allem als falsch herausstellen, könnte
die übermäßige Beanspruchung des Grundeinkommens immer noch in der Weise
vermieden werden, „dass sich das Gefälle zwischen garantierten Minimaleinkommen
[d.h. Grundeinkommen, Anm. PJ] und den am Arbeitsmarkt erzielten Einkommen ja
ohne Schwierigkeiten … fein regulieren ließe”. (Offe 1983 nach Wohlgenannt
1985, 46)
Um einem garantierten Einkommen psychologisch den Weg zu bereiten,
sieht Fromm die Notwendigkeit, unser System des maximalen Konsums in ein System
des optimalen Konsums zu verwandeln: Mensch müsse in der Industrie weitgehend
von der Produktion von Gütern für den individuellen Verbrauch zur Produktion
von Gütern für den öffentlichen Verbrauch übergehen - zum Beispiel Schulen, Theater,
Bibliotheken, Parks, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel und Wohnungsbau
fördern. Mensch sollte also den Schwerpunkt auf die Produktion von Dingen
legen, die der Entfaltung der inneren Produktivität und Aktivität der/des Einzelnen
dienen. Es könne nachweisen werden, dass die Gier sich hauptsächlich auf den
individuellen Konsum von Dingen bezieht, die mensch isst (sich einverleibt), während
die Benutzung kostenloser öffentlicher Einrichtungen keine Gier und
Unersättlichkeit erzeuge. Ein solcher übergang vom maximalen zum optimalen Konsum
würde drastische Veränderungen in den Produktionsmustern und außerdem eine radikale
Verminderung der Werbung erforderlich machen, da diese durch die künstliche
Erzeugung eines Bedarfs unsere Gier immer weiter treibt. Eine solche Einschränkung
der Werbung und vor allem die Steigerung der Produktion für den öffentlichen
Bereich sind allerdings, so auch Fromm, kaum ohne staatliche Intervention
denkbar. Außerdem müssten kulturelle Veränderungen geschehen: Es müsse zu einer
Renaissance der humanistischen Werte des Lebens, der Produktivität, des
Individualismus usw. kommen, die den Materialismus des Organisationsmenschen
und den unmenschlichen Arbeitseifer überwindet. (Fromm 1966)
Abschließend schreibt Fromm, dass es sehr wichtig sei, außer der Idee
eines garantierten Einkommens und einer sozialen Infrastruktur noch einen
anderen Gedanken zu untersuchen: den des kostenlosen Konsums gewisser
Gebrauchswaren. Dazu würden zum Beispiel Brot, Milch und Gemüse gehören. Fromm benutzt
das Beispiel, jedeR könnte in irgendeine Bäckerei gehen und sich soviel Brot nehmen,
wie sie/er wollte (Der Staat würde der Bäckerei alles von ihr hergestellte Brot
bezahlen.). Ein gieriger Mensch würde dann zunächst mehr nehmen, als er
gebrauchen könnte, aber nach kurzer Zeit würde dieser „Konsum aus Gier” sich
ausgleichen und die Leute würden sich nur soviel nehmen, wie sie wirklich
bräuchten. (Fromm 1966) Ein solcher kostenloser Konsum würde, so Fromm weiter,
eine neue Dimension im menschlichen Leben schaffen (sofern darin keine
Wiederholung - wenn auch auf höherer Ebene - von Konsumgebräuchen in primitiven
Gesellschaften gesehen würde). Der Mensch würde sich dann von dem Grundsatz
befreit fühlen: „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen.”
Fromm schreibt weiter, dass sogar schon Anfänge dieses freien Konsums
ein ganz neues Erlebnis der Freiheit bedeuten könnten. Es sei leicht einzusehen,
dass die kostenlose Versorgung aller mit Brot vom Staat bezahlt werden könnte,
wenn der diese Ausgabe mit einer entsprechenden Steuer decken würde. Ein
weiterer Schritt wäre nach Fromm, nicht nur alle minimalen Bedürfnisse nach
Nahrung mit Brot, Milch, Gemüse und Obst zu befriedigen, sondern auch die minimalen
Bedürfnisse an Kleidung (nach irgendeinem System könnte jedeR ohne Bezahlung
etwa einen Anzug, drei Hemden, sechs Paar Socken usw. jährlich erhalten) und
auch die Verkehrsmittel könnten kostenlos benutzt werden. Dies setze allerdings
stark verbesserte Einrichtungen von öffentlichen Verkehrsmitteln voraus, während
Privatwagen teurer würden. Fromm stellt sich weitere infrastrukturelle
Einrichtungen vor, die der damaligen
Zeit entsprachen, heute aber überholt sein dürften (z.B. große
Wohnungsbauprojekte mit Schlafsälen für die Jüngeren, einem kleinen Raum für
ältere oder verheiratete Paare, die jedeR „nach Belieben kostenlos benutzen”
(Fromm, 1966) könne).
Fromm untersucht noch ein weiteres philosophisches, politisches und
psychologisches Problem: das der Freiheit. Der westliche Begriff von Freiheit
gründe sich weitgehend auf die Freiheit zu Privateigentum und seine Nutzung,
solange nicht legitime Interessen anderer davon bedroht werden. Allerdings solle
mensch bedenken, dass der Begriff der Freiheit für den Durchschnittsmenschen
heute nicht so sehr gleichbedeutend mit der Freiheit sei, etwas zu besitzen und
seinen Besitz (sein Kapital) nutzbringend anzulegen, als mit der Freiheit,
alles, was das Herz begehrt, zu konsumieren. Viele sehen es heute als einen
Eingriff in ihre Freiheit an, wenn der unbegrenzte Konsum eingeschränkt wird,
obgleich nur die ganz Reichen wirklich frei wählen können, was sie haben
möchten. Der Konkurrenzkampf zwischen den verschiedenen Marken der gleichen
Gebrauchswaren und den verschiedenen Arten von Gebrauchswaren erzeuge die Illusion
persönlicher Freiheit, während die Einzelnen in Wirklichkeit das haben wollen,
worauf sie jeweils konditioniert wurden. (Fromm 1966)
Eine neue Sicht des Problems der Freiheit sei notwendig: Nur mit der Umwandlung
des konsumorientierten Menschen in eine produktiv-tätige Persönlichkeit würde
der Mensch Freiheit als echte Unabhängigkeit erleben und nicht als unbegrenzte
Möglichkeit, unter den Konsumgütern zu wählen. (Fromm 1966)
Wie nun gezeigt wurde, werden mit einer allgemeinen Grundsicherung
viele, teils sehr unterschiedliche, Hoffnungen und auch ängste verbunden. Im
folgenden Abschnitt sollen die herausstechendsten kategorisiert und knapp zusammengefasst
werden. Da die Gewichtungen nicht nur nach Politikansatz unterschiedlich sind,
kann die Reihenfolge nicht die Gewichtigkeit der einzelnen Ziele und Risiken
widerspiegeln, sondern kann nur eine Auflistung sein.
Die Chancen und Ziele einer allgemeinen Grundsicherung sind folgende:
·
Armutsbekämpfung:
Dieses Ziel wird von sämtlichen VertreterInnen formuliert. In Anbetracht des
ALG II und des Liberalen Bürgergeldes, dessen Höhe unterhalb der Armutsgrenze
liegt, muss die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung teilweise infrage gestellt
werden.
·
Eine
solidarische(re) Gesellschaft (vgl. z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985, Hirsch 2004,
Rein 2005 u.v.a.)
·
Umweltfreundliche
bzw. nachhaltige Produktionsweisen durch Eigenproduktionen in der Freizeit
(vgl. z.B. Toffler 1980, Büchele/Wohlgenannt 1985, u.a.)
·
Abschwächung
des Zwangs zur Lohnarbeit, dadurch Abschwächung der (entsolidarisierenden) Konkurrenz
zwischen den Arbeitenden und Verbesserung der Arbeitsplatzqualität: Unattraktive
Arbeit kann verweigert werden, notwenige Arbeit kann durch bessere Bezahlung
oder Steigerung der Arbeitsplatzqualität attraktiv gemacht werden. (vgl. z.B.
Büchele/Wohlgenannt 1985, Hirsch 2004) Werden die Löhne zu hoch, ist wiederum
Anreiz geschaffen, diese lästigen Arbeiten durch Maschinen erledigen zu lassen.
(Büchele/Wohlgenannt 1985, 46) Durch die derzeitigen, Arbeit erzwingenden
Regelungen bei Hartz IV fehlt jeglicher Anreiz für die ArbeitgeberInnen die
Arbeitsplätze menschenwürdig zu gestalten. (Vgl. z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985,
44)
·
Ermöglichung
von eigenverantwortlichem und selbstbestimmtem Handeln, ohne es zu erzwingen:
JedeR kann sich nach ihren/seinen Besonderheiten und unterschiedlichen
Fähigkeiten, Wünschen und Lebensstilen entfalten. (Vgl. z.B. Rein 2005) Ein
Autonomer Sektor würde geschaffen. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 120)
·
Absicherung
von reproduktiver Arbeit und damit Schaffung von Unabhängigkeit z.B. der Frauen
von (Ehe-) Männern o.ä.)
·
Reduzierung
sozialer ächtung bzw. Stigmatisierung von HilfeempfängerInnen, die
psychologische Hürde überhaupt Hilfen zu beantragen würde wegfallen.
·
Veränderung
gesamtgesellschaftlicher Werthaltungen und Zielsetzungen. (vgl. z.B. Rein 2005)
·
Einer (weiteren)
Spaltung der Gesellschaft soll entgegengewirkt werden. (Vgl. z.B. Gorz 1998,
315; Opielka/Stalb 1986, 73)
·
Befreiung
von Existenzängsten und so ein Leben in Würde ermöglichen. (Rein 2005) Die
künstlich herbeigeführte Verknappung von Einkommen in den unteren
Einkommensschichten und die daraus resultierenden ängste, Konkurrenzkämpfe, Neid
und die Gewaltbereitschaft könnten bei ausreichender Transferhöhe verhindert
werden. Diese, bisher auf privilegierte Schichten beschränkte Existenzsicherheit
soll allen garantiert werden, um so eine solidarische Gesellschaft zu ermöglichen.
(Rein 2005)
·
Gewährleistung
der Freiheit zur demokratischen Teilhabe auch für Arbeitende, die häufig
politisch interessierte Menschen sind, aber zumeist keine Zeit oder Energie
haben, sich politisch oder kulturell zu engagieren. Aber auch z.B. bei
Protesten bzw. Streiks entfiele der Druck, dass das Gehalt für die Dauer des
Streiks nicht gezahlt wird. Da die Streikenden derzeit schon nach kurzer Zeit
Angst um ihre Existenz im aktuellen Monat haben müssen, entwickeln sie ein
Interesse, den Streik zu beenden – auch wenn dadurch ihre Existenz langfristig gefährdet wird. Dieser
Effekt ist nur bei einem „ex-ante”-Grundeinkommen (also einem Grundeinkommen
das vor allen anderen Einkommen gezahlt wird) in ausreichender Höhe garantiert,
da bei einem „ex-post”-Grundeinkommen (einem nachträglich berechneten
Grundeinkommen) ggf. die Verrechnung auf das reguläre Gehalt o.ä. ausgelegt ist
bzw. sich die Auszahlung durch die nötige Neuberechnung des Grundeinkommens
verzögern könnte.
·
Gewährleistung
des fundamentalen und individuellen Bürgerrechts auf Teilhabe am
gesellschaftlichen Reichtum und gleiche soziale Sicherung. (Engler 2005)
·
Viele
wirtschaftsorientierte Vertreter der Grundeinkommensidee erhoffen sich durch
die bedingungslose soziale Absicherung eine höhere Flexibilisierung der
ArbeiterInnen und dadurch auch weniger Widerstand bei z.B. Firmenschließungen
und Kündigungen. Allerdings propagieren dies meist genau diejenigen, die sich
für ein Grundeinkommen auf niedrigem Niveau aussprechen (siehe Giarini/Lidke
1997; Mitschke 2000), so dass dieser Effekt aufgehoben wird.
·
Außerdem
wird ein enormer Innovationsschub erwartet, v.a. wegen der nun möglichen angst-
und stressfreien Beschäftigung mit Dingen ihrer selbst willen (Neugier und
Naivität sollen gefördert werden), das Entwickeln von Ideen wäre nicht von
ihrer Marktgängigkeit abhängig (vgl. z.B. Heckel/Liebermann 2004).
·
Vorbeugung
von Sozialmissbrauch: Da eine allgemeine Grundsicherung an alle ausgezahlt
wird, ist Missbrauch unmöglich.
·
Abschaffung
der Bedarfsprüfung: Diese bevorteilt bisher Menschen, die auf Grund ihres
Bildungsstandes und ihrer kommunikativen Kompetenz problemlos die bürokratische
Prozedur handhaben können. Die wirklichen sozialen Härtefälle hingegen sind
benachteiligt. Immer noch werden Menschen obdachlos, weil sie bürokratischen
Prozeduren nicht gewachsen sind. (Kipping 2004)
·
Entbürokratisierung
der sozialen Sicherung: Derzeit verwalten in Deutschland 38 Sorten von Behörden
und Quasibehörden 155 steuer- und beitragsfinanzierte Sozialleistungen.
(Mitschke 2000, 34f) Hier könnte eine pauschal ausgezahlte Grundsicherung, die
weder Bedürftigkeitsprüfungen noch individuelle Berechnungen benötigt, beträchtliche
Einsparungen für den Staat und erhebliche Erleichterungen für die Betroffenen
ermöglichen.
Hier muss deutlich gemacht werden, dass ein garantiertes Grundeinkommen
nicht automatisch alle hier aufgeführten gesellschaftlichen Probleme lösen wird,
dazu gehören bestimmte Voraussetzungen: Ein Bewusstseinwandel hin zur
Notwendigkeit eines garantierten Grundeinkommens, Veränderung unserer alltäglichen
Lebensverhältnisse (Konsumorientierung, soziale Beziehungen etc.). Arbeitszeit muss
aufhören, gesellschaftlich vorrangige Zeit zu sein, neue Formen der
Gesellschaftlichkeit, neue Kooperationsverfahren, die jenseits der Lohnarbeit
soziale Bindungen und sozialen Zusammenhalt schaffen, müssen entwickelt werden
und vielleicht muss überhaupt erst wieder gelernt werden, außerhalb der
Lohnarbeit tätig zu sein. Dazu gehört auch solidarisches Handeln jenseits von
egoistischen Rangeleien. (Rein 2005)
Eine allgemeine Grundsicherung
birgt verschiedenartigste Gefahren, von denen hier einige genannt werden
sollen:
·
Das
offensichtlichste Risiko einer hohen
allgemeinen Grundsicherung sind die hohen Kosten, die entweder zu
Umverteilungskämpfen oder Reduzierung der Leistungen führen.
·
Bestehende
Sozialsysteme werden abgebaut bzw. ersetzt. Wenn das System der allgemeinen
Grundsicherung bei seiner Einführung nicht ausgereift ist, kann dies
verheerende soziale Folgen haben.
·
Eine
Grundsicherung ohne das Recht auf Arbeit und das Recht auf Einkommen würde zu
einer Spaltung der Gesellschaft führen, da Erwerbslose mit dem Hinweis auf die
Grundsicherung vertröstet werden könnten.
·
Es
bestehen Zweifel, ob auch ein hohes Grundeinkommen als Lohnsubvention (und
damit als Förderung des Niedriglohnsektors) wirkt. Hierzu muss gesagt werden,
dass derzeitige Sicherungssysteme nicht nur die Möglichkeit zur Niedriglohnsubvention
bieten, sondern dies durch den Zwang zur Arbeit gesetzlich vorschreiben. Es
wäre eine Frage der Berechnung und der (dann leichter möglichen, weil materiell
abgesicherten) sozialen Kämpfe, dem entgegenzuwirken.
·
Eine
weitere Sorge ist die Benachteiligung von Arbeitenden, die für ihre Leistung
(im Vergleich zu nicht-arbeitenden Grundeinkommen-EmpfängerInnen) nicht mehr
angemessen bezahlt würden. Dem kann durch vernünftige Anrechnungsverfahren
entgegengewirkt werden.
·
Bei
einer geringen oder nicht bedingungslos ausgezahlten Grundsicherung, die nicht
das Recht auf Arbeit beinhaltet, ist mit einer Spaltung der Gesellschaft in
wohlhabende LeistungsträgerInnen und „working poor” zu rechnen. Außerdem wird
ohne Recht auf Arbeit vielen Menschen ihre (soziale) Identität genommen, da sie
diese auf ihren Beruf aufbauen.
·
Die
bedingungslose übernahme der Mietkosten führt zu einer indirekten Subvention
von VermieterInnen. (vgl. Opielka 2004, 1088) Eine Lösung könnte hier eine
Begrenzung der Miethöhe (Hartz IV) oder eine Mietpauschale (z.B.
1000-für-alle-Kampagne) sein.
Damit eine allgemeine Grundsicherung gegen
die genannten Risiken gewappnet ist, werden unterschiedliche Voraussetzungen
mit der Forderung verknüpft. Diese sind (u.a.):
Arbeitszeitverkürzung / Recht auf Arbeit
Um eine weitere Spaltung der Gesellschaft
zwischen Arbeitenden und Grundeinkommen-EmpfängerInnen zu verhindern, fordern
viele BefürworterInnen des Grundeinkommens die Verknüpfung vom „Recht auf
Einkommen” mit dem „Recht auf Arbeit”. (vgl. z.B. Gorz 1998, 315; Opielka/Stalb
1986, 73) So soll eine Umverteilung der Arbeit auf alle erfolgen, wobei vorläufig
eine 20-Stunden-Woche für alle angestrebt werden könnte. (Opielka/Stalb 1986,
73)
André Gorz spricht sich sogar für eine
Arbeitszeitverkürzung ohne
Lohnausgleich aus, da nur so die verfügbaren Erwerbsarbeit auf alle, die
arbeiten wollen, aufgeteilt werden könne. (Gorz 1998, 315) Dies sei außerdem eine
notwendige Bedingung für eine faire Aufteilung von unbezahlter Arbeit in der
Privatsphäre. (Gorz 1998, 315)
Viele BefürworterInnen eines
Grundeinkommens sind davon überzeugt, dass ein armutsverhinderndes Grundeinkommen
für alle nur dann nicht zweckentfremdet werden kann (siehe z.B. Kapitel 2.1.2:
„Erste Versuche: Speenhamland”), wenn für Erwerbstätige lohnseitige
Mindestarbeitsbedingungen definiert sind. (vgl. z.B. Allex 2005) Vor allem sei
ein gesetzlicher Mindestlohn erforderlich, der die Grenze des Grundeinkommens
nicht unterschreitet. Auf dieser Basis müssten sich Erwerbsfähige sich nicht
auf jegliche Arbeitsbedingungen einlassen und könnten entsprechend ihrer Qualifikation
ein Entgelt einfordern. Dann würde sich auch die jetzige
Zumutbarkeitsdefinition in ihr Gegenteil verkehren: Erwerbslose müssten nur
noch Beschäftigungen annehmen, die aus ihrer Sicht zumutbar sind.
Einige VertreterInnen treten für einen
gesetzlich garantierten Mindeststundenlohn
ein (vgl. z.B. BAG-SHI 2000, 54), damit auch Teilzeitjobs und
zeitweises/stundenweises Arbeiten in die Regelung eingeschlossen sind.
Hierzu sei angemerkt, dass die Höhe des
Mindest(stunden)lohns bei veränderten gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen
ebenso abgesenkt werden könnte wie die Höhe des Grundeinkommens, und somit ebenfalls
keine garantierte Sicherung der Existenz geboten wäre.
Außerdem wären die Interessen von Erwerbsarbeitenden und Erwerbslosen gespalten,
da letzteren ein Mindestlohn nichts nützt.
Umdenken
der Gewerkschaften
Als VertreterInnen der Arbeitskräfte mit
fester Arbeitsstelle vertreten die Gewerkschaften bei den heutigen Arbeitsmarktentwicklungen
(„Hausfrauisierung”, Technologie statt Menschen in den Fabriken) immer weniger
Menschen. Wenn Gewerkschaften als zukunftsträchtige Organisationen fortbestehen
wollen, können sie ihr Engagement nicht auf die Verteidigung der speziellen Interessen
der LohnarbeiterInnen beschränken. (Gorz 1998, 315) Der übernahme von Arbeit durch
Technik könne nur Sinn verliehen werden durch ein höheres Maß an Freiheit von
ökonomisch zweckbestimmter Arbeit (durch Arbeitszeitverkürzung) und die
Entwicklung von „Alternativen zur Lohnarbeit” in Gestalt anderer,
selbstbestimmter und selbstgesteuerter (Arten von) Tätigkeit. (Gorz 1998, 315)
Die darin enthaltene Forderung nach einem
Grundeinkommen sei auch deshalb sinnvoll, weil sie die verschiedenen Teile der
sozialen Bewegung in einer gemeinsamen Perspektive vereine: Sie ginge aus der
Weiterführung der vergangenen Kämpfe und Erfahrungen der ArbeiterInnenbewegung
hervor; sie gehe über diese Kämpfe und Erfahrungen dadurch hinaus gehen, dass
sie sie auf Ziele ausrichte, die sowohl den Interessen der Beschäftigten wie
denen der Arbeitslosen entsprächen, und dadurch würde deren Solidarität und
ihren gemeinsamer politischer Willen festigen; und zuletzt komme sie dem Bestreben
einer großen Anzahl von Frauen und Männern entgegen, die Macht über und in ihrem
Leben (wieder) zu erlangen . (Gorz 1998, 314)
Die Gewerkschaften sollten einsehen, dass
der Kampf für die Verkürzung der Arbeitszeit mit einer neuen, fairen Verteilung
der unbezahlten Aufgaben der Hausarbeit einhergehen müsse, da die Zwänge von
unbezahlter Arbeit in der Privatsphäre ebenso drückend sein könnten wie die
Zwänge des Berufslebens. (Gorz 1998, 314)
Emanzipatorische
Gleichstellungspolitik
Siehe auch Kapitel: 2.2.3.
„Geschlechterverhältnisse”
Demokratisierung
aller Lebens- bzw. Arbeitsbereiche
Um die Gesellschaftstransformation
nachhaltig zu gestalten, werden verschiedenste Vorschläge zur demokratischen
Ausgestaltung gemacht. Erich Fromm (1966) stellte sich eine „Renaissance echter
Demokratie” vor mit bspw. einem neuen „Unterhaus, in dem die Entscheidung durch
Integration der Beschlüsse von Hunderttausenden von kleinen Gruppen [face-to-face
groups] zustande kommen” (Fromm 1966) und mit aktiver Beteiligung sämtlicher
Mitarbeiter in allen Unternehmen und im Management. Die Notwendigkeit dieser „Vermehrung
demokratischer Verfahren in allen gesellschaftlichen Bereichen” (Fromm 1966) begründet
er mit der Gefahr, dass ein Staat, der alle ernährt, zu einer „Muttergottheit
mit diktatorischen Eigenschaften” (Fromm 1966) werden könne.
