Abschlussarbeit

 

zur Erlangung des Magister Artium

im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften

der

Johann Wolfgang von Goethe Universität

Frankfurt am Main

 

Institut für Gesellschafts- und Politikanalyse

 

 

Thema:

Konzeptionelle Ansätze für

allgemeine Grundsicherung

 

 

 

 

 

 

1. Gutachter: Prof. Dr. Joachim Hirsch

2. Gutachterin: Prof. Dr. Tilla Siegel

 

 

 

Vorgelegt von

Philipp Jacks

aus Kronberg im Taunus

 

Einreichungsdatum: 30. August 2005
Inhalt

Seite

1.       Einleitung. 3

1.1.     Fragestellung. 4

1.2.     Forschungsstand. 5

1.3.     Methode und Aufbau der Arbeit 6

2.       Was ist „allgemeine Grundsicherung”?. 8

2.1.     Geschichte der staatlichen Grundsicherung. 10

2.2.     Theoretischer Hintergrund. 21

2.3.     Psychologischer Hintergrund. 40

3.       Chancen und Risiken allgemeiner Grundsicherung. 47

3.1.     Chancen und Ziele. 47

3.2.     Risiken. 49

4.       Verknüpfte Voraussetzungen. 51

5.       Konzeptionelle Unterschiede. 54

6.       Die verschiedenen Modelle im Einzelnen. 59

6.1.     Arbeitslosengeld II (nach SGB II) 59

6.2.     Liberales Bürgergeld (FDP) 62

6.3.     Existenzsichernde Grundsicherung (Feministische Partei DIE FRAUEN) 66

6.4.     Bedingungsloses Grundeinkommen (BAG-SHI) 69

6.5.     Soziale Infrastruktur (AG links-netz) 74

6.6.     Grund-Nahrungseinkommen (FIAN) 78

6.7.     Weitere Konzeptionen. 82

7.       Fazit 87

8.       Literatur 95

9.       Tagesaktuelle Zeitungen und Zeitschriften. 105

10.      Anhang. 111

10.1.      Tabellarischer Lebenslauf 111

10.2.      Erklärung. 114

 



„Es gibt genug in der Welt für die Bedürfnisse aller,

aber es kann nicht genug für die Habgier aller geben”

Mahatma Gandhi

1.           Einleitung

 

Die Frage nach den Möglichkeiten und Zielen allgemeiner Grundsicherung wird länger diskutiert als es den bürgerlichen Staat und industrielle Produktionsverhältnisse gibt. Die Ziele einer solchen Grundsicherung werden dabei unterschiedlich definiert: Für die einen ist es lediglich der Schutz der „nicht verwertbaren” Arbeits- bzw. Erwerbslosen vor dem Hungertod, für die anderen ist sie ein Instrument zur Schaffung von individueller materieller Unabhängigkeit und damit die Grundvoraussetzung für tatsächliche Freiheit. So spricht bspw. einer der Protagonisten eines bedingungslosen Grundeinkommens, der belgische Autor Philippe van Parijs davon, dass die Sicherung formaler Grundrechte eine notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung für wirkliche Freiheit darstelle, sondern eine reale, materielle Sphäre unabdingbar einbezogen werden muss. (van Parijs 1997, 23, nach Reitter 2004) 

 

Spätestens seit dem Fall der „Berliner Mauer” und dem damit einhergehenden Ende der Systemkonkurrenz wird auch in Deutschland der seit den 1970ern im globalen Maßstab vorangetriebene neoliberale Vorstoß deutlich. Das Projekt der „nachholenden Entwicklung”, das den sozialen Ausgleich zwischen „Nord” und „Süd” erreichen sollte, scheint heute unwiderruflich gescheitert – die Schere zwischen Arm und Reich bewegt sich auch weltweit immer weiter auseinander. Im „Süden” hat die mit dem Anschluss an den Weltmarkt erfolgte Zerstörung traditioneller Subsistenz eine „Verelendungsdynamik katastrophischen Ausmaßes” (Seibert 2004) bewirkt.

 

Die durch die Deregulierung der Kapital- und Finanzströme und die Internationalisierung der Arbeitsteilung hervorgerufene Entwicklung von Sozialstaaten zu nationalen Wettbewerbsstaaten hat auch in den Industrieländern zu einer strukturellen Massenerwerbslosigkeit geführt, mit der die materielle Grundlage bisheriger Sozialstaatlichkeit (v.a. annähernde „Vollbeschäftigung”) nicht mehr gegeben ist. Die Folgen, vor denen die EuropäerInnen bisher Dank der Erfolge der Klassenkämpfe der vergangenen Jahrhunderte geschützt waren, sind unsichere Beschäftigungsverhältnisse, Existenzangst, Stress, Erwerbslosigkeit, Armut. Dass der Kapitalismus durch Reichtum Armut erzeugt, wird selbst in seinen Zentren immer deutlicher. (Vgl. z.B. Seibert 2004)

 

Aus diesem Grund wird über Alternativen zur Lohnarbeit als dem zentralen Zugang zu den Ressourcen des gesellschaftlichen Lebens und den Systemen seiner solidarischen Sicherung nachgedacht.

 

Gemeinsam ist allen in dieser Arbeit untersuchten Konzepten, dass sie eine Reaktion auf die Veränderungen innerhalb der kapitalistischen Arbeitswelt sind: v.a. die Auflösung des Normalarbeitsverhältnisses, der Ausbau von prekären Arbeitsfeldern, das Ende der „Vollbeschäftigung” (im Sinne der Vollzeitarbeit) und systematischer Sozialabbau. (Rein 2005)

 

Anstatt einem vordergründigen Realismus zu folgen, der die bestehenden kapitalistischen Verhältnisse für unveränderlich erklärt, soll über neue Formen von Arbeit und Vergesellschaftung nachgedacht werden, um die Alternative zwischen „perspektivloser Reformhandwerkelei und abstrakter Revolutionsmetaphysik” (Hirsch 2004) zu überwinden.

 

Auch Karl Marx spricht von der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Gesellschaftsveränderung: Er meint, dass das Kapital sich nicht mehr verwerten kann, wenn die notwendige Arbeit infolge des technischen Fortschritts auf ein Minimum reduziert wird. Dies käme nach Marx einer Selbstaufhebung des Kapitalismus und der Möglichkeit zur Schaffung einer kommunistischen Gesellschaft gleich. Diesem Zustand sind wir in technischer Hinsicht recht nahe gekommen, und tatsächlich kann sich die bestehende Produktionsweise nur noch durch planmäßig hergestellten Verschleiß, Verarmung und verschiedenste Arten von Arbeitszwang aufrechterhalten werden. Vor diesem Hintergrund kann mensch verstehen, warum das kapitalistische System in vielfacher Hinsicht immer offener gewaltförmig wird. „Die von Marx erhoffte ‚wirkliche Bewegung’, die diesen Zustand aufheben könnte, ist freilich nicht in Sicht. Der herrschende Vergesellschaftungsmechanismus scheint dies umso mehr zu verhindern, je deutlicher seine Irrationalität zu Tage tritt.” (Hirsch 2003)

 

 

1.1.      Fragestellung

 

Als eine Antwort auf die oben kurz umrissenen problematischen Entwicklungen wird eine allgemeine Grundsicherung, ein „Bürgergeld” oder auch ein „Grundeinkommen” diskutiert. BefürworterInnen einer solchen allgemeinen Grundsicherung finden sich allerdings ebenfalls in fast allen politischen Strömungen. Wo also liegen die Unterschiede der von Rechtsextremisten, (Neo-) Liberalen, Sozialdemokraten und Linksradikalen propagierten Konzepte?

 

Diese Arbeit soll herausfinden, ob bestimmte Faktoren eine „allgemeine Grundsicherung” zu einer emanzipatorischen Reform in unserer entwickelten und technisierten Gesellschaft machen können und welche Faktoren sie dagegen zu einem repressiven[1] Instrument einer Zwei-Klassen-Gesellschaft machen. Des Weiteren soll untersucht werden, ob weitere verknüpfte Maßnahmen notwendig sind, um eine allgemeine Grundsicherung als Instrument zur Erreichung einer fortschrittlichen Gesellschaft zu nutzen. Wie wirkten sich die verschienenden Konzepte auf die fortschreitende Spaltung der Gesellschaft aus? Würde dies automatisch die Geschlechterverhältnisse emanzipatorisch beeinflussen oder womöglich Frauen aus der Erwerbsarbeit verdrängen? Würden sie vielleicht sogar den Kapitalismus abschaffen? Was ist das qualitativ Neue an diesen Forderungen? Ist der Unterschied zwischen dem Liberalen Bürgergeld und dem Bedingungslosen Grundeinkommen tatsächlich nur das Prinzip der Negativ-Steuer[2] oder spielen die Höhe der Auszahlungen und andere Faktoren eine viel entscheidendere Rolle? Und ist das „Arbeitslosengeld II (ALG II)”, das zum 1. Januar 2005 im Rahmen der Hartz-Gesetze eingeführt wurde, schon eine Form des Grundeinkommens?

 

Grundlegende Aufgabe dieser Arbeit soll es sein, zu analysieren, worin sich die verschiedenen Entwürfe unterscheiden, von welchen Zielen und Weltanschauungen sie geprägt sind und welche Wirkungen auf Gesellschaft, Arbeitsmarkt und Löhne zu erwarten sind.

 

 

1.2.      Forschungsstand

 

Die wissenschaftliche Theorie beschäftigt sich schon seit Jahrhunderten mit dem Thema „allgemeine Grundsicherung”. Die frühesten Quellen stammen vom Anfang des 16. Jahrhunderts, die Thematik zieht sich seitdem phasenweise durch die Geschichte. Von Beginn an unterschieden sich die Ziele der einzelnen Ansätze (siehe Kapitel 2.1: „Geschichte der staatlichen Grundsicherung”). In den 1960ern wurden in den USA verschiedene Konzepte verstärkt diskutiert und haben sogar den Sprung in die etablierte Politik gemacht – dieser Vorstoß wurde aber mit Beginn der Reagan-ära abrupt beendet. In jüngster Zeit, d.h. seit den 1970er bzw. 1980er Jahren wird allgemeine Grundsicherung zumeist aufgrund der Einsicht diskutiert, dass Vollbeschäftigung im Sinne von Vollzeitarbeit für alle auch langfristig nicht mehr realisierbar ist und dass die durch die Automation eingesparte Arbeit gerecht auf alle verteilt werden soll. Im (neo-) liberalen Kontext spielen spätestens seit den Vorstößen Milton Friedmanns in den 1960ern die Einsparung von Verwaltungskosten und die kostengünstige Verwaltung der Armut die Hauptrolle.

 

Es gibt eine unüberschaubare Vielfalt von Literatur – allein zum Thema „Grundeinkommen” finden sich zahllose Publikationen in deutscher Sprache. SozialpolitikerInnen, WirtschaftswissenschaftlerInnen, PhilosophInnen und AktivistInnen sind deren Autoren.

 

 

1.3.      Methode und Aufbau der Arbeit

 

Um die verschiedenen Konzeptionen zu verstehen und einschätzen zu können, werden zuerst theoretische sowie praktische Hintergründe der Grundsicherung dargestellt. Hierbei wird auch ein überblick über verschiedene theoretische Ansätze dargestellt.

 

Anschließend werden einige beispielhafte Konzepte herausgegriffen und im Detail verglichen. Vor allem Ziele, konkrete Ausgestaltungen und potentielle Folgen sollen verglichen werden. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Arbeitslosengeld II”) wird den Alternativ-Konzepten gegenüber gestellt.

 

Die Definitionen und Konzepte der allgemeinen Grundsicherung sind vielfältig (siehe auch Kapitel 2: „Was ist ‚allgemeine Grundsicherung?’”). In den Vergleich dieser Arbeit einbezogen werden ausschließlich Grundsicherungsmodelle, die für die Allgemeinheit konzipiert sind. Nicht berücksichtigt werden Konzepte wie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Reformmodelle, die ebenso lediglich auf eine bestimmte Personengruppe zielen, wie Kindergrundsicherung, Grundrente, Erziehungsgehalt etc.

 

In dieser Arbeit wird sich die Definition der „allgemeinen Grundsicherung” an Blaschkes Definition des „Grundtyps II” orientieren, unter dem er (bedarfsorientierte) „Grundsicherung” und (bedingungsloses) „Grundeinkommen” zusammenfasst. (siehe Blaschke 2005, 13f) Diese Definition schließt sowohl Leistungen aus, die als Lohnsubvention bzw. Kombi-Lohn gezahlt werden, als auch solche Entwürfe sozialer Sicherungssysteme, die auf dem Versicherungsprinzip beruhen, also von vorheriger Beitragszahlung (z.B. in Sozial-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung, z.B. bei „ALG I”) oder Leistungen (z.B. Berufstätigkeit) abhängig gemacht werden. Andererseits beinhaltet diese Definition bspw. die ‚Sozialhilfe’ bzw. das „Arbeitslosengeld II” (ALG II), welche unabhängig von vorherigem Status, Alter, Geschlecht und Einkommen gezahlt werden.


 

2.           Was ist „allgemeine Grundsicherung”?

 

In der Literatur werden dem Begriff „Grundsicherung” unterschiedlichste Bedeutungen zugemessen. Richard Hauser versteht „die Begriffe ‚Soziale Grundsicherung’ oder ‚Mindestsicherung’ als Oberbegriff für verschiedene, der Armutsvermeidung dienende Systeme”. (Hauser 1996, 13) Dies ist wohl die am weitest greifende Definition. Für Ronald Blaschke hingegen ist die „Grundsicherung” etwas sehr Spezielles: Er benutzt für steuerfinanzierte, also nicht beitragsfinanzierte, Modelle den Oberbegriff „Garantiertes Mindesteinkommen”, welches er wiederum in zwei „Grundtypen” unterteilt: „Grundtyp I” zeichnet sich durch direkte ArbeitnehmerInnen-Subvention aus (Kombi-Lohn, Lohnsubvention), „Grundtyp II” hingegen beinhaltet keine direkte Subventionierung der (Erwerbs-) Arbeit. Diesen von ihm so genannten „Grundtyp II” unterteilt er wiederum in „Grundsicherung” und „Grundeinkommen” (siehe Abbildung 1). „Grundsicherung” ist hier eine bedarfsabhängige staatliche Unterstützung, „Grundeinkommen” definiert er dadurch, dass es unabhängig von vorherigen Leistungen an jedeN ausgezahlt wird. (Blaschke 2005, 14)

 

Abbildung 1:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Blaschke 2005, 14

 

Es treten weitere Unschärfen auf: Die derzeit gängigen Begriffe sind „Mindestsicherung”, „Grundsicherung”, „Bürgergeld”, „Existenzgeld”, „Negative Einkommensteuer”, „Kombilohn”, „Sozialdividende”, „Soziallohn”, „Mindesteinkommen” (nicht zu verwechseln mit „Mindestlohn”),  „Grundeinkommen” und viele mehr. Diese Begriffsvielfalt existiert nicht nur in Deutschland – international werden Grundeinkommen als „Basic Income”, „State Bonus”, „Demogrant”, „Citizen’s Wage”, „Universal Benefit”, „Territorial” oder „National Dividend”, „Allocation Universelle”, „Renda Basica”, „Reddito di Cittadinanza”, „Basisinkomen”, „Borgerlon” u.v.m. diskutiert.

 

Auch unter dem Begriff „Grundeinkommen” wird von unterschiedlichen Gruppierungen mit unterschiedlichen Menschen- und Weltbildern, unterschiedlichen Politikansätzen und unterschiedlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit auch Unterschiedliches verstanden. Bei dem Begriff „Grundsicherung” ist die Bedeutungsvielfalt noch viel ausgeprägter, da darunter, wie Hauser darlegt, auch sämtliche sozialen Sicherungssysteme verstanden werden können.

 

Die im Titel dieser Arbeit benannte „allgemeine Grundsicherung” muss also zuerst begrifflich gefasst werden – dazu soll der Zusatz „allgemein” im doppelten Sinne verstanden werden:

 

·         Im Unterschied zu der im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen „Grundsicherung für Arbeitsuchende” (SGB II) und der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung” (SBG XII, Viertes Kapitel), soll eine „allgemeine Grundsicherung” für alle sein, also nicht auf einen speziellen Personenkreis begrenzt.

·         Zweitens soll eine „allgemeine Grundsicherung” das Sozialsystem vereinfachen und (bis auf wenige Sonderfälle z.B. für „besondere Lebenslagen”) die Leistungen zusammenfassen. Diese Grundsicherung ist also auch in der Höhe nicht mehr speziell auf ein Individuum oder eine Familie o.ä. zugeschnitten, ist weder sach- noch zweckgebunden, sondern pauschaliert – „verallgemeinert”. So soll sie sowohl den Verwaltungsaufwand und die Missbrauchsmöglichkeiten minimieren als auch den EmpfängerInnen entwürdigende Bedürftigkeitsprüfungen ersparen und ihnen die Freiheit geben, über die Verwendung der Transferleistungen nach ihren eigenen Vorstellungen selbständig bestimmen zu können.

 

Dieser Definition einer „allgemeinen Grundsicherung” entspricht sowohl das Konzept des „Bedingungslosen Grundeinkommens” der Bundesarbeitsgruppe Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) als auch das neoliberale Konzept der „Negativen Einkommensteuer”, das in Deutschland meist als „Bürgergeld” diskutiert wird (siehe Mitschke 2000, Bündnis90/Die Grünen 2005, FDP 2005). Worin die Unterschiede der Konzepte liegen, soll in dieser Arbeit untersucht werden.

 

Die Chancen eines bedingungslosen Grundeinkommens haben Giarini und Liedke in ihrem Bericht an den „Club of Rome” (1997) sehr treffend beschrieben, obwohl sie sich in ihrem Buch „Wie wir arbeiten werden” für ein so extrem niedriges Grundeinkommensniveau aussprechen, dass viele der genannten Vorteile wegfallen würden: Sie umreißen ein allgemeines, uneingeschränktes Grundeinkommen, das vom Staat an jede Bürgerin und jeden Bürger ausgezahlt wird. Ein Grundeinkommen würde allen eine Form der materiellen Unabhängigkeit sichern, die „niemand je zuvor in der Industriellen Revolution genossen hätte – mit Ausnahme von Großgrundbesitzern." (Giarini/Liedke 1997) Frauen wären nach Giarini und Liedke in ihrer Existenz nicht länger von Männern abhängig, ebenso wenig ArbeitnehmerInnen wegen ihrer Löhne von ArbeitgeberInnen oder die Arbeitslosen wegen der Arbeitslosengelder von einer Regierungsbehörde. Der Schock, der heutzutage auf jede radikale Veränderung der Familiensituation, wie den Tod des Ernährers oder die Entlassung, folge, würde gelindert.

 

Sie schreiben weiter, dass ein allgemeines Grundeinkommen die gegenwärtig überaus komplexen Steuer- und Sozialversicherungssysteme zusammenfassen und vereinfachen würde. Zurzeit verteile der Staat mehr Geld in Form von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten als in Form von Sozialleistungen, aber nur wenige Menschen verstünden diese Tatsache.

 

Der Hauptvorteil eines allgemeinen Grundeinkommens ist für Giarini und Liedke, dass es die individuelle Risikobereitschaft und die Innovationsfreudigkeit erhöhe. Die Arbeitsmotivation würde dann tendenziell das finanzielle Interesse als Hauptkriterium für die Auswahl einer Arbeitsstelle ablösen. Technologische Veränderungen wären leichter durchzusetzen, weil die ArbeitnehmerInnen weniger Gründe hätten, für den Erhalt der Stellen zu kämpfen, da ihr Grundeinkommen und ihre persönliche Würde mit Hilfe des Systems eines Grundeinkommens garantiert wären.

Auch nach Giarini und Liedke konzentrieren sich die Argumente gegen ein solches System im Wesentlichen auf die Kosten und die Arbeitsanreize. Einige Experten haben anhand von aktuellen Zahlen kostenneutrale Schemata ausgearbeitet, indem sie die Grundeinkommen in der Nähe des gegenwärtigen Niveaus der Sozialhilfe ansiedeln und Steuerfreibeträge und –abschreibungen berücksichtigen. (Giarini/Liedke 1985, 192 ff)

 

Ob diese vorgeschlagene Höhe allerdings all die genannten positiven Effekte überhaupt mit sich bringt, wird später behandelt.

 

 

2.1.      Geschichte der staatlichen Grundsicherung

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass es soziale (Grund-)Sicherung gibt, seitdem es Menschen gibt. Arme, Schwache und Kranke wurden seit jeher von der Gemeinschaft, d.h. z.B. der Großfamilie, vor dem Verhungern bewahrt, eine Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wurde gewährleistet. (Siehe z.B. Brangsch, 2000) In weiten Teilen der nicht-industrialisierten Welt ist dies nach wie vor der Normalfall.

 

Als im Europa des 17. Jahrhunderts die industrielle Revolution begann und sich infolge dessen der bürgerliche bzw. kapitalistische Staat entwickelte, lösten sich traditionelle Familien- und somit auch Sozialstrukturen auf; die Großfamilie wurde von der für die industriellen Produktionsverhältnisse effektiveren Klein- bzw. Kernfamilie abgelöst (vgl. z.B. Toffler, 1980). Dadurch entstanden Unmut über unsoziale Verhältnisse und auch Widerstand; kommunistische Bestrebungen bzw. überzeugungen verbreiteten sich bis weit in die Arbeiterschicht hinein. Um dem entgegen zu wirken wurden in  Deutschland repressive Maßnahmen wie das „Sozialistengesetz”, was eigentlich ein Anti-SozialdemokratInnen-Gesetz war, aber auch eine erste staatliche Sozialversicherung durch Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts eingeführt.[3] Das originäre Ziel von staatlicher sozialer Grundsicherung ist es demnach, Kapitalismus und Demokratie zu versöhnen, bzw. Kommunismus und die damit einhergehende Enteignung von Kapitalisten und Großgrundbesitzern zu verhindern. Sozialpolitik war also von Anfang an ambivalent: Für die einen kam sie den ArbeiterInnen und Armen zu sehr entgegen, indem sie Existenzchancen neben dem kapitalistischen (Arbeits-) Markt sicherte; die anderen sahen in ihr nur ein Instrument der Herrschenden, das vom eigentlichen Ziel einer sozialistischen oder kommunistischen Revolution ablenkt. (vgl. z.B. Opielka 2004a; Rätz 2005)

 

2.1.1.            Vordenker der allgemeinen Grundsicherung

 

Wesentliche Vordenker der Idee der allgemeinen Grundsicherung waren beispielsweise Juan Luis Vives (1526), Thomas More („Utopia”, 1517), Thomaso Campanella („Sonnenstaat”, 1623) oder auch Francis Bacon („Neu-Atlantis”, 1638). Sie forderten zum einen umfassende Versorgung von Bedürftigen, zum anderen aber ein Grundeinkommen für alle, weil jedeR (als Mitglied der Gesellschaft) das Recht auf Befriedigung der grundlegenden Lebensbedürfnisse hat. (vgl. Blaschke 2004, 9)

 

Ende des 18. bzw. Anfang des 19. Jahrhunderts beschäftigten sich Thomas Paine (1796), der zuerst ein bedingungsloses Grundeinkommen forderte, aber auch Charles Fourier (1863) und sein Schüler Victor Considerant (1845) mit spezifischen Formen des Grundeinkommens – jeweils ausgelegt für verschiedene Personengruppen, mit und ohne Gegenleistungs-Verpflichtung, als minimale Existenzsicherung oder Armutsbeihilfe oder auch als Startkapital für wirtschaftliche Aktivitäten. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass Charles Fourier nicht nur den sozialen Aspekt der Verhinderung von Armut im Sinne hatte, sondern seinen Ansatz so begründete: Die Armen seien für den Verlust des direkten Zugangs zu den natürlichen Ressourcen zu entschädigen –  durch eine Beteiligung an den Gewinnen der jeweiligen Genossenschaft („Phalanstčres”) und zwar ohne dafür eine Gegenleistung bringen zu müssen. (vgl. Füllsack 2003, 103ff.)

 

2.1.2.            Erste Versuche: Speenhamland, England

 

In England, wo auch die Industrielle Revolution früher begann, fanden schon früh Versuche mit sozialem Grundeinkommen statt. Bereits 1795 wurde dort die „Konvention von Speenhamland” umgesetzt, (Polanyi 1978 nach Büchele/Wohlgenannt 1985) die als Vorbote eines bedarfsorientierten Grundeinkommens verstanden werden kann. Demnach wurde jedem Arbeiter Geld für einen Vier-Kilo-Laib Brot pro Woche plus Geld für einen halben Laib pro weiteres Familienmitglied ausgezahlt – wenn er dies nicht selbst finanzieren konnte. Arbeiter mussten also zuerst ihren eventuell vorhandenen (Land-) Besitz verwerten, womit sie in die völlige Lohnabhängigkeit abrutschen und so die ausbeuterische kapitalistische Produktionsweise überhaupt erst ermöglichen. Dieses Grundeinkommen wurde nach knapp 40 Jahren, also im Jahre 1834, wieder abgeschafft, da die Arbeitgeber es mit Hilfe der Gesetzgeber auch in anderer Hinsicht zweckentfremdet hatten: Es gab weder einen gesetzlichen Mindestlohn noch eine gesetzliche Arbeitszeitbegrenzung. Es gab aber die 1799/1800 beschlossenen Antikoalitionsgesetze, die es den ArbeiterInnen verboten, sich zu Interessensgemeinschaften zusammenzuschließen. Aufgrund dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen drückten die Arbeitgeber mit dem Verweis auf die Grundsicherung die Löhne ins Bodenlose, wodurch die ArbeiterInnen keine Veranlassung mehr hatten, gut oder überhaupt zu arbeiten: Sie bekamen so oder so gleich wenig. Als das Grundeinkommen 1834 abgeschafft wurde, folgte die Zeit des größten Massenelends in der Geschichte Englands. (Büchele/Wohlgenannt , 1985)

 

2.1.3.            Social Credit Movement

 

Einen anderen Ansatz verfolgte die in den 1920er-Jahren von Major Clifford H. Douglas vertretene Konzeption einer „Sozialdividende”: Die gesamte gesellschaftliche Produktion habe ihren Ursprung in einem gemeinsamen kulturellen Erbe früherer Erfindungen, aktuelle gegenwärtige Bemühungen spielten dagegen nur eine sekundäre Rolle. (Füllsack 2002, 108) Da die aktuellen Früchte des technologischen Fortschritts aber in erster Linie den finanziellen Interessen und den Kapitaleignern zugute kommen würden, sollten die Zinsen, die der Staat aus Anleihen und Krediten an Unternehmen erhält, als direkte Dividende an seine BürgerInnen ausgezahlt werden. (Füllsack 2002, 109)

 

Die mit Douglas’ Unterstützung in Kanada gegründete „Social Credits Party” wollte allen EinwohnerInnen des Bundesstaates Alberta eine monatliche Sozialdividende von 25 Dollar bezahlen: damit gewann die Partei 1935 die lokalen Wahlen. Das Konzept wurde allerdings noch vor seiner Ausführung von der Föderationsregierung gestoppt. (Füllsack 2002, 109)

 

2.1.4.            Sozialdividende / Lady Rhys-Williams

 

Inspiriert von Douglas und dem ökonom Dennis Milner (Füllsack 2002, 110) stellte Juliet Rhys-Williams 1943 eine Broschüre vor („Something to Look Forward To”, London 1943), die sie 1953 in erweiterter Fassung als Buch veröffentlichte („Taxation and Incentives”, London 1953). Das darin vorgeschlagene Konzept kommt in seinem Anspruch der heutigen Forderung nach Bedingungslosem Grundeinkommen sehr nahe. (Tintelnot/Emmler 2004, 10; Mitschke 2000, 15) Alle BürgerInnen eines Landes sollten an dem durch die Gesamtgesellschaft erwirtschafteten Sozialprodukt beteiligt werden. (Rhys-Williams 1943 nach Mitschke 2002, 15) Diese Vorstellung der „Sozialdividende” wurzelt auf einem Gesellschaftsvertrag Rousseauscher Prägung, die allerdings nicht nur Teilhabe am wirtschaftlichen Wohlstand, sondern auch die Teilhabe an den anderen gesellschaftlichen Qualitäten und Einrichtungen einschließt. (Rousseau 1966 nach Mitschke 2000, 15) Diese heute als „Soziale Integration” (oder auch „Soziale Infrastruktur”, siehe Kapitel 6.5: „Soziale Infrastruktur (AG links-netz)”) bezeichneten Bestrebungen gehen auch auf das Aristotelische Staatsverständnis zurück, das den Staat als Kollektiv und Solidargemeinschaft sieht und sich auch explizit im bundesdeutschen Grundgesetz wieder findet. (Mitschke 2000, 15)

 

Technisch kann das Modell von Rhys-Williams als ein erster Entwurf der Negativen (Einkommens)Steuer gesehen werden:  Sie wollte den Transfer bzw. die Steuern nach dem jeweiligen Einkommen berechnen. Freibeträge und steuerliche Pauschalen sollten entfallen, so dass die Besteuerung bereits ab der ersten Einkommenseinheit begänne. (Pelzer/Fischer 2004, 3; Tintelnot/Emmler 2004) Aufgrund diverser Kritik von anderen WissenschaftlerInnen, die die Höhe der Sozialdividende für unbezahlbar hielten und außerdem negative Arbeitsanreize befürchtet wurden, schwächte Rhys-Williams ihren Entwurf stark ab, so dass sie in ihrem Buch von 1953 eine wesentlich niedrigere Sozialdividende vorschlug. (Tintelnot/Emmler 2004, 10)

 

2.1.5.            USA in den 1960er-Jahren

 

Der „Hauptvertreter des garantierten Einkommens in den Vereinigten Staaten” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 119) war Robert Theobald. Er veröffentlichte 1963 das Buch „Free men and free markets” und 1966 eine Aufsatzsammlung mit dem Titel „The Guaranteed Income”. Ihm ging es um mehr als darum, das Armutsproblem in den Griff zu bekommen, die damit verbundene soziale Sprengkraft zu kanalisieren und die Behinderung wirtschaftlichen Wachstums zu beseitigen. Er sah ein neues Zeitalter heraufkommen: Das Computerzeitalter der automatisierten Fabriken und der überproduktion, die Zeit der nutzlosen Arbeitskräfte, eine ära grundlegender Transformation der westlichen Gesellschaften. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 119)

 

Statt nun als oberstes Ziel (nicht benötigtes) Wirtschaftswachstum zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu setzen, erschien es Theobald sinnvoller, die überkapazitäten aus der Wirtschaft den EmpfängerInnen direkt als Einkommen zukommen zu lassen. Da er mit stetig wachsender Arbeitslosigkeit durch Rationalisierung, Technisierung und Kybernetik rechnete, plädierte er für eine schrittweise Einführung des Grundeinkommens. Sie sollte bei den WohlfahrtsempfängerInnen beginnen, im Einklang mit dem Produktivitätszuwachs sollte das Basiseinkommen erhöht werden und immer weitere Kreise ziehen. Seine langfristige Strategie zielte auf die vollständige Abkopplung der Einkommen von der Arbeit. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 120f) Theobald schlug außerdem vor, das Grundeinkommen durch eine Reduktion der Militärausgaben und durch umverteilende Körperschaftssteuern zu finanzieren. (Füllsack 2002, 112f)

 

Er argumentierte bereits mit dem, was ab den 1980ern „autonomer Sektor” (siehe auch Kapitel 2.2.7: „Die Vision einer solidarischen Gesellschaft”) genannt wird. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 120)

 

Theobald stellte sich ein Basiseinkommen in Höhe einer amtlichen Armutsgrenze vor, das jährlich wachsen könnte. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 120) Trotz seiner anfänglichen Idee einer Komplett-Anrechnung zusätzlicher Einkommen schloss er sich im Laufe der Diskussion der Vorstellung abgestufter Transfers im Sinne der von Friedmann und Tobin vertretenen „Negativen Einkommensteuer” an. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 120)

 

Milton Friedmann schlug sein erstes Konzept der „Negativen Einkommensteuer” in seinem Buch „Captalism and Freedom” von 1962 vor (also 20 Jahre nach dem ersten Entwurf von Lady Juliet Rhys-Wiliams). Als wesentliches Ziel seines Konzepts nennt er zwar auch die Verhinderung von Armut, die Ernsthaftigkeit dieses Ziels wird aber in Anbetracht der konzeptuellen Ausformung (v.a. Höhe) des Modells angezweifelt. (vgl. bspw. Blickhäuser/Molter 1986, 109) Hauptinteresse war eher eine Rationalisierung des unübersichtlich gewordenen und kostenaufwändigen Wohlfahrtssystems. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 134) "keinesfalls eine einkommensunabhängige und von Arbeit abgekoppelte Leistung. Denn sie wird ja gezielt kompensativ zum vorhandenen Einkommen zugeteilt. Eine ideologische wie praktische Abkopplung von Arbeiten und Essen ist folglich weder notwendig noch wird sie dadurch geleistet" (Opielka 1984, S. 113.).