An anderen Stellen wird z.B. der Ausbau der
politischen Mitbestimmung auf allen politisch-administrativen Ebenen (Gemeinde,
Land, Staat) in direkter oder repräsentativer Form vorgeschlagen. (z.B.
Büchele/Wohlgenannt 1985, 87) Zusätzlich solle eine Demokratisierung der
Wirtschaft (z.B. durch Wirtschafts- oder Technologieräte) und Unternehmen (z.B.
durch Mitbestimmung und Vermögensbeteilung der Angestellten) herbeigeführt
werden. (z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985, 87)
Weitere Aspekte finden sich auch in Kapitel 2.2 „Theoretischer Hintergrund”, Kapitel 6.5: „Soziale Infrastruktur” und Kapitel 2.3.4. „Psychologische Wege zu einem garantierten Grundeinkommen”.
Soziale
Infrastruktur
Siehe
auch Kapitel 6.5: „Soziale Infrastruktur” und Kapitel 2.3.4. „Psychologische
Wege zu einem garantierten Einkommen”
Internationale/weltweite
Einführung des Grundeinkommens
Neben FIAN („FoodFirst Information and Action Network”), die ein weltweites Grund-Nahrungseinkommen fordern (siehe auch Kapitel 6.6: „Grund-Nahrungseinkommen (FIAN)”), wird unter anderem in der attac-AG „Genug für alle” die Bedeutung der Forderung nach weltweiter Einführung eines existenzsichernden Grundeinkommens hervorgehoben. (Siehe Rätz/Paternoga/Steinbach 2005) Auch die AG links-netz (2003, 19) stellt sich eine über die EU hinausgehende Einführung der sozialen Infrastruktur und damit auch des Grundeinkommens vor.
Die BefürworterInnen eines Grundeinkommens verteilen sich von der
extremen Rechten (z.B. „Grundeinkommen durch Arbeit”[26])
bis zur radikalen Linken (z.B. bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen
für jedeN[27]). Um
feststellen zu können, welche Faktoren aus einem repressiven Armutsverwaltung
eine emanzipatorische Reichtumsverteilung machen, sollen die verschiedenen Faktoren
der gängigen Konzeptionen aufgezeigt werden, um sie anschließend strukturiert
vergleichen zu können.
Ein Abgleich der Kriterienkataloge bei Hauser (1996), Kaltenborn
(1998), Mitschke (2000) und Blaschke (2005a) ergibt weitgehende
übereinstimmung. Die dortigen Kriterien werden im Folgenden übernommen,
zusammengefasst bzw. ergänzt:[28]
Höhe des Transfers (bzw. indirekter Zwang zur
Arbeit)
Wie hoch ist der monatliche (maximale) Transfer? (Die angegebenen Höhen
sind teilweise nur bedingt vergleichbar, da die Modelle zu unterschiedlichen
Zeiten mit unterschiedlichen Währungen entwickelt wurden.)
Zwang zur Arbeit (direkt)
Besteht eine Arbeitsverpflichtung als Transfervoraussetzung? Zu welchen
Konditionen muss (Erwerbs-)Arbeit angenommen werden (Zumutbarkeit)? Die
Verpflichtung, jegliche („zumutbare”) Arbeit anzunehmen, ist nicht nur für die
BezieherInnen meistens entwürdigend, sondern führt auch dazu, dass Löhne weiter
sinken, da z.B. „reguläre” ArbeiterInnen mit Ein-Euro-JobberInnen konkurrieren
müssen.[29]
Bedürftigkeitsprüfung
Werden bei den EmpfängerInnen vorhandene bzw. erarbeitete monetäre
Ressourcen (Einkommen, Unterhaltsansprüche, Vermögen etc.) überprüft bzw.
müssen sie offen gelegt werden? Welche?
Welche und wessen Einkommen bzw. Vermögen wirken transfermindernd, bzw.
werden dem Bruttobedarf gegen gerechnet? Werden bspw. Einkommen von der
Sozialleistung abgezogen oder angerechnet?
Subjekt des Transfers
Wer ist das Subjekt, für das der Transfer berechnet bzw. an das
ausgezahlt wird? Ist es das Individuum, eine Bedarfsgemeinschaft bzw.
Einsatzgemeinschaft? Besteht bei der Berechnung also ein Individual-, Haushalts-
oder Familienbezug? Von welchen Personen sind welche Einkommen bzw. Vermögen
zur Existenzsicherung der potentiellen Anspruchsberechtigten einzusetzen bzw.
zu berücksichtigen?
Dieser Faktor ist vor allem unter Genderaspekten relevant (siehe auch Kapitel
2.2.3: „Geschlechterverhältnisse”)
Außerdem birgt die Errechnung anhand einer Bedarfsgemeinschaft die
Gefahr von „Isolationsfallen”, da ein Anreiz zum Single-Dasein entstünde, weil dann
ein höheres Grundeinkommen gezahlt würde. (Füllsack 2002, 101)
Eine Differenzierung nach Haushaltsmitgliedern würde einen wesentlichen
Vorteil der Grundeinkommensidee beseitigen: Die Haushaltsgrößen müssten nämlich
festgestellt werden und dazu bedürfte es einer Einrichtung/eines Amtes, dessen MitarbeiterInnen
Kosten verursachen würden, die unter Umständen höher sind, als die durch die
Differenzierung der Grundeinkommenshöhen gewonnenen Einsparungen. (Füllsack
2002, 101)
„ex-post”/ „ex-ante” Grundeinkommen
Grundsätzlich lassen sich zwei „technische
Varianten” des Grundeinkommens denken (vgl. bspw. Opielka 2005, Blaschke 2005a).
Eine „ex-post”-Variante, die zwar jeder Bürgerin und jedem Bürger das
Grundeinkommen garantiert, dieses aber nur dann ausgezahlt wird, wenn die
primären Einkommen (Erwerbs- und Vermögenseinkommen sowie Unterhaltsansprüche)
nicht Existenz sichernd sind. (Bekanntestes Beispiel hierfür ist die
Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II, aber auch auf andere Weise die „Negative
Einkommensteuer” bzw. das „Bürgergeld”.)
Die zweite Variante zahlt das Grundeinkommen
vor allen sonstigen Einkommen („ex ante”) an die Bevölkerung aus (und
verrechnet es ggf. nachträglich mit anderen Einkommen), wie zum Beispiel das Bedingungslose
Grundeinkommen.
„Beide Varianten unterscheiden sich nach
ihren angestrebten Zielen. Die negative Einkommensteuer, die von liberalen
ökonomen bevorzugt wird, möchte den Arbeitsanreiz perfektionieren und gleichzeitig
die Kosten begrenzen. Deshalb setzen sie das Grundeinkommensniveau möglichst
niedrig an. Zusätzliche Einkommen sollen zudem ‚nur’ mit etwa 50% besteuert
werden, so dass alle Erwerbstätigen vom Existenzminimum bis zur doppelten Höhe
des Grundeinkommens eine Mischung aus eigenem (‚primären’) Einkommen und
Negativsteuer erhalten. Faktisch handelt es sich um die Subvention eines Niedriglohnsektors.”
(Opielka 2005)
Wird das Grundeinkommen also „ex-ante”,
also vor jeglichen Verrechnungen ausgezahlt (und ggf. anschließend mit
eventuellen Einnahmen/Einkommen verrechnet), oder wird es mit eventuellen Einnahmen
und Einkommen verrechnet und dann im Nachhinein (teilweise oder gar nicht) „ex-post”
ausgezahlt?
Finanzierung
Wie sollen also die Transfers finanziert werden? Werden die bestehenden
Verteilungsverhältnisse gestärkt oder findet eine stärkere Umverteilung von
oben nach unten statt? Wer ist Träger des Transfers? Wie hoch ist der gesellschaftliche
Transferaufwand (jährlich)?
Personenkreis
Wer ist einbezogen in den Kreis der potentiellen BezieherInnen des
Transfers (potentielle Anspruchsberechtigte)? Alle BürgerInnen, alle EinwohnerInnen
oder alle?
Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem
Reformiert, ergänzt oder ersetzt der Transfer die Sozialleistungen, die
Sozialhilfe u.a. steuerfinanzierte Sozialleistungen? Wie wird das Modell in das
Steuersystem integriert?
Dynamisierung des Transfers
Werden die Transfers dynamisiert, d.h. wird die Höhe der Sozialleistungen
regelmäßig neu errechnet (z.B. Nettoäquivalenzeinkommen, Bruttoinlandsprodukt,
etc.)? Wenn ja, wie?
Dauer des Transfers
Wie lange wird der Transfer / die Sozialleistung gewährt? Ist sie
zeitlich begrenzt oder an Bedingungen gebunden?
Transferentzug
Wie hoch ist der Transferentzug durch transfermindernde Einkommen bzw.
Vermögen? Wie hoch ist der Transferentzug bei nicht gegebener
Arbeitsbereitschaft bzw. Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt? Gibt es
Sanktionen?
Institutionelle Ausformung / Verwaltung
Wer organisiert/verwaltet die Transferzahlungen? Arbeitsamt? Sozialamt?
Finanzamt? Wer ist an der Organisation und Verwaltung beteiligt?
Arbeitsmarkteffekte[30]
Welche Effekte auf das Arbeitsplatzangebot der „ArbeitgeberInnen” und
auf das Arbeitsangebot der „ArbeitnehmerInnen” sind durch die jeweilige Konzeption
zu erwarten bzw. zu errechnen? Welche Arbeitszeit(verkürzungs)effekte sind zu
erwarten?
Grundannahmen: Wenn das Grundeinkommen mit ausreichender Höhe angelegt
ist, besteht die Möglichkeit für die ArbeitskraftanbieterInnen (Lohnabhängige/abhängig
Beschäftigte), ihr Arbeitskraftangebot zu reduzieren bzw. gänzlich
zurückzuhalten (z.B. falls die Arbeitsplatzqualität ein bestimmtes Maß
unterschreitet), damit die Unternehmen die Arbeitsplatzquantität oder -qualität
verbessern. Dies funktioniert allerdings nur, wenn keine Arbeitsverpflichtung
mit dem Transfer verbunden ist. ähnliche aber schwächere Effekte sind zu
erwarten, wenn die Grundeinkommen relativ hohe Freibeträge bei Erwerbseinkommen
zulassen.
Lohneffekte
Welche Auswirkungen hat das jeweilige Modell des Grundeinkommens auf
das Gefüge der Erwerbseinkommen abhängig Beschäftigter? Welche Effekte haben die
Transfers hinsichtlich eines Mindestlohns oder andererseits eines Niedriglohns?
Grundannahmen: Grundeinkommen haben einen Mindestlohn- oder einen
Niedriglohneffekt. Ein Mindestlohneffekt ergibt sich immer dann, wenn unterhalb
einer relativ hohen Einkommensschwelle keine (Erwerbs-)Arbeit geleistet werden
muss (relativ hohe Grundeinkommen, keine Arbeitsverpflichtung) oder eine
Ergänzung eines niedrigen Erwerbseinkommens erfolgt. (Blaschke 2005a, 14)
Andere Formen der Grundsicherung (z.B. Grundsicherung für Arbeitssuchende und
bestimmte Formen der Negativen Einkommenssteuer) haben dagegen
Niedriglohneffekte. Dies immer dann, wenn niedrige Mindesteinkommen faktisch
zur Annahme jeglicher Arbeit zwingen und niedrige Grundeinkommen mit Arbeitsverpflichtung
und hohen Freibeträgen für Erwerbseinkommen gekoppelt sind (Blaschke 2005a, 14)
Außerdem relevant sind Zumutbarkeitsregelungen (Zu welchen Bedingungen ist
Arbeit zumutbar?). (Blaschke 2005a, 22)
In diesem Kapitel sollen neben der „Grundsicherung für Arbeitsuchende”
(ALG II) einige der bekanntesten bzw. markantesten Reformkonzepte untersucht
werden: Das FDP-Modell des „Liberalen Bürgergeldes”, das Modell der Feministischen
Partei DIE FRAUEN, das BAG-SHI-Modell des „Bedingungslosen Grundeinkommens”, das
von der AG links-netz so benannte Modell der „Sozialen Infrastruktur” und das
relativ neue Modell des Grund-Nahrungseinkommens von FIAN.
Um einen aktuellen Vergleich zu ermöglichen, soll das zum 1. Januar
2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (ALG II) genauer betrachtet werden, obwohl
es keine allgemeine Grundsicherung im doppelten
Sinne (siehe Kapitel 2: „Was ist ‚allgemeine Grundsicherung’”) ist: Es wird
zwar nicht an alle ausgezahlt (da sie bspw. eine Bedürftigkeitsprüfung und
Arbeitsbereitschaft voraussetzt), jedoch wird es unabhängig von vorheriger
Berufstätigkeit oder vorherigen Beitragszahlungen pauschal gewährleistet.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende steht wegen ihrer Verarmungswirkung,
dem verschärften Arbeitszwang und der Verletzung weiterer Grundrechte (z.B.
Vertragsfreiheit) in heftiger Kritik. (Siehe Blaschke 2005a, 35)
Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)
Derzeit beträgt beim ALG II die Regelleistung 345 Euro (in den alten
Bundesländern) bzw. 331 Euro (in den neuen Bundesländern) plus Kaltmiete und
Heizkosten (siehe z.B. Roth/Thome 2005). Dabei wird die Miete (bei
Einzelpersonen) für maximal 45 qm übernommen. (Roth/Thome 2005) Der maximale
Quadratmeterpreis wird von der jeweiligen Kommune festgelegt.[31]
(Roth/Thome 2005) Außerdem werden die Beitragszahlungen zur Krankenkasse von
der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V, nach Roth/Thome
2005, 137)
Im Einzelnen errechnet sich die Regelleistung wie folgt (Allexi 2005):
·
Für
Ernährung stehen täglich 4,67 Euro zur Verfügung,
·
für
Getränke und Tabakwaren 19,13 im Monat,
·
für
Mahlzeiten außer Haus 9,71 Euro monatlich,
·
für
Kaffee, Tee, Schokolade 9,56 Euro monatlich,
·
für
Bücher und Broschüren stehen 5,79 Euro, für Zeitungen 7,82 Euro monatlich zur
Verfügung – pro Tag sind das 46 Cent,
·
für
Theater und Kino sind 1,43 Euro monatlich und für Mobilität 14,22 Euro
monatlich bzw. 47 Cent täglich vorgesehen und
·
für
Wasch und Putzmittel enthält die Regelleistung 4,68 Euro, für Toilettenpapier
1,78 Euro monatlich und für Rasiermaterial (Klingen, Rasiercreme u.ä.) 1,27
Euro.
Um die Hartz-IV-Leistungen armutsfest zu machen, müsste die Regelleistung
um 200 Euro bis 300 Euro auf ca. 600 Euro angehoben werden. (Blaschke 2005b)
Zwang zur Arbeit
Das ALG II ist bei Arbeitsfähigen an eine Arbeitspflicht bzw. eine
Arbeitsbereitschaft gebunden. (Vgl. §2 Abs. 1 Satz 3 SGB II, Blaschke 2005a,
Roth/Thome 2005)
Bedürftigkeitsprüfung
Vorrangig müssen andere Einkommensressourcen wie Erwerbsarbeit/-einkommen,
Sozialtransfers, Unterhaltsansprüche sowie Vermögen zur Sicherstellung des
eigenen Existenzminimums eingesetzt werden. (Blaschke 2005a, 36) Einkommens-
und Vermögenslose erhalten das volle ALG II. Selbstverdiente, aber nicht ausreichende
Einkommen können durch ALG II ergänzt werden. (Blaschke 2005a) Das ALG II ist
bedarfsabhängig, es müssen also u.a. sämtliche Kontoauszüge der letzten drei
Monate vorgelegt werden. (§60 SGB I, §21 SGB X)
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (s.u.) müssen ihre Einkommen und
Vermögen offen legen und verbrauchen, bevor einE BedürftigeR die
Transferleistung erhält. (Blaschke 2005a, 36)
Die Bezüge werden gekürzt, wenn einE LeistungsbezieherIn in einer
„Haushaltgemeinschaft” lebt, dass heißt eine Wohngemeinschaft, in der „gemeinsam
gewirtschaftet” wird, also z.B. gemeinsam eingekauft oder gekocht wird.
(Roth/Thome 2005, 107)
Subjekt des Transfers
Das Subjekt des Transfers ist die Bedarfsgemeinschaft. Sie umfasst
„nicht dauernd getrennt lebende” Ehegatten bzw. gleichgeschlechtliche
Lebenspartner (nach §33b SGB I) untereinander sowie Eltern oder Elternteile,
die mit ihren minderjährigen unverheirateten Kindern zusammenleben. (Roth/Thome
2005, 49)
„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen
Da das ALG II beantragt werden muss und an bestimmte Bedingungen
geknüpft ist, kann es nicht als „ex-ante”-Grundeinkommen eingestuft werden. Andererseits
muss einE EmpfängerIn jeden Zuverdienst der Agentur für Arbeit melden. Die
monatliche Transferleistung wird dann entsprechend gekürzt. Es ist also auch keine
„ex-post”-Variante.
Finanzierung
Die Einführung des ALG II wurde an kein besonderes Finanzierungsmodell
gebunden. Es wird aus Steuern finanziert. (vgl. z.B. Blaschke 2005a, 36)
Personenkreis
Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen
zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
haben. Ausgeschlossen davon sind AsylbewerberInnnen (Asylbewerberleistungsgesetz)
und Auszubildende (BAföG). (Blaschke 2005a)
Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem
Das ALG II hat die Sozialhilfe für Erwerbsfähige abgelöst, die
Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft. (Blaschke 2005a, 35) Arbeitslosengeld I
EmpfängerInnen können bei niedrigem Einkommen ergänzend ALG II erhalten.
(Blaschke 2005a, 35)
Dynamisierung des Transfers
Die Höhe des ALG II (das „soziokulturelle Existenzminimum”) ist durch
einen politischen Beschluss festgelegt. (§20 Abs. 2 SGB II; Blaschke 2005a) Sie
wird auf Basis der Renten angepasst. (§20 Abs. 4 SGB II)
Dauer des Transfers
Das ALG II wird jeweils für bis zu sechs Monaten gewährt, danach muss
ein neuer Antrag gestellt werden. Dies kann beliebig oft wiederholt werden, die
„bisher gewonnen Erfahrungen” sollen dann bei der „Eingliederung” helfen. (§15
Abs. 1 SGB II))
Transferentzug
Wenn sich der/die Hilfebedürftige ohne „wichtigen Grund” und „trotz
Belehrung über die Rechtsfolgen” weigert, eine „zumutbare Arbeit, Ausbildung
oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen” oder Ein-Euro-Jobs
auszuführen, wird im ersten Schritt die Regelleistung um 30% gekürzt (§31 Abs.
1 SGB II nach Roth/Thome 2005, 18) und
der Zuschlag zum ALG I fällt weg. (Roth/Thome 2005, 185) Meldet sich der/die
Hilfebedürftige „trotz schriftlicher Belehrung” nicht bei der Behörde oder bei
einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsstelle, wird im ersten
Schritt eine Kürzung von 10% vollzogen. (Roth/Thome 2005, 185) Werden die
Anweisungen und Auflagen der Behörden wiederholt nicht befolgt, werden erneute
Kürzungen um 30% bzw. 10% vorgenommen. Die Kürzungen summieren sich.
(Roth/Thome 2005, 185)
Institutionelle Ausformung/Verwaltung
Die Regelleistung sowie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung trägt
die Bundesagentur für Arbeit, die Wohn- und Heizkosten sowie die Kosten für
Beratung tragen die kreisfreien Städte und Kreise. (§6 Abs. 1 SGB II)
Arbeitsmarkteffekte
Aufgrund der restriktiven Ausformung des ALG II ist mit einer
Steigerung der Zahl von Arbeitsplätzen (im Niedriglohnbereich) zu rechnen.
(Blaschke 2005a, 33)
Lohneffekte
Das Lohngefüge wird insbesondere in den mittleren und unteren
Einkommensbereichen „enorm” unter Druck gesetzt. (Blaschke 2005a, 37) Eine
„extreme Ausweitung des Niedrig(st)lohnbereiches” wird erwartet. (Blaschke
2005a, 37)
Das Liberale Bürgergeld wurde in Anlehnung an das Bürgergeld-Konzept
von Joachim Mitschke[32]
entwickelt und in einem entsprechenden Antrag zuletzt auf dem Bundesparteitag der
FDP 2005 in Köln beschlossen. (FDP 2005)
Primäre Ziele des Liberalen Bürgergeldes („aktivierend, einfach,
gerecht”) ist die „Aktivierung” der Arbeitslosen, die Vereinfachung des
Sozialsystems und die Verhinderung von Missbrauch der Sozialleistungen. (FDP
2005)
Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)
Die „Aktivierung” der Erwerbslosen soll durch die niedrige Höhe der
Unterstützung sowie durch niedrigere Abgaben bzw. höhere Freibeträge auf
Zuverdienst als beim (unter der EU-Armutsgrenze liegenden) ALG II realisiert
werden (siehe Tabelle 2), außerdem soll der Freibetrag aufgrund des
Bruttoeinkommens errechnet werden (ALG II: Nettoeinkommen). Das Ziel des indirekten
Arbeitszwangs wird hier also offen ausgesprochen, jedoch durch die Bezeichnung
„Aktivierung” verdeckt. (FDP 2005)
Tabelle
2:
Quelle: FDP 2005
Zwang zur Arbeit
Trotz des durch die geringe Höhe der Leistungen vorhandenen indirekten
Zwangs zur Arbeit sollen Bürgergeld-EmpfängerInnen zu einer „zumutbaren
Gegenleistung” bereit sein (FDP 2005).
Bedürftigkeitsprüfung
Obwohl die Verrechnung mit dem Einkommen über das Finanzamt genügen
würde, um eine Negative Einkommenssteuer zu realisieren, soll eine
Bedürftigkeitsprüfung „ähnlich wie derzeit beim Arbeitslosengeld II” (FDP 2005)
durchgeführt werden. (FDP 2005) Somit wird nicht nur das Einkommen verrechnet,
sondern auch das Vermögen.
Subjekt des Transfers
Grundlage für die Berechnungen soll die Bedarfsgemeinschaft sein, der
„alle im Haushalt lebenden Personen” (FDP 2005) angehören, also – im Gegensatz
zu Hartz IV – auch nicht-verwandte MitbewohnerInnen.
„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen
Das Liberale Bürgergeld beruht auf dem Konzept der Negativen Einkommenssteuer.
Die Einnahmen werden verrechnet und nur Bedürftige bekommen nachträglich die
Negativ-Steuer / das Bürgergeld, „ex-post” ausbezahlt.
Finanzierung
Das Bürgergeld soll sich selbst finanzieren. (FDP 2005)
Personenkreis
Das Bürgergeld soll allen BürgerInnen der BRD zugestanden werden. (FDP
2005)
Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem
Das Bürgergeld soll „möglichst alle steuerfinanzierten sozialen Hilfen
des Staates” zu einem „Universaltransfer” pauschalieren und so den
„intransparenten und bürokratischen Sozialstaat” abbauen (FDP 2005). Darin
beinhaltet sollen sein: Grundsicherung, Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in
besonderen Lebenslagen), Wohngeld, ALG II, BAföG sowie „die mit dem liberalen Reformkonzept
für die Kranken- und Pflegeversicherung verbundene steuerfinanzierte Unterstützungsleistung
für Kinder und für Personen mit unzureichendem Einkommen.” (FDP 2005)
Dynamisierung des Transfers
Das Liberale Bürgergeld soll auf der Grundlage folgender
Leistungsbedarfe ermittelt werden (nach FDP 2005):
·
Pauschale
zur Sicherung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung und Hausrat)
·
Pauschale
für Unterkunft und Heizung (differenziert nach den örtlichen Gegebenheiten)
·
Pauschalen
zu den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung
·
Pauschale
für Nachteilsausgleich bei Nichterwerbsfähigkeit und/oder Schwangerschaft
·
Pauschale
für Mehrbedarfe bei Ausbildung und bei „speziellen, häufig vorkommenden
Behinderungen und Erkrankungen” (FDP 2005)
Dauer des Transfers
Nicht bekannt. Da die Grundsicherung in das Steuersystem eingebunden
ist, erstmal unbegrenzt, andere Regelungen sind möglich.
Transferentzug
Bei „Zuwiderhandlungen” sollen – wie beim ALG II – Bürgergeldkürzungen
in 30%-Schritten erfolgen. (FDP 2005)
Institutionelle Ausformung/Verwaltung
Die Verrechnung von Steuerabgaben und sozialen Hilfen soll vom
Finanzamt durchgeführt werden, die Vermittlung von Bürgergeld-EmpfängerInnen
soll auf kommunaler Ebene stattfinden. Allerdings sollen sämtliche Erklärungen über
Einkommens- und Vermögensverhältnisse ausschließlich vom Finanzamt bearbeitet
werden. (FDP 2005) Dies soll auch unter Datenschutzaspekten eine Verbesserung
bringen; zusätzlich soll den BürgerInnen ein „genereller Auskunftsanspruch” zugestanden
werden. (FDP 2005)
Allerdings sollen, „um die Verknüpfung von Lohnsteuer und Bürgergeld zu
ermöglichen”, (FDP 2005) erwerbstätige Bedürftige ihr Bürgergeld von dem/der
ArbeitgeberIn ausbezahlt bekommen. Auf Antrag eines bzw. einer Berechtigten
werden „die Höhe des Bürgergeldanspruchs seiner Bedarfsgemeinschaft und die
Höhe der Kindergeldes als Teilbetrag des Bürgergeldanspruchs von seiner
Gemeinde rechtsverbindlich für den Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
bzw. bei einem EDV-gestützten Verfahren zusammen mit den anderen
Lohnsteuerdaten dem Arbeitgeber mitgeteilt. Der Arbeitgeber kann so aus den ihm
vorliegenden Daten einfach berechnen, ob und in welcher Höhe Bürgergeld
auszuzahlen ist.” (FDP 2005)
Nicht-Erwerbstätige Bürgergeld-EmpfängerInnen sollen das Bürgergeld von
„kommunalen Einrichtungen” ausbezahlt bekommen. (FDP 2005)
Arbeitsmarkteffekte
Sinn des Bürgergeldes ist nach dem Beschluss der FDP die Nachfrage (der
ArbeiterInnen) und das Angebot (der UnternehmerInnen) an Arbeitsplätzen im
Niedriglohnbereich zu steigern: „Aus Sicht des Arbeitnehmers wird ein für ihn
nicht existenzsichernder Lohn durch das Bürgergeld ergänzt und somit attraktiv.
Arbeitgeber werden – die notwendige Lohnöffnung der Tarife vorausgesetzt -
vermehrt Arbeit für nicht oder gering qualifizierte Bürgergeldempfänger
anbieten, deren Arbeitskraft eine nicht existenzsichernde Wertschöpfung hat.”
(FDP 2005)
Lohneffekte
Die FDP will mit der Einführung des Bürgergeldes neben der
„Flexibilisierung des Arbeitsmarktes” auch eine „öffnung der Tarife nach unten”
verbinden. Des Weiteren soll die „Allgemeinverbindlichkeit von
Flächentarifverträgen” abgeschafft und der Kündigungsschutz „reformiert” werden.
(FDP 2005)
Es ist also mit einer Ausweitung der Niedriglohnjobs und einer
Verschlechterung der ArbeitnehmerInnenrechte zu rechnen.
In ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2005 schlägt die Feministische
Partei DIE FRAUEN eine „existenzsichernde Grundsicherung” vor und fordert ein
Recht auf ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben als Ergänzung zum Recht
auf Erwerbsarbeit.
Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)
Die Grundsicherung soll ein Leben in Würde sichern und den
Bezieherlnnen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und
politischen Leben erlauben. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)
Das Einkommen aus Erwerbsarbeit soll bis zu einem bestimmten
Mindestbetrag voll bei der/dem Grundeinkommensbezieherln verbleiben. Jenseits
dieses Mindestbetrags wird das Zusatzeinkommen mit „steigenden Raten” auf das
Grundeinkommen angerechnet. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)
Personen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung nicht erwerbsfähig
sind, erhalten einen pauschalierten Zuschlag auf die Grundsicherung.
(Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)
Die Grundsicherung enthält unabhängig von den tatsächlichen Mietkosten
eine regional gestaffelte Mietpauschale. Wenn die tatsächliche Miete (für eine
angemessene Wohnung) diese Pauschale übersteigt, erhält die Grundeinkommensbezieherin
ein zusätzliches Wohngeld. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)
Zwang zur Arbeit
Die Grundsicherung soll in keiner „direkten oder indirekten Weise” mit
einem Zwang zur Arbeit verbunden werden. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)
Bedürftigkeitsprüfung
Die Verrechnung von Vermögen wird nicht explizit ausgeschlossen, die
Höhe des Erwerbseinkommens etc. müsste festgestellt werden. (Feministische
Partei DIE FRAUEN 2005)
Subjekt des Transfers
Das Individuum. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)
„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen
Die Grundsicherung wird „ex-post” ausgezahlt, an diejenigen, die nicht
genug Erwerbseinkommen oder sonstige Sozialleistungen beziehen. (Feministische
Partei DIE FRAUEN 2005)
Finanzierung
Die Existenzsichernde Grundsicherung scheint an keine konkrete
Finanzierung gebunden.
Personenkreis
Die Grundsicherung wird bezahlt
·
an
Kinder nach Alter gestaffelt,
·
an
Personen, die an der Erwerbsarbeit gehindert sind, weil sie alt, krank oder
erwerbsbehindert sind, sich in Ausbildung befinden oder weil sie andere versorgen,
soweit sie aus den vorgenannten Sicherungssystemen keine existenzsichernden
Leistungen bekommen,
·
an
sonstige Personen, die „aus welchen Gründen auch immer” keine existenzsichernde
Erwerbsarbeit und keine ausreichenden Leistungen aus den Versicherungssystemen (Kranken-,
Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) beziehen. (Feministische Partei
DIE FRAUEN 2005)
Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem
Die bestehenden Versicherungssysteme (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-
und Pflegeversicherung) sollen aus- bzw. umgebaut werden, indem auch dort ein
striktes lndividualitätsprinzip eingeführt wird. Außerdem sollen alle „frauendiskriminierenden
Elemente der derzeitigen Regelungen”, wie die viel zu geringe Anrechnung von
Erziehungszeiten bei der Rentenversicherung, verändert werden. (Feministische
Partei DIE FRAUEN 2005)
Alle Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegearbeiten sollen bewertet und
mit Geld angemessen entlohnt werden, unabhängig davon, ob diese Arbeiten in
privaten oder öffentlichen Räumen, von Familienangehörigen, Wahlverwandten oder
anderen durchgeführt werden. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)
Haus-, Versorgungs- und Pflegearbeit für Dritte (Kinder, Alte, Kranke,
Behinderte) soll „soweit wie möglich und sinnvoll” professionalisiert werden,
z.B. durch ein flächendeckendes Netz von „sehr guten” Betreuungseinrichtungen.
(Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)
Dynamisierung des Transfers
Die Grundsicherung soll regelmäßig der Entwicklung der Einkommen aus
Erwerbsarbeit angepasst werden. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)
Die Aufwendungen für die Grundsicherung sollen umso geringer werden, je
schneller der „Umbau der Wirtschaft mit einer Neuschaffung und gerechteren
Verteilung der Erwerbsarbeit sowie der Abbau jedweder Diskriminierung gelingt.”
(Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)
Dauer des Transfers
Nicht bekannt.
Transferentzug
Nicht bekannt.
Institutionelle Ausformung/Verwaltung
Nicht bekannt.
Arbeitsmarkteffekte
Die Arbeitszeit soll gesetzlich verkürzt werden. (Feministische Partei
DIE FRAUEN 2005) Gemeinsam mit einer ausreichenden Grundsicherung soll dies zu
neuen Arbeitsplätzen in allen Lohnstufen führen.
Lohneffekte
Die Einkommensunterschiede sollen verringert und die Erwerbsarbeit
umverteilt werden durch Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich bei unteren
Einkommensschichten und ohne Lohnausgleich im oberen Einkommensbereich.[33]
Da die Grundsicherung quasi bedingungslos gezahlt wird, hat sie
Mindestlohneffekt – entscheidend wäre die konkrete Höhe.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) fordert
seit 1982 die Einführung eines existenzsichernden bedingungslosen Grundeinkommens,
auch „Existenzgeld” genannt. Sie beruft sich auf das Recht auf Teilhabe am
gesellschaftlichen Reichtum. (vgl. z.B. BAG-SHI 2000, 137) Das Existenzgeld
soll Basis für soziale Kämpfe gegen die Agenda 2010, für Nulltarif im
öffentlichen Nahverkehr usw. sein, aber auch für die Aufhebung der
geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung und ein anderes Gesellschaftsmodell.
(Rein 2005)
Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)
Das Grundeinkommen umfasst 800 Euro plus „angemessene” Warmmiete. (Otto
2005, 43) Es soll Flexibilität garantieren, so dass die Menschen ihre
Ausgabenbereiche selbst festlegen können (z.B. Kultur, Mobilität, Möbel). (Otto
2005, 43)
Die Höhe des zuletzt im Jahre 2002 errechneten monatlichen Bedarfs von
800 Euro setzt sich aus vier „Bedarfssäulen” (BS) zusammen:
Tabelle 3:
|
BS1 |
Täglicher Bedarf inkl. Ernährung Energie (Strom, Gas usw.) |
270 Euro 40 Euro |
310 Euro |
|
BS2 |
Gesundheit Krankenversicherung |
20 Euro 110 Euro |
130 Euro |
|
BS3 |
Soziales (Teilhabe) Urlaub Mobilität |
110 Euro 65 Euro 55 Euro |
230 Euro |
|
BS4 |
Kleidung Instandhaltung/Anschaffung Möbel |
80 Euro 50 Euro |
130 Euro |
|
|
|
|
800 Euro |
Quelle: Wolfram Otto 2005
Für die Höhe der Miete fallen folgende Kriterien ins Gewicht: Der
kommunale Mietspiegel und die „angemessene” Wohnungsgröße, die je nach
BewohnerInnenzahl festgelegt und bei unterschreitendem Bedarf reduziert werden
soll. Für Wohneigentum werden für Instandhaltung und übliche Nebenkosten nur
Beträge bis zu der üblichen Mietobergrenze und Wohnraumgröße anerkannt. (Otto
2005, 43) Der Bundesdurchschnitt der Warmmiete wurde für 2002 auf 260 Euro
gerechnet. (Otto 2005, 43)
Zwang zur Arbeit
Nein (Otto 2005, 43)
Bedürftigkeitsprüfung
Keine (Otto 2005, 43)
Subjekt des Transfers
Der bzw. die Einzelne. Das Grundeinkommen soll solidarische
Lebensformen fördern und der Vereinzelung entgegenwirken: Die Einsparungen, die
in (Haushalts-) Gemeinschaften entstehen, werden nicht mit Kürzungen sanktioniert.
(Otto 2005, 43)
„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen
Das Existenzgeld ist ein „ex-ante”-Grundeinkommen, es wird
bedingungslos an jedeN ausgezahlt, „danach” werden von sämtlichen Einkommen 50%
abgezogen.
Finanzierung
Eine grobe Berechnung „aufgrund der Zahlen des Statistischen Jahrbuchs”
setzt sich aus vier Einnahme-Arten zusammen (nach Otto 2005):
1. Die
50%ige (so genannte „Take-Half”) Abgabe auf alle Netto-Einkommen, gleich
welcher Art und Höhe, also auch UnternehmerInnen-Tätigkeit und Vermögenseinkommen
– diese Abgabe ist zweckgebunden
und keine Steuer, sie steht dem normalen Staatshaushalt nicht zur Verfügung. (Otto
2005, 44) Es wird für alle die Steuerklasse I eingeführt, d.h. jedeR wird als
Einzelperson besteuert. Dies soll die entscheidende Veränderung bei der
Verteilung von oben nach unten mit sich bringen. (Otto 2005, 44) Es sollen
vorerst alle Besteuerungen und Abgaben in der jetzigen Höhe und Progression
erhalten bleiben. (Otto 2005, 44) Trotzdem würden 2/3 der Bevölkerung hiervon
Vorteile oder zumindest keine Nachteile haben. (nach Otto 2005, 44)
2. Umschichtung
von u.g. heutigen Sozialtransfers aus Etats der Kommunen, der Länder und des
Bundes – hinzu kommen
Beträge aus Einsparungen bei Bürokratie und Verwaltung. (Otto 2005, 44)
3. Die
bisherigen Sozialabgaben von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen – als Variante, die lohnkostenintensive
Betriebe entlasten soll, wird anstelle des ArbeitgeberInnenanteils eine „entsprechend”
neu festgelegte Betriebsertragssteuer vorgeschlagen, bei der die Sozialabgaben
von der Summe her erhalten bleiben müssten, da sie zunächst für die
Finanzierung des Konzepts notwendig sind. (Otto 2005, 44)
4. Verschiedene
Steuermaßnahmen: Die Erbschaftssteuer im Sinne einer
50%igen-(„Take-Half”)-Abgabe mit „angemessenen” Freibeträgen in Höhe eines
„Eigenheims” (Otto 2005,
44) – diese soll zumindest für die nächsten Jahrzehnte große Summen erbringen,
außerdem eine (relativ niedrige) Erhöhung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer.
Bei Subventionseinsparungen soll es summenseitig nicht zum „großen Kahlschlag”
kommen, da z.B. gerade für innovative Technologien zusätzliche Subventionen
schon lange überfällig wären. (Otto 2005, 44)
Einige bisher nicht eindeutig belegbare, d.h. geschätzte
Finanzierungsbeträge kommen noch hinzu:
·
Durch
die Zunahme des Konsums im unteren Einkommensbereich sei davon auszugehen, dass
30% der ausgezahlten Transfers spätestens nach zwölf Monaten über Steuern (ohne
Berücksichtigung der Sozialabgaben) in die einzelnen Kommunal-, Landes- oder
Bundeshaushalte zurückfließen. Dies soll eine zweistellige Milliardensumme bringen.
(Otto 2005, 44)
·
Bereiche
würden ausgeschöpft, die aufgrund bestehender Gesetzeslücken, z.B. bei
„Abschreibungen”, Steuervermeidungen oder auch mangelnde Bearbeitung z.B. durch
die Finanzämter schon seit Jahrzehnten zu steuerlichen Fehleinnahmen führten.
(Otto 2005, 44)
·
Die Erträge aus einer Betriebsertragssteuer im Sinne einer Wertschöpfungsabgabe, einer
Zinsertragssteuer und einer angedachte zukünftigen Kapitalexportsteuer sollen zur
Finanzierung beitragen. (Otto 2005, 44)
Das jährliche Kostenvolumen wird wie folgt berechnet (in DM, die
Berechnungen in Euro sollen in Kürze auf www.existenzgeld.de veröffentlicht werden):
Tabelle 4:
|
Existenzgeld
jährlich ohne Wohnkosten: 12 Monate x
1.500 DM x 82 Mio. Wohnbevölkerung (ohne
Gesetzliche Krankenversicherung) |
DM 1.476 Mrd. (DM 1.279,2 Mrd.) |
|
Wohnkosten |
Max. DM 350 Mrd. |
|
Gesamt |
DM 1.826 Mrd. |
Quelle: Wolfram Otto 2005
Die Summe der weiter oben genannten vier Einnahmearten beläuft sich auf
DM 1.739,3 Mrd.[34], hinzu
kommen geschätzte Einnahmen (aus Konsum etc., s.o.) von ca. DM 100 Mrd., was
zusammen DM 1.839,3 Mrd. ergibt. Demgegenüber stehen Ausgaben von DM 1.826 Mrd.
– das Existenzgeld wäre somit finanziert. (Otto 2005, 45)
Personenkreis
Das Existenzgeld wird an alle Personen ausgezahlt, die dauerhaft in der
BRD leben (BAG-SHI 2000, 137), unabhängig von Nationalität, Geschlecht, Alter, Familienstand,
Ethnie und Aufenthaltsstatus. (Otto 2005, 43)
Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem
Es soll weiterhin „Sonderbedarfe und Beratungshilfen” geben für Lebenssituationen,
in denen Menschen eine höhere als vom Existenzgeld gewährleistete finanzielle
Zuwendung durch den Staat benötigen. (Otto 2005, 43) Das Existenzgeld soll
zunächst folgende Sozialtransfers ersetzen: Sozialhilfe (inkl. Leistungen nach
dem Asylbewerbergesetz), Arbeitslosenhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld, BAföG,
Ausbildungsbeihilfen und Wohngeld. (Otto 2005, 43)
Dynamisierung des Transfers
Die Höhe ist aus der „existenziellen Praxis als
SozialhilfebezieherInnen und Erwerbslose” hergeleitet. (Otto 2005, 43) Sie
bedarf sowohl „zahlenmäßig als auch inhaltlich” der stetigen Fortschreibung und
wird weder von einer (europäischen) Armutsdefinition noch von einem
Bruttoinlandsprodukt (BIP) abhängig gemacht. (Otto 2005, 43)
Dauer des Transfers
Unbegrenzt (Blaschke 2005a, 57)
Transferentzug
Keiner (Blaschke 2005a, 57)
Institutionelle Ausformung/Verwaltung
Eine Abwicklung über das Finanzamt wäre „nahe liegend”. (Otto 2005, 44)
Für andere Bedarfe, die sich aus besonderen Lebenslagen ergeben (z.B.
Krankheit, Behinderung usw.) ist der „Allgemeine Soziale Dienst (ASD)” zuständig.
(BAG-SHI 2000, 137)
Arbeitsmarkteffekte
Das Arbeitsangebot der Erwerbstätigen wird abnehmen, eine radikale
(Erwerbs-) Arbeitszeitverkürzung wird durch das Existenzgeld ermöglicht. Das
Arbeitsplatzangebot für (Erwerbs-) Arbeit suchende Erwerbslose wird erhöht,
Arbeitsplatzangebote bzw. Arbeitsbedingungen werden sich qualitativ verbessern.
(Blaschke 2005a, 58)
Lohneffekte
Das Existenzgeld hat einen starken Mindestlohneffekt. (Blaschke 2005a,
58) Dieser stützt die geforderte Einführung eines Mindestlohnes auf Höhe des
Existenzgeldes (Blaschke 2005a, 58; Garms 2000, 84) – gerade auch für Teilzeit-
und stundenweise Arbeit. (Blaschke 2005a, 58)
Bemerkungen
Das Existenzgeld soll als Mittel zur Aufhebung von „Diskriminierung, von
Fremd-Disziplinierung und Spaltung unterer Einkommensschichten” dienen.