 

Um Arbeitsanreize zu schaffen, sollte SozialhilfeempfängerInnen zusätzlicher Zuverdienst nicht mehr wie bisher zu 100% angerechnet werden, sondern nur noch zu 50%, da seinerzeit fast sämtliche von TransferempfängerInnen selbst verdienten Einkünfte angerechnet wurden und somit der Nettolohn und damit der Arbeitsanreiz minimal waren. Die Armut sollte durch die Schaffung von mehr Niedriglohnjobs beseitigt werden. Friedmann siedelte die Transferleistungen bzw. die Einkommensgrenze auf sehr niedrigem Niveau an, damit die Menschen schlecht bezahlte Jobs annehmen – damit also der „Arbeitsanreiz” gegeben ist. (Siehe bspw. Büchele/Wohlgenannt 1985, 116) Dementsprechend sah Friedmann die Aufhebung der Mindestlöhne vor, da nach seiner Meinung die hohe Arbeitslosenrate, „z.B. unter farbigen Jugendlichen, auf die zu hohen gesetzlichen Löhne zurückzuführen sei”. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 117) Weiteres Hauptziel neben der Schaffung von hohem „Arbeitsanreiz” für TransferempfängerInnen war die Einsparung von Verwaltungskosten. (Vgl. z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985, 116)

 

Auch der spätere Nobelpreisträger James Tobin (derzeit durch die „Tobin-Tax” bekannt, die ursprünglich mit der Idee der Negativen Einkommensteuer verknüpft war – siehe Füllsack 2002, 115) entwarf ein Konzept für die Einführung einer Negativen Einkommensteuer. Er wollte einer vierköpfigen Familie ein garantiertes Einkommen von 2500 US-Dollar jährlich zugestehen – gegenüber 1500 US-Dollar bei Friedmann –, was aber immer noch ein Sechstel unter dem staatlich definierten Existenzminimum lag. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 118) Wie Friedmann betont auch Tobin die Notwendigkeit, den WohlfahrtsempfängerInnen Freiheit, Selbstbestimmung und Würde wieder zu geben und es erschien ihm – im Gegensatz zu Friedmann – falsch, völlige Besitzlosigkeit zur Voraussetzung einer Unterstützung zu machen. Lediglich Einkünfte aus Besitz, nicht der Besitz selbst, sollten nach Tobin zur Berechnung herangezogen werden, da sonst jeder Anreiz, zu sparen oder in ein eigenes Heim zu investieren, verloren gehe. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 118)

 

In Folge der breiten Diskussion in den USA, die auch aufgrund der Angst vor „Urban Riots” und ziviler Unordnung[4] auf relativ breite öffentliche Zustimmung traf, wurden in den USA und in Kanada einige Experimente mit der Negativen Einkommensteuer durchgeführt. (Füllsack 2002, 114; Reitter 2004) Zuerst wurde ein kleineres Experiment mit einigen hundert Haushalten in New Jersey durchgeführt, dessen Ergebnisse jedoch nicht auf zu erwartende Folgen einer breiten Einführung rückschließen ließen. Die Gründe hierfür lagen nicht nur in der geringen Teilnehmerzahl, sondern auch in den einer Betreuung gleich kommenden intensiven begleitenden Sozialforschungen und auch im Wissen der TeilnehmerInnen um die zeitliche Begrenzung. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 124)

 

Das später durchgeführte „Seattle and Denver Income Maintainance Experiment” war weitaus breiter angelegt – nicht nur in der Anzahl der TransferempfängerInnen, sondern auch in der Verschiedenheit der Familienformen. Untersucht wurde die Veränderung der Arbeitsbemühungen von allein stehenden Frauen mit Kindern, von Hausfrauen und von Familienvätern. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 124) Im Schlussbericht wird resümiert, dass sämtliche o.g. Gruppen ihre Arbeitsleistung je nach Anreiz einschränkten oder ausweiteten. Ein hohes Grundeinkommen einerseits, aber auch hohe Abzüge bei zusätzlichem Verdienst, die also das Grundeinkommen im Falle eigener zusätzlicher Arbeitsbemühungen nur wenig – unter Umständen überhaupt nicht – ansteigen ließen, seien wenig motivierend. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 124) Anreiz zu zusätzlicher Arbeit müsse dann entweder aus entsprechend hohen Verdienstmöglichkeiten oder aber aus nichtmaterieller Motivation entstehen. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 124)

 

Die beste Quelle zu diesen und weiteren Experimenten stellt nach Karl Reitter (2004) eine Arbeit von Karl Widerquist dar[5], deren allgemeiner Tenor war, dass keine wirklich weitreichenden Schlüsse gezogen werden konnten. (Reitter 2004) Einige Momente ließen sich allerdings herausarbeiten: Die Schulleistungen der Kinder verbesserten sich, die Scheidungsrate stieg an und die Menschen verweilten länger in Arbeitslosigkeit, wenn sie ihren Job verloren. (Reitter 2004)

 

In die Realität umgesetzt wurden allerdings keines der genannten Konzepte: Der Berater Präsident Kennedys, Daniel B. Moynihan, der später unter Präsident Nixon den „Family Assistence Plan” erarbeitete, dessen Kern ein garantiertes Einkommen bildete, scheiterte mit seinen Vorschlägen ebenso wie ein unter Präsident Johnson vorgelegtes Papier. (Gorz 1983; Büchele/Wohlgenannt 1985, 122) Auch Präsidentschaftskandidat McGovern, der in seiner Wahlkampagne 1972 ein jährliches Grundeinkommen von 1000 US-Dollar versprach, verlor die Wahl. Die unter Präsident Carter angestrebte Wohlfahrtsreform fand in der vorgeschlagenen umfassenden Form nicht statt: Das Misstrauen der US-amerikanischen WählerInnen und VolksvertreterInnen gegenüber Sozialleistungen, die an keinerlei Arbeitsverpflichtung gebunden sind, war zu tief verwurzelt. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 122) Außerdem gefährdete der Plan aus Sicht  der Konservativen den Familienzusammenhalt, die Liberalen fanden, dass der Süden der USA überproportional begünstigt würde und die Vertretungsinstanzen der Wohlhabenden hatten verschiedenste Vorbehalte, während die Armen einfach zu schlecht organisiert waren. (vgl. Chancer 1998, 87f, nach Füllsack 2002, 115) Mit der Wahl Ronald Reagans und seiner Politik der Steuererleichterung für Reiche bei drastischer Kürzung der sozialen Sicherungen fand die Diskussion ihr Ende. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 125)

 

 

2.1.6.            Der „Alaska Permanent Fund”

 

Im US-Bundesstaat Alaska konnte sich eine Grundeinkommensidee aufgrund der reichhaltigen Bodenschätze und der niedrigen Gesamtbevölkerungszahl schon 1977 durchsetzen. Ein Teil der Gewinne aus bestimmten staatlichen ölquellen wird dort unter allen ständigen EinwohnerInnen aufgeteilt. (Füllsack 2002, 116) Die jährlich ausbezahlten Summen betrugen anfangs 1000 US-Dollar, fielen zunächst ein wenig und stiegen dann permanent an, auf 1800 US-Dollar im Jahre 1999. (Füllsack 2002, 117) Moralisch wurde das Grundeinkommen damit begründet, dass die Erdölvorkommen als Gemeinschaftseigentum anzusehen seien und die EinwohnerInnen zu TeilhaberInnen gemacht werden sollten. (Füllsack 2002, 117)

 

Hauptgrund war das ökonomische Ziel der Stabilisierung der Konjunkturzyklen: Die öleinnahmen der vorhergehenden Jahre waren von der Regierung innerhalb kurzer Zeit verbraucht worden und hatten so kurze, unkontrollierbare „Boom-Zyklen” herbeigeführt, die die Wirtschaft Alaskas immer wieder aus dem Ruder geworfen hatten. (Füllsack 2002, 117) Es wird davon ausgegangen, dass die persönlichen Einkommen der BewohnerInnen Alaskas um zwei bis drei Prozent gestiegen sind, somit die Kaufkraft angehoben wurde und in der Folge dessen die Sozialdividende für zirka zwei bis drei Prozent der Arbeitsplätze in Alaska verantwortlich ist. (Füllsack 2002, 117)

 

 

2.1.7.            Aktuell: Brasilien

 

In Brasilien hat Präsident Luiz Inácio Lula da Silva („Lula”) am 8. Januar 2004 ein Grundeinkommensgesetz unterzeichnet, das allen, die länger als fünf Jahre in Brasilien leben, ein bedingungsloses, Armut bzw. Hunger verhinderndes Grundeinkommen garantiert. Die finanzielle Unterstützung, die monatlich und ohne Unterschiede von arm und reich, alt oder jung, Mann oder Frau gleichermaßen ausgezahlt werden soll, hat die Aufgabe, die Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Erziehung und Gesundheit zu befriedigen. (Zimmermann 2004) Außerdem soll es gegen Kinderarbeit wirken. (Otto 2005, 42)

 

Die Einführung des Grundeinkommens („Renda Básica de Cidadania”) soll allerdings schrittweise erfolgen, beginnend bei den besonders Betroffenen. (Zimmermann 2004) Da diese Formulierung viel Spielraum und Definitionsfreiheit lässt und die Einführung auch von der Haushaltslage des Landes abhängig gemacht wurde, bleibt abzuwarten, wie und wann das Projekt realisiert wird.

 

2.1.8.            Aktuell: Namibia

 

Ein weiteres aktuelles Beispiel zur praktischen Einführung eines Grundeinkommens findet man in Namibia. Im Jahre 2002 forderte das namibische Parlament die nationale Steuervereinigung Nam-Tax auf, das bestehende Steuersystem zu überprüfen. Diese schlug daraufhin vor, eine allgemeine Grundsicherung („Basic Income Grant”, BIG) in Höhe von monatlich 100 Namibia-Dollar (81 Euro) einzuführen. (Beisiegel 2005) Ziel sollte eine realisierbare Umverteilung der Einkommen über Steuern sein[6], die auch die größten Probleme des Landes, Armut und AIDS, wirksam bekämpft: In Namibia sind 23,5 % der Bevölkerung HIV-infiziert und die Erwerbslosigkeit beträgt 35%. (Beisiegel 2005)

 

Das BIG soll bis zum 60. Lebensjahr gezahlt werden, da ab diesem die allgemeine Mindestrente in Höhe von 500 N$ (405 Euro) die Grundsicherung garantieren soll. (Beisiegel 2005; The Namibian vom 29. April 2005)

 

Die aktuelle Debatte um BIG sei im Land sehr kontrovers. Neben den engagierten Kirchen sind es linksliberale Parteien, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen, die dieses Projekt unterstützen. Die Konservativen sind gegen das Grundeinkommen, weil dadurch "die Trägheit gefördert" würde. (nach Beisiegel 2005)

 

2.1.9.            Aktuell: Netzwerke für ein Grundeinkommen

 

In den letzten Jahren haben sich weltweit Netzwerke für die Einführung von Grundeinkommen gegründet, von denen an dieser Stelle das deutsche Netzwerk Grundeinkommen und das weltweite BIEN-Netzwerk vorgestellt werden.

 

2.1.9.1.                Das deutsche „Netzwerk Grundeinkommen”[7]

 

Das Netzwerk Grundeinkommen wurde im Juli 2004 von WissenschaftlerInnen, Studierenden, Mitgliedern der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen, kirchlicher Verbände und verschiedener Parteien sowie weiteren BürgerInnen gegründet. Auf dem 10. Kongress des „Basic Income Earth Network” (BIEN) im September 2004 wurde es offiziell als deutsches Grundeinkommensnetzwerk anerkannt.

 

Das „Netzwerk Grundeinkommen” befürwortet ein „bedingungsloses, garantiertes Grundeinkommen als grundlegende Alternative zur gegenwärtigen Politik einer forcierten Druckausübung auf Arbeitslose trotz des Mangels an Arbeitsplätzen”. (www.netzwerk-grundeinkommen.de)

 

Auf dem Gründungstreffen wurden vier Bedingungen formuliert, die das bedingungslose, garantierte Grundeinkommen erfüllen soll. Es soll

 

·         existenzsichernd sein im Sinne der Sicherung einer basalen gesellschaftlichen Teilhabe,

·         einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,

·         ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden und

·         keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.

 

Das Netzwerk hat sich über diese Eckpunkte hinaus bewusst nicht die Erarbeitung eines konkreten Modells des Grundeinkommens zum Ziel gesetzt, sondern lediglich die Vernetzung von Interessierten.

 

2.1.9.2.                Das „Basic Income Earth Network BIEN”[8]

 

Das „Basic Income Europe Network” wurde 1986 gegründet und soll Individuen und Gruppen verbinden, die sich der Idee eines Grundeinkommens verpflichtet sehen oder an ihr interessiert sind und sie international diskutieren wollen. Das Grundeinkommen soll bedingungslos garantiert sein, auf einer individuellen Basis funktionieren und nicht mit Bedürftigkeitsprüfungen oder Arbeitsverpflichtung verbunden sein.

 

Mitglieder sind WissenschaftlerInnen, Studierende, in der Sozialpolitik Tätige und in politischen, sozialen oder religiösen Gruppen engagierte Menschen. Sie teilen die überzeugung, dass es eine Art von ökonomischem Recht („economic right”) aufgrund des Bürgerstatus gibt – anstatt aufgrund der Beziehung zum Produktionsprozess oder dem Status der Familie. Das Grundeinkommen wird allerdings nur als ein Teil der Lösung der sozialen Probleme fortschrittlicher Gesellschaften gesehen. „Grundeinkommen, begriffen als universeller und bedingungsloser, obgleich bescheidener, durchgehender und lebenslanger Einkommensfluss, der allen Mitglieder einer politischen Gemeinschaft zugestanden wird”, sei das einfachste und durchschlagendste Element einer Reihe von sozialpolitischen Forderungen. (www.basicincome.org ŕ About BIEN)

 

Auf der BIEN-Homepage finden sich Grundeinkommensnetzwerke aus aller Welt, unter anderem aus Belgien, Irland, den Niederlanden, Spanien, der Schweiz, Großbritannien, aber auch aus Australien, Brasilien, Kanada, Neuseeland und den USA.

 

Das BIEN-Netzwerk organisiert zweijährlich Kongresse, auf denen Menschen aus zuletzt 20 Staaten Informationen austauschen und das Grundeinkommen und ihm verwandte Themen diskutieren. Der 10. Kongress fand im September 2004 in Barcelona statt, wo auf Vorschlag eines anwesenden brasilianischen Senators der Name des Netzwerks den gegebenen Realitäten entsprechend in „Basic Income Earth Network” geändert wurde. Dabei wurde zu bedenken gegeben, dass damit der Charakter des BIEN als Ansprechpartner für Grundeinkommensfragen auf EU-Ebene verwässert worden wäre. (Jahn 2004, 9f) Schließlich sei es ein Unterschied, ob ein Grundeinkommen als Alternative zur Zerschlagung bestehender Sozialstaaten gefordert würde, wie z.B. in Europa, oder ob ein Grundeinkommen in die Diskussion gebracht würde, um überhaupt erstmalig Strukturen in Ländern wie denen der Dritten Welt und Schwellenländern zu schaffen, die verhindern, dass BürgerInnen verhungern. (Jahn 2004, 10)

 

 

2.2.      Theoretischer Hintergrund

 

Nachdem gezeigt wurde, wie sich die allgemeine Grundsicherung in Politik bzw. Gesellschaft historisch und politisch entwickelt hat, soll nun dargestellt werden, vor welchem theoretischen Hintergrund die verschiedenen aktuellen Konzepte entwickelt wurden und weshalb sie befürwortet oder kritisiert werden.

 

2.2.1.            Aktueller sozialpolitischer Hintergrund[9]

 

Zwischen 1998 und 2003 hat sich die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland weiter auseinander bewegt. Während das gesamte Nettovermögen[10] in Deutschland zwischen 1998 und 2003 um knapp 20% von 4,2 Billionen Euro auf rund fünf Billionen Euro gestiegen ist, ist der Anteil, den die Mehrheit daran hat, gesunken: 1998 besaßen die reichsten 10% der Haushalte 45% des gesamten Nettovermögens – 2003 ist diese Zahl um weitere 2% auf 47% gestiegen, während die ärmsten 10% der Haushalte Schulden in Höhe von 0,6% (1993: 0,2%) des gesamten Nettovermögens haben. Die Verschuldung der ärmsten 10% hat sich also innerhalb von zehn Jahren verdreifacht.

 

Insgesamt ist die Gesellschaft in Bezug auf das Nettogesamtvermögen höchst gespalten. Die reichsten 50% besaßen mit knapp 96,0% im Jahr 1993 bereits fast alles, die unteren 50% mit 4,1% fast nichts. Zehn Jahre später sieht es noch drastischer aus: Die obere, reiche Hälfte der Haushalte hat ihren Anteil noch einmal erhöhen können auf 96,3%, während die untere, ärmere Hälfte auf einen Anteil von nur noch 3,8% des Vermögens gesunken ist (siehe Tabelle 1).

 

Tabelle 1: Mittelwerte und Anteile von Zehnteln der Haushalte am gesamten Nettovermögen

Quelle: EVS, ZEW-Berechnungen. Nach „Lebenslagen in Deutschland” – 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2005, Seite 31

 

In Deutschland leben im Jahre 2003 rund 13,5% der Bevölkerung in Armut (West: 12%, Ost: 19%): also fast jedeR Achte – in den neuen Bundesländern sogar jedeR Fünfte. Bei der Kinderarmut sehen die Daten besonders bedrohlich aus: Jedes fünfte Kind wächst (in Gesamtdeutschland) in Armut auf. Gegenüber 1998 ist das ein Anstieg von fast einem Drittel. In Familien von Alleinerziehenden liegt der Anteil der Armen sogar bei über einem Drittel. Die verbreitete Armut in Ein-Eltern-Haushalten ist auch ein wesentlicher Grund für die höhere Armut von Frauen, da über 90% der Alleinerziehenden Frauen sind.

 

Am drastischsten ist der Anstieg der Armut allerdings bei Arbeitslosen: Während 1998 bereits über ein Drittel in Armut lebten, sind es 2003 sogar 41%.

 

Es gilt zu bedenken, dass die heutige Welt ohne die reproduktive Arbeit der (Allein-) Erziehenden nicht mehr denkbar wäre. Des Weiteren gibt es ca. 300.000-500.000 freie Stellen (siehe z.B. Netzeitung vom 5. Februar 2005) für 5 Millionen Arbeitslose (wobei hier eigentlich noch diejenigen in ABM-Maßnahmen, Weiterbildungen etc. dazugerechnet werden müssten, so dass eher von einer Zahl von 8 Millionen auszugehen ist – vgl. z.B. Netzeitung vom 5. Februar 2005). Nach dem Prinzip „fordern” aus dem Grundsatz „fördern und fordern” wird also durch Leistungsreduzierungen bei Nicht-Arbeit, wie beim ALG II oder dem Liberalen Bürgergeld, der Versuch unternommen, Erwerbslose in Beschäftigungsverhältnisse zu drängen, die gar nicht vorhanden sind.

 

Bei den Einkommen liegen die vergleichbaren Prozentzahlen natürlich niedriger als bei den Vermögen: Der Anteil der Wohlhabenden (gemessen an einer Schwelle von 200% des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens[11]) ist unter der deutschen Bevölkerung von knapp 5% Mitte der 1980er Jahre auf bis zu 6% in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre gestiegen. Unter der „ausländischen” Bevölkerung schwankt der Anteil der in Reichtum Lebenden lediglich um 1%.

Das reichste Prozent bei der Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen verfügte 1992 und 1995 über 8,4% aller Einkommen und hat diesen Anteil bis 1998 auf „rund 10%” erhöht.

 

Auf der Grundlage des Bruttoeinkommens gemessen gab es 1995 in Deutschland 27.230 Einkommensmillionäre, davon waren 76% selbstständig und 24% abhängig beschäftigt. Das mittlere Jahreseinkommen der Millionäre lag bei 2,7 Mio. DM. Es gab damit nicht viele Einkommensmillionäre: Von allen Steuerpflichtigen sind es nur 0,09%, ihr Anteil an allen Einkommen war hingegen mit 3,8% überproportional.

 

Wurde das Doppelte des durchschnittlichen Bruttoeinkommens als Abgrenzung gewählt (133.646 DM), stieg die Anzahl der Bezieher höherer Einkommen sprunghaft an: Etwa 2 Mio. Steuerpflichtige zählten dazu, wobei nun die abhängig Beschäftigten mit 74% die dominierende Gruppe waren. Ein Viertel des Gesamteinkommens (24,8%) wurde von den Beziehern höherer Einkommen erzielt; Selbstständige: 9,9%, abhängig Beschäftigte: 14,9%.

 

Des Weiteren ging die Zahl der ArbeiterInnen von 1991 bis 2000 in der Industrie in Westdeutschland von 4,9 auf 3,6 Millionen zurück. (vgl. Rein 2005) Die Produktivität von IndustriearbeiterInnen stieg in Deutschland in diesem Zeitraum um über 70%. (Statistisches Jahrbuch 2002) In den USA wurde die im Jahre 1958 innerhalb einer Stunde produzierte Automenge im Jahre 2000 in weniger als 18 Minuten hergestellt. (US Bureau of Labor Statistics) Die Forderung nach vermehrtem Wachstum bedeute in ihrer Konsequenz den systematischen Abbau von existenzsichernden Erwerbsarbeitsplätzen, und nicht das Gegenteil. (Rein 2005)

 

Vor dem Hintergrund dieser aussagekräftigen Zahlen und Fakten ist es das Anliegen vieler BefürworterInnen eines Grundeinkommens, dass dieses eben nicht „kostenneutral” eingerichtet wird, sondern die umverteilende Folgewirkung einer Einführung eines ausreichenden Grundeinkommens bewusst in Kauf genommen bzw. forciert wird. D.h., dass eine politische – und keine ökonomische – Entscheidung für ein Recht auf materielle Absicherung getroffen, und die Grundsicherung dementsprechend hoch angesetzt wird. Allerdings soll die Umverteilung nur der zweite Schritt sein: Nachdem in einem politischen Verfahren die Höhe der Grundsicherung festgelegt wurde, kann die Finanzierung (und damit das Ausmaß der Umverteilung) festgelegt werden. Dieses Verfahren ist notwendig um eine adäquate Höhe erreichen zu können.

 

Wenn die Sozialleistungen nicht ausreichen, um „den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen”, „das der Würde des Menschen entspricht” (§1 (1) des neuen SGB XII), ist das Leben in einer (Konsum-)Gesellschaft voller Zwänge. Mensch ist dazu gezwungen, die eigene Arbeitkraft auf dem Markt anzubieten, und muss auch unterbezahlte Jobs annehmen, um überleben zu können. (Opielka 2004, 1083f) Die häufigsten Vorschläge zu dieser Problematik bestehen darin, die Höhe der Grundsicherung „armutsfest”[12] oder „existenzsichernd”[13] zu setzen, wobei diese Begriffe nicht eindeutig und allgemein definiert sind.

 

Ein wichtiges Argument für die Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums über ein Grundeinkommen ist, dass der Wert, den die verschiedenen Tätigkeiten für die Gesellschaft haben, d.h. der Anteil der Arbeitsleistung der einzelnen Beschäftigten am Gesamtwert der gesellschaftlichen Produktion, schlecht zu ermitteln und zu errechnen ist. Dies wäre viel zu kompliziert und kostspielig, wenn nicht überhaupt unmöglich. (Füllsack 2002, 99; Hardt/Negri 2003, 409; Hirsch 2004) Die bestehenden Arbeitsverhältnisse verlangen daher zumindest eine relative Entkopplung von (Lohn-)Arbeit und Einkommen. (Hirsch 2004)

 

2.2.2.            Finanzierbarkeit

 

Obwohl für viele DiskutantInnen die Art der Finanzierung der entscheidende Faktor in der Debatte um eine allgemeine Grundsicherung ist, soll der Punkt in dieser Arbeit aus verschiedenen Gründen bewusst vernachlässigt werden:

 

Erstens haben diverse Studien belegt, dass ein Grundeinkommen bzw. eine Negative Einkommensteuer auf heutigem Sozialhilfeniveau ohne größere Umstellungen des Steuersystems finanzierbar wäre (vgl. bspw. Pelzer/Fischer 2004, DIW 1996, Füllsack 2002, 165ff.) Zweitens führt die Priorisierung der Finanzierbarkeit zur Sachzwang-Logik, das heißt, dass bei politischen Entscheidungen nicht der politische Wille maßgeblich ist, sondern die möglichst kostenneutrale Realisierbarkeit. Wie im vorangegangenen Kapitel dargelegt wurde, ist ausreichend Geld vorhanden, jedoch ist es falsch verteilt. Eine allgemeine Grundsicherung, die allen das Menschenrecht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum gewährt, muss also in erster Linie nicht „kostenneutral” finanzierbar sein, sondern politisch gewollt.

 

Dass auch eine hohe allgemeine Grundsicherung finanzierbar ist, zeigt die BAG-SHI (Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialhilfeinitiativen) in ihren Berechnungen (vgl. Otto 2005). Aber auch etliche andere Finanzierungskonzepte sind denkbar. (vgl. bspw. Hirsch 2004)

 

Es gibt mindestens so viele Finanzierungsmodelle wie Grundsicherungs-Konzeptionen, jedoch kann es nicht Aufgabe dieser gesellschaftswissenschaftlichen Arbeit sein, diese auf Realisierbarkeit zu prüfen.

 

Einige Vorschläge für die Finanzierung einer allgemeinen Grundsicherung sind: Automationssteuer, Wertschöpfungsabgabe/Maschinensteuer[14], Kürzung der Militärausgaben, Solidarische Einfachsteuer[15], neuartige Besteuerung von Gewinneinkommen (für Haushalte und Betriebe), drastische Erhöhung der Mehrwertsteuer oder auch die „Take-Half”-Abgabe (siehe Kapitel 6.4: „Bedingungsloses Grundeinkommen (BAG-SHI)”).

 

Die Finanzierungskonzepte der verschiedenen Grundsicherungs-Konzeptionen werden in Kapitel 6: „Die verschiedenen Modelle im Einzelnen” und im Anhang dargelegt.

 

2.2.3.            Geschlechterverhältnisse

 

Im Jahr 1981 lebten 60% der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland ohne eigene Existenzgrundlage, d.h. entweder in Armut oder in Abhängigkeit von einem anderen Menschen (meistens einem Mann). (Blickhäuser / Wohlgenannt, 1986) Dabei leisten Frauen zwei Drittel der weltweit verrichteten Arbeit: Als Hausfrauen, Mütter, Erwerbstätige, als Pflegerinnen für Alte und Kranke usw. Sie erhalten aber nur ein Zehntel aller Einkommen und besitzen nur ein Hundertstel aller Produktionsmittel. (UNO 1980, nach Blickhäuser/Wohlgenannt 1986)

 

Bei den international unterschiedlich gestalteten Sozialsystemen fällt eine Gemeinsamkeit auf, die darin besteht, dass die Wohlfahrtssysteme nicht nur auf geschlechtshierarchischen Verhältnissen beruhen, sondern diese auch reproduzieren. (Pimminger 2000) Die besondere Armutsgefährdung für Frauen und ihre Bedrohung durch höhere und vielschichtigere Armutsrisiken im Vergleich zu denen von Männern lassen sich auf geschlechtsspezifische Benachteiligungen im Erwerbs- und Sozialsystem zurückführen. (Böckmann-Schewe 1998) über das Aufzeigen faktischer Schlechterstellung „weiblicher Lebenswege” wurde deutlich, dass der Ausgestaltung von Wohlfahrtssystemen normative Vorstellungen zugrunde liegen, die das hierarchische Verhältnis zwischen den Geschlechtern festschreiben und davon abweichende Lebensformen diskriminieren. Zwar werden neuerdings sozialstaatliche Regelungen geschlechtsneutral formuliert, aber das macht sie nur formal, nicht faktisch geschlechtsneutral: Traditionell ist soziale Sicherung an den Arbeitsmarkt bzw. das beitragsrelevante Lohneinkommen gekoppelt. Frauen leisten derzeit jedoch den größten Teil der informellen Arbeit bzw. „private”, „autonome” oder Familienarbeit, also diejenige Arbeit, die weder bezahlt noch vertraglich geregelt oder sozialversicherungstechnisch relevant ist: Hausarbeit, Erziehungsarbeit, Pflege, Beziehungsarbeit usw. Die häufig für die Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse verwendete Bezeichnung „Hausfrauisierung der Arbeit” bedeutet dementsprechend, dass die typischen Merkmale der Hausarbeit immer häufiger auch in anderen Arbeitsverhältnissen anzutreffen sind: Durchgängiges Zur-Verfügung-Stehen, fehlender Arbeitsvertrag, kein (gesicherter) Lohn, Isolation, keine gewerkschaftliche Organisierung, keine gesellschaftliche Anerkennung usw. (Blickhäuser / Wohlgenannt 1986)

 

Der „männliche Familienernährer” wird im Normalfall (noch) über die durch Erwerbsarbeit erlangten Ansprüche eigenständig sozial abgesichert, während die Betreuungs- und Versorgungsarbeit leistende Hausfrau über die eheliche Unterhaltspflicht sowie ehelich abgeleitete sozialstaatliche Ansprüche als versorgt gilt. Dies bedeutet nicht nur die direkte Abhängigkeit von den Ehemännern (Männer trifft die Anrechnung von Partnereinkommen selten – vgl. Opielka 2004, 1090), sondern führt auch zu weiteren Diskriminierungen von Frauen, da viele Frauen keine solchen Absicherungen haben oder diese verloren haben und keine (ausreichende) durch Erwerbsarbeit erlangen konnten. (Pimminger 2000) Ihnen bleibt nur das schlechtere untere soziale Netz eines zweigeteilten Sozialstaates, der zwischen einer Politik der Absicherung für Erwerbstätige – und ihre Familien – (Arbeitslosengeld/ALG I) und einer Armutspolitik für Bedürftige (Sozialhilfe/ALG II) unterscheidet. (Gerhard 1995) Während die aus Erwerbstätigkeit sozialversicherungsrechtlich erworbenen Ansprüche eigenständige Rechtsansprüche darstellen, unterliegt Sozialhilfe/ALG II einer Bedürftigkeitsprüfung und dem Subsidiaritätsprinzip[16]: Sie ist mit Kontrolle und Stigmatisierung verbunden, welche bei einem voraussetzungslosen Grundeinkommen entfielen.

 

Zu bedenken gilt auch, dass die „männliche Normalbiographie” ohne den „weiblichen Lebenszusammenhang” nicht möglich wäre und die sozialstaatlichen Standards (Versorgung, Betreuung und Pflege von Kindern, Alten und Kranken) kaum aufrecht zu erhalten wäre. Die angebliche individuelle Unabhängigkeit des erwerbstätigen Mannes beruht also auf der von Frauen erbrachten Reproduktionsarbeit; die sozialpolitische Orientierung am „Normalarbeitsverhältnis” setzt die Versorgung von Männern (und ihren Angehörigen) durch Frauen voraus. (Neyer 1998)

 

Das gegenwärtige System sozialer Sicherung diskriminiert nach Pimminger (2000) dreifach durch

 

·         die unterschiedliche Qualität der sozialen Sicherung von Erwerbsarbeit und Familienarbeit,

·         die am männlichen Normalarbeitsverhältnis orientierte Erwerbsarbeitszentriertheit der sozialen Sicherung und

·         die Rekurrierung auf normative Geschlechtsleitbilder und Normalitätsannahmen.

 

Die Krise des Wohlfahrtsstaates liegt also nicht nur im Strukturwandel der Arbeitswelt begründet, sondern ist auch auf die zunehmende Auflösung der traditionellen Lebensform zurückzuführen. Allerdings ist nicht die entstehende Pluralisierung der Lebensformen als Ursache des Problems zu sehen, sondern die immer weniger realitätsgerechte, normative und faktische diskriminierende Gestaltung des Sozialsystems. (Pimminger 2000)

 

Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen in existenzsichernder/armutsfester Höhe würden familienarbeitende Frauen den erwerbsarbeitenden Männern hinsichtlich der Existenzsicherung gleichgestellt und von diesen unabhängig. Schlechterstellung von Frauen am Arbeitsmarkt (aufgrund der Zuschreibung und/oder übernahme von familiären Verpflichtungen) wird zwar dadurch nicht aufgehoben, sie würde aber nicht mehr in der sozialen Sicherung fortgeschrieben. Gegenwärtige soziale Lücken bzw. Benachteiligungen (nicht nur) für Frauen würde ein Grundeinkommen aufheben. „In pragmatischer Perspektive ist ein Reformmodell Grundeinkommen zur Existenzsicherung von Frauen deshalb uneingeschränkt positiv zu bewerten.” (Pimminger 2000)

 

Sicherlich würde auch ein existenzsicherndes Grundeinkommen nicht von sich aus das kulturelle Verständnis von Geschlechterrollen und das Geschlechterverhältnis verändern. Es würde zwar die Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums gerechter organisieren, aber nicht automatisch die Produktion von zentralen gesellschaftlichen Ressourcen (Geld, Macht, Solidarität). Eine emanzipatorische Gleichstellungspolitik muss also auch gesellschaftliche Integration und öffentliche Teilhabe im Blickpunkt haben. Sie muss nicht nur geschlechts-unspezifische Wahlmöglichkeiten zwischen Erwerbs- und Familienarbeit im Blick haben, sondern die Möglichkeit ihrer gleichzeitigen übernahme für Männer und Frauen. (Pimminger 2000)

KritikerInnen warnen vor einer Unterschätzung der Verfestigung von geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung (Beer 1987) und der Verwendung des Grundeinkommens als deren Alimentierung (Schreyer 1987). Dabei könnte die konzeptuelle Ausblendung von faktischen Geschlechtsunterschieden diese nicht aufheben, sondern im Gegenteil wird deren Verfestigung befürchtet, da ein Grundeinkommen einen finanziellen Anreiz für den verstärkten Rückzug aus dem Arbeitsmarkt biete.

 

Nach Pimminger (2000) lassen sich aus feministischer Perspektive folgende Anforderungen an eine gleichstellungsorientierte Sozialpolitik formulieren:

 

·         Die Erweiterung des Konzepts der Dekommodifizierung (nach Pimminger: Entflechtung von sozialer Sicherung und Arbeitsmarktpartizipation) um persönliche Autonomie, im Besonderen durch die Auflösung von familiären Abhängigkeiten.

·         Die Auflösung von Geschlechtsleitbildern und die Entkopplung sozialer Sicherung von der Erfüllung normativer Sozial- und Sexualrollen.

·         Die Umverteilung von Erwerbsarbeit und Familienarbeit und ihre Neuorganisation in einer Weise, die die gleichzeitige übernahme beider Verantwortungsbereiche durch beide Geschlechter ermöglicht.

 

Frauen hätten allerdings, wenn auch unter Sicherung des Existenzminimums, nach wie vor die Nachteile reduzierten beruflichen Engagements (Aufgabe, Unterbrechung, zeitliche Reduktion) zu tragen: Den Verlust von Einkommens- und Karrierechancen sowie von nicht-monetären Vorteilen der Berufsarbeit (Anerkennung, Macht etc.). (Pimminger 2000)

 

Die Argumentationslinie von Grundeinkommen-BefürworterInnen, die mit diesem Modell vor allem die finanzielle Honorierung von gemeinschaftlicher bzw. Familienarbeit verbinden, rückt das Grundeinkommen in die Nähe eines Hausfrauenlohns – ein Aspekt, der feministische KritikerInnen besonders skeptisch macht. (Pimminger 2000) Dieser Blickwinkel engt einerseits die Universalität des Grundeinkommens ein, das eben voraussetzungslos ist, andererseits stellt es eben nur ein Existenzminimum zur Verfügung und kann deshalb nicht als „Lohn” für soziale Dienste verstanden werden. (Pimminger 2000)

 

Auch die häufig aus feministischer Sicht befürchtete Entwicklung, dass Frauen durch ein garantiertes Grundeinkommen dazu veranlasst würden, sich aus der Erwerbsarbeit zurückzuziehen, wäre angesichts der sich verschärfenden Arbeitsmarktsituation für Frauen und ihrer häufigen Doppelbelastung tatsächlich verständlich: (Opielka/Stalb 1986, 77) Frauen werden vielfach aus ökonomischer Not auf einen diskriminierenden Arbeitsmarkt gezwungen. (Opielka/Stalb 1986, 77)

 

Diese Argumente lassen sich wie folgt zusammenfassen: Zwar verändert die allgemeine Grundsicherung nicht von selbst die traditionellen Geschlechterrollen, aber sie ist als geschlechtsneutrale Sozialleistung eine geeignete Grundlage, um Möglichkeiten für die Pluralisierung der geschlechtlichen Rollenverständnisse zu schaffen. (Pimminger, 2000)

 

2.2.4.            Unterschiede zwischen „rechter” und „linker” Grundsicherung[17]

 

Um den Unterschied zwischen „Rechts” und „Links” in Bezug auf das Grundeinkommen zu verstehen, muss auf die 1970er Jahre zurückgeblickt werden. Seit Beginn des Jahrzehnts hat das Großunternehmertum auf die Rentabilitätskrise reagiert, indem es den Arbeitsmarkt unterteilte: Auf der einen Seite ein stabiler Kern von qualifizierten, gewerkschaftlich organisierten ArbeiterInnen und Angestellten, die durch Tarifverträge abgesichert sind, auf der anderen Seite eine fluktuierende Belegschaft von so genannten „ZeitarbeiterInnen” auf unsicheren Stellen, die nur für eine begrenzte Dauer beschäftigt werden und deshalb von den Vorrechten der Tarifverträge, der Urlaubsregelungen, der Entlassungsprämien usw. ausgeschlossen sind. (Gorz 1986, 54) Manche erklären diesen Paradigmenwechsel von festen zu flexiblen Arbeitsplätzen als Wechsel vom Fordismus[18] zum Postfordismus[19]

 

Je nachdem, ob diese Spaltung der Arbeitenden auf die eine oder andere Weise akzeptiert oder sie sogar gefestigt wird, oder aber, ob nach Mitteln und Wegen gesucht wird, sie zu überwinden, betreibt mensch rechte oder linke Politik. (Gorz 1986, 54) Dabei finden sich rechts nicht nur ArbeitgeberInnen- und TechnokratInnenschichten[20], denen an einer Institutionalisierung der gesellschaftlichen Spaltung gelegen ist (vgl. Gorz 1986, 54), sondern auch jene Gewerkschaftsorganisationen, denen es lediglich darum geht, die Interessen der ArbeitnehmerInnen mit Dauer- und Vollzeitbeschäftigung zu sichern – zum Nachteil von Arbeitslosen und anderen nicht abgesicherten Gesellschaftsmitgliedern. (Gorz 1986, 54) Wenn folglich die Gewerkschaften die Interessenvertretung der relativ kleinen, privilegierten Gruppe der BesitzerInnen eines stabilen Arbeitsplatzes zu ihrer einzigen Aufgabe machen, riskieren sie – wie in einigen lateinamerikanischen Ländern –, zu einer neo-korporativen und konservativen Kraft zu werden. (Gorz 1998, 318) Sie verhalten sich ebenfalls wie Rechte, wenn sie die Fiktion aufrechterhalten, dass immer noch eine „Arbeitsgesellschaft”, einer „Lohngesellschaft” existiert, während Teile der Bevölkerung aus dem Arbeitsmarkt ausgestoßen werden in Bereiche ohne soziale Sicherheit. (Gorz 1986, 54f) Vor diesem Hintergrund schlägt Gorz ein Bürgerrecht auf Grundversorgung vor. (Gorz 1986, 55)

 

Nach Meinung der Grundsicherungs-Befürworter von „rechts” (z.B. Milton Friedmann als einem der ersten rechten Vordenker, aber auch bei dem FDP-Konzept des „Liberalen Bürgergeldes” und in den Hartz-IV-Gesetzen) soll die Spaltung zwischen Arbeitenden und Arbeitslosen abgelöst werden von einer Spaltung zwischen Gut-Verdienenden und Niedriglohn-ArbeiterInnen. Die Grundversorgung soll diese Spaltung der Gesellschaft in zwei Sektoren sozial verträglich und quasi-institutionell machen: Auf der einen Seite ein sehr leistungsfähiger Sektor, der dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist und qualifizierte, motivierte, stabile und gutbezahlte Arbeitskräfte beschäftigt; auf der anderen Seite ein Niedriglohnsektor, der im wesentlichen Dienstleistungen und handwerkliche Tätigkeiten umfasst. (Gorz 1986, 55) Hierbei handelt es sich vorwiegend um unsichere, sehr schlecht bezahlte Arbeiten, die keine Qualifikation verlangen und keine Aussicht auf berufliches Fortkommen bieten: Arbeitsstellen bei Wach- und Reinigungsdiensten, in Schnellrestaurants und anderen Gaststättengewerben, als KassiererIn, Hilfspersonal in der Krankenpflege oder VerkäuferInnen. (Gorz 1986, 55)

 

Erklärtes Ziel der Rechten ist die „Stärkung des Niedriglohnsektors”, das heißt aber, mehr Menschen in niedrig bezahlte und perspektivlose Jobs zu bewegen. (Gorz 1998, 316) Wie dereinst in den Kolonien und wie noch heute in vielen Ländern der dritten Welt sieht sich heute in den industrialisierten Ländern eine wachsende Anzahl von Menschen dazu gezwungen, sich untereinander um das „Privileg” zu streiten, ihre persönlichen Dienstleistungen denjenigen verkaufen zu dürfen, die über ein behagliches Einkommen verfügen. (Gorz 1998, 317) Der Interessengegensatz zwischen Arbeit und Kapital wird also zunehmend von einem Interessenwiderspruch zwischen StammarbeiterInnen einerseits und „RandarbeiterInnen” bzw. Arbeitslosen andererseits überlagert. (Lecher 1986 nach Gorz 1986)

 

Nach Auffassung der (Neo-)Liberalen wird die Zahl dieser Niedriglohn-Job-Angebote seitens der Unternehmen umso höher sein, je niedriger die Bezahlung ist (siehe z.B. FDP 2005, Mitschke 2000). Würden die Unternehmen des Dienstleistungssektors und die kleinen Fertigungsbetriebe ihre ArbeitnehmerInnen nach den üblichen Tarifen bezahlen, wären sie entweder nicht mehr rentabel oder ihr Kundenkreis wäre auf extrem Wohlhabende begrenzt. Die Idee ist, dass die vom Leistungssektor Ausgeschlossenen Arbeiten annehmen, die zu schlecht bezahlt werden, als dass mensch davon leben könnte, und dass diese Arbeitsplätze von der staatlichen Grundsicherung indirekt subventioniert werden. (Gorz 1986, 55; FDP 2005) Die Grundversorgung würde so zu einem Mittel, durch das die duale Schichtung der Gesellschaft gefestigt wird. (Gorz 1986, 56)

 

Diese Darlegungen helfen zu erkennen, wie die linke Alternative aussehen kann: „Die Grundversorgung muss einen normalen Lebensstandard ermöglichen, und das Recht auf Grundeinkommen muss unauflöslich mit dem Recht auf Arbeit verbunden werden.” (Gorz 1986, 56) Letzteres deshalb, da ein Grundeinkommen nicht als Entgelt für Arbeitslosigkeit oder gesellschaftliche Ausgrenzung gesehen werden darf: Dies würde ebenfalls zu einer Spaltung der Gesellschaft führen. (Gorz 1986, 56) Die langfristige Alternative der Linken zu einer gespaltenen, „dualen” Gesellschaft ist eine Gesellschaft, in der jedeR arbeiten kann und nur wenig arbeiten muss.[21] (Gorz 1986, 56) Diese Position pro Arbeitspflicht hat Gorz allerdings revidiert, da wohltätige Arbeit entwertet würde. (Gorz 2000, 179)

 

2.2.5.            Grundeinkommen als radikale Reform

 

Weitere Argumente für die Einführung eines neuen Sozialsystems sind neben dem Zerfall der fordistischen Arbeitsgesellschaft einerseits die Einsicht, dass die traditionellen sozialen Sicherungssysteme mit ihren disziplinierenden, kontrollierenden und ausgrenzenden Wirkungen nicht mehr verteidigungswürdig erscheinen, und andererseits, dass eine defensive Verteidigungshaltung weder eine starke Verhandlungsposition verspricht, noch dafür geeignet ist, die neoliberale ideologische Hegemonie infrage zu stellen. (Hirsch 2004)

 

Bürgerliche Volkswirtschaft begreift jegliche ökonomie als Verwaltung des Mangels, obwohl der heute produzierte materielle Reichtum durchaus allen Menschen ein gutes Leben ermöglichen könnte. (Siehe z.B. Rätz 2005, 1) Allerdings erfolgt im Kapitalismus die Verteilung nicht willkürlich, sondern nach den Möglichkeiten und Notwendigkeiten der kapitalistischen Produktionsordnung, also jenen der Kapitalverwertung. Das Problem sind also die Produktionsverhältnisse, die Art und Weise, wie Gesellschaft hergestellt wird und den Zugang zum allgemeinen Reichtum regelt, und nicht nur die (politische) Verteilung des Reichtums. (Rätz 2005, 1)

 

Dass ein emanzipatorisches, ausreichendes Grundeinkommen (wie jede andere Errungenschaft der sozialen Bewegungen) gegen die Interessen der Profiteure einer gespaltenen Gesellschaft durchgesetzt werden muss, scheint offensichtlich. Welche Rolle kann die Forderung im sozialen Kampf spielen?

 

Wer darauf besteht, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am allgemeinen Reichtum ein Menschenrecht ist, das man nicht verdienen muss, das nicht von Arbeit oder Wohlverhalten und Anpassung abhängig sein darf, zielt mitten in den Kern des theoretischen und praktischen Selbstverständnisses der neoliberalen bzw. kapitalistischen Gesellschaft. (Rätz 2005, 1) Die Forderung nach einem existenzsichernden, bedingungslosen Grundeinkommen setzt dem Diskurs des Mangels (und den daraus folgenden Sachzwängen) einen Diskurs der Fülle entgegen (und der daraus folgenden gesellschaftlich vermittelten freien Entscheidung der Einzelnen). (Rätz 2005, 2) Sie stellt die Produktionsverhältnisse und die Verteilungslogik des Kapitalismus in Frage, ohne das ausdrücklich zu sagen oder zu wollen. (Rätz 2005, 2)

 

Zwar wurde im vorhergehenden Abschnitt bereits gezeigt, dass es auch Grundeinkommensmodelle gibt, die systemimmanent sind, die Marktdynamik erhöhen und die Individuen zwingen, ihr überleben durch Erwerbsarbeit zu sichern. (Rätz 2005, 2) Sein emanzipatorisches Potential kann ein Grundeinkommen jedoch erst dann entfalten, wenn es selbst schon soziokulturell existenzsichernd ist. (Rätz 2005, 2)

 

Die Forderung nach dem garantierten Einkommen sei aber auch deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, weil es eine Bresche in die angeblich so unbestrittenen gesellschaftlichen Ziele wie Vollzeit-Vollbeschäftigung oder „Karriere” schlägt: Es setzt dem „Totschlag-Argument” des Machbaren und der Sachzwänge ein politisches Wollen entgegen, das sich nicht nur in den Methoden, sondern vor allem auch in den Zielen vom verordneten neoliberalen Konsens unterscheidet. (Reitter 2004) Die verbreitete Ideologie, es sei besser irgendeine Arbeit zu haben als gar keine Arbeit, entspricht einer „Gehirnwäsche”, die mittels „materieller Not, Druck und psychologischem Gewäsch” Menschen dazu bringt, „jeden Scheißjob anzunehmen” (Reitter 2004): Die Menschen sollen sich nach den Bedürfnissen des Kapitals richten. Der Sozialstaatsapparat setzt also nicht ganz allgemein Lohnarbeitswilligkeit durch, denn diese ist ja bei den meisten vorhanden, sondern eine bedingungslose Akzeptanz von Erwerbsarbeit. (Reitter 2004)

 

Ein hohes Grundeinkommen könnte auch als soziale Befriedungsstrategie genutzt werden, wie die von Bismarck eingeführten ersten Sicherungssysteme in Deutschland. Dies wäre allerdings nur dann denkbar, wenn die Regelung räumlich und auf Personengruppen eng umgrenzt wäre. (Rätz 2005, 3) Eine solche Regelung wäre jedoch moralisch kaum zu begründen. Da die Forderung aber, wie dargelegt, auch politisch-strategische Qualität hat, wäre ihre Etablierung in dem Sinne, dass wirklich alle Menschen auf dem Globus gemeint sind, für die Gegenseite praktisch kaum integrierbar und moralisch unangreifbar. (Rätz 2005, 3) Die Forderung nach weltweit zeitgleicher Einführung ist allerdings kaum realisierbar bzw. käme einem revolutionären Bruch gleich – und würde außerdem in der Marginalität scheitern. (Dittmar 2000, 82)

 

Die internationalistische Perspektive einer Grundeinkommensforderung sei aber nicht nur in moralischer und strategischer Hinsicht notwendig, sondern auch in ökonomischer: Es könne, angesichts des real existierenden Weltmarktes, keine nationalen Lösungen grundsätzlicher sozialer Probleme mehr geben. (Rätz 2005, 3) Die nationalen Spielräume seien zwar keineswegs gleich null, wie es Regierungen häufig behaupten, aber im Rahmen weltweiter Konkurrenz sei eine irgendwie geartete Deregulierung der Arbeitsmärkte tatsächlich unvermeidlich. (Rätz 2005, 3)

 

Das Grundeinkommen thematisiert in umfassender Weise das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft und stellt klare Orientierungspunkte für die gesellschaftliche Auseinandersetzung dar. (Reitter 2004) Im Vergleich zu Konzepten, die den (fordistischen) Sozialstaat lediglich bewahren oder ausbauen wollen, wie bspw. das der „bedarfsgerechten Grundsicherung”, bei der die Prüfung des Bedarfs bzw. der Bedürftigkeit und damit auch die Bereitschaft zur wie auch immer gearteten Lohnarbeit akzeptiert wird, oder zu Forderungen nach Konjunkturprogrammen, die Arbeitsplätze entstehen lassen sollen, hat die Forderung nach einem bedingungslosen existenzsichernden Grundeinkommen einen entscheidenden Vorteil: Sie stellt die kapitalistische Ausrichtung auf die Lohnarbeit in Frage. (Reitter 2004) Die neuen Arbeitsformen wie Scheinselbständigkeit, freie DienstleisterInnen, Werkverträge, Leiharbeit usw. bedeuten durchweg eine finanzielle, rechtliche und versicherungstechnische Verschlechterung im Vergleich zum fordistischen Normalarbeitsverhältnis. (Reitter 2004) Durch das Unterlaufen der arbeitsrechtlichen Errungenschaften durch die postfordistischen Arbeitsverhältnisse mehrt zugleich die Attacken des Kapitals auf die „gesicherten” Arbeitsplätze im fordistischen Sektor (Stichworte: Lohnkürzungen, Verlängerung der Tages-, Wochen-, Lebensarbeitszeit, Flexibilität, etc). (Reitter 2004)

 

Während im Fordismus die Grenzen zwischen Erwerbsarbeit und Freizeit (bzw. reproduktiver Arbeit) klar gezogen waren, verschwimmt und verschwindet diese Trennung nun immer mehr. (Reitter 2004) Antonio Negri und Michael Hardt sprechen vom Proletariat, das „in seiner Gesamtheit überall den ganzen Tag lang” produziert. (Hardt/Negri 2003, 409) Dass die Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Freizeit immer weniger möglich wird, sich ein einzelner Arbeitsvorgang nicht mehr exakt dem einen oder anderen Bereich zuordnen lässt und sich dies auch in den Alltagserfahrungen der Menschen bemerkbar macht, sind gute Voraussetzungen für die Realisierung eines Grundeinkommens: All jene, die praktisch erfahren haben, dass befriedigende Tätigkeit bzw. Arbeit nicht mit Erwerbsarbeit gleichgesetzt werden muss, können das Subjekt bzw. die Bewegung darstellen, das/die ein Grundeinkommen verwirklicht. (Reitter 2004)

 

2.2.6.            Staat und Geld

 

Eine linke Minderheit erhebt den Einwand gegen das Grundeinkommen, dass es Staat und Geld als wesentliche Momente der Vergesellschaftung voraussetze und damit akzeptiere.[22] (Reitter 2004) Doch obwohl das Grundeinkommen nach der Vorstellung fast aller seiner BefürworterInnen aus den Steuereinnahmen des Staates finanziert werden soll, wird die diesbezügliche Aufgabe des Staates auf eine rein „administrative Maschine” reduziert. (Reitter 2004) Die staatlichen Interventionsmöglichkeiten sind z.B. im Vergleich zu bedarfsorientierten Grundsicherungen minimal.

 

An dieser Stelle muss auch der neoliberalen Mär vom „Rückzug des Staates” oder dem „schlanken Staat” entgegengehalten werden, dass der staatliche Zugriff weder unter den neoliberalen WegbereiterInnen Reagan und Thatcher noch unter deren Nachfolgern wie Schröder, Blair, Schüssel oder Berlusconi gesunken ist – im Gegenteil: Der Staat tritt als machtvolle, intervenierende Instanz auf, nur „die Sozialprogramme sind durch Kriegsprogramme [bzw. innenpolitisch durch „Sicherheitspakete”, Anm. P.J.] ersetzt worden.” (Reitter 2004)

 

An der existierenden Kritik zur Geldform des Grundeinkommens ist bemerkenswert, dass sie gerade an dieser Stelle erhoben wird. Würde dieser Einwand konsequent durchgesetzt, bedeute dies, keine Lohnerhöhungen, eigentlich auch keinen Lohn zu fordern, ebenso keine Transferleistungen, Unterstützungen, Subventionen oder Stipendien. (Reitter 2004) Konsequent gedacht muss der Verzicht auf Forderungen in Geldform den vollkommenen Rückzug aus dem Feld des ökonomischen bedeuten – eine Haltung, die nicht nur absurd wäre, sondern auch außerhalb radikal geldloser Kommunenprojekte nicht lebbar. (Reitter 2004) Außerdem stellt das Grundeinkommen den Status des für den Kapitalismus bezeichnenden Merkmals in Frage: Die Arbeitskraft als Ware. Denn würde es das Grundeinkommen geben, besäße das Proletariat[23] eben mehr als nur seine Arbeitskraft, nämlich auch das gesellschaftlich durchgesetzt Recht auf Grundeinkommen.

 

Während höhere Löhne und Arbeit für alle nicht einmal an der Oberfläche des Zwangs zur Arbeit kratzen, beseitigt das Grundeinkommen zwar auch die Lohnarbeit nicht, es relativiert sie aber – und zwar je höher das Grundeinkommen ist, desto stärker. (Reitter 2004)

 

Auch Karl Marx sagte, dass in einer sozialistischen Gesellschaft, also der Vorstufe zur kommunistischen Gesellschaft, das Maß der Verteilung keineswegs ausschließlich durch politische Entscheidungen, sondern auch anhand geleisteter Arbeit mittels Stundenzetteln bestimmt wird. (MEW 19; 20 nach Reitter 2005) Diese würden von einer zentralen Bank verwaltet, die „entweder despotische Regierung der Produktion und Verwalterin der Distribution [wäre], oder sie wäre in der Tat nichts als ein Board, was für die gemeinsam arbeitende Gesellschaft Buch und Rechnung führte.” (MEW 42; 89 nach Reitter 2005)

 

Gegen das Konzept der Stundenzettel diverse Gründe, von denen hier nur die Frage der Messbarkeit hervorgehoben werden soll: So müsste nicht nur die individuell geleistete Arbeit errechnet, sondern auch die zur Produktion eines jeden Gutes geleistete Arbeitszeit bestimmt werden, und diese beiden müssen gesamtgesellschaftlich gleiche Größen ergeben. (Reitter 2005) Da aber die unterschiedlichen Arbeiten unterschiedlich produktiv sind, müssten die Stundenzettel in unterschiedlicher Höhe ausgestellt werden, was die Sachlichkeit der Messungen in Frage stellt. (Reiter 2005) Auch bestünde das Risiko, dass die Stundenzettel zu Tauschobjekten werden und damit zu Geldersatz. (Reitter 2005) Marx hatte offenbar selbst gewisse Zweifel, ob das überhaupt realisierbar sei. (MEW 42; 87 nach Reitter 2005)

 

Das Prinzip der Stundenzettel könnte durch ein Grundeinkommen in maximal möglicher Höhe ersetzt werden: Während die Stundenzettel auf scheinbarer Objektivität beruhen, ist klar, dass ein Grundeinkommen, sowohl überhaupt als auch in seiner Höhe, einer gesellschaftlichen Willensentscheidung bedarf und außerdem in Rechtsform verwirklicht werden kann. (Reitter 2005)

 

2.2.7.            Die Vision einer solidarischen Gesellschaft

 

Viele BefürworterInnen einer allgemeinen Grundsicherung verbinden damit die Vision einer neuen Gesellschaftsform, in der die Menschen nicht aus Geldmangel bzw. –gier arbeiten, sondern die Sicherheit der Grundsicherung nutzen, um soziale, politische, künstlerische oder sonstige der Gemeinschaft zuträgliche Tätigkeiten auch freiwillig und unentgeltlich zu verrichten. Die verschiedenen Modelle sprechen von „Tätigkeitsgesellschaft” (Gorz 2000), „ProsumentInnen” (eine Mischung aus ProduzentInnen und KonsumentInnen – Toffler 1980), der „kommunikativen Gesellschaft” (Büchele/Wohlgenannt 1985), Einheiten von Solidarität/Solidargemeinschaften (Haushalt, Betriebe – AG links-netz 2003, 6) oder auch der „Bürgerarbeit” (Beck 1997). Diese Konzepte unterscheiden sich selbstverständlich mehr oder weniger voneinander, vor allem in der Frage, ob solche sozialen Tätigkeiten verpflichtend oder freiwillig sein sollen.

 

Büchele und Wohlgenannt kritisieren die von Konkurrenz zwischen den Individuen geprägten bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse. Um zu verhindern, dass mensch von andere durch schnelleres Anhäufen von Mitteln aus dem Wettbewerb verdrängen, muss mensch selber schneller die Mittel anhäufen. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 74)

 

Der Ausweg aus „der negativen Eigengesetzlichkeit der Mittel und dem Beziehungssystem gegnerisch bis feindlich konkurrierender Menschen, Gruppen und Staaten” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 81) wird in der Ersetzung der Macht-Konkurrenz-Beziehungen durch ein Gefüge von Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen gesehen. (Büchele/Wohlgenannt  1985, 81) Darunter verstehen sie drei Hauptelemente:

 

1.     Ausbau der primären Sozialsysteme (Haushalt, Nachbarschaft und kleine soziale Netze) – Diese „autonomen” Lebensbereiche, in denen nicht unter fremdem Befehl und nicht gegen Lohn gearbeitet wird, sondern in Selbst- und Mitbestimmung, sollen ausgebaut bzw. gefördert werden. Vor allem hier ließen sich „Eigenarbeit und Selbstversorgung, solidarisches Handeln, gemeinschaftlich dezentrales Arbeiten” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 82), sowie soziale und sachliche Kompetenz durch neue Weisen des alltäglichen Lernens (Büchele/Wohlgenannt 1985, 83) lernen und einüben.

Durch diese Maßnahmen könnte die bestehende „Fremdarbeit und Fremdversorgung” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 82) durch Eigenarbeit und Selbstversorgung ergänzt und teilweise sogar abgeschafft werden.

Solidarischen Gemeinschaften gäben die Möglichkeit, eine Vielfalt an mehr oder weniger begegnungsintensiven sozialen Netzen, Lebensgemeinschaften und Lebensstilen zu entwickeln, die überschaubar und begrenzt, d.h. von den beteiligten Menschen gemeinsam gestaltbar und kontrollierbar seien, und zwischen denen Menschen auch wechseln könnten. „Erst eine solche Formenvielfalt ermöglicht, dass öffentliches und Privates, Geschäft und Gemeinschaft, Arbeitswelt und Lebenswelt gleichermaßen zu ihrem Recht kommen.” (Büchele/Wohlgenannt  1985, 85)

2.     Wandel der sekundären Sozialsysteme (Markt, Großindustrie, Verbände, Staat) – in diesem „formellen” Sektor laufen die Beziehungen zwischen Menschen vor allem in formalisierter, indirekter Weise ab, Rollen und Funktionen werden rechenbar, d.h. in Leistungen, in monetären Größen definiert und gemessen, das Kosten-Nutzen-Kalkül ist alles entscheidend. (Büchele/Wohlgenannt  1985, 86) Dieser Sektor bedürfe der Hierarchisierung und Disziplinierung und könne deshalb nicht in ein solidarisch-autonomes Handeln überführt werden – demokratisch-kommunikative Prozesse seien in ihm notwendig begrenzt. Trotzdem schlagen Büchele und Wohlgenannt eine Demokratisierung aller Lebensbereiche vor (Gemeinde, Land, Staat, sowie „Wirtschaftsdemokratie”, „Konsumentengewerkschaften”, „Technologiekommission”), welche sie als „Chance größerer Freiheit für alle” (Büchele/Wohlgenannt 1985, 88) werten.

3.     Positive Verzahnung der primären und sekundären Sozialsysteme – Positiver Verzahnung findet nach Büchele/Wohlgenannt dann statt, wenn die primären Sozialsysteme „den Wandel und die neuen Strukturen der sekundären Sozialsysteme tragen, und die gewandelten sekundären Sozialsysteme den primären Sozialsystemen nicht nur ausreichenden Freiraum gewähren, sondern auch günstige Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung und ihren Ausbau schaffen.” (Büchele/Wohlgenannt  1985, 88) Gelingt diese positive Integration der beiden Grundsysteme nicht, „so wird die Bevölkerung – wie sich heute schon zunehmend abzeichnet – in einen Reichtumssektor (der Erwerbsarbeit) und einen Armutssektor (der autonomen Tätigkeiten) gespalten.” (Büchele/Wohlgenannt  1985, 88) Zusätzlich bestehe die Gefahr, dass der formelle Sektor die primären Sozialsysteme verdrängt bzw. absorbiert, und zwar durch Monetarisierung der autonomen Tätigkeiten. (Büchele/Wohlgenannt  1985, 89)

„Verzahnung und Mischung der beiden Sozialsysteme wird in dem Maße positiv verlaufen, wie es gelingt, dass sich beide Sektoren gegenseitig entlasten und ihren Freiraum erweitern und stärken.” (Büchele/Wohlgenannt  1985, 90) Es geht also nicht um die Isolierung der einzelnen Bereiche, sondern um eine konstruktive Zusammenarbeit der verschiedenen Sektoren – mit flexiblen Grenzen und Kombinationsmöglichkeiten zwischen Erwerbsarbeit und kommunikativer Eigentätigkeit, um so eine Spaltung in SelbstversorgerInnen und Fremdversorgte zu verhindern. (Büchele/Wohlgenannt  1985, 92)

 

Um diese Freiräume zu öffnen, schlagen Büchele und Wohlgenannt ein Grundeinkommen vor: Es schaffe materielle „Unabhängigkeit (wenn auch auf niedrigem Niveau)” (Büchele/Wohlgenannt  1985, 94), baue Angst vor sozialer Armut und gesellschaftlicher Stigmatisierung ab, entschärfe den Druck auf den Arbeitsmarkt und den „Zwang, sich irgendwelchen Instanzen der Herrschaft unterwerfen zu müssen; es vergrößert den Mut zu neuen Lebensentwürfen und setzt so Energien für den Ausbau des autonomen und des Wandels des formellen Sektors frei.” (Büchele/Wohlgenannt  1985, 94)

 

Die Sicherung durch ein Grundeinkommen wäre insofern gerade nicht die Stabilisierung des Bestehenden, sondern sie hätte eine befreiende, eine emanzipatorische Funktion, u.a. da „der Akt der ökonomischen Selbstbestimmung […] notwendig angemessene Selbst- und Mitbestimmungsräume” bedürfe. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 97) Da die Menschen von entmündigender Abhängigkeit befreit würden und ein „Selbstschutz” gegen Risikofaktoren materieller Art gewährleistet wäre, würden Experimente der Einzelnen mit neuen Formen der sozialen Ebene ermöglicht werden. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 95) Dieser gesellschaftliche Freiraum sei die Voraussetzung für „relevante sozial-innovatorische Impulse”, die sich am ehesten im autonomen Sektor herausbilden. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 96)

 

 

2.3.      Psychologischer Hintergrund

 

Dieses Kapitel basiert auf dem Text „Psychologische Aspekte eines garantierten Einkommens für alle” von Erich Fromm, der zuerst 1966 in New York veröffentlicht wurde. Er beschäftigt sich mit dem „Wert” eines Grundeinkommens, seinen Risiken und den menschlichen Problemen, die mit einem solchen Einkommen entstehen können.