(BAG-SHI 2000, 137) Es soll untrennbar verbunden sein mit dem Recht auf
Erwerbsarbeit bei gesetzlich garantiertem Mindestlohn. (BAG-SHI 2000, 137) Die
Unterhaltspflicht soll abgeschafft werden. (BAG-SHI 2000, 137; Otto 2005, 43)
Das Konzept der Sozialen Infrastruktur beschränkt sich nicht auf ein bedingungsloses
Grundeinkommen für alle, sondern umfasst auch weitere soziale Maßnahmen. Dies
soll (neben dem praktischen sozialen Wert) die neoliberale ideologische
Hegemonie infrage stellen und die Verbindung von praktischen Initiativen und
Kämpfen mit theoretischen Diskussionen befördern. (Hirsch 2004)
Im Zentrum des Konzeptes steht ein „umfassender Ausbau öffentlicher Güter
und Dienstleistungen, die allen Menschen unentgeltlich zur Verfügung gestellt
werden müssen”. (Hirsch 2004) Diese Soziale Infrastruktur soll z.B. Bildung und
Ausbildung, Gesundheitsvorsorge, sowie zu Wohnen und Verkehr umfassen. Ziel
dessen ist eine „Dekommodifizierung”, also die Beseitigung der Warenförmigkeit
von Gütern und Dienstleistungen, die der gegenwärtigen Privatisierungspolitik
entgegenstehen soll. (Hirsch 2004)
Weiteres Ziel des Konzepts ist es, den Zwang zur Lohnarbeit zu mindern,
allerdings nicht abzuschaffen, denn „dies würde in der Tat das Ende des
Kapitalismus bedeuten. So wünschenswert dies wäre, sind die Bedingungen dafür
nicht gegeben, und wir verfügen derzeit auch über kein überzeugendes Modell
gesellschaftlicher Regulierung, das ohne Privateigentum und Marktwirtschaft
auskommt.” (Hirsch 2004)
Statt einer selektiven und gruppenspezifischen Sozialpolitik soll die
Entwicklung einer gesellschaftlichen Infrastruktur vorangetrieben werden, die
ein „vernünftiges gesellschaftliches Leben für alle” möglich machen soll (AG
links-netz 2003, 5). Für „anerkannte soziale Aktivitäten” sollen diejenigen institutionellen
und materiellen Ressourcen mobilisiert und bereitgestellt werden, die von den
einzelnen nicht selbst hergestellt werden können oder sollen. (AG links-netz
2003, 5) Zu diesen gesellschaftlichen Aktivitäten gehört „in erster Linie das
Betreiben des eigenen Lebens und die umfassende Teilhabe an der Gestaltung der
Gesellschaft und ihrer Zukunft”. (AG links-netz 2003, 5) Der herkömmliche
Begriff der Infrastruktur soll erweitert werden auf all das, was Betriebe,
Haushalte und Personen nicht auf eigene Kosten organisieren und produzieren
sollen, also alles, was von Steuern finanziert wird. (AG links-netz 2003, 5) Welche
Komponenten konkret zur Infrastruktur gehören, ist eine Frage der politischen
Aushandlung. (AG links-netz 2003, 5)
Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)
Das Grundeinkommen soll die gesellschaftliche Teilhabe und damit die
Nutzung der Infrastruktur ermöglichen. Mit dem Ausbau der entsprechenden
kostenlosen Infrastruktur (z.B. kostenlose Nahverkehrsmittel) wird das
Grundeinkommen entsprechend reduziert. (AG links-netz 2003)
Zwang zur Arbeit
Nein. Unbeliebte und schwere Arbeiten sollen durch ausreichende
Bezahlung attraktiv werden, (Hirsch 2004) allerdings soll auch freiwillige
Arbeit eine große Rolle spielen. (AG links-netz 2003, 5)
Bedürftigkeitsprüfung
Keine. Zuverdienst wird nicht angerechnet, sondern über die „Gewinn-Steuer”
verrechnet. (AG links-netz 2003, 18)
Subjekt des Transfers
Das Individuum. (AG links-netz 2003, 6)
„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen
Das Grundeinkommen wird „ex-ante” ausgezahlt, bei Gutverdienenden soll
es über Besteuerung zum größten Teil zurückgezahlt werden. (AG links-netz 2003,
8)
Finanzierung
Die Soziale Infrastruktur soll über eine analog abgestimmte, relativ
hohe Gewinn-Steuer von wirtschaftlichen Einheiten (Betriebe, Haushalte) finanziert
werden. Einkommenssteuer und Sozialabgaben entfallen. (AG links-netz 2003, 8f) Hierbei
sollen sowohl Abschreibung von Betriebsausgaben, Erstellung von Bilanzen und die
Bemessung von Gewinn, Betriebsvermögen, Produktionskosten und Umweltbelastung
möglich sein. (AG links-netz 2003, 9f)
Neben Steuern sollen Gebühren, Abgaben und Zölle erhoben werden, die
zur sozialen Steuerung dienen sollen, indem die Nutzung von bestimmten
Verkehrs- bzw. Transportmitteln mit Kosten belegt wird. (AG links-netz 2003, 9)
Es müsse allerdings jeweils eine Alternative geben, sonst nähere sich das
Verfahren „staatlichen Wegelagerei”.
(AG links-netz 2003, 9) In die Höhe der Steuern und Abgaben sollen auch
gesundheitliche Aspekte integriert werden, (AG links-netz 2003, 12f) z.B. durch
Abgaben auf gesundheitsschädliche Drogen, Waffen, Fahrzeuge, Sportgeräte oder
Nahrungsmittel („Folgekosten-Wahrheit”). (AG links-netz 2003, 14) Riskante
Produktionseinrichtungen (wie bspw. Atomkraftwerke oder Chemie-Fabriken) sollen
ohne Abschluss einer seriösen Versicherung des GAUs[35]
nicht zugelassen werden.[36]
(AG links-netz 2003, 12f)
Außerdem wird die drastische Erhöhung von Steuern auf Einkommen und
Vermögen, Erhöhung der Mehrwertsteuer auf nicht lebensnotwendige oder
schädliche Produkte, Umschichtung der öffentlichen Haushalte, etwa der Abbau
von Subventionen, vorgeschlagen. (Hirsch 2004)
Personenkreis
Ausgezahlt wird an alle, unabhängig von Geschlecht, sozialem Status,
Erwerbstätigkeit, Einkommen und Staatsbürgerschaft. (AG links-netz 2003, 11)
Eine völlige (nicht nur EU-interne) Lösung von individueller Staatsbürgerschaft
würde Druck erzeugen, wichtige Nachbarstaaten zur Teilnahme an dieser Form von
Sozialpolitik zu veranlassen. (AG links-netz 2003, 19f)
Bei Kindern soll evtl. ein Teil des Grundeinkommens zur späteren
Haushalts- oder Betriebsgründung an- bzw. zurückgelegt werden. (AG links-netz
2003, 19)
Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem
Das Grundeinkommen würde folgende Sozialleistungen bündeln: Kindergeld/Familienbeihilfen
aller Art, Ausbildungsgelder, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und Altersgrundversorgung.
(AG links-netz 2003, 18) Das existierende System von Sozialhilfe und
Sozialversicherung würde abgelöst. (Hirsch 2004) über die Leistungen des Grundeinkommens
hinausgehende Anforderungen wie z.B. höhere Altersrenten wären individuell und
privat zu regeln. (Hirsch 2004)
Zur Sozialen Infrastruktur gehören außerdem (erweiterte)
Gesundheitsvorsorge, Pflegeeinrichtungen und Kindergärten, Bildungseinrichtungen
(u.a. zur Vermittlung grundlegender Kulturtechniken) und Erziehungsberatung
Dynamisierung des Transfers
Der Ausbau der Infrastruktur (und damit Höhe des Transfers) und der
Anteil an Eigenproduktion sind von politischen Aushandlungen abhängig. (AG
links-netz 2003, 5)
Dauer des Transfers
Unbegrenzt, das Grundeinkommen ist garantiert. (AG links-netz 2003, 6)
Transferentzug
Keiner, das Grundeinkommen ist garantiert. (AG links-netz 2003, 6)
Institutionelle Ausformung/Verwaltung
Die Verwaltung von Sozialleistungen soll weitgehend eingespart werden
können. (AG links-netz 2003, 18) Die Infrastruktur soll so weit als möglich
dezentral organisiert sein, so dass sie bedarfsnah und von den Beteiligten
unmittelbar beinfluss- und kontrollierbar gestaltet werden kann. (Hirsch 2004)
Die Menschen sollen selber, z.B. im Rahmen von Vergütungsfonds, darüber
entscheiden, welche Einrichtungen und Dienstleitungen sie brauchen. (Hirsch
2004) Dies zielt auf eine grundlegende Transformation der Institutionen und der
herrschenden Form bürokratisch-etatistischer Vergesellschaftung. (Hirsch 2004)
Auch die warenförmige (private) Herstellung von Infrastruktur sei denkbar. (AG
links-netz 2003, 5)
Die wirtschaftlichen Einheiten (Haushalte, Betriebe) können Subventionen
erhalten, wenn sie einen Beitrag zur Infrastruktur-Produktion leisten. (AG
links-netz 2003, 10)
Auf mehreren Ebenen soll Infrastruktur organisiert, hergestellt und
garantiert werden (nach AG links-netz 2003, 6) durch
1. gesamtstaatliche Wirtschaftspolitik auf
einem Sachgebiet (Wohnung, Ernährung, Medikamente, Pflege usw.);
2. lokale oder kommunale Wirtschaftspolitik
und lokale Ressourcen der Selbstorganisation (als lokale Einheit von – lockerer
– Solidarität und zur Vermittlung zwischen Ebene 1 und 4/5);
3. den Betrieb als Einheit von Solidarität;
4. den Haushalt bzw. die Familie als
selbstorganisierte/vorgefundene Einheit von Solidarität;
5. das Individuum, das mit entsprechenden
Ressourcen ausgestattet wird (z.B. Grundeinkommen).
Da die meisten Menschen den Großteil ihrer Lebenszeit im lokalen Umfeld
verbringen und auch MigrantInnen sich von einer lokalen Lebensweise zur
nächsten bewegen, sei die lokale Ebene ein geeigneter Ort, um Infrastruktur für
alle zugänglich her- und zur Verfügung zu stellen. (AG links-netz 2003, 6)
Außerdem könne auf lokaler Ebene die wirksamere Form der Sozialpolitik von
unten realisiert werden und Selbstorganisation sei möglich. (AG links-netz
2003, 6)
über die institutionelle Ausformung/Verwaltung des Grundeinkommens
selbst sind keine Informationen vorhanden.
Arbeitsmarkteffekte
ähnlich dem Bedingungslosen Grundeinkommen (BAG-SHI). Durch die
Infrastruktur würden Arbeitsplätze und Erwerbsmöglichkeiten erhalten und
geschaffen werden.
Lohneffekte
ähnlich dem Bedingungslosen Grundeinkommen (BAG-SHI).
Das im Folgenden dargelegte Konzept eines weltweiten Grund-Nahrungseinkommens
(„Basic Food Income”) zur Verhinderung von Hunger unterscheidet sich insofern
von den bisherigen Modellen, als es – zumindest zuvorderst – nicht den Anspruch
hat, Teilhabe am kulturellen Leben oder am gesellschaftlichen Reichtum zu
gewährleisten. Es soll „lediglich” das Menschenrecht auf Freiheit von Hunger
und Mangelernährung[37]
gewährleisten, welches vor allem in den armen Ländern oft nicht gesichert ist. Die
bemerkenswerte Besonderheit des Basic Food Income ist, dass es weltweit
eingeführt werden soll und außerdem die Finanzierung berechnet wurde.
(Künnemann 2005)
Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)
Als grober Indikator für absolute Armut gilt international die Verfügbarkeit
von 1 US-Dollar in lokaler Kaufkraft pro Tag und Person für die Befriedigung
der Lebensbedürfnisse. Hiervon können ausschließlich grundlegende Nahrungsbedürfnisse
befriedigt werden. (Künnemann 2005, 13)
Das Grund-Nahrungseinkommen soll Grundlage für ein Grundeinkommen sein,
mit dem auch gesellschaftliche Teilhabe finanziert werden kann. (Künnemann
2005, 27)
Zwang zur Arbeit
Das Basic Food Income wird bedingungslos an alle Mitglieder der
Gesellschaft ausgezahlt. (Künnemann 2005, 4)
Bedürftigkeitsprüfung
Nein, siehe „Zwang zur Arbeit”.
Subjekt des Transfers
Das Individuum. (Künnemann 2005, 4)
„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen
Das Grund-Nahrungseinkommen soll „ex-ante” ausgezahlt werden
(„Post-Transfer-Berechnung”), da eine nachträgliche Berechnung schwierig und zu
Ungunsten vor allem von Frauen ausfiele. (Künnemann 2005, 17) Eine
bedingungslose Gewährleistung sei effektiver (da keine aufwendige Verwaltung
nötig wäre) und effizienter (da kein Raum für Beeinflussungen und Fehler sei).
(Künnemann 2005, 17)
Zumindest für die Sicherstellung minimaler Nahrungsbedürfnisse sei das
„ex-ante”-Modell unverzichtbar, da Fehler, Versäumnisse oder Verzögerungen
tödliche Folgen hätten. (Künnemann 2005, 27)
Finanzierung
Jedes Land soll 1% seines Brutto-Inlandsprodukts (BIP) verwenden, um
das Grund-Nahrungsmittel-Programm im eigenen Land zu decken, die reichen Länder
zahlen weitere 0,24%, um diejenigen Länder mitzufinanzieren, deren BIP weniger
als 3500 US$ Kaufkraft pro Kopf und Jahr (die Hälfte des durchschnittlichen BIP)
beträgt. (Künnemann 2005, 24f). Zusammengerechnet mit den derzeitigen Entwicklungshilfezahlungen
wären das noch weniger als die von den OECD-Ländern selbst auferlegten 0,7%.
(Künnemann 2005, 25) Das Grund-Nahrungseinkommen könnte durch erhöhte Mehrwert-
und Verbrauchssteuern auf Luxusartikel finanziert werden. (Künnemann 2005, 17)
Personenkreis
Alle Mitglieder der (Welt-)Gesellschaft. (Künnemann 2005, 4)
Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem
Unbekannt, im schlechten Fall je nach Land unterschiedlich.
Dynamisierung des Transfers
Die Höhe des Grund-Nahrungseinkommens wird nicht der absoluten
Armutsgrenze (1 US$ Kaufkraft-Equivalent pro Person und Tag) angeglichen,
sondern soll „lediglich” das Verhungern verhindern, d.h. drei einfachste
Mahlzeiten garantieren. Die Höhe des Grund-Nahrungseinkommens wird anhand der
Anzahl von unter der absoluten Armutsgrenze lebenden Menschen eines Landes
errechnet. Je mehr Menschen unter dieser Grenze liegen, desto niedriger ist der
Transfer. Z.B. läge in Sambia, dem Land mit der höchsten Armutsrate (70%), die
Höhe bei 0,3 US$ Kaufkraft-Equivalent pro Person und Tag. Bei einer Armutsrate
von 40% würde der Transfer 0,5US$ Kaufkraft-Equivalent pro Person und Tag
betragen, bei 20% wären es 0,7US$ Kaufkraft-Equivalent pro Person und Tag. Länder,
in denen die Armutsrate unter 10% liegt, würden den Transfer von 1US$ Kaufkraft-Equivalent
pro Person und Tag garantieren. (Künnemann 2005, 25)
Dauer des Transfers
Unbegrenzt.
Transferentzug
Nein.
Institutionelle Ausformung/Verwaltung
Da monetäre (geldförmige) Hilfe allein häufig nicht den Zugang zu Essen
garantieren kann, müssten auch lokale Nahrungsquellen (Lager oder Felder)
vorhanden sein, (Künnemann 2005, 4) den EmpfängerInnen muss also sowohl physischer
als auch wirtschaftlicher Zugang ermöglicht werden. (Künnemann 2005, 8) In
Ländern, in denen nicht alle Zielgruppen Bank-Konten haben, soll die Unterstützung
über „andere angemessene Vertriebsstellen” ausgezahlt werden. (Künnemann 2005,
23)
Arbeitsmarkteffekte
Es ist davon auszugehen, dass ein Grund-Nahrungseinkommen im globalen
Süden starke Effekte haben wird. Da die Menschen nicht mehr gezwungen wären,
unterbezahlte und harte Jobs anzunehmen (die nicht zur Ernährung reichen), ist
von einer starken Verbesserung der Arbeitsplatzqualität auszugehen.
In den Industrieländern mit fortgeschritteneren sozialen Sicherungssystemen
wird das Grund-Nahrungseinkommen vermutlich kaum bemerkbar sein.
Lohneffekte
In armen Ländern wird die Möglichkeit, unterbezahlte Arbeit zu
verweigern, vermutlich zu einem Lohnanstieg führen. Dies gilt (wie auch bei den
Arbeitsmarkteffekten) nur, wenn nicht nationale Regelungen z.B. zur Arbeit
verpflichten oder unvorteilhafte Anrechnungsverfahren festgelegt werden.
Bemerkungen
In einem regionalen Pilotprojekt für von Armut und HIV/Aids besonders
betroffene Familien in Sambia stellte sich heraus, dass die monetäre/geldförmige
Unterstützung („Social Cash Transfer”) gegenüber der Unterstützung in Gütern
(z.B. Lebensmitteln) den deutlichen Vorteil hat, dass Familien selber die
Entscheidung über die Verwendung des Geldes treffen können. Hat z.B. Nahrung
mal nicht erste Priorität, können sie im Winter die Zuwendung auch für warme
Kleidung oder Decken nutzen. Dieses Pilotprojekt wurde gemeinsam mit dem
sambischen Sozialministerium konzipiert und durchgeführt und zeichnet sich u.a.
dadurch aus, dass die Entscheidungen über die Verteilung der Gelder in
partizipatorischen Prozessen auf Dorfebene gefunden werden. (Schubert 2004, 4
ff) Der Erfolg des Projekts weckte großes Interesse bei der internationalen Gebergemeinschaft.
(Schubert 2005, 24)
Nach FIAN sei ein Grund-Nahrungseinkommen als unmittelbares Instrument gegen
die Unterdrückung und Ausbeutung von Frauen von großer Bedeutung. (Künnemann
2005, 5) Da diese meist mit der Betreuung von Kindern, Alten und Kranken
beschäftigt seien, können sie nicht genug Geld für die Nahrung erwirtschaften.
(Künnemann 2005, 21) Außerdem wäre für sie die mit traditioneller Sozialleistung
verbundene Bürokratie ein großes Hemmnis, diese überhaupt zu beanspruchen. (Künnemann
2005, 21)
In diesem Kapitel sollen weitere Ansätze zu Grundsicherung knapp
umrissen werden. Neben den Standpunkten einiger Parteien, werden auch bekannte und/oder
relevante Vorstöße kurz beschrieben. Weitere Konzepte werden bei (2005a) ausführlich
dargelegt.[38]
Die SPD hat bisher kein konkretes Konzept
für eine allgemeine Grundsicherung vorgelegt (siehe z.B. Garms 2000), mit den
Hartz-IV-Gesetzen (siehe Kapitel 6.1: „Arbeitslosengeld II (nach SGB II)”) hat
sie jedoch aussagekräftige Fakten geschaffen. In ihrem „Wahlmanifest” für die
Bundestagswahlen 2005 ist keine Richtungsänderung erkennbar – unter Punkt „2.
Wir wollen mehr Arbeit schaffen und weniger Arbeitslosigkeit haben in
Deutschland” werden folgende Punkte proklamiert: „Arbeit sichert Lebensunterhalt”
und „Arbeit ist Teilhabe an der Gesellschaft”. Des Weiteren sollen die
„Job-Center” mit „mehr Kompetenzen und Freiräumen” ausgestattet werden, um
„Arbeitsuchende noch besser vermitteln und qualifizieren zu können”. (SPD 2005,
28) Für ein existenzsicherndes Grundeinkommen bzw. eine Entkopplung von Arbeit
und Einkommen sprechen diese Forderungen nicht, eher im Gegenteil.
Die Positionen der Bündnisgrünen in Bezug auf Grundsicherung gehen weit
auseinander: Während in den 1980er Jahren noch 1200 DM plus Wohngeld und
Individualprinzip diskutiert wurden (vgl. Garms 2000, 81), stellt sich der Beschluss
der Bundesdelegiertenkonferenz vom 21. Juni 2005 hinter die Hartz-Gesetze und
will diese lediglich nachbessern: Es soll mehr Zuverdienst möglich sein und die
Zumutbarkeitsregelungen sollen gelockert werden. (Bündnis90/Die Grünen 2005, 9;
Netzzeitung vom 13. Juni 2005). Die zusätzlich
geplante Erhöhung der Leistungen soll durch Streichung von „überflüssigen
Subventionen”, die stärkere Einbeziehung von Spitzeneinkommen und Konzerngewinnen
finanziert werden, Steuerschlupflöcher bzw. -ausnahmen sollen abgeschafft, und
auch auf europäischer Ebene soll gegen Steuerflucht vorgegangen werden. (Bündnis90/Die
Grünen 2005, 8) Die Grundsicherung soll „für jedermann, der rechtmäßig in
diesem Land lebt” gewährleistet werden. (Netzeitung vom 13. Juni 2005)
Bemerkenswerterweise sollen z.B. privatwirtschaftlich organisierte sog.
„Integrationsfirmen” für „neue sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse in übergangsarbeitsmärkten zwischen erstem und
zweitem Arbeitsmarkt” geschaffen werden. (Bündnis90/Die Grünen 2005, 16) In
diese sollen TransferempfängerInnen „ihre bisherigen staatlichen
Transferleistungen, wie das Arbeitslosengeld II, einbringen und erhalten im
Gegenzug ein tariflich entlohntes Beschäftigungsverhältnis”. (Bündnis90/Die
Grünen 2005, 16) Die steuerfinanzierte Grundsicherung soll folglich als Subvention
an das Unternehmen abgegeben werden, damit dieses einen Tariflohn zahlt.
Für die Beseitigung der Arbeitslosigkeit wird in erster Linie die
Reduzierung der Arbeitszeit bei anteiligem Lohnverzicht vorgeschlagen, auch
wenn „es in den unteren Lohngruppen keinen Spielraum für solche Lösungen gibt”.
(Bündnis90/Die Grünen 2005, 16) Die Bündnisgrünen haben auch explizit die
„Senkung der Lohnnebenkosten im unteren Einkommensbereich” in ihrem Programm
stehen, (Bündnis90/Die Grünen 2005, 8) was eine Ausweitung des Niedriglohnsektors
und damit fallende Löhne zur Folge hätte.
Laut Entwurf[39]
des Wahlprogramms will die Linkspartei.PDS ebenfalls das ALG II aufbessern,
allerdings ehrgeiziger als die Grünen: Die Höhe soll auf 50% des Durchschnittseinkommens
(„nicht weniger als 750 Euro”) angehoben werden, in einem ersten Schritt auf
400 Euro in Ost und West. Außerdem sollen höhere Freibeträge bei Zuverdienst sowie
niedrigere Anrechnung von Vermögen („vor allem zur Altersvorsorge”) und
Partnereinkommen eingeführt werden. (Linkspartei.PDS 2005)
Der „Bürgersteuer”-Entwurf des CDU-nahen
(Sauer 1999, 28) „Kronberger Kreises” (so die Bezeichnung des wissenschaftlichen
Beirats der „Stiftung Marktwirtschaft”) spricht sich schon 1986 für ein Modell
der Negativen Einkommensteuer aus, bei dem 50% des zusätzlichen Einkommens auf
das „Basisgeld” angerechnet werden. (Kronberger Kreis 1986) Er beruft sich zur
Höhe des „Basisgeldes” auf die Berechnungen von Joachim Mitschke, die einen
Betrag knapp unterhalb des Sozialhilfeniveaus bedeuten. (Kronberger Kreis 1986)
Der Kronberger Kreis plante sämtliche direkte Steuern – also Einkommen-,
Vermögen-, Körperschaft-, Erbschaft- und Schenkungssteuer - in einer einheitlichen
Einkommensteuer aufgehen zu lassen. (Kronberger Kreis 1986) In diese einheitliche
„Bürgersteuer” sollten auch alle staatlichen Maßnahmen der „personellen Umverteilung”
integriert werden: Neben dem Prinzip der Negativen Einkommensteuer sollte die sog.