 

2.3.1.            Die Psychologie des Mangels

 

Auch Fromm ist überzeugt, dass ein garantiertes Einkommen für alle vor allem die Freiheit der Einzelnen entschieden erweitern kann. In der Geschichte der Menschheit waren die Menschen nicht nur durch die Anwendung von – häufig tödlicher – Gewalt durch die Herrschenden in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt. Schwerwiegender war, dass bei Verstoß gegen die auferlegten Bedingungen in Bezug auf Arbeit und soziale Existenz der Hungertod drohte. Diese Drohung zwang den Menschen nicht nur zum angepassten Handeln, sondern auch zum angepassten Denken und Fühlen, so dass er nicht mal in die Versuchung kam, sich anders zu verhalten.

 

Die Ursache dafür, dass die Geschichte auf der Angst vorm Verhungern beruht, sieht Fromm letzten Endes darin, dass der Mensch – von bestimmten primitiven Gesellschaften abgesehen – auf einem wirtschaftlich wie psychologisch niedrigen Existenzniveau lebte. Es waren niemals genügend materielle Güter vorhanden, mit denen die Bedürfnisse aller hätten befriedigt werden können. Gewöhnlich war es so, dass eine kleine Führungsschicht alles, was ihr Herz begehrte, an sich nahm, und dies mit Gottes Willen oder dem Gesetz der Natur rechtfertigte. Für Fromm ist hierbei allerdings nicht die Habgier der „Regierenden” ausschlaggebend, sondern das niedrige Niveau der materiellen Produktivität, anders gesagt: die Unterversorgung.

 

2.3.2.            Die Psychologie des überflusses

 

Ein garantiertes Einkommen, das im Zeitalter des wirtschaftlichen überflusses möglich wird, könne zum ersten Mal den Menschen von der Drohung des Hungertodes befreien und ihn auf diese Weise „von wirtschaftlicher Bedrohung wahrhaft frei und unabhängig” machen. (Fromm, 1966) Er müsse sich nicht mehr auf jegliche Arbeitsbedingungen einlassen. Berufe könnten problemlos gewechselt werden, wenn man merkt, dass der Beruf einem nicht gefällt. Frauen könnten ihren Ehemann verlassen und Jugendliche ihre Familie. In der Einheit mit Meinungsfreiheit und freiem Handeln würde das garantierte Einkommen nicht nur aus dem Schlagwort „Freiheit” eine Realität machen, es würde auch der religiösen und humanistischen Tradition und Ansprüchen des Westens gerecht werden, dass der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben – unabhängig davon, ob er für die Gesellschaft „von Nutzen ist”.

 

Der übergang von einer Psychologie des Mangels zu einer Psychologie des überflusses ist nach Fromm einer der wichtigsten Schritte in der menschlichen Entwicklung. Eine Psychologie des Mangels erzeugt Angst, (Sozial-) Neid und Egoismus (was man in der ganzen Welt am intensivsten in Bauernkulturen beobachten könne). Eine Psychologie des überflusses hingegen erzeuge „Initiative, Glauben an das Leben und Solidarität”. Aber die meisten Menschen wären psychologisch immer noch in den ökonomischen Bedingungen des Mangels befangen und wären dadurch zu dem psychologischen übergang nicht imstande. Sie könnten neue Ideen wie die eines garantierten Grundeinkommens nicht begreifen, denn traditionelle Ideen würden gewöhnlich von Gefühlen bestimmt, die ihren Ursprung in früheren Gesellschaftsformen haben.

 

Allerdings würde der oder die Gierige immer Mangel leiden, da sie nie genug bekommen, ganz gleich, wie viel sie haben. Außerdem möchten sie alles, was die anderen haben, auch besitzen und sehen in ihnen ihre Konkurrenten. „Daher ist er im Grunde isoliert und voller Angst. Er kann Kunst und andere kulturelle Anregungen nie wirklich genießen, weil er immer mehr haben möchte.” (Fromm 1966)

 

Das bedeute aber, dass diejenigen, welche auf dem Niveau des garantierten Einkommens leben würden, sich frustriert und minderwertig fühlten, und dass die welche mehr verdienen, Gefangene der Umstände bleiben würden, weil sie Angst hätten, die Möglichkeit zu einem maximalen Konsum einzubüßen. Aus diesen Gründen nimmt Fromm an, dass das garantierte Einkommen nur gewisse (wirtschaftliche und soziale) Probleme lösen würde, dass es aber nicht die erwünschte radikale Wirkung hätte, wenn wir nicht gleichzeitig das Prinzip des maximalen Konsums aufgäben.

 

Dies bringt uns auf eine weitere positive Auswirkung eines garantierten Einkommens: In Verbindung mit einer wesentlich kürzeren Arbeitszeit für alle wäre nach Fromm die Folge, dass die geistigen, religiösen und philosophischen Probleme des menschlichen Daseins „real und bestimmend” (Fromm, 1966) würden. Bisher war der Mensch mit seiner Arbeit zu sehr beschäftigt (oder er war nach der Arbeit zu müde), um sich ernsthaft mit tiefsinnigen Problemen abzugeben: „Was ist der Sinn des Lebens?”, „Woran glaube ich?”, „Welche Werte vertrete ich?”, „Wer bin ich?” etc. Wenn er nicht mehr ausschließlich von seiner Arbeit in Anspruch genommen wäre, würde es ihm entweder freistehen, sich ernsthaft mit diesen Problemen auseinanderzusetzen, oder, so Fromm, er würde „aus unmittelbarer oder kompensierter Langeweile halb verrückt werden”. (Fromm, 1966) „Prinzipiell kann also der wirtschaftliche überfluss die Befreiung von der Angst vor dem Hungertod den übergang von einer vormenschlichen zu einer wahrhaft menschlichen Gesellschaft kennzeichnen.” (Fromm 1966)

 

 

2.3.3.            Die Frage nach der Faulheit

 

Eine häufig auftauchende Frage, wenn es um das Thema garantiertes Grundeinkommen geht, ist, ob ein solches nicht die Arbeitsmotivation beeinträchtigen würde. Fromm sagt dazu, dass der materielle Anreiz keineswegs das einzige Motiv ist, um zu arbeiten und sich anzustrengen: Als erstes Argument führt er an, dass es auch noch andere Motive wie z.B. Stolz, soziale Anerkennung, Freude an der Arbeit selbst usw. gebe. In welchem Ausmaß das Interesse am Arbeitsprozess und die Mitbestimmung über die Arbeitsabläufe selbst ein Antrieb zur Arbeit sein können, habe zuerst Professor Mayo in seiner Untersuchung in den Chicagoer Hawthorne-Werken der „Western Electric Company” nachgewiesen (Mayo 1933 nach Fromm 1966). Die Tatsache, dass man ungelernte Arbeiterinnen bei dem Experiment, das ihre Arbeitsproduktivität betraf, selbst heranzog und sie durch ihre Beteiligung zu interessierten, aktiven und gestaltenden Teilnehmerinnen wurden, führte zu einer höheren Produktivität und sogar zu einem besseren Gesundheitszustand.

Weitere Beispiele dafür, dass der Lohn nicht der einzige Leistungsanreiz ist, fände mensch in der Tüchtigkeit und Unbestechlichkeit der traditionellen preußischen Beamten – und das, obwohl sie sehr schlecht bezahlt wurden; in diesem Fall seien Begriffe wie Ehre, Treue und Pflichterfüllung die entscheidenden Antriebe zu guten Arbeitsleistungen gewesen. (Vgl. Fromm 1966) Betrachtet mensch vorindustrielle Gesellschaften (wie zum Beispiel die mittelalterliche europäische Gesellschaft oder die halbfeudalen Gesellschaften zu Anfang des 20. Jahrhunderts in Lateinamerika), so taucht noch ein anderer Faktor auf. In diesen Gesellschaften wollte beispielsweise ein Zimmermann nur so viel verdienen, dass er sich das leisten konnte, was zu seinem traditionellen Lebensstandard gehörte. Er hätte sich geweigert, mehr zu arbeiten und zu verdienen, als er zum leben brauchte. (Vgl. Fromm 1966)

Ein zweites Argument dafür, dass der Mensch nicht nur aus materiellem Anreiz arbeiten und sich anstrengen will, ergibt sich aus der Tatsache, dass der Mensch unter den Folgen von Untätigkeit leidet und eben gerade nicht von Natur aus träge ist. Fromm sieht es als selbstverständlich an, dass viele Leute gerne für ein oder zwei Monate nicht arbeiten würden, die allermeisten würden aber (danach) dringend darum bitten, arbeiten zu dürfen, selbst wenn sie nichts dafür bezahlt bekämen. Erkenntnisse über die kindliche Entwicklung und über Geisteskrankheiten lieferten eine Fülle Daten hierfür, so Fromm.

Wenn nun Geld nicht der Hauptanreiz ist, müsste die Arbeit in ihren technischen oder gesellschaftlichen Aspekten so attraktiv und interessant sein, dass sie eher in Kauf genommen wird als Untätigkeit. Der moderne, entfremdete Mensch sei (meist unbewusst) apathisch und sehne sich daher mehr nach Nichtstun als nach Betätigung. (vgl. Fromm 1966) Diese Sehnsucht ist jedoch ein Symptom der „Pathologie der Normalität”. (Fromm 1966) Vermutlich würde der Missbrauch des garantierten Einkommens, also die komplette Niederlegung der Arbeit, nach kurzer Zeit wieder verschwinden, „genauso wie auch die Leute, wenn sie für Süßigkeiten nichts zu bezahlen brauchten, sich nach ein paar Wochen nicht mehr daran überfressen würden”. (vgl. Fromm 1966)

 

Eine andere Erklärung (nach BAG-SHI 2000, 61) sieht das befürchtete „Blaumachen” als Reaktion auf den Mangel an selbstbestimmter Zeit. Erst wenn der aus dem vielen fremdbestimmten Arbeiten resultierende Stress abgebaut ist, könne mensch sich wieder positiv für die Arbeit entscheiden.

 

Als Beispiel dafür, dass schon heute freiwillige Arbeit jenseits der Erwerbsarbeit durchaus produktiv und existent ist, kann bspw. das Computer-Betriebssystem „Linux”[24] angeführt werden, das in einer weltweiten Zusammenarbeit von freiwilligen EntwicklerInnen geschaffen wurde und kostenlos verbreitet wird (lediglich für den Support und die Materialkosten werden bei einigen AnbieterInnen Zahlungen fällig). Ein weiteres Beispiel ist das Online-Lexikon „Wikipedia”[25], eine freie Enzyklopädie, an der alle mitarbeiten können und die ständig erneuert und erweitert wird.

 

Falls sich diese Prognosen trotz allem als falsch herausstellen, könnte die übermäßige Beanspruchung des Grundeinkommens immer noch in der Weise vermieden werden, „dass sich das Gefälle zwischen garantierten Minimaleinkommen [d.h. Grundeinkommen, Anm. PJ] und den am Arbeitsmarkt erzielten Einkommen ja ohne Schwierigkeiten … fein regulieren ließe”. (Offe 1983 nach Wohlgenannt 1985, 46)

 

2.3.4.            Psychologische Wege zu einem garantierten Einkommen

 

Um einem garantierten Einkommen psychologisch den Weg zu bereiten, sieht Fromm die Notwendigkeit, unser System des maximalen Konsums in ein System des optimalen Konsums zu verwandeln: Mensch müsse in der Industrie weitgehend von der Produktion von Gütern für den individuellen Verbrauch zur Produktion von Gütern für den öffentlichen Verbrauch übergehen - zum Beispiel Schulen, Theater, Bibliotheken, Parks, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel und Wohnungsbau fördern. Mensch sollte also den Schwerpunkt auf die Produktion von Dingen legen, die der Entfaltung der inneren Produktivität und Aktivität der/des Einzelnen dienen. Es könne nachweisen werden, dass die Gier sich hauptsächlich auf den individuellen Konsum von Dingen bezieht, die mensch isst (sich einverleibt), während die Benutzung kostenloser öffentlicher Einrichtungen keine Gier und Unersättlichkeit erzeuge. Ein solcher übergang vom maximalen zum optimalen Konsum würde drastische Veränderungen in den Produktionsmustern und außerdem eine radikale Verminderung der Werbung erforderlich machen, da diese durch die künstliche Erzeugung eines Bedarfs unsere Gier immer weiter treibt. Eine solche Einschränkung der Werbung und vor allem die Steigerung der Produktion für den öffentlichen Bereich sind allerdings, so auch Fromm, kaum ohne staatliche Intervention denkbar. Außerdem müssten kulturelle Veränderungen geschehen: Es müsse zu einer Renaissance der humanistischen Werte des Lebens, der Produktivität, des Individualismus usw. kommen, die den Materialismus des Organisationsmenschen und den unmenschlichen Arbeitseifer überwindet. (Fromm 1966)

 

Abschließend schreibt Fromm, dass es sehr wichtig sei, außer der Idee eines garantierten Einkommens und einer sozialen Infrastruktur noch einen anderen Gedanken zu untersuchen: den des kostenlosen Konsums gewisser Gebrauchswaren. Dazu würden zum Beispiel Brot, Milch und Gemüse gehören. Fromm benutzt das Beispiel, jedeR könnte in irgendeine Bäckerei gehen und sich soviel Brot nehmen, wie sie/er wollte (Der Staat würde der Bäckerei alles von ihr hergestellte Brot bezahlen.). Ein gieriger Mensch würde dann zunächst mehr nehmen, als er gebrauchen könnte, aber nach kurzer Zeit würde dieser „Konsum aus Gier” sich ausgleichen und die Leute würden sich nur soviel nehmen, wie sie wirklich bräuchten. (Fromm 1966) Ein solcher kostenloser Konsum würde, so Fromm weiter, eine neue Dimension im menschlichen Leben schaffen (sofern darin keine Wiederholung - wenn auch auf höherer Ebene - von Konsumgebräuchen in primitiven Gesellschaften gesehen würde). Der Mensch würde sich dann von dem Grundsatz befreit fühlen: „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen.”

 

Fromm schreibt weiter, dass sogar schon Anfänge dieses freien Konsums ein ganz neues Erlebnis der Freiheit bedeuten könnten. Es sei leicht einzusehen, dass die kostenlose Versorgung aller mit Brot vom Staat bezahlt werden könnte, wenn der diese Ausgabe mit einer entsprechenden Steuer decken würde. Ein weiterer Schritt wäre nach Fromm, nicht nur alle minimalen Bedürfnisse nach Nahrung mit Brot, Milch, Gemüse und Obst zu befriedigen, sondern auch die minimalen Bedürfnisse an Kleidung (nach irgendeinem System könnte jedeR ohne Bezahlung etwa einen Anzug, drei Hemden, sechs Paar Socken usw. jährlich erhalten) und auch die Verkehrsmittel könnten kostenlos benutzt werden. Dies setze allerdings stark verbesserte Einrichtungen von öffentlichen Verkehrsmitteln voraus, während Privatwagen teurer würden. Fromm stellt sich weitere infrastrukturelle Einrichtungen vor, die  der damaligen Zeit entsprachen, heute aber überholt sein dürften (z.B. große Wohnungsbauprojekte mit Schlafsälen für die Jüngeren, einem kleinen Raum für ältere oder verheiratete Paare, die jedeR „nach Belieben kostenlos benutzen” (Fromm, 1966) könne).

 

2.3.5.            Neuer Freiheitsbegriff

 

Fromm untersucht noch ein weiteres philosophisches, politisches und psychologisches Problem: das der Freiheit. Der westliche Begriff von Freiheit gründe sich weitgehend auf die Freiheit zu Privateigentum und seine Nutzung, solange nicht legitime Interessen anderer davon bedroht werden. Allerdings solle mensch bedenken, dass der Begriff der Freiheit für den Durchschnittsmenschen heute nicht so sehr gleichbedeutend mit der Freiheit sei, etwas zu besitzen und seinen Besitz (sein Kapital) nutzbringend anzulegen, als mit der Freiheit, alles, was das Herz begehrt, zu konsumieren. Viele sehen es heute als einen Eingriff in ihre Freiheit an, wenn der unbegrenzte Konsum eingeschränkt wird, obgleich nur die ganz Reichen wirklich frei wählen können, was sie haben möchten. Der Konkurrenzkampf zwischen den verschiedenen Marken der gleichen Gebrauchswaren und den verschiedenen Arten von Gebrauchswaren erzeuge die Illusion persönlicher Freiheit, während die Einzelnen in Wirklichkeit das haben wollen, worauf sie jeweils konditioniert wurden. (Fromm 1966)

 

Eine neue Sicht des Problems der Freiheit sei notwendig: Nur mit der Umwandlung des konsumorientierten Menschen in eine produktiv-tätige Persönlichkeit würde der Mensch Freiheit als echte Unabhängigkeit erleben und nicht als unbegrenzte Möglichkeit, unter den Konsumgütern zu wählen. (Fromm 1966)

 


 

3.   Chancen und Risiken allgemeiner Grundsicherung

 

Wie nun gezeigt wurde, werden mit einer allgemeinen Grundsicherung viele, teils sehr unterschiedliche, Hoffnungen und auch ängste verbunden. Im folgenden Abschnitt sollen die herausstechendsten kategorisiert und knapp zusammengefasst werden. Da die Gewichtungen nicht nur nach Politikansatz unterschiedlich sind, kann die Reihenfolge nicht die Gewichtigkeit der einzelnen Ziele und Risiken widerspiegeln, sondern kann nur eine Auflistung sein.

 

3.1.      Chancen und Ziele

 

Die Chancen und Ziele einer allgemeinen Grundsicherung sind folgende:

 

·         Armutsbekämpfung: Dieses Ziel wird von sämtlichen VertreterInnen formuliert. In Anbetracht des ALG II und des Liberalen Bürgergeldes, dessen Höhe unterhalb der Armutsgrenze liegt, muss die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung teilweise infrage gestellt werden.

·         Eine solidarische(re) Gesellschaft (vgl. z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985, Hirsch 2004, Rein 2005 u.v.a.)

·         Umweltfreundliche bzw. nachhaltige Produktionsweisen durch Eigenproduktionen in der Freizeit (vgl. z.B. Toffler 1980, Büchele/Wohlgenannt 1985, u.a.)

·         Abschwächung des Zwangs zur Lohnarbeit, dadurch Abschwächung der (entsolidarisierenden) Konkurrenz zwischen den Arbeitenden und Verbesserung der Arbeitsplatzqualität: Unattraktive Arbeit kann verweigert werden, notwenige Arbeit kann durch bessere Bezahlung oder Steigerung der Arbeitsplatzqualität attraktiv gemacht werden. (vgl. z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985, Hirsch 2004) Werden die Löhne zu hoch, ist wiederum Anreiz geschaffen, diese lästigen Arbeiten durch Maschinen erledigen zu lassen. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 46) Durch die derzeitigen, Arbeit erzwingenden Regelungen bei Hartz IV fehlt jeglicher Anreiz für die ArbeitgeberInnen die Arbeitsplätze menschenwürdig zu gestalten. (Vgl. z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985, 44)

·         Ermöglichung von eigenverantwortlichem und selbstbestimmtem Handeln, ohne es zu erzwingen: JedeR kann sich nach ihren/seinen Besonderheiten und unterschiedlichen Fähigkeiten, Wünschen und Lebensstilen entfalten. (Vgl. z.B. Rein 2005) Ein Autonomer Sektor würde geschaffen. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 120)

·         Absicherung von reproduktiver Arbeit und damit Schaffung von Unabhängigkeit z.B. der Frauen von (Ehe-) Männern o.ä.)

·         Reduzierung sozialer ächtung bzw. Stigmatisierung von HilfeempfängerInnen, die psychologische Hürde überhaupt Hilfen zu beantragen würde wegfallen.

·         Veränderung gesamtgesellschaftlicher Werthaltungen und Zielsetzungen. (vgl. z.B. Rein 2005)

·         Einer (weiteren) Spaltung der Gesellschaft soll entgegengewirkt werden. (Vgl. z.B. Gorz 1998, 315; Opielka/Stalb 1986, 73)

·         Befreiung von Existenzängsten und so ein Leben in Würde ermöglichen. (Rein 2005) Die künstlich herbeigeführte Verknappung von Einkommen in den unteren Einkommensschichten und die daraus resultierenden ängste, Konkurrenzkämpfe, Neid und die Gewaltbereitschaft könnten bei ausreichender Transferhöhe verhindert werden. Diese, bisher auf privilegierte Schichten beschränkte Existenzsicherheit soll allen garantiert werden, um so eine solidarische Gesellschaft zu ermöglichen. (Rein 2005)

·         Gewährleistung der Freiheit zur demokratischen Teilhabe auch für Arbeitende, die häufig politisch interessierte Menschen sind, aber zumeist keine Zeit oder Energie haben, sich politisch oder kulturell zu engagieren. Aber auch z.B. bei Protesten bzw. Streiks entfiele der Druck, dass das Gehalt für die Dauer des Streiks nicht gezahlt wird. Da die Streikenden derzeit schon nach kurzer Zeit Angst um ihre Existenz im aktuellen Monat haben müssen, entwickeln sie ein Interesse, den Streik zu beenden – auch wenn dadurch ihre Existenz langfristig gefährdet wird. Dieser Effekt ist nur bei einem „ex-ante”-Grundeinkommen (also einem Grundeinkommen das vor allen anderen Einkommen gezahlt wird) in ausreichender Höhe garantiert, da bei einem „ex-post”-Grundeinkommen (einem nachträglich berechneten Grundeinkommen) ggf. die Verrechnung auf das reguläre Gehalt o.ä. ausgelegt ist bzw. sich die Auszahlung durch die nötige Neuberechnung des Grundeinkommens verzögern könnte.

·         Gewährleistung des fundamentalen und individuellen Bürgerrechts auf Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum und gleiche soziale Sicherung. (Engler 2005)

·         Viele wirtschaftsorientierte Vertreter der Grundeinkommensidee erhoffen sich durch die bedingungslose soziale Absicherung eine höhere Flexibilisierung der ArbeiterInnen und dadurch auch weniger Widerstand bei z.B. Firmenschließungen und Kündigungen. Allerdings propagieren dies meist genau diejenigen, die sich für ein Grundeinkommen auf niedrigem Niveau aussprechen (siehe Giarini/Lidke 1997; Mitschke 2000), so dass dieser Effekt aufgehoben wird.

·         Außerdem wird ein enormer Innovationsschub erwartet, v.a. wegen der nun möglichen angst- und stressfreien Beschäftigung mit Dingen ihrer selbst willen (Neugier und Naivität sollen gefördert werden), das Entwickeln von Ideen wäre nicht von ihrer Marktgängigkeit abhängig (vgl. z.B. Heckel/Liebermann 2004).

·         Vorbeugung von Sozialmissbrauch: Da eine allgemeine Grundsicherung an alle ausgezahlt wird, ist Missbrauch unmöglich.

·         Abschaffung der Bedarfsprüfung: Diese bevorteilt bisher Menschen, die auf Grund ihres Bildungsstandes und ihrer kommunikativen Kompetenz problemlos die bürokratische Prozedur handhaben können. Die wirklichen sozialen Härtefälle hingegen sind benachteiligt. Immer noch werden Menschen obdachlos, weil sie bürokratischen Prozeduren nicht gewachsen sind. (Kipping 2004)

·         Entbürokratisierung der sozialen Sicherung: Derzeit verwalten in Deutschland 38 Sorten von Behörden und Quasibehörden 155 steuer- und beitragsfinanzierte Sozialleistungen. (Mitschke 2000, 34f) Hier könnte eine pauschal ausgezahlte Grundsicherung, die weder Bedürftigkeitsprüfungen noch individuelle Berechnungen benötigt, beträchtliche Einsparungen für den Staat und erhebliche Erleichterungen für die Betroffenen ermöglichen.

 

Hier muss deutlich gemacht werden, dass ein garantiertes Grundeinkommen nicht automatisch alle hier aufgeführten gesellschaftlichen Probleme lösen wird, dazu gehören bestimmte Voraussetzungen: Ein Bewusstseinwandel hin zur Notwendigkeit eines garantierten Grundeinkommens, Veränderung unserer alltäglichen Lebensverhältnisse (Konsumorientierung, soziale Beziehungen etc.). Arbeitszeit muss aufhören, gesellschaftlich vorrangige Zeit zu sein, neue Formen der Gesellschaftlichkeit, neue Kooperationsverfahren, die jenseits der Lohnarbeit soziale Bindungen und sozialen Zusammenhalt schaffen, müssen entwickelt werden und vielleicht muss überhaupt erst wieder gelernt werden, außerhalb der Lohnarbeit tätig zu sein. Dazu gehört auch solidarisches Handeln jenseits von egoistischen Rangeleien. (Rein 2005)

 

 

3.2.    Risiken

 

Eine allgemeine Grundsicherung birgt verschiedenartigste Gefahren, von denen hier einige genannt werden sollen:

 

·         Das offensichtlichste Risiko einer hohen allgemeinen Grundsicherung sind die hohen Kosten, die entweder zu Umverteilungskämpfen oder Reduzierung der Leistungen führen.

·         Bestehende Sozialsysteme werden abgebaut bzw. ersetzt. Wenn das System der allgemeinen Grundsicherung bei seiner Einführung nicht ausgereift ist, kann dies verheerende soziale Folgen haben.

·         Eine Grundsicherung ohne das Recht auf Arbeit und das Recht auf Einkommen würde zu einer Spaltung der Gesellschaft führen, da Erwerbslose mit dem Hinweis auf die Grundsicherung vertröstet werden könnten.

·         Es bestehen Zweifel, ob auch ein hohes Grundeinkommen als Lohnsubvention (und damit als Förderung des Niedriglohnsektors) wirkt. Hierzu muss gesagt werden, dass derzeitige Sicherungssysteme nicht nur die Möglichkeit zur Niedriglohnsubvention bieten, sondern dies durch den Zwang zur Arbeit gesetzlich vorschreiben. Es wäre eine Frage der Berechnung und der (dann leichter möglichen, weil materiell abgesicherten) sozialen Kämpfe, dem entgegenzuwirken.

·         Eine weitere Sorge ist die Benachteiligung von Arbeitenden, die für ihre Leistung (im Vergleich zu nicht-arbeitenden Grundeinkommen-EmpfängerInnen) nicht mehr angemessen bezahlt würden. Dem kann durch vernünftige Anrechnungsverfahren entgegengewirkt werden.

·         Bei einer geringen oder nicht bedingungslos ausgezahlten Grundsicherung, die nicht das Recht auf Arbeit beinhaltet, ist mit einer Spaltung der Gesellschaft in wohlhabende LeistungsträgerInnen und „working poor” zu rechnen. Außerdem wird ohne Recht auf Arbeit vielen Menschen ihre (soziale) Identität genommen, da sie diese auf ihren Beruf aufbauen.

·         Die bedingungslose übernahme der Mietkosten führt zu einer indirekten Subvention von VermieterInnen. (vgl. Opielka 2004, 1088) Eine Lösung könnte hier eine Begrenzung der Miethöhe (Hartz IV) oder eine Mietpauschale (z.B. 1000-für-alle-Kampagne) sein.


 


 

4.   Verknüpfte Voraussetzungen

 

Damit eine allgemeine Grundsicherung gegen die genannten Risiken gewappnet ist, werden unterschiedliche Voraussetzungen mit der Forderung verknüpft. Diese sind (u.a.):

 

Arbeitszeitverkürzung / Recht auf Arbeit

Um eine weitere Spaltung der Gesellschaft zwischen Arbeitenden und Grundeinkommen-EmpfängerInnen zu verhindern, fordern viele BefürworterInnen des Grundeinkommens die Verknüpfung vom „Recht auf Einkommen” mit dem „Recht auf Arbeit”. (vgl. z.B. Gorz 1998, 315; Opielka/Stalb 1986, 73) So soll eine Umverteilung der Arbeit auf alle erfolgen, wobei vorläufig eine 20-Stunden-Woche für alle angestrebt werden könnte. (Opielka/Stalb 1986, 73)

 

André Gorz spricht sich sogar für eine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich aus, da nur so die verfügbaren Erwerbsarbeit auf alle, die arbeiten wollen, aufgeteilt werden könne. (Gorz 1998, 315) Dies sei außerdem eine notwendige Bedingung für eine faire Aufteilung von unbezahlter Arbeit in der Privatsphäre. (Gorz 1998, 315)

 

Mindest(stunden)lohn

Viele BefürworterInnen eines Grundeinkommens sind davon überzeugt, dass ein armutsverhinderndes Grundeinkommen für alle nur dann nicht zweckentfremdet werden kann (siehe z.B. Kapitel 2.1.2: „Erste Versuche: Speenhamland”), wenn für Erwerbstätige lohnseitige Mindestarbeitsbedingungen definiert sind. (vgl. z.B. Allex 2005) Vor allem sei ein gesetzlicher Mindestlohn erforderlich, der die Grenze des Grundeinkommens nicht unterschreitet. Auf dieser Basis müssten sich Erwerbsfähige sich nicht auf jegliche Arbeitsbedingungen einlassen und könnten entsprechend ihrer Qualifikation ein Entgelt einfordern. Dann würde sich auch die jetzige Zumutbarkeitsdefinition in ihr Gegenteil verkehren: Erwerbslose müssten nur noch Beschäftigungen annehmen, die aus ihrer Sicht zumutbar sind.

 

Einige VertreterInnen treten für einen gesetzlich garantierten Mindeststundenlohn ein (vgl. z.B. BAG-SHI 2000, 54), damit auch Teilzeitjobs und zeitweises/stundenweises Arbeiten in die Regelung eingeschlossen sind.

 

Hierzu sei angemerkt, dass die Höhe des Mindest(stunden)lohns bei veränderten gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen ebenso abgesenkt werden könnte wie die Höhe des Grundeinkommens, und somit ebenfalls keine garantierte Sicherung der Existenz geboten wäre. Außerdem wären die Interessen von Erwerbsarbeitenden und Erwerbslosen gespalten, da letzteren ein Mindestlohn nichts nützt.

 

Umdenken der Gewerkschaften

Als VertreterInnen der Arbeitskräfte mit fester Arbeitsstelle vertreten die Gewerkschaften bei den heutigen Arbeitsmarktentwicklungen („Hausfrauisierung”, Technologie statt Menschen in den Fabriken) immer weniger Menschen. Wenn Gewerkschaften als zukunftsträchtige Organisationen fortbestehen wollen, können sie ihr Engagement nicht auf die Verteidigung der speziellen Interessen der LohnarbeiterInnen beschränken. (Gorz 1998, 315) Der übernahme von Arbeit durch Technik könne nur Sinn verliehen werden durch ein höheres Maß an Freiheit von ökonomisch zweckbestimmter Arbeit (durch Arbeitszeitverkürzung) und die Entwicklung von „Alternativen zur Lohnarbeit” in Gestalt anderer, selbstbestimmter und selbstgesteuerter (Arten von) Tätigkeit. (Gorz 1998, 315)

 

Die darin enthaltene Forderung nach einem Grundeinkommen sei auch deshalb sinnvoll, weil sie die verschiedenen Teile der sozialen Bewegung in einer gemeinsamen Perspektive vereine: Sie ginge aus der Weiterführung der vergangenen Kämpfe und Erfahrungen der ArbeiterInnenbewegung hervor; sie gehe über diese Kämpfe und Erfahrungen dadurch hinaus gehen, dass sie sie auf Ziele ausrichte, die sowohl den Interessen der Beschäftigten wie denen der Arbeitslosen entsprächen, und dadurch würde deren Solidarität und ihren gemeinsamer politischer Willen festigen; und zuletzt komme sie dem Bestreben einer großen Anzahl von Frauen und Männern entgegen, die Macht über und in ihrem Leben (wieder) zu erlangen . (Gorz 1998, 314)

 

Die Gewerkschaften sollten einsehen, dass der Kampf für die Verkürzung der Arbeitszeit mit einer neuen, fairen Verteilung der unbezahlten Aufgaben der Hausarbeit einhergehen müsse, da die Zwänge von unbezahlter Arbeit in der Privatsphäre ebenso drückend sein könnten wie die Zwänge des Berufslebens. (Gorz 1998, 314)

 

Emanzipatorische Gleichstellungspolitik

Siehe auch Kapitel: 2.2.3. „Geschlechterverhältnisse”

 

Demokratisierung aller Lebens- bzw. Arbeitsbereiche

Um die Gesellschaftstransformation nachhaltig zu gestalten, werden verschiedenste Vorschläge zur demokratischen Ausgestaltung gemacht. Erich Fromm (1966) stellte sich eine „Renaissance echter Demokratie” vor mit bspw. einem neuen „Unterhaus, in dem die Entscheidung durch Integration der Beschlüsse von Hunderttausenden von kleinen Gruppen [face-to-face groups] zustande kommen” (Fromm 1966) und mit aktiver Beteiligung sämtlicher Mitarbeiter in allen Unternehmen und im Management. Die Notwendigkeit dieser „Vermehrung demokratischer Verfahren in allen gesellschaftlichen Bereichen” (Fromm 1966) begründet er mit der Gefahr, dass ein Staat, der alle ernährt, zu einer „Muttergottheit mit diktatorischen Eigenschaften” (Fromm 1966) werden könne.

 

An anderen Stellen wird z.B. der Ausbau der politischen Mitbestimmung auf allen politisch-administrativen Ebenen (Gemeinde, Land, Staat) in direkter oder repräsentativer Form vorgeschlagen. (z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985, 87) Zusätzlich solle eine Demokratisierung der Wirtschaft (z.B. durch Wirtschafts- oder Technologieräte) und Unternehmen (z.B. durch Mitbestimmung und Vermögensbeteilung der Angestellten) herbeigeführt werden. (z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985, 87)

 

Weitere Aspekte finden sich auch in Kapitel 2.2 „Theoretischer Hintergrund”, Kapitel 6.5: „Soziale Infrastruktur” und Kapitel 2.3.4. „Psychologische Wege zu einem garantierten Grundeinkommen”.

 

Soziale Infrastruktur

Siehe auch Kapitel 6.5: „Soziale Infrastruktur” und Kapitel 2.3.4. „Psychologische Wege zu einem garantierten Einkommen”

 

Internationale/weltweite Einführung des Grundeinkommens

Neben FIAN („FoodFirst Information and Action Network”), die ein weltweites Grund-Nahrungseinkommen fordern (siehe auch Kapitel 6.6: „Grund-Nahrungseinkommen (FIAN)”), wird unter anderem in der attac-AG „Genug für alle” die Bedeutung der Forderung nach weltweiter Einführung eines existenzsichernden Grundeinkommens hervorgehoben. (Siehe Rätz/Paternoga/Steinbach 2005) Auch die AG links-netz (2003, 19) stellt sich eine über die EU hinausgehende Einführung der sozialen Infrastruktur und damit auch des Grundeinkommens vor.


 

5.   Konzeptionelle Unterschiede

 

Die BefürworterInnen eines Grundeinkommens verteilen sich von der extremen Rechten (z.B. „Grundeinkommen durch Arbeit”[26]) bis zur radikalen Linken (z.B. bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen für jedeN[27]). Um feststellen zu können, welche Faktoren aus einem repressiven Armutsverwaltung eine emanzipatorische Reichtumsverteilung machen, sollen die verschiedenen Faktoren der gängigen Konzeptionen aufgezeigt werden, um sie anschließend strukturiert vergleichen zu können.

 

Ein Abgleich der Kriterienkataloge bei Hauser (1996), Kaltenborn (1998), Mitschke (2000) und Blaschke (2005a) ergibt weitgehende übereinstimmung. Die dortigen Kriterien werden im Folgenden übernommen, zusammengefasst bzw. ergänzt:[28]

 

Höhe des Transfers (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)

Wie hoch ist der monatliche (maximale) Transfer? (Die angegebenen Höhen sind teilweise nur bedingt vergleichbar, da die Modelle zu unterschiedlichen Zeiten mit unterschiedlichen Währungen entwickelt wurden.)

 

Zwang zur Arbeit (direkt)

Besteht eine Arbeitsverpflichtung als Transfervoraussetzung? Zu welchen Konditionen muss (Erwerbs-)Arbeit angenommen werden (Zumutbarkeit)? Die Verpflichtung, jegliche („zumutbare”) Arbeit anzunehmen, ist nicht nur für die BezieherInnen meistens entwürdigend, sondern führt auch dazu, dass Löhne weiter sinken, da z.B. „reguläre” ArbeiterInnen mit Ein-Euro-JobberInnen konkurrieren müssen.[29]

 

Bedürftigkeitsprüfung

Werden bei den EmpfängerInnen vorhandene bzw. erarbeitete monetäre Ressourcen (Einkommen, Unterhaltsansprüche, Vermögen etc.) überprüft bzw. müssen sie offen gelegt werden? Welche?

 

Welche und wessen Einkommen bzw. Vermögen wirken transfermindernd, bzw. werden dem Bruttobedarf gegen gerechnet? Werden bspw. Einkommen von der Sozialleistung abgezogen oder angerechnet?

 

Subjekt des Transfers

Wer ist das Subjekt, für das der Transfer berechnet bzw. an das ausgezahlt wird? Ist es das Individuum, eine Bedarfsgemeinschaft bzw. Einsatzgemeinschaft? Besteht bei der Berechnung also ein Individual-, Haushalts- oder Familienbezug? Von welchen Personen sind welche Einkommen bzw. Vermögen zur Existenzsicherung der potentiellen Anspruchsberechtigten einzusetzen bzw. zu berücksichtigen?

 

Dieser Faktor ist vor allem unter Genderaspekten relevant (siehe auch Kapitel 2.2.3: „Geschlechterverhältnisse”)

 

Außerdem birgt die Errechnung anhand einer Bedarfsgemeinschaft die Gefahr von „Isolationsfallen”, da ein Anreiz zum Single-Dasein entstünde, weil dann ein höheres Grundeinkommen gezahlt würde. (Füllsack 2002, 101)

 

Eine Differenzierung nach Haushaltsmitgliedern würde einen wesentlichen Vorteil der Grundeinkommensidee beseitigen: Die Haushaltsgrößen müssten nämlich festgestellt werden und dazu bedürfte es einer Einrichtung/eines Amtes, dessen MitarbeiterInnen Kosten verursachen würden, die unter Umständen höher sind, als die durch die Differenzierung der Grundeinkommenshöhen gewonnenen Einsparungen. (Füllsack 2002, 101)

 

„ex-post”/ „ex-ante” Grundeinkommen

Grundsätzlich lassen sich zwei „technische Varianten” des Grundeinkommens denken (vgl. bspw. Opielka 2005, Blaschke 2005a). Eine „ex-post”-Variante, die zwar jeder Bürgerin und jedem Bürger das Grundeinkommen garantiert, dieses aber nur dann ausgezahlt wird, wenn die primären Einkommen (Erwerbs- und Vermögenseinkommen sowie Unterhaltsansprüche) nicht Existenz sichernd sind. (Bekanntestes Beispiel hierfür ist die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II, aber auch auf andere Weise die „Negative Einkommensteuer” bzw. das „Bürgergeld”.)

 

Die zweite Variante zahlt das Grundeinkommen vor allen sonstigen Einkommen („ex ante”) an die Bevölkerung aus (und verrechnet es ggf. nachträglich mit anderen Einkommen), wie zum Beispiel das Bedingungslose Grundeinkommen.

 

„Beide Varianten unterscheiden sich nach ihren angestrebten Zielen. Die negative Einkommensteuer, die von liberalen ökonomen bevorzugt wird, möchte den Arbeitsanreiz perfektionieren und gleichzeitig die Kosten begrenzen. Deshalb setzen sie das Grundeinkommensniveau möglichst niedrig an. Zusätzliche Einkommen sollen zudem ‚nur’ mit etwa 50% besteuert werden, so dass alle Erwerbstätigen vom Existenzminimum bis zur doppelten Höhe des Grundeinkommens eine Mischung aus eigenem (‚primären’) Einkommen und Negativsteuer erhalten. Faktisch handelt es sich um die Subvention eines Niedriglohnsektors.” (Opielka 2005)

 

Wird das Grundeinkommen also „ex-ante”, also vor jeglichen Verrechnungen ausgezahlt (und ggf. anschließend mit eventuellen Einnahmen/Einkommen verrechnet), oder wird es mit eventuellen Einnahmen und Einkommen verrechnet und dann im Nachhinein (teilweise oder gar nicht) „ex-post” ausgezahlt?

 

Finanzierung

Wie sollen also die Transfers finanziert werden? Werden die bestehenden Verteilungsverhältnisse gestärkt oder findet eine stärkere Umverteilung von oben nach unten statt? Wer ist Träger des Transfers? Wie hoch ist der gesellschaftliche Transferaufwand (jährlich)?

 

Personenkreis

Wer ist einbezogen in den Kreis der potentiellen BezieherInnen des Transfers (potentielle Anspruchsberechtigte)? Alle BürgerInnen, alle EinwohnerInnen oder alle?

 

Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem

Reformiert, ergänzt oder ersetzt der Transfer die Sozialleistungen, die Sozialhilfe u.a. steuerfinanzierte Sozialleistungen? Wie wird das Modell in das Steuersystem integriert?

 

Dynamisierung des Transfers

Werden die Transfers dynamisiert, d.h. wird die Höhe der Sozialleistungen regelmäßig neu errechnet (z.B. Nettoäquivalenzeinkommen, Bruttoinlandsprodukt, etc.)? Wenn ja, wie?

 

Dauer des Transfers

Wie lange wird der Transfer / die Sozialleistung gewährt? Ist sie zeitlich begrenzt oder an Bedingungen gebunden?

 

Transferentzug

Wie hoch ist der Transferentzug durch transfermindernde Einkommen bzw. Vermögen? Wie hoch ist der Transferentzug bei nicht gegebener Arbeitsbereitschaft bzw. Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt? Gibt es Sanktionen?

 

Institutionelle Ausformung / Verwaltung

Wer organisiert/verwaltet die Transferzahlungen? Arbeitsamt? Sozialamt? Finanzamt? Wer ist an der Organisation und Verwaltung beteiligt?

 

Arbeitsmarkteffekte[30]

Welche Effekte auf das Arbeitsplatzangebot der „ArbeitgeberInnen” und auf das Arbeitsangebot der „ArbeitnehmerInnen” sind durch die jeweilige Konzeption zu erwarten bzw. zu errechnen? Welche Arbeitszeit(verkürzungs)effekte sind zu erwarten?

Grundannahmen: Wenn das Grundeinkommen mit ausreichender Höhe angelegt ist, besteht die Möglichkeit für die ArbeitskraftanbieterInnen (Lohnabhängige/abhängig Beschäftigte), ihr Arbeitskraftangebot zu reduzieren bzw. gänzlich zurückzuhalten (z.B. falls die Arbeitsplatzqualität ein bestimmtes Maß unterschreitet), damit die Unternehmen die Arbeitsplatzquantität oder -qualität verbessern. Dies funktioniert allerdings nur, wenn keine Arbeitsverpflichtung mit dem Transfer verbunden ist. ähnliche aber schwächere Effekte sind zu erwarten, wenn die Grundeinkommen relativ hohe Freibeträge bei Erwerbseinkommen zulassen.

 

Lohneffekte

Welche Auswirkungen hat das jeweilige Modell des Grundeinkommens auf das Gefüge der Erwerbseinkommen abhängig Beschäftigter? Welche Effekte haben die Transfers hinsichtlich eines Mindestlohns oder andererseits eines Niedriglohns?

 

Grundannahmen: Grundeinkommen haben einen Mindestlohn- oder einen Niedriglohneffekt. Ein Mindestlohneffekt ergibt sich immer dann, wenn unterhalb einer relativ hohen Einkommensschwelle keine (Erwerbs-)Arbeit geleistet werden muss (relativ hohe Grundeinkommen, keine Arbeitsverpflichtung) oder eine Ergänzung eines niedrigen Erwerbseinkommens erfolgt. (Blaschke 2005a, 14) Andere Formen der Grundsicherung (z.B. Grundsicherung für Arbeitssuchende und bestimmte Formen der Negativen Einkommenssteuer) haben dagegen Niedriglohneffekte. Dies immer dann, wenn niedrige Mindesteinkommen faktisch zur Annahme jeglicher Arbeit zwingen und niedrige Grundeinkommen mit Arbeitsverpflichtung und hohen Freibeträgen für Erwerbseinkommen gekoppelt sind (Blaschke 2005a, 14) Außerdem relevant sind Zumutbarkeitsregelungen (Zu welchen Bedingungen ist Arbeit zumutbar?). (Blaschke 2005a, 22)



 

6.   Die verschiedenen Modelle im Einzelnen

 

In diesem Kapitel sollen neben der „Grundsicherung für Arbeitsuchende” (ALG II) einige der bekanntesten bzw. markantesten Reformkonzepte untersucht werden: Das FDP-Modell des „Liberalen Bürgergeldes”, das Modell der Feministischen Partei DIE FRAUEN, das BAG-SHI-Modell des „Bedingungslosen Grundeinkommens”, das von der AG links-netz so benannte Modell der „Sozialen Infrastruktur” und das relativ neue Modell des Grund-Nahrungseinkommens von FIAN.

 

6.1.      Arbeitslosengeld II (nach SGB II)

 

Um einen aktuellen Vergleich zu ermöglichen, soll das zum 1. Januar 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (ALG II) genauer betrachtet werden, obwohl es keine allgemeine Grundsicherung im doppelten Sinne (siehe Kapitel 2: „Was ist ‚allgemeine Grundsicherung’”) ist: Es wird zwar nicht an alle ausgezahlt (da sie bspw. eine Bedürftigkeitsprüfung und Arbeitsbereitschaft voraussetzt), jedoch wird es unabhängig von vorheriger Berufstätigkeit oder vorherigen Beitragszahlungen pauschal gewährleistet.

 

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende steht wegen ihrer Verarmungswirkung, dem verschärften Arbeitszwang und der Verletzung weiterer Grundrechte (z.B. Vertragsfreiheit) in heftiger Kritik. (Siehe Blaschke 2005a, 35)

 

Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)

Derzeit beträgt beim ALG II die Regelleistung 345 Euro (in den alten Bundesländern) bzw. 331 Euro (in den neuen Bundesländern) plus Kaltmiete und Heizkosten (siehe z.B. Roth/Thome 2005). Dabei wird die Miete (bei Einzelpersonen) für maximal 45 qm übernommen. (Roth/Thome 2005) Der maximale Quadratmeterpreis wird von der jeweiligen Kommune festgelegt.[31] (Roth/Thome 2005) Außerdem werden die Beitragszahlungen zur Krankenkasse von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V, nach Roth/Thome 2005, 137)

 

 

 

Im Einzelnen errechnet sich die Regelleistung wie folgt (Allexi 2005):

 

·         Für Ernährung stehen täglich 4,67 Euro zur Verfügung,

·         für Getränke und Tabakwaren 19,13 im Monat,

·         für Mahlzeiten außer Haus 9,71 Euro monatlich,

·         für Kaffee, Tee, Schokolade 9,56 Euro monatlich,

·         für Bücher und Broschüren stehen 5,79 Euro, für Zeitungen 7,82 Euro monatlich zur Verfügung – pro Tag sind das 46 Cent,

·         für Theater und Kino sind 1,43 Euro monatlich und für Mobilität 14,22 Euro monatlich bzw. 47 Cent täglich vorgesehen und

·         für Wasch und Putzmittel enthält die Regelleistung 4,68 Euro, für Toilettenpapier 1,78 Euro monatlich und für Rasiermaterial (Klingen, Rasiercreme u.ä.) 1,27 Euro.

 

Um die Hartz-IV-Leistungen armutsfest zu machen, müsste die Regelleistung um 200 Euro bis 300 Euro auf ca. 600 Euro angehoben werden. (Blaschke 2005b)

 

Zwang zur Arbeit

Das ALG II ist bei Arbeitsfähigen an eine Arbeitspflicht bzw. eine Arbeitsbereitschaft gebunden. (Vgl. §2 Abs. 1 Satz 3 SGB II, Blaschke 2005a, Roth/Thome 2005)

 

Bedürftigkeitsprüfung

Vorrangig müssen andere Einkommensressourcen wie Erwerbsarbeit/-einkommen, Sozialtransfers, Unterhaltsansprüche sowie Vermögen zur Sicherstellung des eigenen Existenzminimums eingesetzt werden. (Blaschke 2005a, 36) Einkommens- und Vermögenslose erhalten das volle ALG II. Selbstverdiente, aber nicht ausreichende Einkommen können durch ALG II ergänzt werden. (Blaschke 2005a) Das ALG II ist bedarfsabhängig, es müssen also u.a. sämtliche Kontoauszüge der letzten drei Monate vorgelegt werden. (§60 SGB I, §21 SGB X)

 

Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (s.u.) müssen ihre Einkommen und Vermögen offen legen und verbrauchen, bevor einE BedürftigeR die Transferleistung erhält. (Blaschke 2005a, 36)

 

Die Bezüge werden gekürzt, wenn einE LeistungsbezieherIn in einer „Haushaltgemeinschaft” lebt, dass heißt eine Wohngemeinschaft, in der „gemeinsam gewirtschaftet” wird, also z.B. gemeinsam eingekauft oder gekocht wird. (Roth/Thome 2005, 107)

 

 

Subjekt des Transfers

Das Subjekt des Transfers ist die Bedarfsgemeinschaft. Sie umfasst „nicht dauernd getrennt lebende” Ehegatten bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartner (nach §33b SGB I) untereinander sowie Eltern oder Elternteile, die mit ihren minderjährigen unverheirateten Kindern zusammenleben. (Roth/Thome 2005, 49)

 

„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen

Da das ALG II beantragt werden muss und an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, kann es nicht als „ex-ante”-Grundeinkommen eingestuft werden. Andererseits muss einE EmpfängerIn jeden Zuverdienst der Agentur für Arbeit melden. Die monatliche Transferleistung wird dann entsprechend gekürzt. Es ist also auch keine „ex-post”-Variante.

 

Finanzierung

Die Einführung des ALG II wurde an kein besonderes Finanzierungsmodell gebunden. Es wird aus Steuern finanziert. (vgl. z.B. Blaschke 2005a, 36)

 

Personenkreis

Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ausgeschlossen davon sind AsylbewerberInnnen (Asylbewerberleistungsgesetz) und Auszubildende (BAföG). (Blaschke 2005a)

 

Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem

Das ALG II hat die Sozialhilfe für Erwerbsfähige abgelöst, die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft. (Blaschke 2005a, 35) Arbeitslosengeld I EmpfängerInnen können bei niedrigem Einkommen ergänzend ALG II erhalten. (Blaschke 2005a, 35)

 

Dynamisierung des Transfers

Die Höhe des ALG II (das „soziokulturelle Existenzminimum”) ist durch einen politischen Beschluss festgelegt. (§20 Abs. 2 SGB II; Blaschke 2005a) Sie wird auf Basis der Renten angepasst. (§20 Abs. 4 SGB II)

 

Dauer des Transfers

Das ALG II wird jeweils für bis zu sechs Monaten gewährt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Dies kann beliebig oft wiederholt werden, die „bisher gewonnen Erfahrungen” sollen dann bei der „Eingliederung” helfen. (§15 Abs. 1 SGB II))

 

 

Transferentzug

Wenn sich der/die Hilfebedürftige ohne „wichtigen Grund” und „trotz Belehrung über die Rechtsfolgen” weigert, eine „zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen” oder Ein-Euro-Jobs auszuführen, wird im ersten Schritt die Regelleistung um 30% gekürzt (§31 Abs. 1 SGB II nach Roth/Thome 2005, 18)  und der Zuschlag zum ALG I fällt weg. (Roth/Thome 2005, 185) Meldet sich der/die Hilfebedürftige „trotz schriftlicher Belehrung” nicht bei der Behörde oder bei einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsstelle, wird im ersten Schritt eine Kürzung von 10% vollzogen. (Roth/Thome 2005, 185) Werden die Anweisungen und Auflagen der Behörden wiederholt nicht befolgt, werden erneute Kürzungen um 30% bzw. 10% vorgenommen. Die Kürzungen summieren sich. (Roth/Thome 2005, 185)

 

Institutionelle Ausformung/Verwaltung

Die Regelleistung sowie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung trägt die Bundesagentur für Arbeit, die Wohn- und Heizkosten sowie die Kosten für Beratung tragen die kreisfreien Städte und Kreise. (§6 Abs. 1 SGB II)

 

Arbeitsmarkteffekte

Aufgrund der restriktiven Ausformung des ALG II ist mit einer Steigerung der Zahl von Arbeitsplätzen (im Niedriglohnbereich) zu rechnen. (Blaschke 2005a, 33)

 

Lohneffekte

Das Lohngefüge wird insbesondere in den mittleren und unteren Einkommensbereichen „enorm” unter Druck gesetzt. (Blaschke 2005a, 37) Eine „extreme Ausweitung des Niedrig(st)lohnbereiches” wird erwartet. (Blaschke 2005a, 37)

 

 

6.2.      Liberales Bürgergeld (FDP)

 

Das Liberale Bürgergeld wurde in Anlehnung an das Bürgergeld-Konzept von Joachim Mitschke[32] entwickelt und in einem entsprechenden Antrag zuletzt auf dem Bundesparteitag der FDP 2005 in Köln beschlossen. (FDP 2005)

 

Primäre Ziele des Liberalen Bürgergeldes („aktivierend, einfach, gerecht”) ist die „Aktivierung” der Arbeitslosen, die Vereinfachung des Sozialsystems und die Verhinderung von Missbrauch der Sozialleistungen. (FDP 2005)

 

Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)

Die „Aktivierung” der Erwerbslosen soll durch die niedrige Höhe der Unterstützung sowie durch niedrigere Abgaben bzw. höhere Freibeträge auf Zuverdienst als beim (unter der EU-Armutsgrenze liegenden) ALG II realisiert werden (siehe Tabelle 2), außerdem soll der Freibetrag aufgrund des Bruttoeinkommens errechnet werden (ALG II: Nettoeinkommen). Das Ziel des indirekten Arbeitszwangs wird hier also offen ausgesprochen, jedoch durch die Bezeichnung „Aktivierung” verdeckt. (FDP 2005)

 

Tabelle 2:

 

 

 

 

 

 

Quelle: FDP 2005

 

Zwang zur Arbeit

Trotz des durch die geringe Höhe der Leistungen vorhandenen indirekten Zwangs zur Arbeit sollen Bürgergeld-EmpfängerInnen zu einer „zumutbaren Gegenleistung” bereit sein (FDP 2005).

 

Bedürftigkeitsprüfung

Obwohl die Verrechnung mit dem Einkommen über das Finanzamt genügen würde, um eine Negative Einkommenssteuer zu realisieren, soll eine Bedürftigkeitsprüfung „ähnlich wie derzeit beim Arbeitslosengeld II” (FDP 2005) durchgeführt werden. (FDP 2005) Somit wird nicht nur das Einkommen verrechnet, sondern auch das Vermögen.

 

Subjekt des Transfers

Grundlage für die Berechnungen soll die Bedarfsgemeinschaft sein, der „alle im Haushalt lebenden Personen” (FDP 2005) angehören, also – im Gegensatz zu Hartz IV – auch nicht-verwandte MitbewohnerInnen.

 

„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen

Das Liberale Bürgergeld beruht auf dem Konzept der Negativen Einkommenssteuer. Die Einnahmen werden verrechnet und nur Bedürftige bekommen nachträglich die Negativ-Steuer / das Bürgergeld, „ex-post” ausbezahlt.

 

Finanzierung

Das Bürgergeld soll sich selbst finanzieren. (FDP 2005)

 

Personenkreis

Das Bürgergeld soll allen BürgerInnen der BRD zugestanden werden. (FDP 2005)

 

Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem

Das Bürgergeld soll „möglichst alle steuerfinanzierten sozialen Hilfen des Staates” zu einem „Universaltransfer” pauschalieren und so den „intransparenten und bürokratischen Sozialstaat” abbauen (FDP 2005). Darin beinhaltet sollen sein: Grundsicherung, Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), Wohngeld, ALG II, BAföG sowie „die mit dem liberalen Reformkonzept für die Kranken- und Pflegeversicherung verbundene steuerfinanzierte Unterstützungsleistung für Kinder und für Personen mit unzureichendem Einkommen.” (FDP 2005)

 

Dynamisierung des Transfers

Das Liberale Bürgergeld soll auf der Grundlage folgender Leistungsbedarfe ermittelt werden (nach FDP 2005):

 

·         Pauschale zur Sicherung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung und Hausrat)

·         Pauschale für Unterkunft und Heizung (differenziert nach den örtlichen Gegebenheiten)

·         Pauschalen zu den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung

·         Pauschale für Nachteilsausgleich bei Nichterwerbsfähigkeit und/oder Schwangerschaft

·         Pauschale für Mehrbedarfe bei Ausbildung und bei „speziellen, häufig vorkommenden Behinderungen und Erkrankungen” (FDP 2005)

 

Dauer des Transfers

Nicht bekannt. Da die Grundsicherung in das Steuersystem eingebunden ist, erstmal unbegrenzt, andere Regelungen sind möglich.

 

Transferentzug

Bei „Zuwiderhandlungen” sollen – wie beim ALG II – Bürgergeldkürzungen in 30%-Schritten erfolgen. (FDP 2005)

 

Institutionelle Ausformung/Verwaltung

Die Verrechnung von Steuerabgaben und sozialen Hilfen soll vom Finanzamt durchgeführt werden, die Vermittlung von Bürgergeld-EmpfängerInnen soll auf kommunaler Ebene stattfinden. Allerdings sollen sämtliche Erklärungen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse ausschließlich vom Finanzamt bearbeitet werden. (FDP 2005) Dies soll auch unter Datenschutzaspekten eine Verbesserung bringen; zusätzlich soll den BürgerInnen ein „genereller Auskunftsanspruch” zugestanden werden. (FDP 2005)

 

Allerdings sollen, „um die Verknüpfung von Lohnsteuer und Bürgergeld zu ermöglichen”, (FDP 2005) erwerbstätige Bedürftige ihr Bürgergeld von dem/der ArbeitgeberIn ausbezahlt bekommen. Auf Antrag eines bzw. einer Berechtigten werden „die Höhe des Bürgergeldanspruchs seiner Bedarfsgemeinschaft und die Höhe der Kindergeldes als Teilbetrag des Bürgergeldanspruchs von seiner Gemeinde rechtsverbindlich für den Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte eingetragen bzw. bei einem EDV-gestützten Verfahren zusammen mit den anderen Lohnsteuerdaten dem Arbeitgeber mitgeteilt. Der Arbeitgeber kann so aus den ihm vorliegenden Daten einfach berechnen, ob und in welcher Höhe Bürgergeld auszuzahlen ist.” (FDP 2005)

 

Nicht-Erwerbstätige Bürgergeld-EmpfängerInnen sollen das Bürgergeld von „kommunalen Einrichtungen” ausbezahlt bekommen. (FDP 2005)

 

Arbeitsmarkteffekte

Sinn des Bürgergeldes ist nach dem Beschluss der FDP die Nachfrage (der ArbeiterInnen) und das Angebot (der UnternehmerInnen) an Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich zu steigern: „Aus Sicht des Arbeitnehmers wird ein für ihn nicht existenzsichernder Lohn durch das Bürgergeld ergänzt und somit attraktiv. Arbeitgeber werden – die notwendige Lohnöffnung der Tarife vorausgesetzt - vermehrt Arbeit für nicht oder gering qualifizierte Bürgergeldempfänger anbieten, deren Arbeitskraft eine nicht existenzsichernde Wertschöpfung hat.” (FDP 2005)

 

 

 

Lohneffekte

Die FDP will mit der Einführung des Bürgergeldes neben der „Flexibilisierung des Arbeitsmarktes” auch eine „öffnung der Tarife nach unten” verbinden. Des Weiteren soll die „Allgemeinverbindlichkeit von Flächentarifverträgen” abgeschafft und der Kündigungsschutz „reformiert” werden. (FDP 2005)

 

Es ist also mit einer Ausweitung der Niedriglohnjobs und einer Verschlechterung der ArbeitnehmerInnenrechte zu rechnen.

 

 

6.3.      Existenzsichernde Grundsicherung (Feministische Partei DIE FRAUEN)

 

In ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2005 schlägt die Feministische Partei DIE FRAUEN eine „existenzsichernde Grundsicherung” vor und fordert ein Recht auf ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben als Ergänzung zum Recht auf Erwerbsarbeit.

 

Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)

Die Grundsicherung soll ein Leben in Würde sichern und den Bezieherlnnen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben erlauben. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Das Einkommen aus Erwerbsarbeit soll bis zu einem bestimmten Mindestbetrag voll bei der/dem Grundeinkommensbezieherln verbleiben. Jenseits dieses Mindestbetrags wird das Zusatzeinkommen mit „steigenden Raten” auf das Grundeinkommen angerechnet. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Personen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung nicht erwerbsfähig sind, erhalten einen pauschalierten Zuschlag auf die Grundsicherung. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Die Grundsicherung enthält unabhängig von den tatsächlichen Mietkosten eine regional gestaffelte Mietpauschale. Wenn die tatsächliche Miete (für eine angemessene Wohnung) diese Pauschale übersteigt, erhält die Grundeinkommensbezieherin ein zusätzliches Wohngeld. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

 

Zwang zur Arbeit

Die Grundsicherung soll in keiner „direkten oder indirekten Weise” mit einem Zwang zur Arbeit verbunden werden. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Bedürftigkeitsprüfung

Die Verrechnung von Vermögen wird nicht explizit ausgeschlossen, die Höhe des Erwerbseinkommens etc. müsste festgestellt werden. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Subjekt des Transfers

Das Individuum. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen

Die Grundsicherung wird „ex-post” ausgezahlt, an diejenigen, die nicht genug Erwerbseinkommen oder sonstige Sozialleistungen beziehen. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Finanzierung

Die Existenzsichernde Grundsicherung scheint an keine konkrete Finanzierung gebunden.

 

Personenkreis

Die Grundsicherung wird bezahlt

·         an Kinder nach Alter gestaffelt,

·         an Personen, die an der Erwerbsarbeit gehindert sind, weil sie alt, krank oder erwerbsbehindert sind, sich in Ausbildung befinden oder weil sie andere versorgen, soweit sie aus den vorgenannten Sicherungssystemen keine existenzsichernden Leistungen bekommen,

·         an sonstige Personen, die „aus welchen Gründen auch immer” keine existenzsichernde Erwerbsarbeit und keine ausreichenden Leistungen aus den Versicherungssystemen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) beziehen. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem

Die bestehenden Versicherungssysteme (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) sollen aus- bzw. umgebaut werden, indem auch dort ein striktes lndividualitätsprinzip eingeführt wird. Außerdem sollen alle „frauendiskriminierenden Elemente der derzeitigen Regelungen”, wie die viel zu geringe Anrechnung von Erziehungszeiten bei der Rentenversicherung, verändert werden. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Alle Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegearbeiten sollen bewertet und mit Geld angemessen entlohnt werden, unabhängig davon, ob diese Arbeiten in privaten oder öffentlichen Räumen, von Familienangehörigen, Wahlverwandten oder anderen durchgeführt werden. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Haus-, Versorgungs- und Pflegearbeit für Dritte (Kinder, Alte, Kranke, Behinderte) soll „soweit wie möglich und sinnvoll” professionalisiert werden, z.B. durch ein flächendeckendes Netz von „sehr guten” Betreuungseinrichtungen. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Dynamisierung des Transfers

Die Grundsicherung soll regelmäßig der Entwicklung der Einkommen aus Erwerbsarbeit angepasst werden. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Die Aufwendungen für die Grundsicherung sollen umso geringer werden, je schneller der „Umbau der Wirtschaft mit einer Neuschaffung und gerechteren Verteilung der Erwerbsarbeit sowie der Abbau jedweder Diskriminierung gelingt.” (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005)

 

Dauer des Transfers

Nicht bekannt.

 

Transferentzug

Nicht bekannt.

 

Institutionelle Ausformung/Verwaltung

Nicht bekannt.

 

Arbeitsmarkteffekte

Die Arbeitszeit soll gesetzlich verkürzt werden. (Feministische Partei DIE FRAUEN 2005) Gemeinsam mit einer ausreichenden Grundsicherung soll dies zu neuen Arbeitsplätzen in allen Lohnstufen führen.

 

Lohneffekte

Die Einkommensunterschiede sollen verringert und die Erwerbsarbeit umverteilt werden durch Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich bei unteren Einkommensschichten und ohne Lohnausgleich im oberen Einkommensbereich.[33] Da die Grundsicherung quasi bedingungslos gezahlt wird, hat sie Mindestlohneffekt – entscheidend wäre die konkrete Höhe.