Konsum- oder Ausgabensteuer eingeführt werden: Besteuert werden sollte nicht
wie heute das „Periodeneinkommen” (Kronberger Kreis 1986), sondern das Lebenseinkommen.
Letzteres schlage sich entweder als Konsum oder als Erhöhung des Vermögens zu
Buche. Der laufenden Besteuerung unterlägen nur die verkonsumierten Einkommensbeträge,
während das angesammelte Vermögen erst nach Lebensende mit dem gleichen Steuertarif
besteuert werden sollte. Die dritte Idee war die der Teilhabersteuer. Die
Einkommen juristischer Personen werden grundsätzlich in die Steuerpflicht ihrer
Eigentümer einbezogen. (Kronberger Kreis 1986)
Die einheitliche Einkommensteuer soll „einfacher
und gerechter” als das „Konglomerat von Steuern und Transferzahlungen” sein und
außerdem „außerordentliche wirtschaftliche Entwicklungskräfte” freisetzen.
(Kronberger Kreis 1986)
In attac Deutschland ist die Forderung nach
einem bedingungslosen Grundeinkommen kein Konsens. Eine Minderheit hält sie für
eine gefährliche kontraproduktive Zielsetzung, die die Sozialversicherung gefährdet
(oder abschafft) und eine Spaltung der Gesellschaft durch ein Grundeinkommen für
unabwendbar (zur Debatte siehe attac Deutschland 2005). Der derzeitige Konsens besteht
darin, dass jedeR das Menschenrecht auf gesellschaftliche Teilhabe hat, und
auch ohne Arbeit leben können muss. Uneinig ist mensch sich in der Frage, ob
diese Grundsicherung bedarfsgeprüft vergeben werden soll.
(Rätz/Paternoga/Steinbach 2005, 82)
Die Aktivitäten zur sozialen Sicherung sind bei attac D in der
(Bundes-)Arbeitsgruppe „Es ist genug für alle da” gebündelt. Konsens dieser AG
ist das Ziel der Durchsetzung sozialer Rechte im globalen Maßstab
(Rätz/Paternoga/Steinbach 2005, 82) als Antwort auf die ebenfalls globale
Ausbreitung unsicherer Lebensverhältnisse ("Prekarität"). Die
Forderung nach einem die gesellschaftliche Teilhabe sichernden bedingungslosen
Grundeinkommen ("Existenzgeld") diene ganz wesentlich dazu, die
ideologische Auseinandersetzung mit der neoliberalen Marktlogik aufzunehmen. Außerdem
sollen überlegungen angestrengt werden, wie dieses praktisch umgesetzt werden
könnte. (Rätz/Paternoga/Steinbach 2005, 82)
Die Initiative „Freiheit statt Vollbeschäftigung” fordert ein
bedingungsloses Grundeinkommen als Bürgerrecht auf Teilhabe am
Gesellschaftlichen Wohlstand. Das Grundeinkommen schaffe Freiheit und Verantwortung,
Innovation und Muße, Leistung und Anerkennung. Es stärke die Wirtschaft (sozial
motivierte Subventionen könnten abgebaut werden, der fortschreitenden
Automation folgende Rationalisierungen wären sozialverträglich) und die
Familien (da die Kinder nicht mehr wegen Berufstätigkeit an Betreuungseinrichtungen
abgegeben werden müssten) und baue Bürokratie und hemmende Kontrolle ab. (Heckel/Liebermann
2004)
Die Finanzierung könne und solle erst dann festgelegt werden, wenn in
einem politischen Diskussionsprozess entschieden wurde, wie hoch das
bedingungslose Grundeinkommen sein sollte.
(Heckel/Liebermann 2004)
Das bedingungslose Grundeinkommen wird als Wertschöpfungsdividende
bezeichnet. Da die Wertschöpfung auf Grundlage der kulturellen und
technologischen Leistungen vergangener Generationen beruhe, sei ein
Grundeinkommen als ein jeder und jedem zustehendes politisch-kulturelles Erbe
zu betrachten. (Heckel/Liebermann 2004)
Die PDS Sachsen führt derzeit die Kampagne „1000-für-alle” durch, deren
Forderung (1000 Euro für alle) aber nicht im Wahlprogramm zu finden ist. (PDS
Sachsen 2004) Der Zwang zur Arbeit sowie Bedürftigkeitsprüfungen sollen abgeschafft
werden. (Kipping 2004)
In welche Richtung die Finanzierungspläne gehen, lässt das Wahlprogramm
vermuten: Unternehmen
sollen zur Finanzierung der Solidarsysteme herangezogen werden auf Grund ihrer
Wertschöpfung und nicht ihrer Bruttolohnsumme, da sonst Unternehmen mit vielen
Beschäftigte bestraft würden. (PDS Sachsen 2004, 9) Die Vermögensteuer soll
wieder eingeführt, Erbschafts- und Schenkungssteuer reformiert, ein
progressiver Körperschaftssteuersatz eingeführt, Steuervergünstigungen für Konzerne,
Banken und Versicherungen abgebaut, die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne
von Kapitalgesellschaften zurückgenommen, eine Umsatzsteuer auf
Wertpapierumsätze eingeführt, der Spitzensteuersatz von 2004
beibehalten/wiedereingeführt, das Ehegattensplitting abgeschafft und Steuerhinterziehung
und Steuerverkürzung verstärkt bekämpft werden. (PDS Sachsen 2004, 17f) Da mit
Hartz IV die Kosten für die Kommunen steigen würden, (PDS Sachsen 2004, 15)
soll auf kommunaler Ebene die Gewerbesteuer modernisiert und die Anteile an der
Einkommenssteuer erhöht werden, der Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen
soll „gerechter” werden. (PDS Sachsen 2004, 16)
Zusätzlich wird
eine Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich vorgeschlagen und Unternehmen, die
nicht ausbilden, sollen eine Ausbildungsplatzumlage zahlen. (PDS Sachsen 2004,
6) Bei Förderungen sollen soziale Kriterien wie z.B. Maßnahmen zur Gleichstellung,
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, Zahlung von Tariflohn oder Schaffung
familienfreundlicher Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. (PDS Sachsen
2004, 6f) "öffentliche Beschäftigung" soll soziale, kulturelle und
ökologische Aufgaben erfüllen. (PDS Sachsen 2004, 7)
Außerdem sollen
staatliche soziale Einrichtungen (oder auch soziale Infrastruktur) ausgebaut
werden: private Krankenkassen sollen (außer für Zusatzleistungen) abgeschafft
werden, (PDS Sachsen 2004, 8) öffentliche Gesundheitsvorsorge soll stark ausgeweitet
werden, (PDS Sachsen 2004, 9) Frauen- und Kinderschutzhäusern soll eine
Regelfinanzierung zukommen. (PDS Sachsen 2004, 9) Kostenlose Bildung und
Kinderbetreuung, sowie der Ausbau beider Bereiche wird angestrebt. (PDS Sachsen
2004, 10) In (zunächst armen) Stadtteilen sollen Wohngebietstreffs,
Seniorenclubs, Sporteinrichtungen, Jugendclubs u.a. eingerichtet werden. (PDS
Sachsen 2004, 14f)
Die Schulen sollen
demokratisiert werden, (PDS Sachsen 2004, 12) die Verfahren für Volksbegehren
sollen erleichtert (PDS Sachsen 2004, 13) und die Mitbestimmung auf kommunaler
Ebene soll durch die Einrichtung einer „Kommunalkammer” und eines
„Bürgerhaushalts” ermöglicht werden. (PDS Sachsen 2004, 16) In Bezug auf
Gleichstellungspolitik werden Quotenregelungen und die Kompetenzerweiterung von
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gefordert. (PDS Sachsen 2004, 13)
Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass die Forderung nach
„allgemeiner Grundsicherung” oder „Grundeinkommen” sich mit verschiedensten
Inhalte und Bedingungen verknüpfen lässt, es aber ebenso möglich ist, viele
Inhalte und Bedingungen wegzulassen. Die Formel selbst ist erstmal leer – vor
allem hinsichtlich einer gesellschaftsverändernden oder gar
geschlechtsspezifischen Perspektive. Sie muss mit weitergehenden gehaltvollen
politischen Zielen verkoppelt werden, um die Chancen für weiterreichende
Veränderungen zu verbessern.
Um zu verstehen, welche Ergänzungen nötig sein könnten, soll zuerst
noch einmal ein kurzer Blick auf die negativen Beispiele geworfen werden: Das
„ALG II” sowie auch das von der FDP geplante „Liberale Bürgergeld” liegen in
ihrer Höhe so niedrig, dass sie nicht das soziokulturelle Existenzminimum sichern;
sie verletzen damit das von 148 Staaten im UNO-Sozialpakt ratifizierte soziale
Grundrecht „eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und
seine Familie […], einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und
Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.”[40]
Dem entsprechend wurde die BRD im Jahre 2001 vom UN-Ausschuss für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte gerügt.[41]
Aber nicht nur wegen der geringen Höhe der Transferzahlungen sind diese
beiden Modelle als unangemessen zu bezeichnen, sondern auch wegen folgender Implementierungen:
1. Der dem Bedarfsprinzip zugrunde gelegte
Individualisierungsgrundsatz (d.h. keine Pauschalisierungen bestimmter
Leistungen, sondern Leistungen nach individuellem Bedarf) kann wegen damit
verbundenen Ausforschungen und Kontrolle zum tiefen Eindringen in die
Privatsphäre, zur Gängelung und entwürdigender Behandlung der Anspruchsberechtigten
führen; gläserne, unmündige BürgerInnen werden geschaffen.
2. Durch die gesetzlich verankerte
Konstruktion des Transfersubjekts als Bedarfsgemeinschaft/Haushalt und nicht
als individuelles Subjekt werden die Bedürftigen von den Mitgliedern der
Bedarfsgemeinschaft abhängig gemacht (insbesondere Frauen von Männern). Soziale
Isolation von Transfer-EmpfängerInnen kann die Folge sein.
3. Arbeitspflicht und –zwang: Die
Arbeitspflicht verletzt das menschenrechtliche und grundgesetzliche Recht auf
Arbeit und das Verbot des Arbeitszwanges[42].
Sie führt außerdem dazu, dass ALG-II-EmpfängerInnen in entrechtete, ungeschützte
Beschäftigungsverhältnisse und in Armutsarbeit zu drängen.
Mit Hilfe von Bedürftigkeitsprüfungen und Transferzahlungen unterhalb
der Armutsgrenze wird eine möglichst kostenarme, repressive und
Niedriglohn-subventionierende Umgestaltung des ohnehin unzureichenden
Sozialsystems bezweckt .
Da die strukturelle Massenarbeitslosigkeit aber in absehbarer Zeit
nicht überwindbar erscheint, soll das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen
Reichtum auch unabhängig von Erwerbsarbeit garantiert werden – das Einkommen
soll von der (Erwerbs-)Arbeit entkoppelt werden.
Diesem kann eine bedingungslose
allgemeine Grundsicherung nachkommen, da sie Bedarfsprüfungen (und die damit
verbundene bürokratische Verwaltung ebenso wie Missbrauchsmöglichkeiten), Haushaltsabhängigkeit
und Arbeitszwang ausschließt. Sie steht allen gleichmäßig und individuell zu,
ein Grundeinkommen wird allen in gleicher Höhe ausgezahlt (die höheren
Einkommens- bzw. Steuerklassen könnten das Geld über Steuern zurückzahlen). Es
würde auch das Problem lösen, dass (wie derzeit) eine große Anzahl von
anspruchsberechtigten BürgerInnen ihren Anspruch nicht oder nur teilweise geltend
macht.[43]
Ursachen dafür sind u.a. fehlende oder falsche Informationen über Ansprüche, Intransparenz
des Leistungssystems, Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierungen beim
Leistungsbezug (Arbeitszwang, Ausforschungen und Kontrolle der Privatsphäre).
Vor dem Hintergrund dieser Folgen von bedarfsgeprüfter Grundsicherung
wird allgemeine Grundsicherung diskutiert, und zwar vor allem in zwei
technische Varianten: Das Prinzip der negativen (Einkommens-) Steuer (z.B. das
„Liberale Bürgergeld” der FDP) und das Grundeinkommens-Prinzip. In der sich technisch
unterscheidenden Verrechnung dieser beiden Varianten liegen aber entgegen der
weit verbreiteten Annahme nicht die relevanten sozialpolitischen Unterscheide
der verschiedenen Konzepte. Denn sowohl beim Grundeinkommen als auch bei der
Negativ(en Einkommens)steuer muss hinzuverdientes Einkommen angerechnet bzw.
versteuert werden. Um dabei das Lot zwischen Arbeitsanreiz und
Armutsverhinderung zu finden, folgt in beiden Fällen eine relativ komplizierte
Rechnung.[44] Der
Vorteil eines „im Voraus” gezahlten Grundeinkommens wäre, dass sich Fehler und
Verzögerungen bei der Verrechnung nicht zu Ungunsten der BürgerInnen auswirken
würden.
Der eigentliche Unterschied der beiden Varianten liegt darin. dass eine
Negative (Einkommen-)Steuer sich mit ihren Prinzipien problemlos in die
neoliberale (Leistungs-) Ideologie einfügt, während Grundeinkommen bzw. Soziale
Infrastruktur einen Bewusstseinswandel voraussetzen: Jeder und jedem wird –
unabhängig von Leistung(sbereitschaft) und Nutzen für die Gesellschaft – das
Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum und Leben gewährt. Die beiden
Konzepte repräsentieren damit also zwei völlig unterschiedliche Gesellschaftsformen
Viel entscheidender als die technische Variante ist die individuelle
Höhe, denn ab welchem Niveau die Grundsicherung „ausreichend”, „angemessen”
oder „existenzsichernd” ist, hängt von vielen Faktoren ab, z.B. ob es von (Ehe-)Partnern
und Verwandten unabhängig ist, ob die Mietkosten ganz, pauschal oder gar nicht
übernommen werden, ob Kindererziehung, Bildung, Krankenversicherung, Mobilität
usw. Extrakosten verursachen. Das Grundeinkommen muss in jedem Fall höher sein
als das heutige Arbeitslosengeld II[45]
und könnte je nach Ausbau einer sozialen Infrastruktur angepasst werden.
Ein wichtiger Effekt von hoher Grundsicherung wird vermutlich sein,
dass UnternehmerInnen benötigte Arbeitskraft stärker durch das Angebot von
interessanter, sinnvoller Arbeit anwerben müssen. Gleichzeitig ist mit einer
Existenzgründungs- und Innovationswelle zu rechnen, da die Arbeitenden sich den
Job nicht mehr vorrangig nach der Bezahlung, sondern nach ihren Interessen und
Zielen auswählen könnten.[46]
Andererseits könnte, da entsprechend ausgestaltete Grundeinkommen als
Lohnsubventionierung wirken könnten, auch ein Druck auf die Löhne und auf den
Arbeitsmarkt insgesamt ausgehen. Da bei einem hohen Grundeinkommen der Arbeitszwang
aber gemildert würde und schlecht bezahlte Arbeit ohne existenzielles Risiko
verweigert (oder bestreikt) werden könnte, sollte dies den bisher und später
genannten Vorteilen untergeordnet werden.
Es hat sich gezeigt, dass eine bedingungslose allgemeine Grundsicherung,
die in ausreichender Höhe gewährleistet wird (z.B. die Modelle „Bedingungsloses
Grundeinkommen”, „Soziale Infrastruktur” sowie die „1000-für-Alle”-Kampagne),
enormes Emanzipationspotential bietet. Eine materielle Grundversorgung könnte
es möglich machen, dass autonom entscheidende Individuen in solidarischen Gemeinschaften
leben.
Ein ausreichendes Grundeinkommen bietet die Möglichkeit, sich die
praktische Umsetzung der Befreiung von der
Lohnarbeit vorzustellen. Bezahlte Arbeit müsste dann nicht mehr die wichtigste
Lebensbeschäftigung und Quelle von sozialer Identität und Zugehörigkeit sein.
Das Recht auf (Grund-) Einkommen darf jedoch keinesfalls das Recht auf
(Erwerbs-) Arbeit ablösen, sondern muss es ergänzen. D.h., dass zwar keine
Pflicht zur Arbeit besteht, wohl aber ein Recht darauf. Daraus soll sich eine Arbeitsumverteilung
(Arbeitszeitverkürzung) und Steigerung der Arbeitsqualität (Verweigerung von
unbeliebter bzw. unterbezahlter Erwerbsarbeit ist möglich) ergeben. Außerdem
soll eine – infolge der sich reduzierenden Arbeitsplätze – drohende weitere
Spaltung der Gesellschaft in Arbeitende und Nicht-Arbeitende verhindert werden
Mit der Formel „Entkopplung von Einkommen und Arbeit” wird lediglich
eine Kritik der Lohnarbeit formuliert, während z.B. die Hausarbeit gleichzeitig
verdeckt wird. Sie wird dadurch dem autonomen Sektor zugewiesen, der dann nach
der Vorstellung einiger Protagonisten quasi von selbst voluntaristisch
umstrukturiert wird. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Forderung nach
einem Grundeinkommen nur Anfang einer umfassenden Gesellschaftsveränderung sein
kann. Eine konzeptionelle Eingliederung dieser Notwendigkeit in das System des
Grundeinkommens versucht z.B. die „Soziale Infrastruktur”.
Vor dem Hintergrund, dass ein Grundeinkommen alleine noch keine
solidarische Welt schafft, sondern lediglich die Grundlage dafür bietet, wurde
das Konzept der sozialen Infrastruktur entwickelt. Es geht über jene Konzepte
hinaus, die in der Auszahlung eines Grundeinkommens nicht nur eine notwendige
materielle Absicherung und Grundlage für weiterreichende Veränderungen sehen,
sondern schon den Garanten für eine solidarische Gesellschaft und die dafür
notwendige Bewusstseinsveränderung. Da es durchaus denkbar ist, dass ein
Grundeinkommen gegenteilig, also individualisierend wirkt, soll die Soziale
Infrastruktur ein erster Schritt zur praktischen Ausgestaltung einer
solidarischen Gesellschaft sein.
Die Forderung nach Sozialer Infrastruktur soll also nicht nur die
individuelle Abhängigkeit von dem und Ausrichtung auf den Markt
(Marktvergesellschaftlichung) abschwächen, sondern auch die sozialen Kämpfe auf
eine Dekommodifizierung (Entprivatisierung, Entmarktlichung), eine
nicht-warenförmige Versorgung mit Lebenswichtigem ausrichten, um ihnen so mehr
Gehalt zu geben.
Das Individualisierungsprinzip ist unter den gegebenen Voraussetzungen
ein weiterer großer Vorteil des bedingungslosen Grundeinkommens, denn es
gewährleistet (z.B. geschlechtsspezifische) Neutralität und (relative)
Selbstbestimmung. Dies schafft zwar nicht schon von sich aus
Gleichberechtigung, aber im Gegensatz zu den derzeitigen und traditionellen
sozialen Sicherungssystemen (die stets auch patriarchale und repressive
Instrumente waren) verhindert sie sie nicht oder wirkt ihr gar entgegen.
Außerdem sind die traditionellen Sicherungssysteme so komplex, dass sie
einerseits etliche Steuerungs- und Verschlechterungsmöglichkeiten beinhalten,
die andererseits dazu führen, dass gemeinsame konkrete Ziele der sozialen
Bewegungen kaum sichtbar werden und mensch sich in spezifischen Einzelkämpfen
verzettelt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen hätte den Vorteil, dass sich ein
Großteil der sozialen Kämpfe vorerst auf die Höhe des Grundeinkommens fixieren
könnte, anstatt sich wie heute in dutzende Einzelkämpfe aufspalten zu lassen.
Letztere scheitern zumeist am Sachzwang[47],
da Streiktage und zivilgesellschaftliches Engagement in der Regel nicht entlohnt
werden.
Bei (Einzel-)Kämpfen, die darüber hinaus notwenig sind, wären mit einem
ausreichenden Grundeinkommen (und der derzeitigen Rechtslage) erstmalig in der
Geschichte der Menschheit auch die nicht-besitzenden Akteure – zumindest
materiell – so abgesichert, dass sie auch bei langwierigen Verteilungskämpfen
nicht aus existenzieller Not auf- bzw. nachgeben müssten.
Und weitergehende soziale (Verteilungs-) Kämpfe (auf der Straße, in den
Betrieben, Universitäten und Schulen, in Parlamenten, Informationsmedien,
Kultureinrichtungen etc.) sind unumgänglich, auch nicht mit einem Grundeinkommen:
Der kapitalistische Grundsatz, dass Aneignung auch maßgeblich nach dem Eigentum
an Produktionsmitteln erfolgt, ist damit nicht überwunden. Es bietet lediglich
die Grundlage dafür, dass auch Nicht-Besitzende ihre demokratischen und
rechtsstaatlichen Freiheiten tatsächlich nutzen können. Denn Zusammensetzung
und Verwendung von staatlichen Einnahmen (z.B. „Wer zahlt welche Steuern?”),
und wofür sie ausgegeben werden, das liegt nach wie vor an den Ergebnissen von
– meist unbezahlten – Verteilungskämpfen.
Mit der Einführung eines Grundeinkommens wird weder die Lohnarbeit
abgeschafft, noch wären die Geschlechterverhältnisse, die gesellschaftlichen Verhältnisse
oder die internationale Arbeitsteilung automatisch gerecht und demokratisch. Ebenso
wenig führt ein Grundeinkommen automatisch zur Abschaffung von Rassismus,
Nationalismus oder des repressiven Staates. Es ist keine Zauberformel für eine
bessere Welt und soll deswegen auch bestehende Gesellschaftsutopien nicht
ersetzen. Da aber keinerlei Modell einer anderen Gesellschaft zur Verfügung
steht, das als klares Ziel formuliert werden könnte, muss der Weg schrittweise
gegangen werden. Es können lediglich, aufgrund der historischen Erfahrungen,
bestimmte Konzepte als nicht emanzipatorisch ausgeschlossen werden. Das Grundeinkommen
kann jedoch ein entscheidender Schritt sein, da es allen eine materielle
Grundlage gewährt, die neoliberale Hegemonie praktisch infrage stellt und die
konkrete Emanzipation zugleich ausdrückt und ermöglicht.
Aber ist dieser wichtige Schritt – nämlich dass die Kritik der
neoliberalen Globalisierung nicht mehr nur defensiv formuliert wird – denn auf
nationalstaatlicher Ebene wirklich emanzipatorisch oder kann er auch zu
(verstärktem) Nationalismus und Besitzstandswahrung (der reichen gegenüber den
armen Ländern) führen? Um diese Frage eindeutig mit „Nein” beantworten zu können,
muss das geforderte Recht auf Teilhabe als Globales
Soziales Recht formuliert werden: nur so kann verhindert werden, dass die allgemeine
Grundsicherung nur in Wohlstandsländern und auf Kosten der armen Länder eingeführt
wird.