 

 

6.4.      Bedingungsloses Grundeinkommen (BAG-SHI)

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) fordert seit 1982 die Einführung eines existenzsichernden bedingungslosen Grundeinkommens, auch „Existenzgeld” genannt. Sie beruft sich auf das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum. (vgl. z.B. BAG-SHI 2000, 137) Das Existenzgeld soll Basis für soziale Kämpfe gegen die Agenda 2010, für Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr usw. sein, aber auch für die Aufhebung der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung und ein anderes Gesellschaftsmodell. (Rein 2005)

 

Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)

Das Grundeinkommen umfasst 800 Euro plus „angemessene” Warmmiete. (Otto 2005, 43) Es soll Flexibilität garantieren, so dass die Menschen ihre Ausgabenbereiche selbst festlegen können (z.B. Kultur, Mobilität, Möbel). (Otto 2005, 43)

 

Die Höhe des zuletzt im Jahre 2002 errechneten monatlichen Bedarfs von 800 Euro setzt sich aus vier „Bedarfssäulen” (BS) zusammen:

 

 

 

 

Tabelle 3:

BS1

 

Täglicher Bedarf inkl. Ernährung

Energie (Strom, Gas usw.)

270 Euro

40 Euro

 

310 Euro

BS2

Gesundheit

Krankenversicherung

20 Euro

110 Euro

 

130 Euro

BS3

Soziales (Teilhabe)

Urlaub

Mobilität

110 Euro

65 Euro

55 Euro

 

 

230 Euro

BS4

Kleidung

Instandhaltung/Anschaffung Möbel

80 Euro

50 Euro

 

130 Euro

 

 

 

800 Euro

Quelle: Wolfram Otto 2005

 

Für die Höhe der Miete fallen folgende Kriterien ins Gewicht: Der kommunale Mietspiegel und die „angemessene” Wohnungsgröße, die je nach BewohnerInnenzahl festgelegt und bei unterschreitendem Bedarf reduziert werden soll. Für Wohneigentum werden für Instandhaltung und übliche Nebenkosten nur Beträge bis zu der üblichen Mietobergrenze und Wohnraumgröße anerkannt. (Otto 2005, 43) Der Bundesdurchschnitt der Warmmiete wurde für 2002 auf 260 Euro gerechnet. (Otto 2005, 43)

 

Zwang zur Arbeit

Nein (Otto 2005, 43)

 

Bedürftigkeitsprüfung

Keine (Otto 2005, 43)

 

Subjekt des Transfers

Der bzw. die Einzelne. Das Grundeinkommen soll solidarische Lebensformen fördern und der Vereinzelung entgegenwirken: Die Einsparungen, die in (Haushalts-) Gemeinschaften entstehen, werden nicht mit Kürzungen sanktioniert. (Otto 2005, 43)

 

„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen

Das Existenzgeld ist ein „ex-ante”-Grundeinkommen, es wird bedingungslos an jedeN ausgezahlt, „danach” werden von sämtlichen Einkommen 50% abgezogen.

 

Finanzierung

Eine grobe Berechnung „aufgrund der Zahlen des Statistischen Jahrbuchs” setzt sich aus vier Einnahme-Arten zusammen (nach Otto 2005):

1.     Die 50%ige (so genannte „Take-Half”) Abgabe auf alle Netto-Einkommen, gleich welcher Art und Höhe, also auch UnternehmerInnen-Tätigkeit und Vermögenseinkommen – diese Abgabe ist zweckgebunden und keine Steuer, sie steht dem normalen Staatshaushalt nicht zur Verfügung. (Otto 2005, 44) Es wird für alle die Steuerklasse I eingeführt, d.h. jedeR wird als Einzelperson besteuert. Dies soll die entscheidende Veränderung bei der Verteilung von oben nach unten mit sich bringen. (Otto 2005, 44) Es sollen vorerst alle Besteuerungen und Abgaben in der jetzigen Höhe und Progression erhalten bleiben. (Otto 2005, 44) Trotzdem würden 2/3 der Bevölkerung hiervon Vorteile oder zumindest keine Nachteile haben. (nach Otto 2005, 44)

2.     Umschichtung von u.g. heutigen Sozialtransfers aus Etats der Kommunen, der Länder und des Bundes – hinzu kommen Beträge aus Einsparungen bei Bürokratie und Verwaltung. (Otto 2005, 44)

3.     Die bisherigen Sozialabgaben von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen – als Variante, die lohnkostenintensive Betriebe entlasten soll, wird anstelle des ArbeitgeberInnenanteils eine „entsprechend” neu festgelegte Betriebsertragssteuer vorgeschlagen, bei der die Sozialabgaben von der Summe her erhalten bleiben müssten, da sie zunächst für die Finanzierung des Konzepts notwendig sind. (Otto 2005, 44)

4.     Verschiedene Steuermaßnahmen: Die Erbschaftssteuer im Sinne einer 50%igen-(„Take-Half”)-Abgabe mit „angemessenen” Freibeträgen in Höhe eines „Eigenheims” (Otto 2005, 44) – diese soll zumindest für die nächsten Jahrzehnte große Summen erbringen, außerdem eine (relativ niedrige) Erhöhung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer. Bei Subventionseinsparungen soll es summenseitig nicht zum „großen Kahlschlag” kommen, da z.B. gerade für innovative Technologien zusätzliche Subventionen schon lange überfällig wären. (Otto 2005, 44)

 

Einige bisher nicht eindeutig belegbare, d.h. geschätzte Finanzierungsbeträge kommen noch hinzu:

·         Durch die Zunahme des Konsums im unteren Einkommensbereich sei davon auszugehen, dass 30% der ausgezahlten Transfers spätestens nach zwölf Monaten über Steuern (ohne Berücksichtigung der Sozialabgaben) in die einzelnen Kommunal-, Landes- oder Bundeshaushalte zurückfließen. Dies soll eine zweistellige Milliardensumme bringen. (Otto 2005, 44)

·         Bereiche würden ausgeschöpft, die aufgrund bestehender Gesetzeslücken, z.B. bei „Abschreibungen”, Steuervermeidungen oder auch mangelnde Bearbeitung z.B. durch die Finanzämter schon seit Jahrzehnten zu steuerlichen Fehleinnahmen führten. (Otto 2005, 44)

·         Die Erträge aus einer Betriebsertragssteuer im Sinne einer Wertschöpfungsabgabe, einer Zinsertragssteuer und einer angedachte zukünftigen Kapitalexportsteuer sollen zur Finanzierung beitragen. (Otto 2005, 44)

 

Das jährliche Kostenvolumen wird wie folgt berechnet (in DM, die Berechnungen in Euro sollen in Kürze auf www.existenzgeld.de veröffentlicht werden):

 

Tabelle 4:

Existenzgeld jährlich ohne Wohnkosten:

12 Monate x 1.500 DM x 82 Mio. Wohnbevölkerung

(ohne Gesetzliche Krankenversicherung)

 

DM 1.476 Mrd.

(DM 1.279,2 Mrd.)

Wohnkosten

Max. DM 350 Mrd.

Gesamt

DM 1.826 Mrd.

Quelle: Wolfram Otto 2005

 

Die Summe der weiter oben genannten vier Einnahmearten beläuft sich auf DM 1.739,3 Mrd.[34], hinzu kommen geschätzte Einnahmen (aus Konsum etc., s.o.) von ca. DM 100 Mrd., was zusammen DM 1.839,3 Mrd. ergibt. Demgegenüber stehen Ausgaben von DM 1.826 Mrd. – das Existenzgeld wäre somit finanziert. (Otto 2005, 45)

 

Personenkreis

Das Existenzgeld wird an alle Personen ausgezahlt, die dauerhaft in der BRD leben (BAG-SHI 2000, 137), unabhängig von Nationalität, Geschlecht, Alter, Familienstand, Ethnie und Aufenthaltsstatus. (Otto 2005, 43)

 

Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem

Es soll weiterhin „Sonderbedarfe und Beratungshilfen” geben für Lebenssituationen, in denen Menschen eine höhere als vom Existenzgeld gewährleistete finanzielle Zuwendung durch den Staat benötigen. (Otto 2005, 43) Das Existenzgeld soll zunächst folgende Sozialtransfers ersetzen: Sozialhilfe (inkl. Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz), Arbeitslosenhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld, BAföG, Ausbildungsbeihilfen und Wohngeld. (Otto 2005, 43)

 

Dynamisierung des Transfers

Die Höhe ist aus der „existenziellen Praxis als SozialhilfebezieherInnen und Erwerbslose” hergeleitet. (Otto 2005, 43) Sie bedarf sowohl „zahlenmäßig als auch inhaltlich” der stetigen Fortschreibung und wird weder von einer (europäischen) Armutsdefinition noch von einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) abhängig gemacht. (Otto 2005, 43)

 

Dauer des Transfers

Unbegrenzt (Blaschke 2005a, 57)

 

Transferentzug

Keiner (Blaschke 2005a, 57)

 

Institutionelle Ausformung/Verwaltung

Eine Abwicklung über das Finanzamt wäre „nahe liegend”. (Otto 2005, 44) Für andere Bedarfe, die sich aus besonderen Lebenslagen ergeben (z.B. Krankheit, Behinderung usw.) ist der „Allgemeine Soziale Dienst (ASD)” zuständig. (BAG-SHI 2000, 137)

 

Arbeitsmarkteffekte

Das Arbeitsangebot der Erwerbstätigen wird abnehmen, eine radikale (Erwerbs-) Arbeitszeitverkürzung wird durch das Existenzgeld ermöglicht. Das Arbeitsplatzangebot für (Erwerbs-) Arbeit suchende Erwerbslose wird erhöht, Arbeitsplatzangebote bzw. Arbeitsbedingungen werden sich qualitativ verbessern. (Blaschke 2005a, 58)

 

Lohneffekte

Das Existenzgeld hat einen starken Mindestlohneffekt. (Blaschke 2005a, 58) Dieser stützt die geforderte Einführung eines Mindestlohnes auf Höhe des Existenzgeldes (Blaschke 2005a, 58; Garms 2000, 84) – gerade auch für Teilzeit- und stundenweise Arbeit. (Blaschke 2005a, 58)

 

Bemerkungen

Das Existenzgeld soll als Mittel zur Aufhebung von „Diskriminierung, von Fremd-Disziplinierung und Spaltung unterer Einkommensschichten” dienen. (BAG-SHI 2000, 137) Es soll untrennbar verbunden sein mit dem Recht auf Erwerbsarbeit bei gesetzlich garantiertem Mindestlohn. (BAG-SHI 2000, 137) Die Unterhaltspflicht soll abgeschafft werden. (BAG-SHI 2000, 137; Otto 2005, 43)

 

 

 

 

 

6.5.      Soziale Infrastruktur (AG links-netz)

 

Das Konzept der Sozialen Infrastruktur beschränkt sich nicht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle, sondern umfasst auch weitere soziale Maßnahmen. Dies soll (neben dem praktischen sozialen Wert) die neoliberale ideologische Hegemonie infrage stellen und die Verbindung von praktischen Initiativen und Kämpfen mit theoretischen Diskussionen befördern. (Hirsch 2004)

 

Im Zentrum des Konzeptes steht ein „umfassender Ausbau öffentlicher Güter und Dienstleistungen, die allen Menschen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen”. (Hirsch 2004) Diese Soziale Infrastruktur soll z.B. Bildung und Ausbildung, Gesundheitsvorsorge, sowie zu Wohnen und Verkehr umfassen. Ziel dessen ist eine „Dekommodifizierung”, also die Beseitigung der Warenförmigkeit von Gütern und Dienstleistungen, die der gegenwärtigen Privatisierungspolitik entgegenstehen soll. (Hirsch 2004)

 

Weiteres Ziel des Konzepts ist es, den Zwang zur Lohnarbeit zu mindern, allerdings nicht abzuschaffen, denn „dies würde in der Tat das Ende des Kapitalismus bedeuten. So wünschenswert dies wäre, sind die Bedingungen dafür nicht gegeben, und wir verfügen derzeit auch über kein überzeugendes Modell gesellschaftlicher Regulierung, das ohne Privateigentum und Marktwirtschaft auskommt.” (Hirsch 2004)

 

Statt einer selektiven und gruppenspezifischen Sozialpolitik soll die Entwicklung einer gesellschaftlichen Infrastruktur vorangetrieben werden, die ein „vernünftiges gesellschaftliches Leben für alle” möglich machen soll (AG links-netz 2003, 5). Für „anerkannte soziale Aktivitäten” sollen diejenigen institutionellen und materiellen Ressourcen mobilisiert und bereitgestellt werden, die von den einzelnen nicht selbst hergestellt werden können oder sollen. (AG links-netz 2003, 5) Zu diesen gesellschaftlichen Aktivitäten gehört „in erster Linie das Betreiben des eigenen Lebens und die umfassende Teilhabe an der Gestaltung der Gesellschaft und ihrer Zukunft”. (AG links-netz 2003, 5) Der herkömmliche Begriff der Infrastruktur soll erweitert werden auf all das, was Betriebe, Haushalte und Personen nicht auf eigene Kosten organisieren und produzieren sollen, also alles, was von Steuern finanziert wird. (AG links-netz 2003, 5) Welche Komponenten konkret zur Infrastruktur gehören, ist eine Frage der politischen Aushandlung. (AG links-netz 2003, 5)

 

 

 

Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)

Das Grundeinkommen soll die gesellschaftliche Teilhabe und damit die Nutzung der Infrastruktur ermöglichen. Mit dem Ausbau der entsprechenden kostenlosen Infrastruktur (z.B. kostenlose Nahverkehrsmittel) wird das Grundeinkommen entsprechend reduziert. (AG links-netz 2003)

 

Zwang zur Arbeit

Nein. Unbeliebte und schwere Arbeiten sollen durch ausreichende Bezahlung attraktiv werden, (Hirsch 2004) allerdings soll auch freiwillige Arbeit eine große Rolle spielen. (AG links-netz 2003, 5)

 

Bedürftigkeitsprüfung

Keine. Zuverdienst wird nicht angerechnet, sondern über die „Gewinn-Steuer” verrechnet. (AG links-netz 2003, 18)

 

Subjekt des Transfers

Das Individuum. (AG links-netz 2003, 6)

 

„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen

Das Grundeinkommen wird „ex-ante” ausgezahlt, bei Gutverdienenden soll es über Besteuerung zum größten Teil zurückgezahlt werden. (AG links-netz 2003, 8)

 

Finanzierung

Die Soziale Infrastruktur soll über eine analog abgestimmte, relativ hohe Gewinn-Steuer von wirtschaftlichen Einheiten (Betriebe, Haushalte) finanziert werden. Einkommenssteuer und Sozialabgaben entfallen. (AG links-netz 2003, 8f) Hierbei sollen sowohl Abschreibung von Betriebsausgaben, Erstellung von Bilanzen und die Bemessung von Gewinn, Betriebsvermögen, Produktionskosten und Umweltbelastung möglich sein. (AG links-netz 2003, 9f)

 

Neben Steuern sollen Gebühren, Abgaben und Zölle erhoben werden, die zur sozialen Steuerung dienen sollen, indem die Nutzung von bestimmten Verkehrs- bzw. Transportmitteln mit Kosten belegt wird. (AG links-netz 2003, 9) Es müsse allerdings jeweils eine Alternative geben, sonst nähere sich das Verfahren „staatlichen Wegelagerei”. (AG links-netz 2003, 9) In die Höhe der Steuern und Abgaben sollen auch gesundheitliche Aspekte integriert werden, (AG links-netz 2003, 12f) z.B. durch Abgaben auf gesundheitsschädliche Drogen, Waffen, Fahrzeuge, Sportgeräte oder Nahrungsmittel („Folgekosten-Wahrheit”). (AG links-netz 2003, 14) Riskante Produktionseinrichtungen (wie bspw. Atomkraftwerke oder Chemie-Fabriken) sollen ohne Abschluss einer seriösen Versicherung des GAUs[35] nicht zugelassen werden.[36] (AG links-netz 2003, 12f)

 

Außerdem wird die drastische Erhöhung von Steuern auf Einkommen und Vermögen, Erhöhung der Mehrwertsteuer auf nicht lebensnotwendige oder schädliche Produkte, Umschichtung der öffentlichen Haushalte, etwa der Abbau von Subventionen, vorgeschlagen. (Hirsch 2004)

 

Personenkreis

Ausgezahlt wird an alle, unabhängig von Geschlecht, sozialem Status, Erwerbstätigkeit, Einkommen und Staatsbürgerschaft. (AG links-netz 2003, 11) Eine völlige (nicht nur EU-interne) Lösung von individueller Staatsbürgerschaft würde Druck erzeugen, wichtige Nachbarstaaten zur Teilnahme an dieser Form von Sozialpolitik zu veranlassen. (AG links-netz 2003, 19f)

 

Bei Kindern soll evtl. ein Teil des Grundeinkommens zur späteren Haushalts- oder Betriebsgründung an- bzw. zurückgelegt werden. (AG links-netz 2003, 19)

 

Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem

Das Grundeinkommen würde folgende Sozialleistungen bündeln: Kindergeld/Familienbeihilfen aller Art, Ausbildungsgelder, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und Altersgrundversorgung. (AG links-netz 2003, 18) Das existierende System von Sozialhilfe und Sozialversicherung würde abgelöst. (Hirsch 2004) über die Leistungen des Grundeinkommens hinausgehende Anforderungen wie z.B. höhere Altersrenten wären individuell und privat zu regeln. (Hirsch 2004)

 

Zur Sozialen Infrastruktur gehören außerdem (erweiterte) Gesundheitsvorsorge, Pflegeeinrichtungen und Kindergärten, Bildungseinrichtungen (u.a. zur Vermittlung grundlegender Kulturtechniken) und Erziehungsberatung

 

Dynamisierung des Transfers

Der Ausbau der Infrastruktur (und damit Höhe des Transfers) und der Anteil an Eigenproduktion sind von politischen Aushandlungen abhängig. (AG links-netz 2003, 5)

 

Dauer des Transfers

Unbegrenzt, das Grundeinkommen ist garantiert. (AG links-netz 2003, 6)

 

Transferentzug

Keiner, das Grundeinkommen ist garantiert. (AG links-netz 2003, 6)

 

Institutionelle Ausformung/Verwaltung

Die Verwaltung von Sozialleistungen soll weitgehend eingespart werden können. (AG links-netz 2003, 18) Die Infrastruktur soll so weit als möglich dezentral organisiert sein, so dass sie bedarfsnah und von den Beteiligten unmittelbar beinfluss- und kontrollierbar gestaltet werden kann. (Hirsch 2004) Die Menschen sollen selber, z.B. im Rahmen von Vergütungsfonds, darüber entscheiden, welche Einrichtungen und Dienstleitungen sie brauchen. (Hirsch 2004) Dies zielt auf eine grundlegende Transformation der Institutionen und der herrschenden Form bürokratisch-etatistischer Vergesellschaftung. (Hirsch 2004) Auch die warenförmige (private) Herstellung von Infrastruktur sei denkbar. (AG links-netz 2003, 5)

 

Die wirtschaftlichen Einheiten (Haushalte, Betriebe) können Subventionen erhalten, wenn sie einen Beitrag zur Infrastruktur-Produktion leisten. (AG links-netz 2003, 10)

 

Auf mehreren Ebenen soll Infrastruktur organisiert, hergestellt und garantiert werden (nach AG links-netz 2003, 6) durch

1.     gesamtstaatliche Wirtschaftspolitik auf einem Sachgebiet (Wohnung, Ernährung, Medikamente, Pflege usw.);

2.     lokale oder kommunale Wirtschaftspolitik und lokale Ressourcen der Selbstorganisation (als lokale Einheit von – lockerer – Solidarität und zur Vermittlung zwischen Ebene 1 und 4/5);

3.     den Betrieb als Einheit von Solidarität;

4.     den Haushalt bzw. die Familie als selbstorganisierte/vorgefundene Einheit von Solidarität;

5.     das Individuum, das mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet wird (z.B. Grundeinkommen).

 

Da die meisten Menschen den Großteil ihrer Lebenszeit im lokalen Umfeld verbringen und auch MigrantInnen sich von einer lokalen Lebensweise zur nächsten bewegen, sei die lokale Ebene ein geeigneter Ort, um Infrastruktur für alle zugänglich her- und zur Verfügung zu stellen. (AG links-netz 2003, 6) Außerdem könne auf lokaler Ebene die wirksamere Form der Sozialpolitik von unten realisiert werden und Selbstorganisation sei möglich. (AG links-netz 2003, 6)

 

über die institutionelle Ausformung/Verwaltung des Grundeinkommens selbst sind keine Informationen vorhanden.

 

Arbeitsmarkteffekte

ähnlich dem Bedingungslosen Grundeinkommen (BAG-SHI). Durch die Infrastruktur würden Arbeitsplätze und Erwerbsmöglichkeiten erhalten und geschaffen werden.

 

Lohneffekte

ähnlich dem Bedingungslosen Grundeinkommen (BAG-SHI).

 

 

6.6.      Grund-Nahrungseinkommen (FIAN)

 

Das im Folgenden dargelegte Konzept eines weltweiten Grund-Nahrungseinkommens („Basic Food Income”) zur Verhinderung von Hunger unterscheidet sich insofern von den bisherigen Modellen, als es – zumindest zuvorderst – nicht den Anspruch hat, Teilhabe am kulturellen Leben oder am gesellschaftlichen Reichtum zu gewährleisten. Es soll „lediglich” das Menschenrecht auf Freiheit von Hunger und Mangelernährung[37] gewährleisten, welches vor allem in den armen Ländern oft nicht gesichert ist. Die bemerkenswerte Besonderheit des Basic Food Income ist, dass es weltweit eingeführt werden soll und außerdem die Finanzierung berechnet wurde. (Künnemann 2005)

 

Höhe (bzw. indirekter Zwang zur Arbeit)

Als grober Indikator für absolute Armut gilt international die Verfügbarkeit von 1 US-Dollar in lokaler Kaufkraft pro Tag und Person für die Befriedigung der Lebensbedürfnisse. Hiervon können ausschließlich grundlegende Nahrungsbedürfnisse befriedigt werden. (Künnemann 2005, 13)

 

Das Grund-Nahrungseinkommen soll Grundlage für ein Grundeinkommen sein, mit dem auch gesellschaftliche Teilhabe finanziert werden kann. (Künnemann 2005, 27)

 

 

 

Zwang zur Arbeit

Das Basic Food Income wird bedingungslos an alle Mitglieder der Gesellschaft ausgezahlt. (Künnemann 2005, 4)

 

Bedürftigkeitsprüfung

Nein, siehe „Zwang zur Arbeit”.

 

Subjekt des Transfers

Das Individuum. (Künnemann 2005, 4)

 

„ex-post”/”ex-ante”-Grundeinkommen

Das Grund-Nahrungseinkommen soll „ex-ante” ausgezahlt werden („Post-Transfer-Berechnung”), da eine nachträgliche Berechnung schwierig und zu Ungunsten vor allem von Frauen ausfiele. (Künnemann 2005, 17) Eine bedingungslose Gewährleistung sei effektiver (da keine aufwendige Verwaltung nötig wäre) und effizienter (da kein Raum für Beeinflussungen und Fehler sei). (Künnemann 2005, 17)

 

Zumindest für die Sicherstellung minimaler Nahrungsbedürfnisse sei das „ex-ante”-Modell unverzichtbar, da Fehler, Versäumnisse oder Verzögerungen tödliche Folgen hätten. (Künnemann 2005, 27)

 

Finanzierung

Jedes Land soll 1% seines Brutto-Inlandsprodukts (BIP) verwenden, um das Grund-Nahrungsmittel-Programm im eigenen Land zu decken, die reichen Länder zahlen weitere 0,24%, um diejenigen Länder mitzufinanzieren, deren BIP weniger als 3500 US$ Kaufkraft pro Kopf und Jahr (die Hälfte des durchschnittlichen BIP) beträgt. (Künnemann 2005, 24f). Zusammengerechnet mit den derzeitigen Entwicklungshilfezahlungen wären das noch weniger als die von den OECD-Ländern selbst auferlegten 0,7%. (Künnemann 2005, 25) Das Grund-Nahrungseinkommen könnte durch erhöhte Mehrwert- und Verbrauchssteuern auf Luxusartikel finanziert werden. (Künnemann 2005, 17)

 

Personenkreis

Alle Mitglieder der (Welt-)Gesellschaft. (Künnemann 2005, 4)

 

Verhältnis zum Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Steuersystem

Unbekannt, im schlechten Fall je nach Land unterschiedlich.

 

 

 

Dynamisierung des Transfers

Die Höhe des Grund-Nahrungseinkommens wird nicht der absoluten Armutsgrenze (1 US$ Kaufkraft-Equivalent pro Person und Tag) angeglichen, sondern soll „lediglich” das Verhungern verhindern, d.h. drei einfachste Mahlzeiten garantieren. Die Höhe des Grund-Nahrungseinkommens wird anhand der Anzahl von unter der absoluten Armutsgrenze lebenden Menschen eines Landes errechnet. Je mehr Menschen unter dieser Grenze liegen, desto niedriger ist der Transfer. Z.B. läge in Sambia, dem Land mit der höchsten Armutsrate (70%), die Höhe bei 0,3 US$ Kaufkraft-Equivalent pro Person und Tag. Bei einer Armutsrate von 40% würde der Transfer 0,5US$ Kaufkraft-Equivalent pro Person und Tag betragen, bei 20% wären es 0,7US$ Kaufkraft-Equivalent pro Person und Tag. Länder, in denen die Armutsrate unter 10% liegt, würden den Transfer von 1US$ Kaufkraft-Equivalent pro Person und Tag garantieren. (Künnemann 2005, 25)

 

Dauer des Transfers

Unbegrenzt.

 

Transferentzug

Nein.

 

Institutionelle Ausformung/Verwaltung

Da monetäre (geldförmige) Hilfe allein häufig nicht den Zugang zu Essen garantieren kann, müssten auch lokale Nahrungsquellen (Lager oder Felder) vorhanden sein, (Künnemann 2005, 4) den EmpfängerInnen muss also sowohl physischer als auch wirtschaftlicher Zugang ermöglicht werden. (Künnemann 2005, 8) In Ländern, in denen nicht alle Zielgruppen Bank-Konten haben, soll die Unterstützung über „andere angemessene Vertriebsstellen” ausgezahlt werden. (Künnemann 2005, 23)

 

Arbeitsmarkteffekte

Es ist davon auszugehen, dass ein Grund-Nahrungseinkommen im globalen Süden starke Effekte haben wird. Da die Menschen nicht mehr gezwungen wären, unterbezahlte und harte Jobs anzunehmen (die nicht zur Ernährung reichen), ist von einer starken Verbesserung der Arbeitsplatzqualität auszugehen.

In den Industrieländern mit fortgeschritteneren sozialen Sicherungssystemen wird das Grund-Nahrungseinkommen vermutlich kaum bemerkbar sein.

 

Lohneffekte

In armen Ländern wird die Möglichkeit, unterbezahlte Arbeit zu verweigern, vermutlich zu einem Lohnanstieg führen. Dies gilt (wie auch bei den Arbeitsmarkteffekten) nur, wenn nicht nationale Regelungen z.B. zur Arbeit verpflichten oder unvorteilhafte Anrechnungsverfahren festgelegt werden.

 

Bemerkungen

In einem regionalen Pilotprojekt für von Armut und HIV/Aids besonders betroffene Familien in Sambia stellte sich heraus, dass die monetäre/geldförmige Unterstützung („Social Cash Transfer”) gegenüber der Unterstützung in Gütern (z.B. Lebensmitteln) den deutlichen Vorteil hat, dass Familien selber die Entscheidung über die Verwendung des Geldes treffen können. Hat z.B. Nahrung mal nicht erste Priorität, können sie im Winter die Zuwendung auch für warme Kleidung oder Decken nutzen. Dieses Pilotprojekt wurde gemeinsam mit dem sambischen Sozialministerium konzipiert und durchgeführt und zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die Entscheidungen über die Verteilung der Gelder in partizipatorischen Prozessen auf Dorfebene gefunden werden. (Schubert 2004, 4 ff) Der Erfolg des Projekts weckte großes Interesse bei der internationalen Gebergemeinschaft. (Schubert 2005, 24)

 

Nach FIAN sei ein Grund-Nahrungseinkommen als unmittelbares Instrument gegen die Unterdrückung und Ausbeutung von Frauen von großer Bedeutung. (Künnemann 2005, 5) Da diese meist mit der Betreuung von Kindern, Alten und Kranken beschäftigt seien, können sie nicht genug Geld für die Nahrung erwirtschaften. (Künnemann 2005, 21) Außerdem wäre für sie die mit traditioneller Sozialleistung verbundene Bürokratie ein großes Hemmnis, diese überhaupt zu beanspruchen. (Künnemann 2005, 21)

 

 


 

6.7.      Weitere Konzeptionen

 

In diesem Kapitel sollen weitere Ansätze zu Grundsicherung knapp umrissen werden. Neben den Standpunkten einiger Parteien, werden auch bekannte und/oder relevante Vorstöße kurz beschrieben. Weitere Konzepte werden bei (2005a) ausführlich dargelegt.[38]

 

6.7.1.            Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

 

Die SPD hat bisher kein konkretes Konzept für eine allgemeine Grundsicherung vorgelegt (siehe z.B. Garms 2000), mit den Hartz-IV-Gesetzen (siehe Kapitel 6.1: „Arbeitslosengeld II (nach SGB II)”) hat sie jedoch aussagekräftige Fakten geschaffen. In ihrem „Wahlmanifest” für die Bundestagswahlen 2005 ist keine Richtungsänderung erkennbar – unter Punkt „2. Wir wollen mehr Arbeit schaffen und weniger Arbeitslosigkeit haben in Deutschland” werden folgende Punkte proklamiert: „Arbeit sichert Lebensunterhalt” und „Arbeit ist Teilhabe an der Gesellschaft”. Des Weiteren sollen die „Job-Center” mit „mehr Kompetenzen und Freiräumen” ausgestattet werden, um „Arbeitsuchende noch besser vermitteln und qualifizieren zu können”. (SPD 2005, 28) Für ein existenzsicherndes Grundeinkommen bzw. eine Entkopplung von Arbeit und Einkommen sprechen diese Forderungen nicht, eher im Gegenteil.

 

6.7.2.            Bündnis90/Die Grünen

 

Die Positionen der Bündnisgrünen in Bezug auf Grundsicherung gehen weit auseinander: Während in den 1980er Jahren noch 1200 DM plus Wohngeld und Individualprinzip diskutiert wurden (vgl. Garms 2000, 81), stellt sich der Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz vom 21. Juni 2005 hinter die Hartz-Gesetze und will diese lediglich nachbessern: Es soll mehr Zuverdienst möglich sein und die Zumutbarkeitsregelungen sollen gelockert werden. (Bündnis90/Die Grünen 2005, 9;  Netzzeitung vom 13. Juni 2005). Die zusätzlich geplante Erhöhung der Leistungen soll durch Streichung von „überflüssigen Subventionen”, die stärkere Einbeziehung von Spitzeneinkommen und Konzerngewinnen finanziert werden, Steuerschlupflöcher bzw. -ausnahmen sollen abgeschafft, und auch auf europäischer Ebene soll gegen Steuerflucht vorgegangen werden. (Bündnis90/Die Grünen 2005, 8) Die Grundsicherung soll „für jedermann, der rechtmäßig in diesem Land lebt” gewährleistet werden. (Netzeitung vom 13. Juni 2005)

 

Bemerkenswerterweise sollen z.B. privatwirtschaftlich organisierte sog. „Integrationsfirmen” für „neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in übergangsarbeitsmärkten zwischen erstem und zweitem Arbeitsmarkt” geschaffen werden. (Bündnis90/Die Grünen 2005, 16) In diese sollen TransferempfängerInnen „ihre bisherigen staatlichen Transferleistungen, wie das Arbeitslosengeld II, einbringen und erhalten im Gegenzug ein tariflich entlohntes Beschäftigungsverhältnis”. (Bündnis90/Die Grünen 2005, 16) Die steuerfinanzierte Grundsicherung soll folglich als Subvention an das Unternehmen abgegeben werden, damit dieses einen Tariflohn zahlt.

 

Für die Beseitigung der Arbeitslosigkeit wird in erster Linie die Reduzierung der Arbeitszeit bei anteiligem Lohnverzicht vorgeschlagen, auch wenn „es in den unteren Lohngruppen keinen Spielraum für solche Lösungen gibt”. (Bündnis90/Die Grünen 2005, 16) Die Bündnisgrünen haben auch explizit die „Senkung der Lohnnebenkosten im unteren Einkommensbereich” in ihrem Programm stehen, (Bündnis90/Die Grünen 2005, 8) was eine Ausweitung des Niedriglohnsektors und damit fallende Löhne zur Folge hätte.