Eine praktische Forderung, die diesem Anspruch gerecht wird, wäre die nach
sofortiger Einführung eines weltweiten Grund-Nahrungseinkommens (mit der
entsprechenden Infrastruktur).
In Anbetracht der relativ hohen Akzeptanzwahrscheinlichkeit besteht in
diesem Zusammenhang allerdings einerseits ein besonders hohes Risiko der
Vereinahmung bzw. Teilerfüllung: Wäre die Forderung nicht fest genug in die
restlichen Forderungen bzw. Kämpfe eingebettet, könnte sie in selektiver Weise
erfüllt werden, der Rest jedoch nicht. Zwar wäre dies ebenfalls ein großer
Erfolg – einem bedingungslosen Grundeinkommen in den entwickelten Ländern wäre
mensch allerdings nicht näher gekommen.
Andererseits bietet es eine weitere Chance: Wenn eine Mehrheit eingesehen
hat, dass eine bedingungslose Nahrungsgarantie zur Erfüllung des Menschenrechts
auf Nahrung akzeptabel ist, muss sie auch die Frage beantworten, warum dies
beim Menschenrecht auf Teilhabe am soziokulturellen Leben nicht der Fall sein
soll.
Bei diesen überlegungen darf nicht übersehen werden, dass ein
Grund-Nahrungseinkommen für die Menschen in den ärmsten Ländern schon fast so
wertvoll ist wie ein existenzsicherndes Grundeinkommen: In vielen Ländern
reicht ein harter Vollzeit-Job oft nicht, um die Familie vor Hunger zu schützen
und (darüber hinausgehende) Konsum- und Lebensansprüche gibt es dementsprechend
(noch) nicht. Ein Grund-Nahrungseinkommen hätte also eine weltweite (wenn auch
sehr niedrige) Mindestlohnfunktion, wobei diese Wirkung durch national
unterschiedliche Gesetzgebungsmöglichkeiten sicherlich gewisse Risiken birgt (wie
z.B. Arbeitspflicht bzw. -zwang).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine allgemeine Grundsicherung –
um nicht (neoliberal) vereinnahmbar zu sein – mindestens folgende Aspekte beinhalten
muss:
·
Bedingungslosigkeit
(Kein Zwang zur Arbeit, keine Bedürftigkeitsprüfungen, individueller
Rechtsanspruch).
·
Die
sofortige weltweite Einführung eines Grundeinkommens zur Verhinderung absoluter
Armut (Hunger). Dies soll, zumindest teilweise, durch die internationale
Gemeinschaft finanziert werden; die OECD-Länder würden damit ihr selbst
gesetztes Ziel zur Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0,7% immer noch bei
Weitem unterschreiten.
·
Die
schrittweise Einführung eines Grundeinkommens zur Verhinderung relativer Armut
(Ausschluss von Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum und würdevollem,
soziokulturell angemessenem Leben). Dies wird vermutlich vorerst nur in
nationalen Rahmen verwaltbar sein – aufgrund der regionalen bzw. nationalen
Unterschiede von Lebensstandards und der sich daraus ergebenden unterschiedlichen
Höhe von Grundeinkommen erscheint dies auch sinnvoll. Ziel müsste allerdings
die weltweite Einführung bleiben – eine Grundvoraussetzung dafür wäre die Einführung
des Grundeinkommens in den EU- und/oder G8-Ländern.
·
Die
Demokratisierung aller Lebensbereiche und die Schaffung von gut ausgestalteter
sozialer Infrastruktur, die von allen kostenlos genutzt werden kann, vor allem
Gesundheitsversorgung (inkl. Pflege), Bildung (inkl. Kinderbetreuung) und
öffentliche (Nah-) Verkehrsmittel, aber auch Kultur- und Sporteinrichtungen
sowie Orte produktiver Tätigkeiten wie z.B. „Stadtteilwerkstätten”.
·
Das
Recht auf (Erwerbs-) Arbeit muss erhalten bleiben, um eine Spaltung der
Gesellschaft in wohlhabende Hochleistungs-Berufstätige und erwerbslose Grundeinkommen-EmpfängerInnen
zu verhindern.
Weitere Risiken und Wirkungen von ausreichenden Grundeinkommen konnten im
Rahmen dieser Arbeit nicht oder nur ansatzweise beantwortet werden: Welche
konkreten Möglichkeiten der gerechten Finanzierung / Steuererhebung gibt es?
Wie genau sollte das Verhältnis zum bisherigen Sozialversicherungssystem sein?
Wie lässt sich die Höhe sinnvoll dynamisieren? Wie kann auch eine Umverteilung
der reproduktiven Arbeit herbeigeführt werden?
Diese Fragen sollten geklärt sein, bevor ein bedingungsloses
Grundeinkommen eingeführt wird. Dass der Weg dorthin noch lang und steinig sein
wird, davon ist auszugehen. Die Einführung einer wie oben beschriebenen
allgemeinen Grundsicherung ist jedoch eine durchweg wünschenswerte Reform. Diese
Arbeit soll zur derzeitigen Debatte in den sozialen Bewegungen über die Zukunft
der „Arbeitsgesellschaft” und des Sozialstaats beitragen. Die hier angeführten Vorteile
und Möglichkeiten allgemeiner Grundsicherung sollen zu einer möglichst breiten
Diskussion, Bearbeitung und Klärung der offenen Fragen anregen.
AG links-netz (Oliver BRüCHERT, Sonja BUCKEL, Joachim HIRSCH, Eva-Maria
KRAMPE, Alexandra MANZEI, Christine RESCH, Christa SONNENFELD, Heinz STEINERT),
2003: Gibt es eine Alternative zum neoliberalen Sozialstaatsabbau? Auf http://www.links-netz.de/rtf/T_links-netz_sozpol.rtf
– zuletzt abgerufen am 29. August 2005
Anne ALLEX, 2005: Keine Utopie. Grundeinkommen statt gruseliger
Grundsicherung. In: express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und
Gewerkschaftsarbeit, Nr. 04 / 2005, Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der politischen
Bildung (AFP) e.V., Offenbach und auf
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/allex.html – zuletzt abgerufen
am 11. Mai 2005
Erna APPELT / Alexandra WEISS (Hrsg.), 2001: Globalisierung und der
Angriff auf die europäischen Wohlfahrtstaaten. Argument Verlag, Hamburg /
Berlin
ATTAC Deutschland (Hrsg.), 2005: Sand
im Getriebe 43. NEIN zu dieser EU-Verfassung. Debatte zum Grundeinkommen.
attac Deutschland, Frankfurt und auf http://www.attac.at/1667.html – zuletzt
abgerufen am 28. August 2005
BAG der Sozialhilfeinitiativen BAG-SHI (Hrsg.), 2000: Existenzgeld
für alle. Antworten auf die Krise des Sozialen. AG SPAK Publikationen,
Neu-Ulm
BAG der Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI), 2000: Existenzgeld als gesellschaftliches Konzept gegen Armut. In:
BAG-SHI 2000, Seiten 51-70
Ulrich BECK (Hrsg.), 1997a: Was
ist Globalisierung. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main
Ulrich BECK, 1997b: Die Seele der
Demokratie: bezahlte Bürgerarbeit. In: BECK 1997, Seiten 416-445
Ulrich BECK (Hrsg.), 1999: Schöne
neue Arbeitswelt. Campus Verlag, Frankfurt am Main
Ursula BEER, 1987: Sozialpolitische Perspektiven für Frauen am
Beispiel „Mindesteinkommen” und Probleme einer feministischen Sozialstaatsanalyse.
In: OPIELKA / OSTNER, 1987, Seiten 177-193
Johannes BEISIEGEL, 2005: Namibia auf dem Weg zum Grundeinkommen –
big (Basic Income Grant). In: Sand im Getriebe, Ausgabe 43 vom 9. Mai 2005,
attac Deutschland, Frankfurt und auf http://www.attac.at/1688.html – zuletzt abgerufen
am 10. Juni 2005
Ronald BLASCHKE, 2004: Garantiertes Grundeinkommen. Entwürfe und Begründungen
aus den letzten 20 Jahren. Frage- und Problemstellungen.
http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke/blaschke-200408.pdf – zuletzt abgerufen
am 1. April 2005
Ronald BLASCHKE, 2005a: Garantierte Mindesteinkommen. Modelle von
Grundsicherungen und Grundeinkommen im Vergleich. DGB Bezirk Sachsen,
Evangelische Akademie Meißen, Meißen/Dresden und auf http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/ge-synopse.pdf
– zuletzt abgerufen am 1. April 2005
Ronald BLASCHKE, 2005b: Hartz IV
ist Armut per Gesetz! Arbeitslosenverband Deutschland, Sächsische Armutskonferenz
und auf www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/armutsgrenzen.pdf –
zuletzt abgerufen am 20. August 2005
Ronald BLASCHKE, 2005c: Arbeitszwang/Arbeitsverpflichtung
- Verschiedene Bestimmungen und deren Bedeutung für ein Bedingungsloses
Grundeinkommen. http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/blaschke2.pdf
– zuletzt abgerufen am 25. August 2005
Angelika BLICKHäUSER / Monika MOLTER, 1986: Garantierte Lebenssicherung
für Frauen. Bemerkungen zur Mindesteinkommensdiskussion. IN: OPIELKA /
VOBRUBA 1986, Seiten 106-117
Lisa BöCKMANN-SCHEWE, 1998: Armutsrisiken von Frauen zwischen Gesellschaftlichen
Entwicklungen und sozialpolitischem Handeln. In: Forschungsinstitut Frau
und Gesellschaft (Hg.): Arbeit schützt vor Armut nicht. Frauen in der Krise
des Sozialstaats. Zeitschrift für Frauenforschung Sonderheft 1, Bielefeld,
Seiten 81-93
Ulrich BRAND, 2001: Radikaler
Reformismus im globalisierten Kapitalismus. Neubestimmungen nach
"Seattle" und "Genua". In: ila-Zeitschrift, September
2001, Bonn
Lutz BRANGSCH, 2000: Soziale Sicherheit als Zivilisationsgewinn?.
In: UTOPIE kreativ, Heft 113, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Berlin und auf
http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=3917 – zuletzt abgerufen am 13. Mai 2005
Herwig BüCHELE / Lieselotte WOHLGENANNT, 1985: Grundeinkommen ohne
Arbeit. Auf dem Weg zu einer kommunikativen Gesellschaft. Europaverlag,
Wien und auf http://userpage.fu-berlin.de/%7Eroehrigw/ss97/GRUNDEIN/ – zuletzt abgerufen
am 1. Mai 2005
Bundeszentrale für Politische Bildung, 2004: Entwicklung der
Haushaltseinkommen nach Erwerbsstatus. http://www.bpb.de/files/SHQFDM.pdf –
zuletzt abgerufen am 20. April 2005
Lynn CHANCER, 1998:
Benefiting from Pragmatic Vision: The
Case for Guaranteed Income in Principle. In: Stanley ARONOWITZ/ Jonathan
CUTLER (Hrsg.): Post-Work: The Wages of
Cybernation. Routledge,
New York, Seiten 81.128
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), 1996: Auswirkungen der Einführung eines
Buergergeldes Neue Berechnungen des DIW. Wochenbericht "96-32-1"
und auf http://www.diw.de/deutsch/produkte/publikationen/wochenberichte/docs/96-32-1.html
– zuletzt abgerufen am 17. August 2005
FDP Bundesparteitag, 2005: Das Liberale Bürgergeld: aktivierend,
einfach und gerecht. Beschluss vom 7.5.2005 in Köln
http://56.parteitag.fdp.de/webcom/show_article.php/_c-45/_nr-13/_p-1/i.html – zuletzt
abgerufen am 29. August 2005
Frieder DITTMAR, 2000: Politik
ohne festen Boden unter den Füßen. Möglichkeiten und Grenzen der
Existenzgeldforderung. In: KREBS/REIN 2000, Seiten 82-86
Erich FROMM, 1966: Psychologische Aspekte eines garantierten Einkommens
für alle. In: OPIELKA/VOBRUBA 1986, Seiten 19-27 und auf
http://www.attac.de/genug-fuer-alle/dateien/1966c-d.doc – zuletzt abgerufen am
1. April 2005
Hinrich GARMS, 2000: „Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen?!”.
Modelle und Diskussionsstränge. In: BAG der Sozialhilfeinitiativen BAG-SHI,
2000, Seiten 73-88
Ute GERHARD, 1995: Gibt es eine feministische Sozialpolitik?
Zwischenbilanz. In: Olympe. Feministische Arbeitshefte zur Politik: Sozialpolitik
– Arena des Geschlechterkampfes. 3/1995, Zürich, Seiten 12-27
Axel GERNTKE/Werner RäTZ/Claus SCHäFER u.a. (Hrsg.), 2004: Einkommen
zum Auskommen. Von bedingungslosem Grundeinkommen, gesetzlichen Mindestlöhnen
und anderen Verteilungsfragen. VSA-Verlag, Hamburg
Orio GIARINI/Patrick M. LIEDTKE, 1997: Wie wir arbeiten werden – Der
neue Bericht an den Club of Rome. Heyne Verlag, München
André GORZ, 1983: Wege ins Paradies. Rotbuch Verlag, Berlin
André GORZ, 1986: Garantierte
Grundversorgung aus rechter und linker Sicht. In: OPIELKA/VOBRUBA, 1986,
Seiten 53-62
André GORZ, 1998: Kritik der
ökonomischen Vernunft. Sinnfragen am Ende der Arbeitsgesellschaft. Rotbuch
Verlag, Hamburg
André GORZ, 2000: Eine ganz andere Weltzivilisation denken. In:
Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 05 / 2005, Blätter
Verlagsgesellschaft, Bonn, Seiten 607-617
Michael
HARDT/Antonio NEGRI, 2003: Empire. Die
neue Weltordnung. Campus
Verlag, Frankfurt am Main
Richard HAUSER, 1996: Ziele und Möglichkeiten einer Sozialen
Grundsicherung. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden
Stefan HECKEL/Sascha LIEBERMANN, 2004: Freiheit statt Vollbeschäftigung. Bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger. Vortrag im Workshop „Mindesteinkommen” anlässlich des „Perspektivenkongresses” in Berlin am 14. Mai 2004 und auf http://www.archiv-grundeinkommen.de/heckel/freiheit.htm – zuletzt abgerufen am 24. August 2005
Joachim HIRSCH, 2001: Die
Zukunft der Arbeitsgesellschaft. In: APPELT/WEISS 2001, Seiten 149-166;
sowie in KREBS/REIN 2000, Seiten 154-169
Joachim HIRSCH, 2003: Eine andere
Gesellschaft ist nötig: Zum Konzept einer Sozialpolitik als soziale
Infrastruktur. http://links-netz.de/K_texte/K_hirsch_sozialpolitik.html –
zuletzt abgerufen am 14. August 2005
Joachim HIRSCH, 2004: Eine
soziale Infrastruktur ist notwendig. http://links-netz.de/K_texte/K_hirsch_infrastruktur.html
– zuletzt abgerufen am 14. August 2005
Bruno KALTENBORN, 1995: Modelle der Grundsicherung: Ein systematischer
Vergleich. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden
Katja KIPPING, 2004: Und weil der
Mensch ein Mensch ist… Zur Debatte um das garantierte Grundeinkommen.
http://www.1000-fuer-alle.de/weil-der-mensch-ein-mensch-ist.pdf – zuletzt abgerufen
am 9. August 2005
Harald KLIMENTA, 2002: Bürgergeld,
Existenzgeld, Grundeinkommen. Alternativen zur Allmacht der Märkte. http://www.attac.de/sozsich/folien/grundeinkommen.ppt
– zuletzt abgerufen am 8. Juli 2005
Astrid KRAUS, 2004: Grundeinkommen – die Debatte bei attac du
anderswo. In: Sozialismus, Heft 282 (11/2004), VSA Verlag, Hamburg und auf
http://www.sozialismus.de/socialist/artikel.php?r=1&p=2004_11 – zuletzt
abgerufen am 1. April 2005
Hans-Peter KREBS / Harald REIN (Hg.), 2000: Existenzgeld –
Kontroversen und Positionen. Westfälisches Dampfboot, Münster
Kronberger Kreis (Wolfram ENGELS, Armin GUTOWSKI, Walter HAMM, Wernhard
MöSCHEL, Wolfgang STüTZEL, Carl Christian VON WEIZSäCKER, Hans WILLGERODT),
1986: Bürgersteuer – Entwurf einer
Neuordnung von direkten Steuern und Sozialleistungen. Frankfurter Institut
für wirtschaftspolitische Forschung eV., Frankfurt
Rolf KüNNEMANN, 2005: Basic Food
Income. Option or obligation? FIAN (Foodfirst Information & Action
Network) International Secretariat, Heidelberg und auf
http://www.fian.org/fian/index.php?option=com_doclight&Itemid=100&task=showdocument&dl_docID=43
– zuletzt abgerufen am 15. August 2005
Wolfgang LECHER, 1986: Zum
zukünftigen Verhältnis von Erwerbsarbeit und Eigenarbeit aus gewerkschaftlicher
Sicht. In: WSI- Mitteilungen, Heft 3/1986,
Hans-Böckler-Stiftung/Bund-Verlag, Frankfurt am Main
Bundesvorstand der Linkspartei.PDS, 2005: Entwurf des Wahlprogramms der Linkspartei. PDS. Beschluss vom 16.
Juli 2005, http://sozialisten.de/wahlen2005/positionen/wahlprogramm – zuletzt
abgerufen am 20. August 2005
Elton MAYO, 1933: The
Human Problems of an Industrial Civilization. MacMillan, New York
Joachim MITSCHKE, 1995: Jenseits der Armenfürsorge. Das Bürgergeld kann
unbürokratisch und ermessensfrei das Existenzminimum sichern. Die Zeit, Nr. 50
vom 8. Dezember 1995, Hamburg, und auf http://www.attac.de/genug-fuer-alle/dateien/mitschke/jenseits.pdf
– zuletzt abgerufen am 29. August 2005
Joachim MITSCHKE, 2000: Grundsicherungsmodelle
– Ziele, Gestaltung, Wirkungen und Finanzbedarf. Nomos Verlagsgesellschaft,
Baden-Baden
Helmut M. MüLLER, 2003: Schlaglichter der deutschen Geschichte. Bundeszentrale
für politische Bildung, Bonn
Gerda NEYER, 1998: Dilemmas der Sozialpolitik. Feministische
Betrachtungen über Sozialstaat und Sozialstaatlichkeit. In: Eva KREISKY,
Birgit SAUER (Hg.): Geschlecht und Eigensinn. Feministische Recherche in der
Politikwissenschaft. Wien, Seiten 90-100
Helmut PELZER/Ute FISCHER, 2004: „Bedingungsloses
Grundeinkommen für alle” – Ein Vorschlag zur Gestaltung und Finanzierung der
Zukunft unserer sozialen Sicherung. Dortmund/Ulm. http://www.uni-ulm.de/uni/fak/zawiw/content/forschendes_lernen/
gruppen/fl/buergergeld/buergergeld.pdf – zuletzt abgerufen am 25. Juli
2005
Karl POLANYI, 1978: The Great Transformation. Politische und ökonomische
Ursprünge von Gesellschafts- und Wirtschaftssystemen. Suhrkamp, Frankfurt
am Main
Claus OFFE, 1983: Perspektiven
auf die Zukunft des Arbeitsmarktes. In: Merkur, Ausgabe 5/1983,
Klett-Cotta, Berlin, Seite 501
Michael OPIELKA / Georg VOBRUBA, 1986: Das garantierte
Grundeinkommen. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main
Michael OPIELKA / Heidrun STALB, 1986: Das garantierte Grundeinkommen ist unabdingbar, aber es genügt nicht.
In: OPIELKA / VOBRUBA, 1986, Seiten 73-97
Michael OPIELKA / Margherita ZANDER, 1988: Freiheit von Armut.
Klartext Verlag, Essen
Michael OPIELKA / Ilona OSTNER (Hg.), 1987: Umbau des Sozialstaats.
Band 2 der Reihe Perspektiven der Sozialpolitik. Klartext Verlag, Essen
Michael OPIELKA, 2003: Agenda 2006. Optionen der Sozialreform.
In: Sozialer Fortschritt. Unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik Nr. 9/2003,
Berlin
Michael OPIELKA, 2004a: Sozialpolitik. Grundlagen und vergleichende
Perspektiven. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg
Michael OPIELKA, 2004b: Grundeinkommen statt Hartz IV. In:
Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 9/2004, Blätter
Verlagsgesellschaft, Bonn, Seiten 1081 bis 1091
Wolfram OTTO, 2005: Die
Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle ist keine Utopie.
In: Runder Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen (Hrsg.), 2005
Philippe VAN PARIJS, 1997: Real
Freedom for All. Waht (if
anything) Can Justify Capitalism? Oxford
University Press, Oxford
PDS Sachsen, 2004: Ein anderes
Sachsen ist möglich! Das Wahlprogramm der PDS Sachsen zu den Landtagswahlen am
19. September 2004. PDS Sachsen, Dresden und auf http://portal.pds-sachsen.de/dokumente/Wahlprogramm_2004.pdf
– zuletzt abgerufen am 25. August 2005
Irene PIMMINGER, 2000: Grundeinkommen und Geschlechterverhältnis.
L&R SOZIALFORSCHUNG, Wien und auf http://www.lrsocialresearch.at/pdf/
Grundeinkommen_und_Geschlechterverhaeltnis_LR.pdf – zuletzt abgerufen
am 25. Mai 2005
David PURDY, 1995: Citizens’ Income und Bürgerrecht. Ein Plädoyer
für die Grundeinkommen-Demokratie. In: Blätter für deutsche und
internationale Politik, Heft 04 / 1995, Blätter Verlagsgesellschaft, Bonn,
Seiten 476-485
Werner RäTZ, 2004: Fünf Gründe für ein bedingungsloses
Grundeinkommen für alle. http://www.archiv-grundeinkommen.de/raetz/5-gruende.htm
– zuletzt abgerufen am 1. Mai 2005
Werner RäTZ, 2005: Vom Mangel zur Fülle. Das Grundeinkommen als
Richtungsforderung. In: Streifzüge 33 / 05, Kritischer Kreis, Wien
Werner RäTZ, Dagmar PATERNOGA, Werner STEINBACH, 2005: Grundeinkommen: bedingungslos.
AttacBasisTexte 17. VSA Verlag, Hamburg. Geplante Erscheinung: September
2005
Alexander RECHT, 2004: Grundeinkommen – Sackgasse oder Weg in die
Zukunft? http://www.attac-koeln.de/texte/Grundeinkommen.pdf – zuletzt abgerufen
am 12. Juni 2005
Harald REIN, 2005: Begriffsunschärfen, Unterschiede, Kontroversen von
Grundeinkommen, Mindestsicherung und Bürgergeld.
http://www.attac.de/genug-fuer-alle/dateien/grundeinkommen_rein.pdf – zuletzt
abgerufen am 15. Mai 2005
Karl REITTER, 2004: Garantiertes Grundeinkommen jetzt!. In:
grundrisse 12, Winter 2004, Partei grundrisse, Wien
Karl REITTER, 2005: Grundeinkommen als Recht in einer
nachkapitalistischen Gesellschaft. In: grundrisse 13,
Frühjahr 2005, Partei grundrisse, Wien
Juliet
RHYS-WILLIAMS, 1943: Something to Look
Forward To. Macdonald, London
Juliet RHYS-WILLIAMS,
1953: Taxation and Incentives. Oxford University, New York
Rainer ROTH / Harald THOMÉ, 2005: Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von
A-Z. Digitaler Vervielfältigungs- und VerlagsService, Frankfurt am Main
Jean-Jacques
ROUSSEAU, 1966: Du social contrat social.
Nachdruck Garnier-Flammarion,
Paris
Runder Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen, 2005: Nach den Sternen greifen…, druckwerk
GmbH kollektivbetrieb, Berlin, Frankfurt
Jörg SCHINDLER/Kolja MöLLER, 2005: Geisterdebatten
um die These vom "Ende der Arbeit". Oder Weshalb die Forderung nach
Vollbeschäftigung nach wie vor zentral bleibt. In: ATTAC Deutschland 2005
und auf http://www.attac.at/1692.html – zuletzt abgerufen am 23. August 2005
Michaele SCHREYER: Grundeinkommen – Das Brot der Emanzipation oder
Schweigegeld für Frauen? In: OPIELKA / OSTNER, 1987, Seiten 270-276
Bernd SCHUBERT,
2004: Test Phase Results of the Pilot
Social Cash Transfer Scheme, Kalomo District (4th Report). Deutsche Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit, Eschborn und auf http://www.socialcashtransfers-zambia.org –
zuletzt abgerufen am 18. August 2005
Bernd SCHUBERT,
2005: Social Cash Transfers – Reaching
the Poorest. A contribution to the international debate based on experience in
Zambia. Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit, Eschborn
Thomas SEIBERT, 2004: Jenseits
des nationalen Sozialstaats: Weltbürgerliche Solidarität. medico-Thesen zu
einem globalen Projekt sozialer Gerechtigkeit.
http://www.archiv-grundeinkommen.de/seibert/ medicowelt.pdf – zuletzt abgerufen
am 30. Juli 2005
Armin STEIL, 1992: Die Phantasie an der Macht. Rückblicke auf Utopia
nach dem Ende des Realsozialismus. In: Blätter für deutsche und
internationale Politik, Heft 03 / 1992, Blätter Verlagsgesellschaft, Bonn,
Seiten 350-359
Konrad STOPP, 1995: Konsequenzen aus dem Sozialstaatsgebot. In:
Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 08 / 1995, Blätter
Verlagsgesellschaft, Bonn, Seiten 985-994
Florian STRAUS / Heiner KEUPP, 2003: Auf dem Weg zur aktiven Bürgergesellschaft. Institut für
Praxisforschung und Projektberatung, München
Wolfgang STRENGMANN-KUHN, 2003: Armut trotz Erwerbsarbeit. Analysen
und sozialpolitische Konsequenzen. Campus Verlag, Frankfurt am Main
Felix TINTELNOT / Manuel EMMLER, 2004: Recherche zu Modellen der
Grundsicherung mit Schwerpunkt Grundeinkommen.
http://www.attac.de/genug-fuer-alle/neuauflage/dateien/textdokumente/material/Grundeinkommen%20end-2.pdf
– zuletzt abgerufen am 1. April 2005
Alvin TOFFLER, 1980: Die dritte Welle. Zukunftschance. Perspektiven
für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. C. Bertelsmann Verlag, München
Georg VOBRUBA, 2000: Alternativen zur Vollbeschäftigung.
Suhrkamp, Frankfurt am Main
Ralf WELTER, 2003: Solidarische Marktwirtschaft durch
Grundeinkommen. Konzeptionen für eine nachhaltige Sozialpolitik. Diözesanverband
der KAB Aachen, Aachen
Friedhelm WOLSKI-PRENGER, 1994: Ausweg aus der Armutsfalle? Zur
Diskussion um Mindesteinkommen und Arbeitsmarkt. In: Blätter für deutsche
und internationale Politik, Heft 01 / 1994, Blätter Verlagsgesellschaft, Bonn,
Seiten 56-68
Clóvis ZIMMERMANN, 2004: Brasilien.
Grundeinkommen für alle. SoZ - Sozialistische Zeitung, Nr. 11/2004, und auf
http://www.soz-plus.de bzw. http://members.aol.com/soz9/041116.htm – zuletzt abgerufen
am 27. Juli 2005
Berliner Morgenpost vom 26. April 2005, Gaby ZYLLA und K.
JAHR-WEIDBAUER: Zwangsumzüge von Arbeitslosen vom Tisch. Berlin, und auf
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/04/26/berlin/749782.html – zuletzt
abgerufen am 10. Juli 2005
Chilli.cc am 19. Juli 2005, Thomas TRESCHER: „Tiefgreifende Veränderungen kommen”. Soziologe Katzmair über politisches
Umdenken als Ausweg aus der Krise. Wien, auf
http://www.chilli.cc/index.php?noframes=1&id=53-1-68 – zuletzt abgerufen am
23. Juli 2005
Deutschlandfunk am 23. Mai 2005, Hermann THEIßEN: Wolfgang Engler.
Bürger ohne Arbeit. Berlin, und auf
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/politischeliteratur/379401/ – zuletzt
abgerufen am 10. Juli 2005
Deutschlandradio am 29. April 2005, Florian Felix WEYH: Arbeit, Lohn
und Zeit. Berlin, und auf
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/371230/ – zuletzt
abgerufen am 10. Juli 2005
Deutschlandradio Kultur am 21. Juli 2005, Michael OPIELKA: "Gesellschaftliche Umverteilung ist
Ausdruck von Zivilisation". Sozialwissenschaftler fordert Grundeinkommen
für alle. Berlin, und auf http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/398560/
– zuletzt aufgerufen am 24. August 2005
Die Standard vom 23. August 2005, Daniela YEOH: Plädoyer für unsere Freiheit. Wien, auf http://diestandard.at/?url=/?id=2145514
– zuletzt abgerufen am 24. Juli 2005
die tageszeitung vom 27. April 2005, Stephan KOSCH: "Wir müssen
Abschied vom Wachstum nehmen". Berlin, und auf http://www.taz.de/pt/2005/04/27/a0166.nf/text.ges,1
– zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005
die tageszeitung vom 10. Mai 2005, Reinhard LOSKE: Ein anderes Lied.
Berlin, und auf http://www.taz.de/pt/2005/05/10/a0187.nf/text.ges,1 – zuletzt
abgerufen am 10. Juli 2005
die tageszeitung vom 16. Juni 2005, Michael OPIELKA: Arbeit und
Demokratie. Berlin, und auf
http://www.taz.de/pt/2005/06/16/a0170.nf/text.ges,1 – zuletzt abgerufen am 10.
Juli 2005
die tageszeitung vom 9. Juli 2995, Hardy KRAMPERTZ: Es ist genug für alle da! Berlin, und
auf http://www.taz.de/pt/2005/07/09/a0224.nf/text – zuletzt abgerufen am 24. Juli
2005
Die Welt am 14. Juni 2005, Joachim FAHRUN und Frank KäßNER: PDS zu
Namensverzicht bereit. Berlin, und auf
http://www.welt.de/data/2005/06/14/731801.html – zuletzt abgerufen am 10. Juli
2005
Die Zeit vom 9. Juni 2005, Wolfgang ENGLER: Wer rettet die
Bürgergesellschaft vor dem neuen Kapitalismus? Hamburg, und auf
http://www.zeit.de/2005/24/P-Sennett – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005
Die Zeit vom 14. Juli 2005, Mathias Greffrath: Was heißt links? Alle schimpfen über PDS und WASG. Zeit für einen
Grundkurs in linker Politik. Hamburg, und auf
http://www.zeit.de/2005/29/Linkssein – zuletzt abgerufen am 18. Juli 2005
DiePresse.com am 2. Juli 2005, Emmerich TÁLOS: In den Abgrund. Auf
http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=k&ressort=kl&id=492034 –
zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005
Frankfurter Rundschau vom 8. März 2005, Michael OPIELKA: Wer nicht
arbeitet, soll auch nicht essen. Frankfurt.
Frankfurter Rundschau vom 9. April 2005, Werner RäTZ: Wider die Existenzangst.
Man muss auch ohne Arbeit leben können. Frankfurt.
Frankfurter Rundschau vom 21. Mai 2005, Lord Ralf DAHRENDORF: Grundausstattung
des Sozialstaats. In einer neuen sozialen Marktwirtschaft bilden
Eigenverantwortung und Finanzierbarkeit wichtige Faktoren. Frankfurt.
Frankfurter Rundschau vom 1. Juli 2005, Volker KOEHNEN: Ende des Arbeitszwanges.
Gefahr für die Demokratie - ein neues gesellschaftliches Leitbild jenseits der
Erwerbstätigkeit schafft Abhilfe.
Frankfurt.
Frankfurter Rundschau vom 6. Juli 2005: CDU-Ministerin fordert Verschärfung von Hartz IV. Frankfurt.
Frankfurter Rundschau vom 26. Juli 2005, Albrecht MüLLER: Entscheidend ist, was wächst.
Produktionssteigerung bringt Arbeitsplätze, garantiert Wohlstand und sichert
den Platz im internationalen Wettbewerb. Frankfurt
Hamburger Abendblatt vom 12. März 2005, Jeremy RIFKIN: Die Arbeit ist tot - es lebe die Arbeit!
Hamburg, und auf http://www.abendblatt.de/daten/2005/03/12/409347.html?s=1 –
zuletzt abgerufen am 24. August 2005
Junge Welt vom 7. Juni 2005, Tim NEUMANN: Unterschiede nur noch im mikroskopischen Bereich. Jetzige Bundestagsparteien
werden nichts verändern. ATTAC setzt auf außerparlamentarische Bewegung. Ein
Gespräch mit Hardy Krampertz. Berlin, und auf
http://www.jungewelt.de/2005/07-07/019.php – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005
Junge Welt vom 25. Juli 2005: Wir
haben Alternativen – eine andere Welt ist möglich! Dokumentiert: Die Erklärung
der Versammlung sozialer Bewegungen von Erfurt, 24. Juli 2005. Berlin, und
auf http://www.jungewelt.de/2005/07-25/013.php – zuletzt abgerufen am 24.
August 2005
Junge Welt vom 9. August 2005: „Bedingungsloses
Grundeinkommen ist finanzierbar”. Die „Vollbeschäftigung” ist eine politische
Fiktion. Angst vor sozialem Abstieg macht die Menschen mutlos.” Berlin, und
auf http://www.jungewelt.de/2005/08-09/021.php – zuletzt abgerufen am 24.
August 2005
Jungle World vom 27. April 2005, Felix BAUM: Hinterrücks zur
Revolution. Berlin, und auf
http://www.jungle-world.com/seiten/2005/17/5370.php – zuletzt abgerufen am 10.
Juli 2005
Jungle World vom 6. Juli 2005, Katrin MOHR/Robert ULMER: Nie mehr bescheiden sein! Ein
bedingungsloses Grundeinkommen muss gegen die herrschende Lohnfixierung erkämpft
werden. Berlin, und auf http://jungle-world.com/seiten/2005/27/5839.php – zuletzt
abgerufen am 10. Juli 2005
Jungle World vom 13. Juli 2005, Ernst LOHOFF: Placebo für den Widerstand. Berlin, und auf
http://www.jungle-world.com/seiten/2005/28/5884.php – zuletzt abgerufen am 18.
Juli 2005
Jungle World vom 20. Juli 2005, Ronald BLASCHKE/Katja KIPPING: Angriff von innen. Berlin, und auf http://jungle-world.com/seiten/2005/29/5928.php
– zuletzt abgerufen am 24. August 2005
Jungle World vom 20. Juli 2005, Karl Heinz ROTH: Die große Umgestaltung. Wie die globale Linke wieder in die Offensive
kommen und den Kapitalismus überwinden kann. Berlin, und auf http://www.jungle-world.com/seiten/2005/29/5936.php
– zuletzt abgerufen am 24. August 2005
Jungle World vom 10. August 2005, Felix BAUM: Präventive Gegenrevolution. Berlin, und auf http://www.jungle-world.com/seiten/2005/32/6061.php
– zuletzt abgerufen am 24, August 2005
Jungle World vom 17. August 2005, Peter GROTTIAN: Die Proteste dynamisieren! Berlin, und auf http://www.jungle-world.com/seiten/2005/33/6103.php
– zuletzt abgerufen am 24. August 2005
LiRa Massenzeitung Nr. 2 (Februar/März 1999), Jörg SCHINDLER: Vorsicht
Fallstricke. Berlin, und auf
http://www.linkeliste.de/lira/zeitung/zeitung2/5.htm – zuletzt abgerufen am 10.
Juli 2005
Netzeitung vom 2. Februar 2005: IfW-Chef
Snower rechnet mit bis zu acht Millionen Arbeitslosen. Auf
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/324376.html – zuletzt abgerufen am 10.
Juli 2005
Netzeitung vom 2. Februar 2005: DGB
will Pakt gegen Arbeitslosigkeit. Auf
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/324401.html – zuletzt
abgerufen am 10. Juli 2005
Netzeitung vom 13. Juni 2005: Grüne
wollen mit sozialer Grundsicherung für alle in den Wahlkampf gehen. Auf http://www.netzeitung.de/deutschland/343587.html
– zuletzt abgerufen am 27. Juli 2005
Neue Osnabrücker Zeitung am 4. Mai 2005: KAB: Massenarbeitslosigkeit
vergiftet hier das soziale Klima. Osnabrück.
Neue Ruhr Zeitung am 2. Mai 2005: Auf Augenhöhe. Essen.
Neues Deutschland vom 22. Juli 2005, Michael OPIELKA: Alter Rotwein – Neue Schläuche? Streitfrage:
Wie modern ist die Sozialpolitik der Linkspartei? Berlin, Seite 14
Ngo-online vom 25. Juli 2005: Sozialforum
in Deutschland. Sozialer Widerstand gegen "weiteren" Sozialabbau
angekündigt. Mannheim, auf http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11470
– zuletzt abgerufen am 24. August 2005
pickings.de am 20. Juli 2005, Robert John: Wachstum oder Grundeinkommen. Dresden, und auf http://www.pickings.de/tiki-read_article.php?articleId=1234
– zuletzt abgerufen am 24. August 2005
Rheinischer Merkur vom 16. Juni 2005, Hilmar POGANATZ: Schwierige
Annäherung. Bonn, und auf http://www.merkur.de/5370.0.html – zuletzt abgerufen
am 10. Juli 2005
Saar Echo vom 20. April 2005: Grenzenlose Ausbeutung von Menschen.
Katholische Arbeiterbewegung zum Tag der Arbeit / Würde des Menschen verlangt
soziale Sicherheit. Eincheville, und auf
http://www.saar-echo.de/news.php?news_ID=21411 – zuletzt abgerufen am 10. Juli
2005
Sächsische Zeitung vom 31. März 2005, Ronald BLASCHKE: Ein Millionär
an der Röder. Dresden, und auf
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=815757 – zuletzt abgerufen
am 10. Juli 2005
Sächsische Zeitung vom 16. April 2005, Wolfgang DAVID: Ausweg Bürgergeld?
Dresden, und auf http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=829498 –
zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005
Spiegel Online am 13. April 2005: Anti-Lohndumping-Beschluss.
Regierung will Mindestlohn für alle Branchen. Hamburg, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,351128,00.html
– zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005
Spiegel Online vom 17. Juli 2005:
Ein-Euro-Jobs. Hartz-Reform
schröpft Rentner. Hamburg,
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,365558,00.html – zuletzt abgerufen am
20. Juli 2005
Stadtmagazin vom 16. August 2005, Walter JOST: Linke in MG sammelt sich hinter Clasen. Mönchengladbach, und auf http://www.stadtmagazin.de/news/Linke-in-MG-sammelt-sich-hinter-Clasen/1702.html
– zuletzt abgerufen am 24. August 2005
Stuttgarter Zeitung vom 5. Juli 2005, Sören IWERSEN: „Eine gefährliche Denkfigur”. Streit ums
Grundeinkommen. Stuttgart, und auf
http://www.stuttgarter-zeitung.de/page/detail.php/950453 – zuletzt abgerufen am
10. Juli 2005
SWR-Nachrichten am 13. April 2005, Barbara WESEL: Mindesteinkommen
gibt es in fast allen Ländern Europas. Und auf
http://www.swr.de/nachrichten/ts/oid4244536_mod1.html – zuletzt abgerufen am
10. Juli 2005
Thüringische Landeszeitung vom 2. Mai 2005: Hartz IV spaltet die
Gesellschaft. Weimar.
Welt am Sonntag vom 22. Mai 2005, Sonja BANZE: Plädoyer für ein Grundeinkommen.
Berlin, und auf http://www.wams.de/data/2005/05/22/721491.html – zuletzt abgerufen
am 10. Juli 2005
Westfalenpost vom 27. April 2005: KAB: Hartz IV schaffte keine
Arbeitsplätze. Hagen.
Wiener Zeitung vom 12. August 2005, Andreas WIRTHENSOHN: Soziales als Fragment
Sennett: Die Kultur des neuen
Kapitalismus. Wien, und
auf http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3948&Alias=wzo&cob=194786
– zuletzt abgerufen am 24. August 2005
Hiermit erkläre ich, dass die vorliegende Arbeit selbständig verfasst
und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt sowie die Stellen der
Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind,
durch Angabe der Quellen kenntlich gemacht wurden.
Philipp Jacks, Köln am 30. August 2005
[1] Der Ausdruck Repression (von lat.:
reprimere v. primere drängen, drücken) bezeichnet allgemein Unterdrückung,
Hemmung, Zurückdrängung. Der Begriff impliziert aber immer auch eine moralische
Qualität: Repression ist ungerecht und mit Herrschaftsausübung verbunden. Eine
als solche empfundene Repression ruft oft Protest hervor. (Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Repression – zuletzt abgerufen am 20. August
2005)
[2] Beim Prinzip der Negativ-Steuer
werden oberhalb einer bestimmten (Einkommens-) Grenze Steuern bezahlt,
unterhalb dieser Grenze bekommt mensch vom Finanzamt Geld – eine negative Steuer. Weitere
Erläuterungen zur Negativ(en Einkommen-) Steuer finden sich in Kapitel 2.1.5:
„USA in den 1960ern” und Kapitel 6.2: „Liberales Bürgergeld (FDP)”.
[3] Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialistengesetz
[4] Im Jahre
1966 hielt auch der Bürgerrechtskämpfer und Nobelpreisträger Martin Luther King
einen Vortrag vor US-amerikanischen Senatoren, in dem er für ein garantiertes
Einkommen eintrat. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 115)
[5]
Widerquist analysierte insgesamt 345 zu diesen Experimenten veröffentlichte
Artikel. Seine Arbeit ist zu finden unter http://www.etes.ucl.ac.be/BIEN/Files/Papers/2002Widerquist.pdf
– zuletzt abgerufen am 29. August 2005
[6] Derzeit
zahlen Einkommensschwache in Namibia zwanzig Prozent Steuern, Einkommensstarke
dagegen nur zehn Prozent; nach Angaben der National Planning Commission (NPC)
leben 75 Prozent der Bevölkerung in Armut. Nach Angaben des Namibia Tax
Consortium könnte das BIG durch eine 6,5-prozentige Mehrwertsteuererhöhung
finanziert werden. (Quelle: „The Namibian” vom 29. April 2005, Windhoek, zu
lesen auf http://www.namibian.com.na/2005/April/national/05AD824D8B.html –
zuletzt abgerufen am 29. August 2005)
[7] Sämtliche
Informationen und Zitate dieses Abschnitts (Kapitel 2.1.9.1: „Das deutsche
„Netzwerk Grundeinkommen”) entstammen der Homepage des „Netzwerk Grundeinkommen”
www.netzwerk-grundeinkommen.de – zuletzt abgerufen am 29. August 2005
[8] Sofern
sie nicht anders gekennzeichnet sind, entstammen sämtliche Informationen und
Zitate dieses Abschnitts (Kapitel 2.1.9.2: „Das ‚Basic Income Earth Network
BIEN’”) der Homepage des „Basic Income Earth Network” www.basicincome.org –
zuletzt abgerufen am 29. August 2005
[9] Sämtliche
Zahlen in diesem Unterpunkt (Kapitel 2.2.1: „Aktueller Sozialpolitischer
Hintergrund”) stammen aus dem 2. Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung 2005 „Lebenslagen in Deutschland”.
[10] Zum
gesamten Nettovermögen gehören alle Spar- und Bausparguthaben, Wertpapiere,
Termingelder, Lebensversicherungen und Immobilien, abzüglich der Schulden.
[11] Die
Ermittlung der nationalen Armutsgrenze (relative Einkommensarmut) erfolgt über
die Nettoäquivalenzeinkommen aller Haushalte in einem Land.
"äquivalenzskalen ermöglichen es, das Haushaltseinkommen im Zusammenhang
mit der Haushaltgröße zu analysieren. Größere Haushalte haben gegenüber
kleineren relative Einsparmöglichkeiten, weil beispielsweise bestimmte
Ausstattungsgegenstände im Haushalt von allen Mitgliedern genutzt werden können
und nicht für jedes Mitglied separat angeschafft werden müssen. Um den gleichen
Lebensstandard wie ein Alleinstehender zu erreichen, reicht für ein Paar
bereits ein etwas geringeres als das doppelte Einkommen aus... Die [neue
OECD-Skala misst, P.J.] den einzelnen Haushaltmitgliedern folgende Gewichte
bei: Bezugsperson 1, Person ab 15 Jahre 0,5, Person unter 15 Jahre 0,3. Um das
äquivalenzeinkommen zu erhalten, werden die o. g. Gewichte addiert und das
Einkommen durch diese Summe geteilt" (1. Nationaler Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Berlin 2001, S. 20). Beispiel: Ein Haushalt (2 Erwachsene, ein
Kind 4 Jahre) hat ein Gesamtnettoeinkommen monatlich von 4.000 Euro. Das
Nettoäquivalenzeinkommen dieses Haushaltes nach neuer OECD-Skala beträgt hier
2.222,22 Euro, denn 4.000 Euro wird durch 1,8 (1,0 + 0,5 + 0,3) geteilt.