 

6.7.3.            Linkspartei.PDS

 

Laut Entwurf[39] des Wahlprogramms will die Linkspartei.PDS ebenfalls das ALG II aufbessern, allerdings ehrgeiziger als die Grünen: Die Höhe soll auf 50% des Durchschnittseinkommens („nicht weniger als 750 Euro”) angehoben werden, in einem ersten Schritt auf 400 Euro in Ost und West. Außerdem sollen höhere Freibeträge bei Zuverdienst sowie niedrigere Anrechnung von Vermögen („vor allem zur Altersvorsorge”) und Partnereinkommen eingeführt werden. (Linkspartei.PDS 2005)

 

6.7.4.            Kronberger Kreis

 

Der „Bürgersteuer”-Entwurf des CDU-nahen (Sauer 1999, 28) „Kronberger Kreises” (so die Bezeichnung des wissenschaftlichen Beirats der „Stiftung Marktwirtschaft”) spricht sich schon 1986 für ein Modell der Negativen Einkommensteuer aus, bei dem 50% des zusätzlichen Einkommens auf das „Basisgeld” angerechnet werden. (Kronberger Kreis 1986) Er beruft sich zur Höhe des „Basisgeldes” auf die Berechnungen von Joachim Mitschke, die einen Betrag knapp unterhalb des Sozialhilfeniveaus bedeuten. (Kronberger Kreis 1986) Der Kronberger Kreis plante sämtliche direkte Steuern – also Einkommen-, Vermögen-, Körperschaft-, Erbschaft- und Schenkungssteuer - in einer einheitlichen Einkommensteuer aufgehen zu lassen. (Kronberger Kreis 1986) In diese einheitliche „Bürgersteuer” sollten auch alle staatlichen Maßnahmen der „personellen Umverteilung” integriert werden: Neben dem Prinzip der Negativen Einkommensteuer sollte die sog. Konsum- oder Ausgabensteuer eingeführt werden: Besteuert werden sollte nicht wie heute das „Periodeneinkommen” (Kronberger Kreis 1986), sondern das Lebenseinkommen. Letzteres schlage sich entweder als Konsum oder als Erhöhung des Vermögens zu Buche. Der laufenden Besteuerung unterlägen nur die verkonsumierten Einkommensbeträge, während das angesammelte Vermögen erst nach Lebensende mit dem gleichen Steuertarif besteuert werden sollte. Die dritte Idee war die der Teilhabersteuer. Die Einkommen juristischer Personen werden grundsätzlich in die Steuerpflicht ihrer Eigentümer einbezogen. (Kronberger Kreis 1986)

 

Die einheitliche Einkommensteuer soll „einfacher und gerechter” als das „Konglomerat von Steuern und Transferzahlungen” sein und außerdem „außerordentliche wirtschaftliche Entwicklungskräfte” freisetzen. (Kronberger Kreis 1986)

 

6.7.5.            Diskussionsstand in attac Deutschland

In attac Deutschland ist die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen kein Konsens. Eine Minderheit hält sie für eine gefährliche kontraproduktive Zielsetzung, die die Sozialversicherung gefährdet (oder abschafft) und eine Spaltung der Gesellschaft durch ein Grundeinkommen für unabwendbar (zur Debatte siehe attac Deutschland 2005). Der derzeitige Konsens besteht darin, dass jedeR das Menschenrecht auf gesellschaftliche Teilhabe hat, und auch ohne Arbeit leben können muss. Uneinig ist mensch sich in der Frage, ob diese Grundsicherung bedarfsgeprüft vergeben werden soll. (Rätz/Paternoga/Steinbach 2005, 82)

 

Die Aktivitäten zur sozialen Sicherung sind bei attac D in der (Bundes-)Arbeitsgruppe „Es ist genug für alle da” gebündelt. Konsens dieser AG ist das Ziel der Durchsetzung sozialer Rechte im globalen Maßstab (Rätz/Paternoga/Steinbach 2005, 82) als Antwort auf die ebenfalls globale Ausbreitung unsicherer Lebensverhältnisse ("Prekarität"). Die Forderung nach einem die gesellschaftliche Teilhabe sichernden bedingungslosen Grundeinkommen ("Existenzgeld") diene ganz wesentlich dazu, die ideologische Auseinandersetzung mit der neoliberalen Marktlogik aufzunehmen. Außerdem sollen überlegungen angestrengt werden, wie dieses praktisch umgesetzt werden könnte. (Rätz/Paternoga/Steinbach 2005, 82)

 

6.7.6.            Freiheit statt Vollbeschäftigung

 

Die Initiative „Freiheit statt Vollbeschäftigung” fordert ein bedingungsloses Grundeinkommen als Bürgerrecht auf Teilhabe am Gesellschaftlichen Wohlstand. Das Grundeinkommen schaffe Freiheit und Verantwortung, Innovation und Muße, Leistung und Anerkennung. Es stärke die Wirtschaft (sozial motivierte Subventionen könnten abgebaut werden, der fortschreitenden Automation folgende Rationalisierungen wären sozialverträglich) und die Familien (da die Kinder nicht mehr wegen Berufstätigkeit an Betreuungseinrichtungen abgegeben werden müssten) und baue Bürokratie und hemmende Kontrolle ab. (Heckel/Liebermann 2004)

 

Die Finanzierung könne und solle erst dann festgelegt werden, wenn in einem politischen Diskussionsprozess entschieden wurde, wie hoch das bedingungslose Grundeinkommen sein sollte. (Heckel/Liebermann 2004)

 

Das bedingungslose Grundeinkommen wird als Wertschöpfungsdividende bezeichnet. Da die Wertschöpfung auf Grundlage der kulturellen und technologischen Leistungen vergangener Generationen beruhe, sei ein Grundeinkommen als ein jeder und jedem zustehendes politisch-kulturelles Erbe zu betrachten. (Heckel/Liebermann 2004)

 

6.7.7.            1000-für-Alle (PDS Sachsen)

 

Die PDS Sachsen führt derzeit die Kampagne „1000-für-alle” durch, deren Forderung (1000 Euro für alle) aber nicht im Wahlprogramm zu finden ist. (PDS Sachsen 2004) Der Zwang zur Arbeit sowie Bedürftigkeitsprüfungen sollen abgeschafft werden. (Kipping 2004)

 

In welche Richtung die Finanzierungspläne gehen, lässt das Wahlprogramm vermuten: Unternehmen sollen zur Finanzierung der Solidarsysteme herangezogen werden auf Grund ihrer Wertschöpfung und nicht ihrer Bruttolohnsumme, da sonst Unternehmen mit vielen Beschäftigte bestraft würden. (PDS Sachsen 2004, 9) Die Vermögensteuer soll wieder eingeführt, Erbschafts- und Schenkungssteuer reformiert, ein progressiver Körperschaftssteuersatz eingeführt, Steuervergünstigungen für Konzerne, Banken und Versicherungen abgebaut, die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften zurückgenommen, eine Umsatzsteuer auf Wertpapierumsätze eingeführt, der Spitzensteuersatz von 2004 beibehalten/wiedereingeführt, das Ehegattensplitting abgeschafft und Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung verstärkt bekämpft werden. (PDS Sachsen 2004, 17f) Da mit Hartz IV die Kosten für die Kommunen steigen würden, (PDS Sachsen 2004, 15) soll auf kommunaler Ebene die Gewerbesteuer modernisiert und die Anteile an der Einkommenssteuer erhöht werden, der Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen soll „gerechter” werden. (PDS Sachsen 2004, 16)

 

Zusätzlich wird eine Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich vorgeschlagen und Unternehmen, die nicht ausbilden, sollen eine Ausbildungsplatzumlage zahlen. (PDS Sachsen 2004, 6) Bei Förderungen sollen soziale Kriterien wie z.B. Maßnahmen zur Gleichstellung, Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, Zahlung von Tariflohn oder Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. (PDS Sachsen 2004, 6f) "öffentliche Beschäftigung" soll soziale, kulturelle und ökologische Aufgaben erfüllen. (PDS Sachsen 2004, 7)

 

Außerdem sollen staatliche soziale Einrichtungen (oder auch soziale Infrastruktur) ausgebaut werden: private Krankenkassen sollen (außer für Zusatzleistungen) abgeschafft werden, (PDS Sachsen 2004, 8) öffentliche Gesundheitsvorsorge soll stark ausgeweitet werden, (PDS Sachsen 2004, 9) Frauen- und Kinderschutzhäusern soll eine Regelfinanzierung zukommen. (PDS Sachsen 2004, 9) Kostenlose Bildung und Kinderbetreuung, sowie der Ausbau beider Bereiche wird angestrebt. (PDS Sachsen 2004, 10) In (zunächst armen) Stadtteilen sollen Wohngebietstreffs, Seniorenclubs, Sporteinrichtungen, Jugendclubs u.a. eingerichtet werden. (PDS Sachsen 2004, 14f)

 

Die Schulen sollen demokratisiert werden, (PDS Sachsen 2004, 12) die Verfahren für Volksbegehren sollen erleichtert (PDS Sachsen 2004, 13) und die Mitbestimmung auf kommunaler Ebene soll durch die Einrichtung einer „Kommunalkammer” und eines „Bürgerhaushalts” ermöglicht werden. (PDS Sachsen 2004, 16) In Bezug auf Gleichstellungspolitik werden Quotenregelungen und die Kompetenzerweiterung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gefordert. (PDS Sachsen 2004, 13)



 

7.           Fazit

 

Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass die Forderung nach „allgemeiner Grundsicherung” oder „Grundeinkommen” sich mit verschiedensten Inhalte und Bedingungen verknüpfen lässt, es aber ebenso möglich ist, viele Inhalte und Bedingungen wegzulassen. Die Formel selbst ist erstmal leer – vor allem hinsichtlich einer gesellschaftsverändernden oder gar geschlechtsspezifischen Perspektive. Sie muss mit weitergehenden gehaltvollen politischen Zielen verkoppelt werden, um die Chancen für weiterreichende Veränderungen zu verbessern.

 

Um zu verstehen, welche Ergänzungen nötig sein könnten, soll zuerst noch einmal ein kurzer Blick auf die negativen Beispiele geworfen werden: Das „ALG II” sowie auch das von der FDP geplante „Liberale Bürgergeld” liegen in ihrer Höhe so niedrig, dass sie nicht das soziokulturelle Existenzminimum sichern; sie verletzen damit das von 148 Staaten im UNO-Sozialpakt ratifizierte soziale Grundrecht „eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie […], einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.”[40] Dem entsprechend wurde die BRD im Jahre 2001 vom UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gerügt.[41]

 

Aber nicht nur wegen der geringen Höhe der Transferzahlungen sind diese beiden Modelle als unangemessen zu bezeichnen, sondern auch wegen folgender Implementierungen:

 

1.     Der dem Bedarfsprinzip zugrunde gelegte Individualisierungsgrundsatz (d.h. keine Pauschalisierungen bestimmter Leistungen, sondern Leistungen nach individuellem Bedarf) kann wegen damit verbundenen Ausforschungen und Kontrolle zum tiefen Eindringen in die Privatsphäre, zur Gängelung und entwürdigender Behandlung der Anspruchsberechtigten führen; gläserne, unmündige BürgerInnen werden geschaffen.

2.     Durch die gesetzlich verankerte Konstruktion des Transfersubjekts als Bedarfsgemeinschaft/Haushalt und nicht als individuelles Subjekt werden die Bedürftigen von den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft abhängig gemacht (insbesondere Frauen von Männern). Soziale Isolation von Transfer-EmpfängerInnen kann die Folge sein.

3.     Arbeitspflicht und –zwang: Die Arbeitspflicht verletzt das menschenrechtliche und grundgesetzliche Recht auf Arbeit und das Verbot des Arbeitszwanges[42]. Sie führt außerdem dazu, dass ALG-II-EmpfängerInnen in entrechtete, ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse und in Armutsarbeit zu drängen.

 

Mit Hilfe von Bedürftigkeitsprüfungen und Transferzahlungen unterhalb der Armutsgrenze wird eine möglichst kostenarme, repressive und Niedriglohn-subventionierende Umgestaltung des ohnehin unzureichenden Sozialsystems bezweckt          .

 

Da die strukturelle Massenarbeitslosigkeit aber in absehbarer Zeit nicht überwindbar erscheint, soll das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum auch unabhängig von Erwerbsarbeit garantiert werden – das Einkommen soll von der (Erwerbs-)Arbeit entkoppelt werden.

 

Diesem kann eine bedingungslose allgemeine Grundsicherung nachkommen, da sie Bedarfsprüfungen (und die damit verbundene bürokratische Verwaltung ebenso wie Missbrauchsmöglichkeiten), Haushaltsabhängigkeit und Arbeitszwang ausschließt. Sie steht allen gleichmäßig und individuell zu, ein Grundeinkommen wird allen in gleicher Höhe ausgezahlt (die höheren Einkommens- bzw. Steuerklassen könnten das Geld über Steuern zurückzahlen). Es würde auch das Problem lösen, dass (wie derzeit) eine große Anzahl von anspruchsberechtigten BürgerInnen ihren Anspruch nicht oder nur teilweise geltend macht.[43] Ursachen dafür sind u.a. fehlende oder falsche Informationen über Ansprüche, Intransparenz des Leistungssystems, Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierungen beim Leistungsbezug (Arbeitszwang, Ausforschungen und Kontrolle der Privatsphäre).

 

Vor dem Hintergrund dieser Folgen von bedarfsgeprüfter Grundsicherung wird allgemeine Grundsicherung diskutiert, und zwar vor allem in zwei technische Varianten: Das Prinzip der negativen (Einkommens-) Steuer (z.B. das „Liberale Bürgergeld” der FDP) und das Grundeinkommens-Prinzip. In der sich technisch unterscheidenden Verrechnung dieser beiden Varianten liegen aber entgegen der weit verbreiteten Annahme nicht die relevanten sozialpolitischen Unterscheide der verschiedenen Konzepte. Denn sowohl beim Grundeinkommen als auch bei der Negativ(en Einkommens)steuer muss hinzuverdientes Einkommen angerechnet bzw. versteuert werden. Um dabei das Lot zwischen Arbeitsanreiz und Armutsverhinderung zu finden, folgt in beiden Fällen eine relativ komplizierte Rechnung.[44] Der Vorteil eines „im Voraus” gezahlten Grundeinkommens wäre, dass sich Fehler und Verzögerungen bei der Verrechnung nicht zu Ungunsten der BürgerInnen auswirken würden.

 

Der eigentliche Unterschied der beiden Varianten liegt darin. dass eine Negative (Einkommen-)Steuer sich mit ihren Prinzipien problemlos in die neoliberale (Leistungs-) Ideologie einfügt, während Grundeinkommen bzw. Soziale Infrastruktur einen Bewusstseinswandel voraussetzen: Jeder und jedem wird – unabhängig von Leistung(sbereitschaft) und Nutzen für die Gesellschaft – das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum und Leben gewährt. Die beiden Konzepte repräsentieren damit also zwei völlig unterschiedliche Gesellschaftsformen

 

Viel entscheidender als die technische Variante ist die individuelle Höhe, denn ab welchem Niveau die Grundsicherung „ausreichend”, „angemessen” oder „existenzsichernd” ist, hängt von vielen Faktoren ab, z.B. ob es von (Ehe-)Partnern und Verwandten unabhängig ist, ob die Mietkosten ganz, pauschal oder gar nicht übernommen werden, ob Kindererziehung, Bildung, Krankenversicherung, Mobilität usw. Extrakosten verursachen. Das Grundeinkommen muss in jedem Fall höher sein als das heutige Arbeitslosengeld II[45] und könnte je nach Ausbau einer sozialen Infrastruktur angepasst werden.

 

Ein wichtiger Effekt von hoher Grundsicherung wird vermutlich sein, dass UnternehmerInnen benötigte Arbeitskraft stärker durch das Angebot von interessanter, sinnvoller Arbeit anwerben müssen. Gleichzeitig ist mit einer Existenzgründungs- und Innovationswelle zu rechnen, da die Arbeitenden sich den Job nicht mehr vorrangig nach der Bezahlung, sondern nach ihren Interessen und Zielen auswählen könnten.[46]

 

Andererseits könnte, da entsprechend ausgestaltete Grundeinkommen als Lohnsubventionierung wirken könnten, auch ein Druck auf die Löhne und auf den Arbeitsmarkt insgesamt ausgehen. Da bei einem hohen Grundeinkommen der Arbeitszwang aber gemildert würde und schlecht bezahlte Arbeit ohne existenzielles Risiko verweigert (oder bestreikt) werden könnte, sollte dies den bisher und später genannten Vorteilen untergeordnet werden.

 

Es hat sich gezeigt, dass eine bedingungslose allgemeine Grundsicherung, die in ausreichender Höhe gewährleistet wird (z.B. die Modelle „Bedingungsloses Grundeinkommen”, „Soziale Infrastruktur” sowie die „1000-für-Alle”-Kampagne), enormes Emanzipationspotential bietet. Eine materielle Grundversorgung könnte es möglich machen, dass autonom entscheidende Individuen in solidarischen Gemeinschaften leben.

 

Ein ausreichendes Grundeinkommen bietet die Möglichkeit, sich die praktische Umsetzung der Befreiung von der Lohnarbeit vorzustellen. Bezahlte Arbeit müsste dann nicht mehr die wichtigste Lebensbeschäftigung und Quelle von sozialer Identität und Zugehörigkeit sein.

 

Das Recht auf (Grund-) Einkommen darf jedoch keinesfalls das Recht auf (Erwerbs-) Arbeit ablösen, sondern muss es ergänzen. D.h., dass zwar keine Pflicht zur Arbeit besteht, wohl aber ein Recht darauf. Daraus soll sich eine Arbeitsumverteilung (Arbeitszeitverkürzung) und Steigerung der Arbeitsqualität (Verweigerung von unbeliebter bzw. unterbezahlter Erwerbsarbeit ist möglich) ergeben. Außerdem soll eine – infolge der sich reduzierenden Arbeitsplätze – drohende weitere Spaltung der Gesellschaft in Arbeitende und Nicht-Arbeitende verhindert werden

 

Mit der Formel „Entkopplung von Einkommen und Arbeit” wird lediglich eine Kritik der Lohnarbeit formuliert, während z.B. die Hausarbeit gleichzeitig verdeckt wird. Sie wird dadurch dem autonomen Sektor zugewiesen, der dann nach der Vorstellung einiger Protagonisten quasi von selbst voluntaristisch umstrukturiert wird. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Forderung nach einem Grundeinkommen nur Anfang einer umfassenden Gesellschaftsveränderung sein kann. Eine konzeptionelle Eingliederung dieser Notwendigkeit in das System des Grundeinkommens versucht z.B. die „Soziale Infrastruktur”.

 

Vor dem Hintergrund, dass ein Grundeinkommen alleine noch keine solidarische Welt schafft, sondern lediglich die Grundlage dafür bietet, wurde das Konzept der sozialen Infrastruktur entwickelt. Es geht über jene Konzepte hinaus, die in der Auszahlung eines Grundeinkommens nicht nur eine notwendige materielle Absicherung und Grundlage für weiterreichende Veränderungen sehen, sondern schon den Garanten für eine solidarische Gesellschaft und die dafür notwendige Bewusstseinsveränderung. Da es durchaus denkbar ist, dass ein Grundeinkommen gegenteilig, also individualisierend wirkt, soll die Soziale Infrastruktur ein erster Schritt zur praktischen Ausgestaltung einer solidarischen Gesellschaft sein.

 

Die Forderung nach Sozialer Infrastruktur soll also nicht nur die individuelle Abhängigkeit von dem und Ausrichtung auf den Markt (Marktvergesellschaftlichung) abschwächen, sondern auch die sozialen Kämpfe auf eine Dekommodifizierung (Entprivatisierung, Entmarktlichung), eine nicht-warenförmige Versorgung mit Lebenswichtigem ausrichten, um ihnen so mehr Gehalt zu geben.

 

Das Individualisierungsprinzip ist unter den gegebenen Voraussetzungen ein weiterer großer Vorteil des bedingungslosen Grundeinkommens, denn es gewährleistet (z.B. geschlechtsspezifische) Neutralität und (relative) Selbstbestimmung. Dies schafft zwar nicht schon von sich aus Gleichberechtigung, aber im Gegensatz zu den derzeitigen und traditionellen sozialen Sicherungssystemen (die stets auch patriarchale und repressive Instrumente waren) verhindert sie sie nicht oder wirkt ihr gar entgegen.

 

Außerdem sind die traditionellen Sicherungssysteme so komplex, dass sie einerseits etliche Steuerungs- und Verschlechterungsmöglichkeiten beinhalten, die andererseits dazu führen, dass gemeinsame konkrete Ziele der sozialen Bewegungen kaum sichtbar werden und mensch sich in spezifischen Einzelkämpfen verzettelt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen hätte den Vorteil, dass sich ein Großteil der sozialen Kämpfe vorerst auf die Höhe des Grundeinkommens fixieren könnte, anstatt sich wie heute in dutzende Einzelkämpfe aufspalten zu lassen. Letztere scheitern zumeist am Sachzwang[47], da Streiktage und zivilgesellschaftliches Engagement in der Regel nicht entlohnt werden.

 

Bei (Einzel-)Kämpfen, die darüber hinaus notwenig sind, wären mit einem ausreichenden Grundeinkommen (und der derzeitigen Rechtslage) erstmalig in der Geschichte der Menschheit auch die nicht-besitzenden Akteure – zumindest materiell – so abgesichert, dass sie auch bei langwierigen Verteilungskämpfen nicht aus existenzieller Not auf- bzw. nachgeben müssten.

 

Und weitergehende soziale (Verteilungs-) Kämpfe (auf der Straße, in den Betrieben, Universitäten und Schulen, in Parlamenten, Informationsmedien, Kultureinrichtungen etc.) sind unumgänglich, auch nicht mit einem Grundeinkommen: Der kapitalistische Grundsatz, dass Aneignung auch maßgeblich nach dem Eigentum an Produktionsmitteln erfolgt, ist damit nicht überwunden. Es bietet lediglich die Grundlage dafür, dass auch Nicht-Besitzende ihre demokratischen und rechtsstaatlichen Freiheiten tatsächlich nutzen können. Denn Zusammensetzung und Verwendung von staatlichen Einnahmen (z.B. „Wer zahlt welche Steuern?”), und wofür sie ausgegeben werden, das liegt nach wie vor an den Ergebnissen von – meist unbezahlten – Verteilungskämpfen.

 

Mit der Einführung eines Grundeinkommens wird weder die Lohnarbeit abgeschafft, noch wären die Geschlechterverhältnisse, die gesellschaftlichen Verhältnisse oder die internationale Arbeitsteilung automatisch gerecht und demokratisch. Ebenso wenig führt ein Grundeinkommen automatisch zur Abschaffung von Rassismus, Nationalismus oder des repressiven Staates. Es ist keine Zauberformel für eine bessere Welt und soll deswegen auch bestehende Gesellschaftsutopien nicht ersetzen. Da aber keinerlei Modell einer anderen Gesellschaft zur Verfügung steht, das als klares Ziel formuliert werden könnte, muss der Weg schrittweise gegangen werden. Es können lediglich, aufgrund der historischen Erfahrungen, bestimmte Konzepte als nicht emanzipatorisch ausgeschlossen werden. Das Grundeinkommen kann jedoch ein entscheidender Schritt sein, da es allen eine materielle Grundlage gewährt, die neoliberale Hegemonie praktisch infrage stellt und die konkrete Emanzipation zugleich ausdrückt und ermöglicht.

 

Aber ist dieser wichtige Schritt – nämlich dass die Kritik der neoliberalen Globalisierung nicht mehr nur defensiv formuliert wird – denn auf nationalstaatlicher Ebene wirklich emanzipatorisch oder kann er auch zu (verstärktem) Nationalismus und Besitzstandswahrung (der reichen gegenüber den armen Ländern) führen? Um diese Frage eindeutig mit „Nein” beantworten zu können, muss das geforderte Recht auf Teilhabe als Globales Soziales Recht formuliert werden: nur so kann verhindert werden, dass die allgemeine Grundsicherung nur in Wohlstandsländern und auf Kosten der armen Länder eingeführt wird.

 

Eine praktische Forderung, die diesem Anspruch gerecht wird, wäre die nach sofortiger Einführung eines weltweiten Grund-Nahrungseinkommens (mit der entsprechenden Infrastruktur).

 

In Anbetracht der relativ hohen Akzeptanzwahrscheinlichkeit besteht in diesem Zusammenhang allerdings einerseits ein besonders hohes Risiko der Vereinahmung bzw. Teilerfüllung: Wäre die Forderung nicht fest genug in die restlichen Forderungen bzw. Kämpfe eingebettet, könnte sie in selektiver Weise erfüllt werden, der Rest jedoch nicht. Zwar wäre dies ebenfalls ein großer Erfolg – einem bedingungslosen Grundeinkommen in den entwickelten Ländern wäre mensch allerdings nicht näher gekommen.

 

Andererseits bietet es eine weitere Chance: Wenn eine Mehrheit eingesehen hat, dass eine bedingungslose Nahrungsgarantie zur Erfüllung des Menschenrechts auf Nahrung akzeptabel ist, muss sie auch die Frage beantworten, warum dies beim Menschenrecht auf Teilhabe am soziokulturellen Leben nicht der Fall sein soll.

 

Bei diesen überlegungen darf nicht übersehen werden, dass ein Grund-Nahrungseinkommen für die Menschen in den ärmsten Ländern schon fast so wertvoll ist wie ein existenzsicherndes Grundeinkommen: In vielen Ländern reicht ein harter Vollzeit-Job oft nicht, um die Familie vor Hunger zu schützen und (darüber hinausgehende) Konsum- und Lebensansprüche gibt es dementsprechend (noch) nicht. Ein Grund-Nahrungseinkommen hätte also eine weltweite (wenn auch sehr niedrige) Mindestlohnfunktion, wobei diese Wirkung durch national unterschiedliche Gesetzgebungsmöglichkeiten sicherlich gewisse Risiken birgt (wie z.B. Arbeitspflicht bzw. -zwang).

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine allgemeine Grundsicherung – um nicht (neoliberal) vereinnahmbar zu sein – mindestens folgende Aspekte beinhalten muss:

 

·         Bedingungslosigkeit (Kein Zwang zur Arbeit, keine Bedürftigkeitsprüfungen, individueller Rechtsanspruch).

·         Die sofortige weltweite Einführung eines Grundeinkommens zur Verhinderung absoluter Armut (Hunger). Dies soll, zumindest teilweise, durch die internationale Gemeinschaft finanziert werden; die OECD-Länder würden damit ihr selbst gesetztes Ziel zur Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0,7% immer noch bei Weitem unterschreiten.

·         Die schrittweise Einführung eines Grundeinkommens zur Verhinderung relativer Armut (Ausschluss von Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum und würdevollem, soziokulturell angemessenem Leben). Dies wird vermutlich vorerst nur in nationalen Rahmen verwaltbar sein – aufgrund der regionalen bzw. nationalen Unterschiede von Lebensstandards und der sich daraus ergebenden unterschiedlichen Höhe von Grundeinkommen erscheint dies auch sinnvoll. Ziel müsste allerdings die weltweite Einführung bleiben – eine Grundvoraussetzung dafür wäre die Einführung des Grundeinkommens in den EU- und/oder G8-Ländern.

·         Die Demokratisierung aller Lebensbereiche und die Schaffung von gut ausgestalteter sozialer Infrastruktur, die von allen kostenlos genutzt werden kann, vor allem Gesundheitsversorgung (inkl. Pflege), Bildung (inkl. Kinderbetreuung) und öffentliche (Nah-) Verkehrsmittel, aber auch Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Orte produktiver Tätigkeiten wie z.B. „Stadtteilwerkstätten”.

·         Das Recht auf (Erwerbs-) Arbeit muss erhalten bleiben, um eine Spaltung der Gesellschaft in wohlhabende Hochleistungs-Berufstätige und erwerbslose Grundeinkommen-EmpfängerInnen zu verhindern.

 

Weitere Risiken und Wirkungen von ausreichenden Grundeinkommen konnten im Rahmen dieser Arbeit nicht oder nur ansatzweise beantwortet werden: Welche konkreten Möglichkeiten der gerechten Finanzierung / Steuererhebung gibt es? Wie genau sollte das Verhältnis zum bisherigen Sozialversicherungssystem sein? Wie lässt sich die Höhe sinnvoll dynamisieren? Wie kann auch eine Umverteilung der reproduktiven Arbeit herbeigeführt werden?

 

Diese Fragen sollten geklärt sein, bevor ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird. Dass der Weg dorthin noch lang und steinig sein wird, davon ist auszugehen. Die Einführung einer wie oben beschriebenen allgemeinen Grundsicherung ist jedoch eine durchweg wünschenswerte Reform. Diese Arbeit soll zur derzeitigen Debatte in den sozialen Bewegungen über die Zukunft der „Arbeitsgesellschaft” und des Sozialstaats beitragen. Die hier angeführten Vorteile und Möglichkeiten allgemeiner Grundsicherung sollen zu einer möglichst breiten Diskussion, Bearbeitung und Klärung der offenen Fragen anregen.

 

 


 

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die tageszeitung vom 27. April 2005, Stephan KOSCH: "Wir müssen Abschied vom Wachstum nehmen". Berlin, und auf http://www.taz.de/pt/2005/04/27/a0166.nf/text.ges,1 – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

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die tageszeitung vom 9. Juli 2995, Hardy KRAMPERTZ: Es ist genug für alle da! Berlin, und auf http://www.taz.de/pt/2005/07/09/a0224.nf/text – zuletzt abgerufen am 24. Juli 2005

 

Die Welt am 14. Juni 2005, Joachim FAHRUN und Frank KäßNER: PDS zu Namensverzicht bereit. Berlin, und auf http://www.welt.de/data/2005/06/14/731801.html – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Die Zeit vom 9. Juni 2005, Wolfgang ENGLER: Wer rettet die Bürgergesellschaft vor dem neuen Kapitalismus? Hamburg, und auf http://www.zeit.de/2005/24/P-Sennett – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Die Zeit vom 14. Juli 2005, Mathias Greffrath: Was heißt links? Alle schimpfen über PDS und WASG. Zeit für einen Grundkurs in linker Politik. Hamburg, und auf http://www.zeit.de/2005/29/Linkssein – zuletzt abgerufen am 18. Juli 2005

 

DiePresse.com am 2. Juli 2005, Emmerich TÁLOS: In den Abgrund. Auf http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=k&ressort=kl&id=492034 – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Frankfurter Rundschau vom 8. März 2005, Michael OPIELKA: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Frankfurt.

 

Frankfurter Rundschau vom 9. April 2005, Werner RäTZ: Wider die Existenzangst. Man muss auch ohne Arbeit leben können. Frankfurt.

 

Frankfurter Rundschau vom 21. Mai 2005, Lord Ralf DAHRENDORF: Grundausstattung des Sozialstaats. In einer neuen sozialen Marktwirtschaft bilden Eigenverantwortung und Finanzierbarkeit wichtige Faktoren. Frankfurt.

 

Frankfurter Rundschau vom 1. Juli 2005, Volker KOEHNEN: Ende des Arbeitszwanges. Gefahr für die Demokratie - ein neues gesellschaftliches Leitbild jenseits der Erwerbstätigkeit schafft Abhilfe. Frankfurt.

 

Frankfurter Rundschau vom 6. Juli 2005: CDU-Ministerin fordert Verschärfung von Hartz IV. Frankfurt.