[12] Die
„Armutsrisikogrenze” lag 2003 bei 938 Euro Nettoeinkommen. Sie beträgt per
EU-Definition 60% des Nettoäquivalenzeinkommens (Erklärung siehe weiter oben).
[13] Das
„soziokulturelle Existenzminimum” unterscheidet sich vom „physischen
Existenzminimum” dadurch, dass es neben dem überleben auch die Teilhabe am
gesellschaftlichen und kulturellen Leben sichern soll, also je nach kulturellen
bzw. wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes definiert wird. Das
physische Existenzminimum, unterhalb dessen man in „absoluter Armut” lebt,
liegt nach der Definition der Weltbank bei einem US-Dollar pro Tag. Das
soziokulturelle Existenzminimum, unterhalb dessen von „relativer Armut”
gesprochen wird, wird vom Sozialhilfegesetz definiert: Es soll „insbesondere
Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche
Bedürfnisse des täglichen Lebens” sichern. „Zu den persönlichen Bedürfnissen
des täglichen Lebens gehören in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt
und eine Teilnahme am kulturellen Leben.” (SGB XII, §27) Diese Definition lässt
den Gesetzgeber derzeit zu einem Existenzminimum von 345 Euro plus Miete
kommen. Eine andere Definition des „soziokulturellen Existenzminimums” nimmt
z.B. die BAG-SHI vor, siehe Kapitel 6.4: „Bedingungsloses Grundeinkommen
(BAG-SHI)”
[14] Die
Wertschöpfungsabgabe soll die Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Beiträge partiell
ersetzen. Die Wertschöpfungsabgabe wurde auch unter dem Stichwort
Maschinensteuer diskutiert, diese ist jedoch nicht ganz präzise, da es sich um
die Berechung des Pro-Kopf-Cash-Flows handelt. (Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wertschöpfungsabgabe – zuletzt abgerufen am 20.
August 2005)
[15] Zur
Erläuterung siehe http://www.attac.de/presse/presse_ausgabe.php?id=318 –
zuletzt abgerufen am 15. August 2005
[16] Subsidiaritätsprinzip
– Der Begriff stammt aus der Enzyklika „Quadragesimo Anno” von Pius XI. aus dem
Jahre 1931. Das Prinzip besagt: Benötigt jemand Hilfe, so sollen und müssen ihm
zunächst seine Nächsten helfen; wenn die nicht können, dann die „Näheren”, das
sind nicht-staatliche soziale Einrichtungen. Und wenn die nicht können,
endlich, der Staat. Im Falle der Sozialhilfe bzw. ALG II heißt das, dass zuerst
die Familie oder die „Bedarfsgemeinschaft” für Bedürftige aufkommen muss und
sie somit abhängig macht. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarität –
zuletzt abgerufen am 20. August 2005)
[17] Der
Begriff der politischen „Linken” entstammt der Sitzordnung der Abgeordneten im
französischen Parlament. Dort war der traditionell "ehrenvollere"
Sitz rechts vom Parlamentspräsidenten dem Adel vorbehalten, so dass das
Bürgertum, welches im Vergleich zum Adel als progressiv galt, links saß.
Seitdem sitzen konservative Fraktionen meist rechts und progressive Fraktionen
meist links, und auch außerhalb des Parlaments werden die beiden Attribute zur
groben Klassifizierung der Parteien verwendet. Der Gegensatz links – rechts
steht im allgemeinen Verständnis stellvertretend für die folgenden
beispielhaften Gegensätze: Egalitär — Elitär, Progressiv — Konservativ,
Internationalistisch — Nationalistisch. Während kommunistische, sozialistische
und z.T. auch sozialdemokratische und grüne Parteien und Gruppierungen sich
selbst als links bezeichnen, wird der Begriff rechts von der Mehrheit der
Medien derart negativ assoziiert, so dass, wenn überhaupt nur extreme
Gruppierungen sich selbst als rechts bezeichnen und von den Medien ebenso als
rechts bezeichnet werden, obwohl sich das bürgerlich-konservative Lager oder
zumindest ein Teil davon per Definition auch rechts der imaginären Mitte
befinden müsste. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_Spektrum – zuletzt
abgerufen am 10. August 2005)
[18] Als den
Fordismus bezeichnen vor allem Neo-Marxisten ein nach dem Ersten Weltkrieg
etabliertes Gesellschaftsmodell. Geprägt wurde der Begriff von Antonio Gramsci.
Benannt ist es nach dem industriellen Henry Ford, dessen Organisation von
Arbeit und Kapital als typisch für die gesamte Epoche angesehen wird. Mit der
Theorie des Fordismus soll ausgehend von marxistischen Grundsätzen erklärt werden,
wie es zur Entwicklung des Sozialstaats anstelle des eigentlich zu erwartenden
krisenhaften Zusammenbruchs des Kapitalismus kam. Fordismus basiert auf stark
standardisierter Massenproduktion und -konsumption von Konsumgütern, in wissenschaftlich
optimierter Fließbandarbeit, dem Taylorismus, sowie einer gewissen
Partnerschaft zwischen Arbeiter und Unternehmer. Weitergehend beruht sie auf
den Entwicklungen des New Deals, d.h. soziale Sicherungssystemen, lebenslange
Anstellung bei einem Arbeitgeber und eine weitgehende Vollbeschäftigung. Die
Entwicklungen des Sozialstaats werden als Abkommen zwischen Arbeitern und
Kapital verstanden: Die Arbeiter werden am Wohlstand beteiligt, Frauen leisten
die notwendige Reproduktionsarbeit, durch beides steigt der Absatz und die
kapitalistische Akkumulation kann sich fortsetzen. Die fordistische
Organisation der Gesellschaft wurde seit Ende der 1960er abgelöst. Neuere
Entwicklungen bezeichnet die Theorie als Toyotismus oder Postfordismus. Die
dystopische Zukunftsvision im Roman Brave New World baut auf dem Fordismus auf.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fordismus – zuletzt abgerufen am 20.
August 2005)
[19] Merkmale
des Postfordismus sind: Individualisierung der Produktion, De-Hierachisierung,
zunehmende Bedeutung geistigen Eigentums gegenüber materiellen Ressourcen und
Produktionsmitteln, die umfassende Inanspruchnahme des Arbeiters, Wegfall der
staatlichen Sicherungssysteme und Privatisierung der Absicherung, allgemein
eine Individualisierung aller Bereiche der Lebensorganisation und dadurch die
Grundlage der zunehmenden "privaten Landnahme". Unter dem Vorzeichen
der Sicherung der Vorherrschaft der Triade war eine weitere Steigerung der
Akkumulation nur durch eine Steigerung der Massenproduktion nach dem Vorbild
von Ford auf der Basis normierter Lohnarbeit und der Ausbeutung von
Naturressourcen nicht mehr möglich. Auf die Krise durch überakkumulation in den
1980er Jahren folgte die neoliberale Restrukturierung, sowie die
Globalisierung, welche als Versuch anzusehen ist, die ökonomische und
wirtschaftliche Vorherrschaft des Westens zu wahren. In diesem Rahmen wurden
immer mehr staatliche Sicherungssysteme abgebaut und durch
privatwirtschaftliche ersetzt. Klassische Arbeitsverhältnisse wurden durch
Modelle selbstständiger Arbeit ersetzt (Scheinselbstständigkeit). Als Folge war
eine Trennung zwischen Produktionssphäre und Privatsphäre nicht mehr möglich,
worauf die Tendenz zur "inneren Landnahme" sowie zur Vergrößerung der
Ausbeutungsrate (Lohnsenkung, Rationalisierung, Arbeitsintensivierung) folgte.
Zugleich führten der Wegfall der staatlichen Sicherungssysteme sowie die
Deregulierung im Handel (Internationaler Finanzhandel), aus wirtschaftlicher
Sicht zu einer Rationalisierung, welche die Profitabilität des westlichen Kapitalismus
sicherte. Die Ausbeutung und Zerstörung von Naturressourcen war eine wichtige
Grundlage des Fordismus, wodurch dieser jedoch auch begrenzt wurde. Nachdem
immer deutlicher wurde, wie begrenzt die natürlichen Ressourcen wie Boden,
Energie (öl), Wasser und Wälder sind, ist eine grenzenlose Wertschöpfung durch
eine weitere Ausbeutung nicht mehr möglich.
Im Postfordismus findet
eine Inwertsetzung von Naturressourcen durch die überführung in private Eigentumsrechte
statt. (Gen-Patente, Bio-Piraterie). Die Sicherung von geistigem Eigentum an
natürlichen Ressourcen gewinnt zunehmend an Bedeutung, je kostspieliger die
Gewinnung von realen Naturressourcen wird. ähnlich verhält es sich mit Wissen
und geistigem Eigentum. Im Fordismus nach keynesscher Prägung war das
Produktionswissen in der Maschine eingebaut und diese wurde vom
"Arbeiter" "nur" bedient (Klassische Fließbandarbeit,
Nachfolge der Manufaktur, Auflösung des Handwerks). Die Maschine war das
Investitionsobjekt, welchem mechanisch das Wissen um die Produktion
eingeschrieben war. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Postfordismus –
zuletzt abgerufen am 20. August 2005)
[20]
Technokratie: Die Technokratie (griechisch
τεχνοκρατία - Herrschaft durch / der Technik)
bezeichnet ein Interaktions- bzw. Gesellschaftsmodell, in dem nicht die
Bedürfnisse von Individuen und Kollektiven über Handlungsabläufe entscheiden,
sondern einzig die vorhandenen technischen Möglichkeiten. Technokratische
Elemente finden sich in ausgeprägter Form in Gesellschaften westlicher Prägung.
Die theoretischen Konzepte der Technokratie bezeichnet man als Technokratismus.
Eines der Merkmale des Technokratismus sind auf Sachzwängen aufgebaute
Argumentationsmuster, bei denen Sozial- und Bedürfnisorientierungen außer acht
gelassen werden. Weitere Merkmale des Technokratismus sind: Verlagerung der
Macht von politischen Institutionen in ausschließlich fachgebunden arbeitende
Zirkel, die mit Technokraten besetzt sind ("Experten-Kommissionen")
und allgemeine Rationalisierung und Verwissenschaftlichung politischer und
ökonomischer Prozesse. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Technokratie –
zuletzt abgerufen am 20. August 2005)
[21] André
Gorz stellte sich hierbei eine Arbeitszeit von 10 Tagen im Monat oder 25 Wochen
im Jahr vor. (Gorz 1986, 56) Verwaltet werden sollten diese von einer
elektronischen Arbeitsbörse, die bei Nicht-Einhaltung der verpflichtenden Arbeitszeit
automatisch Mahnungen verschickt und bei Nicht-Nachkommen den Stopp der Grundeinkommenszahlungen
veranlasst. (Gorz 1986, 60)
[22] Die Mehrheit
der Linken hat keinerlei Probleme, einen Staat als Hebel und Werkzeug
emanzipatorischer Politik zu akzeptieren, und sieht auch die überwindung des
Geldes nicht als möglichen nächsten Schritt, sofern sie denn überhaupt eine
geldlose Gesellschaft für möglich erachtet. (Reitter 2004)
[23]
Proletariat ist im Marxismus als diejenige Klasse definiert, die ihre
Arbeitskraft verkauft bzw. verkaufen muss. Der erfolgreiche Verkauf dieser Ware
Arbeitskraft (an die besitzende Klasse, die Bourgeoisie) ist für sie nötig, um
zu überleben. Der Marxismus setzt große Hoffnungen in sie und geht davon aus,
dass die Selbstbefreiung des Proletariats zur Befreiung der gesamten
Gesellschaft führe. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Proletariat – zuletzt
abgerufen am 20. August 2005)
[24] Eine
übersicht über die verschiedenen Linux-Distributionen gibt es bspw. auf
http://distrowatch.com/dwres.php?resource=major – zuletzt abgerufen am 29.
August 2005
[25] Siehe
http://de.wikipedia.org
[26] Der
bekannte Rechtsextremist Reinhold Oberlercher (siehe
http://lexikon.idgr.de/o/o_b/oberlercher-reinhold/oberlercher-reinhold.php)
fordert in einem „Entwurf eines Hundert-Tage-Programms der nationalen
Notstandsregierung in Deutschland” auf der Homepage des von ihm initiierten
„Deutschen Kolleg” neben vielen anderen neoliberalen und/oder
rechtsextremistischen Forderungen: „74. Rettung des Sozialstaates durch das
Verbot der Zahlung von Sozialhilfe an Arbeitsfähige. 75. Sicherstellung des
Rechts auf ein Grundeinkommen durch Arbeit mittels Anstellung im staatlichen
Arbeitsdienst für arbeitsfähige Erwerbslose, die länger als sechs Monate
stellungslos sind.”
(http://www.deutsches-kolleg.org/oberlercher/texte-zur-zeit/1990-1999/einhundert-tage.html
– zuletzt abgerufen am 29. Juni 2005)
[27] Siehe
z.B. Kapitel 6.4: „Bedingungsloses Grundeinkommen (BAG-SHI)” und Kapitel
2.1.9.: „Netzwerk Grundeinkommen”.
[28] Zur Verdeutlichung bestimmter
Ausformungen wurden die folgenden Kategorien ergänzt: „„ex-post”-/ „ex-ante”
Grundeinkommen”. Außerdem die in Klammern geschriebenen Beisätze. Die folgenden
Kategorien wurden herausgenommen, deren Inhalte wurden weitgehend in bestehende
Kategorien integriert: „Definition des Existenzminimums”, „Berücksichtigung
Sonderbedarfe” und „Bemessungsgrundlage”.
[29] Eine weitere direkte Folge der im
Rahmen der Hartz-Gesetze eingeführten Ein-Euro-Jobs ist, dass Rentenkürzungen
um durchschnittlich 150 Euro jährlich (pro RentnerIn und bei 600.000
Ein-Euro-Jobs) zu erwarten sind: Ursache dafür ist die Bestimmung, dass
Ein-Euro-Kräfte als Erwerbstätige gezählt werden. Weil die „Zusatzjobber” aber
kaum etwas verdienen, mindern sie zugleich den statistisch ermittelten
Durchschnittslohn in Deutschland, der wiederum die Grundlage für die jährliche
Altersgeldanpassung [und die ALG-II-Regelleistung, Anm. PJ] bildet.
(Modellrechnungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und dem Verband
Deutscher Rentenversicherungsträger nach Spiegel Online vom 17. Juli 2005)
[30] Punkte
„Arbeitsmarkteffekte” und „Lohneffekte” wurden von Ronald Blaschke in den
Kriterienkatalog eingefügt. Die in diesen Punkten formulierten Einschätzungen
wurden nur in den wenigsten Fällen von den Verfassern der Konzepte selbst
diskutiert. Es handelt sich also meist um seine (R.B.) oder meine (P.J.)
Bewertungen und Einordnungen.
[31] In Köln
sind das nach Auskunft der ARGE Köln 6,60 Euro pro Quadratmeter. Der
tatsächliche Quadratmeterpreis liegt sogar in den „etwas günstigeren
Wohnviertel wie Ehrenfeld, Lindenthal und Klettenberg laut Mietspiegel
allerdings bei 8-12 Euro”. (karriere.de – zuletzt abgerufen am 12. August 2005)
[32] Die FDP
nennt es in ihrem Beschluss auch „Steuer-Transfer-System aus einem Guss” (FDP
2005) – den gleichen Namen gab Joachim Mitschke 1985 dem Buch, in dem er sein
Bürgergeld-Konzept als Negativsteuer vorstellte, es um Beispiele und
Berechnungen ergänzte und die Einführung einer konsumorientierten Bürgersteuer
begründete. (Blaschke 2005)
[33]
Lohnausgleich ist ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit
Arbeitszeitverkürzung oder Arbeitszeitverlängerung auftritt, und scheinbar widersprüchliche
Bedeutung hat. Im Zusammenhang mit Arbeitszeitverkürzung bedeutet "voller
Lohnausgleich": Der Stundenlohn wird so erhöht, dass der Wochenlohn (bzw.
Monatslohn bzw. Jahreslohn) gleich bleibt. Eine "Arbeitszeitverkürzung mit
vollem Lohnausgleich", etwa von 40 auf 35 Stunden pro Woche, bedeutet für
eineN ArbeiterIn mit einem Wochenlohn von 280 Euro (7 Euro/Stunde, 40 Stunden),
dass er/sie in Zukunft ebenfalls 280 Euro pro Woche (8 Euro/Stunde, 35 Stunden)
bekommt. Eine entsprechende "Arbeitszeitverkürzung ohne
Lohnausgleich" bedeutet, dass der Wochenlohn von 280 (=7x40) Euro auf 245
(=7x35) Euro sinkt.
Im Zusammenhang mit
Arbeitszeitverlängerung bedeutet "voller Lohnausgleich": Der
Wochenlohn (bzw. Monatslohn, bzw. Jahreslohn) wird so erhöht, dass der
Stundenlohn gleich bleibt. Eine "Arbeitszeitverlängerung mit vollem
Lohnausgleich", etwa von 35 auf 40 Stunden pro Woche, bedeutet für eineN
ArbeiterIn mit einem Wochenlohn von 280 Euro (8 Euro/Stunde, 35 Stunden), dass
er/sie in Zukunft 320 Euro pro Woche (8 Euro/Stunde, 40 Stunden) bekommt. Eine
entsprechende "Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich" bedeutet,
dass der Stundenlohn von 8 Euro (280 pro Woche, 35 Stunden) auf 7 Euro (280 pro
Woche, 40 Stunden) sinkt. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnausgleich –
zuletzt abgerufen am 20. August 2005)
[34] Eine Aufschlüsselung der
Einnahmen findet sich bei Otto 2005, 45 oder auf
http://www.archiv-grundeinkommen.de/otto/otto.pdf – zuletzt abgerufen am 29.
August 2005
[35] GAU =
Größter anzunehmender Unfall
[36] Wie
bekannt sei, gäbe es mit dieser Auflage keine AKWs. (AG links-netz 2003, 13)
[37] Das Recht
auf Nahrung wird u.a. garantiert durch Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte, Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, Artikel 6 der Erklärung über den Schutz von
Frauen und Kindern im Ausnahmezustand und bei bewaffneten Konflikten und Artikel
1 der Allgemeinen Erklärung zur endgültigen Beseitigung von Hunger und
Mangelernährung. (Künnemann 2005, 4)
[38] Diese
sind: Soziale Mindestsicherung (öTV), Bürgergeld (Mitschke), Grundsicherung in
der Bürgerversicherung (Opielka), Bedarfsorientierte Grundsicherung (DPWV),
Bedarfsunabhängiges Grundeinkommen (KAB), Mindesteinkommen (Euromärsche),
Transfergrenzen-Modell (Pelzer/Fischer)
[39] Der vorliegende Entwurf des
Wahlprogramms wurde vom Parteivorstand der Linkspartei. PDS am 16. Juli 2005
beschlossen.
[40]
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
Artikel 11 http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/mr/sozialpakt.pdf
[41] „Der
Ausschuss ist besorgt darüber, dass das System der sozialen Sicherung nach
seiner Reform und das in einem Reformprozess befindliche Rentensystem des
Vertragsstaats die Bedürfnisse von Familien, Frauen, älteren Menschen und der
benachteiligteren Gruppen der Gesellschaft nicht ausreichend berücksichtigen.
Der Ausschuss bemerkt, dass die Rentenreform noch nicht abgeschlossen ist, dass
das Bundesverfassungsgericht jedoch kürzlich auf die potenzielle
Benachteiligung von Familien in dem konzipierten System hingewiesen hat. […]Der
Ausschuss erneuert seine Besorgnis darüber, dass der Vertragsstaat noch keine
Definition des Begriffs Armut bzw. eine Armutsgrenze festgelegt hat. Der
Ausschuss ist besonders besorgt darüber, dass die Sozialhilfeleistungen, die
arme und sozial ausgegrenzte Menschen wie Alleinerziehende, Studenten sowie behinderte
Rentner im Rahmen des Bundessozialhilfegesetz erhalten, für einen angemessenen
Lebensstandard nicht ausreichen.” (UNO 2001, Punkt 23 und 27:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/
download/pdf/mr/comm_wirtsch.pdf
– zuletzt abgerufen am 29. August 2005)
[42] siehe Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte (Art. 23), Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte (Teil III, Art. 6), Internationaler Pakt über bürgerliche
und politische Rechte (Teil III, Art. 8), ILO-übereinkommen über Zwangs- oder
Pflichtarbeit, 1930 (Art. 1.1, 2.2, 4.1, 6, 9, 11), ILO-übereinkommen über die
Abschaffung von Zwangsarbeit, 1957 (Art. 1.1), Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten (Art. 4), Europäische Sozialcharta (Teil I, Art. 1) sowie
das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 12). Genaueres hierzu bei
Blaschke 2005c.
[43] Auf 100 SozialhilfeempfängerInnen
kamen zusätzlich 234 verdeckte Arme. (Vgl. Blaschke 2005a)
[44] Das Modell der Negativ(en
Einkommens)steuer kann also das Versprechen eines einfachen und durchsichtigen
Steuersystems nicht halten. (Siehe z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985, 134f)
[45] Die doppelte ALG-II-Regelleistung
(plus Miete und Heizung) entspräche ungefähr der Höhe der EU-Armutsgrenze für
einen Single-Haushalt.
[46] Ein Gedankenspiel: Dies könnte auch
in den Führungsebenen von Unternehmen zu einer Veränderung der Werte führen:
Wer nicht aus Geldgier, sondern aus Interesse im Management sitzt, würde
vermutlich nicht alles in die Tat umsetzen, was die GeldgeberInnen (Eigentümer,
AktienbesitzerInnen u.ä.) fordern (z.B. Lohnkürzungen, Kündigungen,
menschenunwürdige Arbeitsbedingungen etc.). Diejenigen die bisher aus Ehrgeiz
zum Reichtum in Chefetagen gelandet sind, könnten zukünftig z.B. bei
Abfallentsorgungsunternehmen zu Wohlstand kommen.
[47] Im Gegensatz zu PolitikerInnen
haben die hier vom Sachzwang betroffenen ihn nicht selbst zu verantworten.