 

Frankfurter Rundschau vom 26. Juli 2005, Albrecht MüLLER: Entscheidend ist, was wächst. Produktionssteigerung bringt Arbeitsplätze, garantiert Wohlstand und sichert den Platz im internationalen Wettbewerb. Frankfurt

 

Hamburger Abendblatt vom 12. März 2005, Jeremy RIFKIN: Die Arbeit ist tot - es lebe die Arbeit! Hamburg, und auf http://www.abendblatt.de/daten/2005/03/12/409347.html?s=1 – zuletzt abgerufen am 24. August 2005

 

Junge Welt vom 7. Juni 2005, Tim NEUMANN: Unterschiede nur noch im mikroskopischen Bereich. Jetzige Bundestagsparteien werden nichts verändern. ATTAC setzt auf außerparlamentarische Bewegung. Ein Gespräch mit Hardy Krampertz. Berlin, und auf http://www.jungewelt.de/2005/07-07/019.php – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Junge Welt vom 25. Juli 2005: Wir haben Alternativen – eine andere Welt ist möglich! Dokumentiert: Die Erklärung der Versammlung sozialer Bewegungen von Erfurt, 24. Juli 2005. Berlin, und auf http://www.jungewelt.de/2005/07-25/013.php – zuletzt abgerufen am 24. August 2005

 

Junge Welt vom 9. August 2005: „Bedingungsloses Grundeinkommen ist finanzierbar”. Die „Vollbeschäftigung” ist eine politische Fiktion. Angst vor sozialem Abstieg macht die Menschen mutlos.” Berlin, und auf http://www.jungewelt.de/2005/08-09/021.php – zuletzt abgerufen am 24. August 2005

 

Jungle World vom 27. April 2005, Felix BAUM: Hinterrücks zur Revolution. Berlin, und auf http://www.jungle-world.com/seiten/2005/17/5370.php – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Jungle World vom 6. Juli 2005, Katrin MOHR/Robert ULMER: Nie mehr bescheiden sein! Ein bedingungsloses Grundeinkommen muss gegen die herrschende Lohnfixierung erkämpft werden. Berlin, und auf http://jungle-world.com/seiten/2005/27/5839.php – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Jungle World vom 13. Juli 2005, Ernst LOHOFF: Placebo für den Widerstand. Berlin, und auf http://www.jungle-world.com/seiten/2005/28/5884.php – zuletzt abgerufen am 18. Juli 2005

 

Jungle World vom 20. Juli 2005, Ronald BLASCHKE/Katja KIPPING: Angriff von innen. Berlin, und auf http://jungle-world.com/seiten/2005/29/5928.php – zuletzt abgerufen am 24. August 2005

 

Jungle World vom 20. Juli 2005, Karl Heinz ROTH: Die große Umgestaltung. Wie die globale Linke wieder in die Offensive kommen und den Kapitalismus überwinden kann. Berlin, und auf http://www.jungle-world.com/seiten/2005/29/5936.php – zuletzt abgerufen am 24. August 2005

 

Jungle World vom 10. August 2005, Felix BAUM: Präventive Gegenrevolution. Berlin, und auf http://www.jungle-world.com/seiten/2005/32/6061.php – zuletzt abgerufen am 24, August 2005

 

Jungle World vom 17. August 2005, Peter GROTTIAN: Die Proteste dynamisieren! Berlin, und auf http://www.jungle-world.com/seiten/2005/33/6103.php – zuletzt abgerufen am 24. August 2005

 

LiRa Massenzeitung Nr. 2 (Februar/März 1999), Jörg SCHINDLER: Vorsicht Fallstricke. Berlin, und auf http://www.linkeliste.de/lira/zeitung/zeitung2/5.htm – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Netzeitung vom 2. Februar 2005: IfW-Chef Snower rechnet mit bis zu acht Millionen Arbeitslosen. Auf http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/324376.html – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Netzeitung vom 2. Februar 2005: DGB will Pakt gegen Arbeitslosigkeit. Auf http://www.netzeitung.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/324401.html – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Netzeitung vom 13. Juni 2005: Grüne wollen mit sozialer Grundsicherung für alle in den Wahlkampf gehen. Auf http://www.netzeitung.de/deutschland/343587.html – zuletzt abgerufen am 27. Juli 2005

 

Neue Osnabrücker Zeitung am 4. Mai 2005: KAB: Massenarbeitslosigkeit vergiftet hier das soziale Klima. Osnabrück.

 

Neue Ruhr Zeitung am 2. Mai 2005: Auf Augenhöhe. Essen.

 

Neues Deutschland vom 22. Juli 2005, Michael OPIELKA: Alter Rotwein – Neue Schläuche? Streitfrage: Wie modern ist die Sozialpolitik der Linkspartei? Berlin, Seite 14

 

Ngo-online vom 25. Juli 2005: Sozialforum in Deutschland. Sozialer Widerstand gegen "weiteren" Sozialabbau angekündigt. Mannheim, auf http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11470 – zuletzt abgerufen am 24. August 2005

 

pickings.de am 20. Juli 2005, Robert John: Wachstum oder Grundeinkommen. Dresden, und auf http://www.pickings.de/tiki-read_article.php?articleId=1234 – zuletzt abgerufen am 24. August 2005

 

Rheinischer Merkur vom 16. Juni 2005, Hilmar POGANATZ: Schwierige Annäherung. Bonn, und auf http://www.merkur.de/5370.0.html – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Saar Echo vom 20. April 2005: Grenzenlose Ausbeutung von Menschen. Katholische Arbeiterbewegung zum Tag der Arbeit / Würde des Menschen verlangt soziale Sicherheit. Eincheville, und auf http://www.saar-echo.de/news.php?news_ID=21411 – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Sächsische Zeitung vom 31. März 2005, Ronald BLASCHKE: Ein Millionär an der Röder. Dresden, und auf http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=815757 – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Sächsische Zeitung vom 16. April 2005, Wolfgang DAVID: Ausweg Bürgergeld? Dresden, und auf http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=829498 – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Spiegel Online am 13. April 2005: Anti-Lohndumping-Beschluss. Regierung will Mindestlohn für alle Branchen. Hamburg, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,351128,00.html – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Spiegel Online vom 17. Juli 2005:  Ein-Euro-Jobs. Hartz-Reform schröpft Rentner. Hamburg, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,365558,00.html – zuletzt abgerufen am 20. Juli 2005

 

Stadtmagazin vom 16. August 2005, Walter JOST: Linke in MG sammelt sich hinter Clasen. Mönchengladbach, und auf http://www.stadtmagazin.de/news/Linke-in-MG-sammelt-sich-hinter-Clasen/1702.html – zuletzt abgerufen am 24. August 2005

 

Stuttgarter Zeitung vom 5. Juli 2005, Sören IWERSEN: „Eine gefährliche Denkfigur”. Streit ums Grundeinkommen. Stuttgart, und auf http://www.stuttgarter-zeitung.de/page/detail.php/950453 – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

SWR-Nachrichten am 13. April 2005, Barbara WESEL: Mindesteinkommen gibt es in fast allen Ländern Europas. Und auf http://www.swr.de/nachrichten/ts/oid4244536_mod1.html – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Thüringische Landeszeitung vom 2. Mai 2005: Hartz IV spaltet die Gesellschaft. Weimar.

 

Welt am Sonntag vom 22. Mai 2005, Sonja BANZE: Plädoyer für ein Grundeinkommen. Berlin, und auf http://www.wams.de/data/2005/05/22/721491.html – zuletzt abgerufen am 10. Juli 2005

 

Westfalenpost vom 27. April 2005: KAB: Hartz IV schaffte keine Arbeitsplätze. Hagen.

 

Wiener Zeitung vom 12. August 2005, Andreas WIRTHENSOHN: Soziales als Fragment

Sennett: Die Kultur des neuen Kapitalismus. Wien, und auf http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3948&Alias=wzo&cob=194786 – zuletzt abgerufen am 24. August 2005

 


 

10.       Anhang

10.1.   Tabellarischer Lebenslauf


 

10.2.   Erklärung

 

 

Hiermit erkläre ich, dass die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt sowie die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, durch Angabe der Quellen kenntlich gemacht wurden.

 

 

 

 

 

 

Philipp Jacks, Köln am 30. August 2005



[1] Der Ausdruck Repression (von lat.: reprimere v. primere drängen, drücken) bezeichnet allgemein Unterdrückung, Hemmung, Zurückdrängung. Der Begriff impliziert aber immer auch eine moralische Qualität: Repression ist ungerecht und mit Herrschaftsausübung verbunden. Eine als solche empfundene Repression ruft oft Protest hervor. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Repression – zuletzt abgerufen am 20. August 2005)

[2] Beim Prinzip der Negativ-Steuer werden oberhalb einer bestimmten (Einkommens-) Grenze Steuern bezahlt, unterhalb dieser Grenze bekommt mensch vom Finanzamt Geld – eine negative Steuer. Weitere Erläuterungen zur Negativ(en Einkommen-) Steuer finden sich in Kapitel 2.1.5: „USA in den 1960ern” und Kapitel 6.2: „Liberales Bürgergeld (FDP)”.

[3] Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialistengesetz

[4] Im Jahre 1966 hielt auch der Bürgerrechtskämpfer und Nobelpreisträger Martin Luther King einen Vortrag vor US-amerikanischen Senatoren, in dem er für ein garantiertes Einkommen eintrat. (Büchele/Wohlgenannt 1985, 115)

[5] Widerquist analysierte insgesamt 345 zu diesen Experimenten veröffentlichte Artikel. Seine Arbeit ist zu finden unter http://www.etes.ucl.ac.be/BIEN/Files/Papers/2002Widerquist.pdf – zuletzt abgerufen am 29. August 2005

[6] Derzeit zahlen Einkommensschwache in Namibia zwanzig Prozent Steuern, Einkommensstarke dagegen nur zehn Prozent; nach Angaben der National Planning Commission (NPC) leben 75 Prozent der Bevölkerung in Armut. Nach Angaben des Namibia Tax Consortium könnte das BIG durch eine 6,5-prozentige Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden. (Quelle: „The Namibian” vom 29. April 2005, Windhoek, zu lesen auf http://www.namibian.com.na/2005/April/national/05AD824D8B.html – zuletzt abgerufen am 29. August 2005)

[7] Sämtliche Informationen und Zitate dieses Abschnitts (Kapitel 2.1.9.1: „Das deutsche „Netzwerk Grundeinkommen”) entstammen der Homepage des „Netzwerk Grundeinkommen” www.netzwerk-grundeinkommen.de – zuletzt abgerufen am 29. August 2005

[8] Sofern sie nicht anders gekennzeichnet sind, entstammen sämtliche Informationen und Zitate dieses Abschnitts (Kapitel 2.1.9.2: „Das ‚Basic Income Earth Network BIEN’”) der Homepage des „Basic Income Earth Network” www.basicincome.org – zuletzt abgerufen am 29. August 2005

[9] Sämtliche Zahlen in diesem Unterpunkt (Kapitel 2.2.1: „Aktueller Sozialpolitischer Hintergrund”) stammen aus dem 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2005 „Lebenslagen in Deutschland”.

[10] Zum gesamten Nettovermögen gehören alle Spar- und Bausparguthaben, Wertpapiere, Termingelder, Lebensversicherungen und Immobilien, abzüglich der Schulden.

[11] Die Ermittlung der nationalen Armutsgrenze (relative Einkommensarmut) erfolgt über die Nettoäquivalenzeinkommen aller Haushalte in einem Land. "äquivalenzskalen ermöglichen es, das Haushaltseinkommen im Zusammenhang mit der Haushaltgröße zu analysieren. Größere Haushalte haben gegenüber kleineren relative Einsparmöglichkeiten, weil beispielsweise bestimmte Ausstattungsgegenstände im Haushalt von allen Mitgliedern genutzt werden können und nicht für jedes Mitglied separat angeschafft werden müssen. Um den gleichen Lebensstandard wie ein Alleinstehender zu erreichen, reicht für ein Paar bereits ein etwas geringeres als das doppelte Einkommen aus... Die [neue OECD-Skala misst, P.J.] den einzelnen Haushaltmitgliedern folgende Gewichte bei: Bezugsperson 1, Person ab 15 Jahre 0,5, Person unter 15 Jahre 0,3. Um das äquivalenzeinkommen zu erhalten, werden die o. g. Gewichte addiert und das Einkommen durch diese Summe geteilt" (1. Nationaler Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin 2001, S. 20). Beispiel: Ein Haushalt (2 Erwachsene, ein Kind 4 Jahre) hat ein Gesamtnettoeinkommen monatlich von 4.000 Euro. Das Nettoäquivalenzeinkommen dieses Haushaltes nach neuer OECD-Skala beträgt hier 2.222,22 Euro, denn 4.000 Euro wird durch 1,8 (1,0 + 0,5 + 0,3) geteilt.

[12] Die „Armutsrisikogrenze” lag 2003 bei 938 Euro Nettoeinkommen. Sie beträgt per EU-Definition 60% des Nettoäquivalenzeinkommens (Erklärung siehe weiter oben).

[13] Das „soziokulturelle Existenzminimum” unterscheidet sich vom „physischen Existenzminimum” dadurch, dass es neben dem überleben auch die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sichern soll, also je nach kulturellen bzw. wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes definiert wird. Das physische Existenzminimum, unterhalb dessen man in „absoluter Armut” lebt, liegt nach der Definition der Weltbank bei einem US-Dollar pro Tag. Das soziokulturelle Existenzminimum, unterhalb dessen von „relativer Armut” gesprochen wird, wird vom Sozialhilfegesetz definiert: Es soll „insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens” sichern. „Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehören in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.” (SGB XII, §27) Diese Definition lässt den Gesetzgeber derzeit zu einem Existenzminimum von 345 Euro plus Miete kommen. Eine andere Definition des „soziokulturellen Existenzminimums” nimmt z.B. die BAG-SHI vor, siehe Kapitel 6.4: „Bedingungsloses Grundeinkommen (BAG-SHI)”

[14] Die Wertschöpfungsabgabe soll die Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Beiträge partiell ersetzen. Die Wertschöpfungsabgabe wurde auch unter dem Stichwort Maschinensteuer diskutiert, diese ist jedoch nicht ganz präzise, da es sich um die Berechung des Pro-Kopf-Cash-Flows handelt. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wertschöpfungsabgabe – zuletzt abgerufen am 20. August 2005)

[15] Zur Erläuterung siehe http://www.attac.de/presse/presse_ausgabe.php?id=318 – zuletzt abgerufen am 15. August 2005

[16] Subsidiaritätsprinzip – Der Begriff stammt aus der Enzyklika „Quadragesimo Anno” von Pius XI. aus dem Jahre 1931. Das Prinzip besagt: Benötigt jemand Hilfe, so sollen und müssen ihm zunächst seine Nächsten helfen; wenn die nicht können, dann die „Näheren”, das sind nicht-staatliche soziale Einrichtungen. Und wenn die nicht können, endlich, der Staat. Im Falle der Sozialhilfe bzw. ALG II heißt das, dass zuerst die Familie oder die „Bedarfsgemeinschaft” für Bedürftige aufkommen muss und sie somit abhängig macht. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarität – zuletzt abgerufen am 20. August 2005)

[17] Der Begriff der politischen „Linken” entstammt der Sitzordnung der Abgeordneten im französischen Parlament. Dort war der traditionell "ehrenvollere" Sitz rechts vom Parlamentspräsidenten dem Adel vorbehalten, so dass das Bürgertum, welches im Vergleich zum Adel als progressiv galt, links saß. Seitdem sitzen konservative Fraktionen meist rechts und progressive Fraktionen meist links, und auch außerhalb des Parlaments werden die beiden Attribute zur groben Klassifizierung der Parteien verwendet. Der Gegensatz links – rechts steht im allgemeinen Verständnis stellvertretend für die folgenden beispielhaften Gegensätze: Egalitär — Elitär, Progressiv — Konservativ, Internationalistisch — Nationalistisch. Während kommunistische, sozialistische und z.T. auch sozialdemokratische und grüne Parteien und Gruppierungen sich selbst als links bezeichnen, wird der Begriff rechts von der Mehrheit der Medien derart negativ assoziiert, so dass, wenn überhaupt nur extreme Gruppierungen sich selbst als rechts bezeichnen und von den Medien ebenso als rechts bezeichnet werden, obwohl sich das bürgerlich-konservative Lager oder zumindest ein Teil davon per Definition auch rechts der imaginären Mitte befinden müsste. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_Spektrum – zuletzt abgerufen am 10. August 2005)

 

[18] Als den Fordismus bezeichnen vor allem Neo-Marxisten ein nach dem Ersten Weltkrieg etabliertes Gesellschaftsmodell. Geprägt wurde der Begriff von Antonio Gramsci. Benannt ist es nach dem industriellen Henry Ford, dessen Organisation von Arbeit und Kapital als typisch für die gesamte Epoche angesehen wird. Mit der Theorie des Fordismus soll ausgehend von marxistischen Grundsätzen erklärt werden, wie es zur Entwicklung des Sozialstaats anstelle des eigentlich zu erwartenden krisenhaften Zusammenbruchs des Kapitalismus kam. Fordismus basiert auf stark standardisierter Massenproduktion und -konsumption von Konsumgütern, in wissenschaftlich optimierter Fließbandarbeit, dem Taylorismus, sowie einer gewissen Partnerschaft zwischen Arbeiter und Unternehmer. Weitergehend beruht sie auf den Entwicklungen des New Deals, d.h. soziale Sicherungssystemen, lebenslange Anstellung bei einem Arbeitgeber und eine weitgehende Vollbeschäftigung. Die Entwicklungen des Sozialstaats werden als Abkommen zwischen Arbeitern und Kapital verstanden: Die Arbeiter werden am Wohlstand beteiligt, Frauen leisten die notwendige Reproduktionsarbeit, durch beides steigt der Absatz und die kapitalistische Akkumulation kann sich fortsetzen. Die fordistische Organisation der Gesellschaft wurde seit Ende der 1960er abgelöst. Neuere Entwicklungen bezeichnet die Theorie als Toyotismus oder Postfordismus. Die dystopische Zukunftsvision im Roman Brave New World baut auf dem Fordismus auf. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fordismus – zuletzt abgerufen am 20. August 2005)

 

[19] Merkmale des Postfordismus sind: Individualisierung der Produktion, De-Hierachisierung, zunehmende Bedeutung geistigen Eigentums gegenüber materiellen Ressourcen und Produktionsmitteln, die umfassende Inanspruchnahme des Arbeiters, Wegfall der staatlichen Sicherungssysteme und Privatisierung der Absicherung, allgemein eine Individualisierung aller Bereiche der Lebensorganisation und dadurch die Grundlage der zunehmenden "privaten Landnahme". Unter dem Vorzeichen der Sicherung der Vorherrschaft der Triade war eine weitere Steigerung der Akkumulation nur durch eine Steigerung der Massenproduktion nach dem Vorbild von Ford auf der Basis normierter Lohnarbeit und der Ausbeutung von Naturressourcen nicht mehr möglich. Auf die Krise durch überakkumulation in den 1980er Jahren folgte die neoliberale Restrukturierung, sowie die Globalisierung, welche als Versuch anzusehen ist, die ökonomische und wirtschaftliche Vorherrschaft des Westens zu wahren. In diesem Rahmen wurden immer mehr staatliche Sicherungssysteme abgebaut und durch privatwirtschaftliche ersetzt. Klassische Arbeitsverhältnisse wurden durch Modelle selbstständiger Arbeit ersetzt (Scheinselbstständigkeit). Als Folge war eine Trennung zwischen Produktionssphäre und Privatsphäre nicht mehr möglich, worauf die Tendenz zur "inneren Landnahme" sowie zur Vergrößerung der Ausbeutungsrate (Lohnsenkung, Rationalisierung, Arbeitsintensivierung) folgte. Zugleich führten der Wegfall der staatlichen Sicherungssysteme sowie die Deregulierung im Handel (Internationaler Finanzhandel), aus wirtschaftlicher Sicht zu einer Rationalisierung, welche die Profitabilität des westlichen Kapitalismus sicherte. Die Ausbeutung und Zerstörung von Naturressourcen war eine wichtige Grundlage des Fordismus, wodurch dieser jedoch auch begrenzt wurde. Nachdem immer deutlicher wurde, wie begrenzt die natürlichen Ressourcen wie Boden, Energie (öl), Wasser und Wälder sind, ist eine grenzenlose Wertschöpfung durch eine weitere Ausbeutung nicht mehr möglich.

Im Postfordismus findet eine Inwertsetzung von Naturressourcen durch die überführung in private Eigentumsrechte statt. (Gen-Patente, Bio-Piraterie). Die Sicherung von geistigem Eigentum an natürlichen Ressourcen gewinnt zunehmend an Bedeutung, je kostspieliger die Gewinnung von realen Naturressourcen wird. ähnlich verhält es sich mit Wissen und geistigem Eigentum. Im Fordismus nach keynesscher Prägung war das Produktionswissen in der Maschine eingebaut und diese wurde vom "Arbeiter" "nur" bedient (Klassische Fließbandarbeit, Nachfolge der Manufaktur, Auflösung des Handwerks). Die Maschine war das Investitionsobjekt, welchem mechanisch das Wissen um die Produktion eingeschrieben war. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Postfordismus – zuletzt abgerufen am 20. August 2005)

 

[20] Technokratie: Die Technokratie (griechisch τεχνοκρατία - Herrschaft durch / der Technik) bezeichnet ein Interaktions- bzw. Gesellschaftsmodell, in dem nicht die Bedürfnisse von Individuen und Kollektiven über Handlungsabläufe entscheiden, sondern einzig die vorhandenen technischen Möglichkeiten. Technokratische Elemente finden sich in ausgeprägter Form in Gesellschaften westlicher Prägung. Die theoretischen Konzepte der Technokratie bezeichnet man als Technokratismus. Eines der Merkmale des Technokratismus sind auf Sachzwängen aufgebaute Argumentationsmuster, bei denen Sozial- und Bedürfnisorientierungen außer acht gelassen werden. Weitere Merkmale des Technokratismus sind: Verlagerung der Macht von politischen Institutionen in ausschließlich fachgebunden arbeitende Zirkel, die mit Technokraten besetzt sind ("Experten-Kommissionen") und allgemeine Rationalisierung und Verwissenschaftlichung politischer und ökonomischer Prozesse. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Technokratie – zuletzt abgerufen am 20. August 2005)

[21] André Gorz stellte sich hierbei eine Arbeitszeit von 10 Tagen im Monat oder 25 Wochen im Jahr vor. (Gorz 1986, 56) Verwaltet werden sollten diese von einer elektronischen Arbeitsbörse, die bei Nicht-Einhaltung der verpflichtenden Arbeitszeit automatisch Mahnungen verschickt und bei Nicht-Nachkommen den Stopp der Grundeinkommenszahlungen veranlasst. (Gorz 1986, 60)

[22] Die Mehrheit der Linken hat keinerlei Probleme, einen Staat als Hebel und Werkzeug emanzipatorischer Politik zu akzeptieren, und sieht auch die überwindung des Geldes nicht als möglichen nächsten Schritt, sofern sie denn überhaupt eine geldlose Gesellschaft für möglich erachtet. (Reitter 2004)

[23] Proletariat ist im Marxismus als diejenige Klasse definiert, die ihre Arbeitskraft verkauft bzw. verkaufen muss. Der erfolgreiche Verkauf dieser Ware Arbeitskraft (an die besitzende Klasse, die Bourgeoisie) ist für sie nötig, um zu überleben. Der Marxismus setzt große Hoffnungen in sie und geht davon aus, dass die Selbstbefreiung des Proletariats zur Befreiung der gesamten Gesellschaft führe. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Proletariat – zuletzt abgerufen am 20. August 2005)

[24] Eine übersicht über die verschiedenen Linux-Distributionen gibt es bspw. auf http://distrowatch.com/dwres.php?resource=major – zuletzt abgerufen am 29. August 2005

[25] Siehe http://de.wikipedia.org

[26] Der bekannte Rechtsextremist Reinhold Oberlercher (siehe http://lexikon.idgr.de/o/o_b/oberlercher-reinhold/oberlercher-reinhold.php) fordert in einem „Entwurf eines Hundert-Tage-Programms der nationalen Notstandsregierung in Deutschland” auf der Homepage des von ihm initiierten „Deutschen Kolleg” neben vielen anderen neoliberalen und/oder rechtsextremistischen Forderungen: „74. Rettung des Sozialstaates durch das Verbot der Zahlung von Sozialhilfe an Arbeitsfähige. 75. Sicherstellung des Rechts auf ein Grundeinkommen durch Arbeit mittels Anstellung im staatlichen Arbeitsdienst für arbeitsfähige Erwerbslose, die länger als sechs Monate stellungslos sind.” (http://www.deutsches-kolleg.org/oberlercher/texte-zur-zeit/1990-1999/einhundert-tage.html – zuletzt abgerufen am 29. Juni 2005)

[27] Siehe z.B. Kapitel 6.4: „Bedingungsloses Grundeinkommen (BAG-SHI)” und Kapitel 2.1.9.: „Netzwerk Grundeinkommen”.

[28] Zur Verdeutlichung bestimmter Ausformungen wurden die folgenden Kategorien ergänzt: „„ex-post”-/ „ex-ante” Grundeinkommen”. Außerdem die in Klammern geschriebenen Beisätze. Die folgenden Kategorien wurden herausgenommen, deren Inhalte wurden weitgehend in bestehende Kategorien integriert: „Definition des Existenzminimums”, „Berücksichtigung Sonderbedarfe” und „Bemessungsgrundlage”.

[29] Eine weitere direkte Folge der im Rahmen der Hartz-Gesetze eingeführten Ein-Euro-Jobs ist, dass Rentenkürzungen um durchschnittlich 150 Euro jährlich (pro RentnerIn und bei 600.000 Ein-Euro-Jobs) zu erwarten sind: Ursache dafür ist die Bestimmung, dass Ein-Euro-Kräfte als Erwerbstätige gezählt werden. Weil die „Zusatzjobber” aber kaum etwas verdienen, mindern sie zugleich den statistisch ermittelten Durchschnittslohn in Deutschland, der wiederum die Grundlage für die jährliche Altersgeldanpassung [und die ALG-II-Regelleistung, Anm. PJ] bildet. (Modellrechnungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger nach Spiegel Online vom 17. Juli 2005)

 

[30] Punkte „Arbeitsmarkteffekte” und „Lohneffekte” wurden von Ronald Blaschke in den Kriterienkatalog eingefügt. Die in diesen Punkten formulierten Einschätzungen wurden nur in den wenigsten Fällen von den Verfassern der Konzepte selbst diskutiert. Es handelt sich also meist um seine (R.B.) oder meine (P.J.) Bewertungen und Einordnungen.

[31] In Köln sind das nach Auskunft der ARGE Köln 6,60 Euro pro Quadratmeter. Der tatsächliche Quadratmeterpreis liegt sogar in den „etwas günstigeren Wohnviertel wie Ehrenfeld, Lindenthal und Klettenberg laut Mietspiegel allerdings bei 8-12 Euro”. (karriere.de – zuletzt abgerufen am 12. August 2005)

[32] Die FDP nennt es in ihrem Beschluss auch „Steuer-Transfer-System aus einem Guss” (FDP 2005) – den gleichen Namen gab Joachim Mitschke 1985 dem Buch, in dem er sein Bürgergeld-Konzept als Negativsteuer vorstellte, es um Beispiele und Berechnungen ergänzte und die Einführung einer konsumorientierten Bürgersteuer begründete. (Blaschke 2005)

[33] Lohnausgleich ist ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit Arbeitszeitverkürzung oder Arbeitszeitverlängerung auftritt, und scheinbar widersprüchliche Bedeutung hat. Im Zusammenhang mit Arbeitszeitverkürzung bedeutet "voller Lohnausgleich": Der Stundenlohn wird so erhöht, dass der Wochenlohn (bzw. Monatslohn bzw. Jahreslohn) gleich bleibt. Eine "Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich", etwa von 40 auf 35 Stunden pro Woche, bedeutet für eineN ArbeiterIn mit einem Wochenlohn von 280 Euro (7 Euro/Stunde, 40 Stunden), dass er/sie in Zukunft ebenfalls 280 Euro pro Woche (8 Euro/Stunde, 35 Stunden) bekommt. Eine entsprechende "Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich" bedeutet, dass der Wochenlohn von 280 (=7x40) Euro auf 245 (=7x35) Euro sinkt.

Im Zusammenhang mit Arbeitszeitverlängerung bedeutet "voller Lohnausgleich": Der Wochenlohn (bzw. Monatslohn, bzw. Jahreslohn) wird so erhöht, dass der Stundenlohn gleich bleibt. Eine "Arbeitszeitverlängerung mit vollem Lohnausgleich", etwa von 35 auf 40 Stunden pro Woche, bedeutet für eineN ArbeiterIn mit einem Wochenlohn von 280 Euro (8 Euro/Stunde, 35 Stunden), dass er/sie in Zukunft 320 Euro pro Woche (8 Euro/Stunde, 40 Stunden) bekommt. Eine entsprechende "Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich" bedeutet, dass der Stundenlohn von 8 Euro (280 pro Woche, 35 Stunden) auf 7 Euro (280 pro Woche, 40 Stunden) sinkt. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnausgleich – zuletzt abgerufen am 20. August 2005)

[34] Eine Aufschlüsselung der Einnahmen findet sich bei Otto 2005, 45 oder auf http://www.archiv-grundeinkommen.de/otto/otto.pdf – zuletzt abgerufen am 29. August 2005

[35] GAU = Größter anzunehmender Unfall

[36] Wie bekannt sei, gäbe es mit dieser Auflage keine AKWs. (AG links-netz 2003, 13)

[37] Das Recht auf Nahrung wird u.a. garantiert durch Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Artikel 6 der Erklärung über den Schutz von Frauen und Kindern im Ausnahmezustand und bei bewaffneten Konflikten und Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung zur endgültigen Beseitigung von Hunger und Mangelernährung. (Künnemann 2005, 4)

[38] Diese sind: Soziale Mindestsicherung (öTV), Bürgergeld (Mitschke), Grundsicherung in der Bürgerversicherung (Opielka), Bedarfsorientierte Grundsicherung (DPWV), Bedarfsunabhängiges Grundeinkommen (KAB), Mindesteinkommen (Euromärsche), Transfergrenzen-Modell (Pelzer/Fischer)

[39] Der vorliegende Entwurf des Wahlprogramms wurde vom Parteivorstand der Linkspartei. PDS am 16. Juli 2005 beschlossen.

[40] Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Artikel 11 http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/mr/sozialpakt.pdf

[41] „Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass das System der sozialen Sicherung nach seiner Reform und das in einem Reformprozess befindliche Rentensystem des Vertragsstaats die Bedürfnisse von Familien, Frauen, älteren Menschen und der benachteiligteren Gruppen der Gesellschaft nicht ausreichend berücksichtigen. Der Ausschuss bemerkt, dass die Rentenreform noch nicht abgeschlossen ist, dass das Bundesverfassungsgericht jedoch kürzlich auf die potenzielle Benachteiligung von Familien in dem konzipierten System hingewiesen hat. […]Der Ausschuss erneuert seine Besorgnis darüber, dass der Vertragsstaat noch keine Definition des Begriffs Armut bzw. eine Armutsgrenze festgelegt hat. Der Ausschuss ist besonders besorgt darüber, dass die Sozialhilfeleistungen, die arme und sozial ausgegrenzte Menschen wie Alleinerziehende, Studenten sowie behinderte Rentner im Rahmen des Bundessozialhilfegesetz erhalten, für einen angemessenen Lebensstandard nicht ausreichen.” (UNO 2001, Punkt 23 und 27: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/

download/pdf/mr/comm_wirtsch.pdf – zuletzt abgerufen am 29. August 2005)

[42] siehe Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 23), Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Teil III, Art. 6), Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Teil III, Art. 8), ILO-übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930 (Art. 1.1, 2.2, 4.1, 6, 9, 11), ILO-übereinkommen über die Abschaffung von Zwangsarbeit, 1957 (Art. 1.1), Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Art. 4), Europäische Sozialcharta (Teil I, Art. 1) sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 12). Genaueres hierzu bei Blaschke 2005c.

[43] Auf 100 SozialhilfeempfängerInnen kamen zusätzlich 234 verdeckte Arme. (Vgl. Blaschke 2005a)

[44] Das Modell der Negativ(en Einkommens)steuer kann also das Versprechen eines einfachen und durchsichtigen Steuersystems nicht halten. (Siehe z.B. Büchele/Wohlgenannt 1985, 134f)

[45] Die doppelte ALG-II-Regelleistung (plus Miete und Heizung) entspräche ungefähr der Höhe der EU-Armutsgrenze für einen Single-Haushalt.

[46] Ein Gedankenspiel: Dies könnte auch in den Führungsebenen von Unternehmen zu einer Veränderung der Werte führen: Wer nicht aus Geldgier, sondern aus Interesse im Management sitzt, würde vermutlich nicht alles in die Tat umsetzen, was die GeldgeberInnen (Eigentümer, AktienbesitzerInnen u.ä.) fordern (z.B. Lohnkürzungen, Kündigungen, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen etc.). Diejenigen die bisher aus Ehrgeiz zum Reichtum in Chefetagen gelandet sind, könnten zukünftig z.B. bei Abfallentsorgungsunternehmen zu Wohlstand kommen.

[47] Im Gegensatz zu PolitikerInnen haben die hier vom Sachzwang betroffenen ihn nicht selbst zu verantworten.